Die Fehler sind Jahre und Jahrzehnte davor gemacht wurden. Monopolwährung, zentralisierte Bank, massives Eingreifen des Staates während der Weltwirtschaftskrise usw.
Da gibt es viel Literatur drüber, einfach mal bischen lesen
Es ist nicht schwer, sich durch Lektüre von etwas zu überzeugen, wenn man bereits davon überzeugt ist.
Stimmt, es gibt noch eine ganze Reihe weiterer Staatseingriffe zu beseitigen.
Gleicher Fehler: Du machst die Voraussetzung, dass staatliche Eingriffe schlecht sind, ohne sie zu begründen und versuchst unter dieser Prämisse zu zeigen, dass du recht hast, also staatliche Eingriffe schlecht sind.
Damit zeigst du aber nichts, außer dass du in deinem eigenen Gedankensumpf feststeckst.
Sei doch einfach mal konstruktiv. Sag, was du unter einer Gesellschaft verstehst und woran du den Erfolg einer Gesellschaft misst.
Dann kannst du zeigen, weshalb eine Gesellschaft, die nach deinen Vorstellungen funktioniert, notwendig mehr Erfolg hat.
Wenn du anschließend auch noch zeigst, dass es so eine Gesellschaft auch geben kann, wären wir schon ein ganzes Stück weiter und könnten mit der konstruktiven Kritik beginnen.
Bis du diese fundamentalen Schritte nicht unternimmst, kann man leider nicht mit dir reden, weil man nicht weiß, wogegen man eigentlich anredet. Vielleicht sind deine Aussagen ja auch alle trivial und wahr, aber schlicht nicht relevant.
Der NS-Vergleich ist
bestenfalls unglücklich. "Steuerschuldverhältnis" ist ein in der gesamten Wissenschaft anerkannter Begriff, der das öffentlich-rechtliche Verhältnis von Steuerschuldner zu Staat beschreibt. Analog dazu gibt es das Schuldverhältnis zwischen Privaten, was wiederum das Verhältnis von Schuldner und Gläubiger beschreibt. Im Privatrecht ist die Schuld zu tilgen, im Steuerrecht konsequenterweise die Steuerschuld. Das hat nun wirklich nichts mit NS-Propaganda zu tun, sondern ist ein in der gesamten Juristerei völlig unstreitiger, objektiver Begriff. Eine andere Ansicht ist in diesem Punkt leider nicht vertretbar
Ich muss sagen: Dein Argument überzeugt mich hier keineswegs.
Erster Einwand:
"Steuerschuldverhältnis" ist ein in der gesamten Wissenschaft anerkannter Begriff, der das öffentlich-rechtliche Verhältnis von Steuerschuldner zu Staat beschreibt.
Ich bestreite, dass ein Begriff wie "Steuerschuldverhältnis" lediglich beschreibt.
Tatsächlich setzt der Begriff doch eine Norm oder bezieht sich unterstellenderweise auf eine implizit vorausgesetzte Norm. So oder so ist er normativ und eben nicht rein beschreibend.
Zweiter Einwand:
Das hat nun wirklich nichts mit NS-Propaganda zu tun, sondern ist ein in der gesamten Juristerei völlig unstreitiger, objektiver Begriff.
Es geht hier auch nicht um den Begriff des Steuerschuldverhältnisses, sondern um die ursprüngliche Aussage, dass Steuern eine Schutzgelderpressung sind.
Wenn wir die juristischen Begriffsspiele mal beiseite lassen, gestaltet sich das Verhältnis, das die beiden Begriffe bezeichnen doch in der Tat sehr ähnlich: Bei beiden haben wir ein mächtiges Subjekt A, das von einem schwächeren Subjekt B Geld eintreibt, notfalls mit Gewalt, und ihm dafür eine gewisse Dienstleistung erbringt.
Das ist jetzt stark vereinfacht, aber eine unleugbare Ähnlichkeit der beiden Sachverhalte lässt sich hier schwerlich leugnen. Wenn du diesen Vergleich mit Verweis auf gewisse Unterschiede ablehnst, solltest du näher erläutern, worin diese Unterschied bestehen.
Steuerschuld ist ein Fachbegriff aus dem Steuerrecht und bezeichnet die Schuld aus dem Steuerschuldverhältnis. Von gewaltsam erpresstem Schutzgeld kann freilich keine Rede sein, denn dem Staat steht durch das Grundgesetz ein Rechtsanspruch zur Erhebung von Steuern zu.
Das scheint mir der Kern des Problems zu sein. Was heißt es, einen Rechtsanspruch zu haben?
Es handelt sich wieder um ein normatives Postulat, das der Begründung bedarf.
Mit dem Verweis aufs Grundgesetz begründest du den Rechtsanspruch leider nicht. Denn entweder rechnest du das GG direkt dem Staat zu, dann ist deine Aussage schlicht ein Zirkel, weil dann dem Staat laut dem Staat ein Rechtsanspruch zusteht, den der Staat durchsetzen darf.
Oder du fässt das GG als Instanz auf, die dem Staat übergeordnet ist. Damit verlagerst du den Begründungsbedarf aber nur auf eine andere Ebene. Denn wodurch wird das Grundgesetz legitimiert? Durch eine andere Instanz? Wodurch wird diese legitimiert? usw.
Das ist ein infiniter Regress.