Original geschrieben von aMrio
die begründung ist hart, der fall an sich aber auch:
zwar unterschiedliche laufbahnanfänge (unistudium vs fh betriebswirtin), aber die klägerin und der der ihr bevorzugt wurden hatten denselben job inne, sie in berlin, er in münchen. sie ist 7 jahre länger in der firma und als dann der direktorenposten zu vergeben ist kann sie sich nichtmal drauf bewerben weil es gar keine ausschreibung gibt (klingelts da nicht; quasi staatliche einrichtung, keine ausschreibung?).
es ging ja gar nicht drum dass sie die stelle selbst ohne ausschreibung haben wollte es geht schlichtweg darum dass sie sich gar nicht drauf bewerben konnte und ihr deswegen direkt die chance genommen wurde. es gab und gibt noch nicht einmal irgendwelche schriftlich greifbaren auswahlkriterien für diese stelle.
Das Problem an der Sache ist aber, dass das Gerichtsverfahren um die Diskriminierung der/einer Frau ging und nicht weil das Auswahlverfahren diskriminierend war. Ich finde das ist ein ordentlicher Unterschied.