Original geschrieben von OgerGolg
die methoden sind nicht das kritierium, es geht um den inhalt. ich persönlich sehe das "recht auf privateigentum" nicht als so wichtig an, wie andere freiheitsrechte in der verfassung.
Das ist das Problem an einer Verfassung, die in sich widersprüchliche, unscharf definierte Paragraphen besitzt, früher oder später werden alle sich widersprechenden Paragraphen vom Staat gebrochen.
attac kritisiert die Aushöhlung der demokratischen Grundrechte, wenn die Polizei z.B. gegen Demonstrationen vorgeht, unterstützt aber im gleichen Atemzug die Aushöhlung von eben diesen Rechten indem sie die Souveränität anderer Staaten ("Steueroasen") kritisiert (und somit deren demokratische Grundrechte misachtet,
"... darf nicht länger auf die Zustimmung der Steueroasenländer gewartet werden"), eine Bekämpfung durch eine
"aktive und konfliktbereite Außenpolitik" fordert und die Verletzung der Privatsphäre (Bankgeheimnis) gutheisst.
Ehrlich gesagt erinnert mich das eher an eine Kampfschrift irgendwelcher Neokonservativen aus den USA wenn es um die Mitarbeit anderer Länder im Bereich der Sicherheitspolitik und Terrorismus geht.
Was ist denn eine "konfliktbereite Außenpolitik"? Der Frieden auf der Erde, den attac erreichen möchte, geht wohl doch nur mit Gewalt, erst wenn wir allen anderen Ländern unsere Steuerpolitik aufgezwungen haben, können wir uns alle brüderlich an den Händen halten.
Tut mir leid, aber schizophrener als attac geht wohl kaum noch.
(Zitate von
http://www.attac.de/steuerflucht/cms/ )
das ist wohl einer der wichtigsten punkte, in der ich unserer verfassungs nicht ganz zustimmen. OBWOHL in dieser auch drin steht, dass eigentum eine verpflichtung nach sich zieht und es unter gewissen umständen sogar enteignet werden kann.
Enteignungen haben mit Steuern nichts zu tun, da eine Enteignung eine Entschädigungszahlung nach sich ziehen würde, bei Geldvermögen wäre das also ziemlich sinnlos. Enteignungen sind eher auf materielle, unbewegliche Dinge gerichtet (z.B. ein Haus das im Weg einer Autobahn steht). Auch benötigen Enteignungen einen triftigen Grund, eine politische Entscheidung auf Basis der Meinung der Mehrheit reicht dazu nicht (sonst könnte man jederzeit einen unliebsamen Mitbewohner des Dorfes per Mehrheitsentscheidung aus der Nachbarschaft entfernen, womit wir wieder im Mittelalter angelangt wären), bei Steuern reicht dies aber.
Eigentum an sich zieht auch nach dem GG keinerlei Verpflichtung nach sich, nur die
Benutzung von Eigentum. Es darf also vom Staat kein Eigentum an sich besteuert werden. Jemand der 50 Goldbarren daheim gelagert hat, ist steuerfrei, der Staat darf sich keinen einzigen Barren nehmen.
Beispiele, was GG 14(2) betrifft, sind im Mietrecht und im Betrieb (Betriebsrat) zu finden: Andere dürfen über die genaue Benutzung des Eigentums mitbestimmen. Deshalb darf auch nur die Benutzung von Eigentum, z.B. Zinserträge, Unternehmensgewinne, Einkommen etc. dürfen besteuert werden.
Man kann sich darüber streiten, inwiefern denn nun Eigentum verpflichtet, das soll hier aber nicht das Thema sein (die erste Forderung von Ayn Rand ist nicht Abschaffung von Steuern, sondern die Wahrnehmung des Staates seiner wesentlichen Aufgaben). Nimmt man es als gegeben an, ist meine Meinung dazu, dass sich der Staat hier die Sache
sehr, sehr, sehr einfach macht, was (meiner Meinung) auch ein ganz wesentlicher Punkt ist, weshalb der Wille Steuern zu zahlen, so gering ist.
Der Staat verletzt grundlegende Rechtsprinzipien (damit meine ich Prinzipien, die von 14(2) abgeleitet werden können) in dem Zusammenhang aber gleich in mehrfacher Hinsicht. Der Staat müsste im Einzelfall prüfen, inwieweit die Benutzung des Eigentums
nicht dem Wohle der Allgemeinheit gedient hat und dann einschreiten, damit der Einzelne dieser Verpflichtung doch noch nachkommt.
Wer z.B. ein grosses Unternehmen aufgebaut hat und hunderte Arbeitsplätze neugeschaffen hat, fragt sich zurecht, weshalb er zusätzlich noch besteuert wird, hat er doch all seine Zeit dafür aufgewendet, dem Wohle der Allgemeinheit zu dienen. Auch sollten z.B. Spenden voll abgerechnet werden, d.h. wer z.B. jährlich 1000 Euro Steuern bezahlen müsste, sollte die Wahl haben, sie entweder an das Finanzamt oder z.B. den örtlichen Kindergarten zu zahlen. Ich sehe nicht, inwiefern eine demokratische Entscheidung über den Steuertopf notwendig ist, um zu definieren, wie denn nun eine Spende auszusehen hat, damit sie dem Wohle der Allgemeinheit dient. Wenn überhaupt sollte es gesetzlich festgelegt sein.
Dass das natürlich schwierig umzusetzen ist, ist klar, das liegt in der Natur der Sache. Wenn man undefinierte Wörter in das Grundgesetz schreibt ("Wohl der Allgemeinheit"), hat man es schwer, diese gesetzlich zu verfolgen.
Und obendrauf gibt es noch Steuern, die durch GG 14 (2) überhaupt nicht begründet werden können. Man denke an z.B. Einkommenssteuer. Im Grundgesetz steht nirgends, dass ich mich zum Wohle der Allgemeinheit verpflichtet bin. Wäre das so, müsste jeder (unabhängig vom Einkommen, nur abhängig von der körperlichen und geistigen Verfassung) eine Körpersteuer an den Staat abgeben und Sozialstunden ableisten (bzw. die selbe Leistung in Geld erbringen). Wenn ich für eine andere Person arbeite, dann benutze ich nicht unbedingt mein Eigentum, bzw. oft nur zu einem geringen Anteil (relativ zu meinem Einkommen).
Wenn die Bevölkerung / der Staat meint, sie/er könne einfach beliebig Steuern erheben, ohne eine Begründung nach der gemeinsamen Vereinbarung (dem GG) zu liefern, braucht sie / er sich nicht wundern, wenn die andere Seite es auch nicht so genau nimmt. Wozu diese Art der Besteuerung letztlich führt, ist, dass Eigentum zunehmend eben nicht mehr als das gesehen wird, wie es im GG definiert ist (Benutzung zum Wohl der Allgemeinheit), da ja jeder gezwungen wird, über die Steuern dieser Pflicht nachzukommen. Man selbst wird in keinster Weise von der Steuer befreit, wenn man das Eigentum von sich aus zum Allgemeinwohl einsetzt.