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My_Mind, wenn jemand nicht in der Lage ist, oder keine Lust hat sich ein paar Sätze genau durchzulesen, sondern anhand von 3 Wörtern gleich Alarm schlägt und beleidigend wird, dann hat er nichts anderes verdient.
Zum Tatbestand der Hehlerei:
Strafgesetzbuch von Liechtenstein:
§131a Datendiebstahl ist eingefügt im 6ten Abschnitt: Strafbare
Handlungen gegen fremdes Vermögen
§164 Hehlerei: 1) Wer den Täter einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen fremdes Vermögen nach der Tat dabei unterstützt, eine Sache, die dieser durch sie erlangt hat, zu verheimlichen oder zu verwerten, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
http://www.gesetze.li/get_pdf.jsp?PDF=1988037.pdf
Denunziant klaut Daten gem. §131a, erlangt daraus eine Sache (die DVD), deutscher Staat hilft sie ihm zu verwerten.
Die DVD ist eine Sache, Daten sind Zustände von Sachen. Analoge Daten sind untrennbar mit ihrer Sache verbunden, während digitale Daten unendlich oft ihren Datenträger wechseln können, ohne sich zu verändern. D.h. nicht mit dem Datenträger zu einer Sache verschmelzen. (Vinylplatte - DVD)
Das geltende Recht ist, im Hinblick auf die relativ junge digitale Technik schlicht veraltet.
Zudem ich, ihr und 100% auch nicht die Schreiberlinge der Sueddeutschen vorher mal recherchiert haben wie der aktuelle Meinungsstand zu dem Thema in der Liechtensteiner Rechtssprechung ist.
Ja ich weiß, ich bin in der Hinsicht sehr hilfsbereit. Von mir kannst du noch was lernen. Zum Beispiel hinsichtlich dieser Aussage:
Edit: My_Mind, ich hab den Artikel durchgelesen. Und wie schon gesagt, diese Experten treffen Entscheidung und bringen Äußerungen mit politischen Willen, dazu gehört auch die Meinungsbeeinflussung in der Bevölkerung. Dass das einfach nichts zu sagen hat, zeigt der Versuch der Selbigen die Pendlerpauschale abzuschaffen, ähnliche Äußerungen kamen auch damals von ihnen "haben wir alles gecheckt, ist alles wasserdicht".
Solltest du mir noch ein drittes Mal unterstellen, dass ich mich dazu nicht äußere und deine Links nicht lese, weil du so dreißt bist, geschweige den Links, in der Diskussion nicht mal das hier Geschriebene zu lesen, muss ich mir leider deinetwegen wohl nen sehr langen Ban wegen Volksverhetzung einhandeln.
Zum Tatbestand der Hehlerei:
Strafgesetzbuch von Liechtenstein:
§131a Datendiebstahl ist eingefügt im 6ten Abschnitt: Strafbare
Handlungen gegen fremdes Vermögen
§164 Hehlerei: 1) Wer den Täter einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen fremdes Vermögen nach der Tat dabei unterstützt, eine Sache, die dieser durch sie erlangt hat, zu verheimlichen oder zu verwerten, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
http://www.gesetze.li/get_pdf.jsp?PDF=1988037.pdf
Denunziant klaut Daten gem. §131a, erlangt daraus eine Sache (die DVD), deutscher Staat hilft sie ihm zu verwerten.
Die DVD ist eine Sache, Daten sind Zustände von Sachen. Analoge Daten sind untrennbar mit ihrer Sache verbunden, während digitale Daten unendlich oft ihren Datenträger wechseln können, ohne sich zu verändern. D.h. nicht mit dem Datenträger zu einer Sache verschmelzen. (Vinylplatte - DVD)
Das geltende Recht ist, im Hinblick auf die relativ junge digitale Technik schlicht veraltet.
Zudem ich, ihr und 100% auch nicht die Schreiberlinge der Sueddeutschen vorher mal recherchiert haben wie der aktuelle Meinungsstand zu dem Thema in der Liechtensteiner Rechtssprechung ist.
aber ich finds gut jericho, dass du beweist, dass man doch noch juristen und juristinnen braucht, weil auch im zeitalter von google und wikipedia die wenigsten in der lage sind die korrekte anwendung eines gesetzes zu bestimmen, geschweige denn es korrekt zu deuten.
Ja ich weiß, ich bin in der Hinsicht sehr hilfsbereit. Von mir kannst du noch was lernen. Zum Beispiel hinsichtlich dieser Aussage:
Wie du siehst kennt Liechtenstein und auch die Schweiz und Österreich diesen Tatbestand. Der Diebstahl im aktuellen Fall, davon geh ich jetzt mal aus, geschah sogar in Liechtenstein. Was dazu führt, dass man anscheinend nicht nur Sachen, sondern wohl auch Daten klauen kann. Das deutsche StGB ist nicht die letzte Wahrheit auf diesem Planeten.daten kann man weder stehlen...
Edit: My_Mind, ich hab den Artikel durchgelesen. Und wie schon gesagt, diese Experten treffen Entscheidung und bringen Äußerungen mit politischen Willen, dazu gehört auch die Meinungsbeeinflussung in der Bevölkerung. Dass das einfach nichts zu sagen hat, zeigt der Versuch der Selbigen die Pendlerpauschale abzuschaffen, ähnliche Äußerungen kamen auch damals von ihnen "haben wir alles gecheckt, ist alles wasserdicht".
Solltest du mir noch ein drittes Mal unterstellen, dass ich mich dazu nicht äußere und deine Links nicht lese, weil du so dreißt bist, geschweige den Links, in der Diskussion nicht mal das hier Geschriebene zu lesen, muss ich mir leider deinetwegen wohl nen sehr langen Ban wegen Volksverhetzung einhandeln.