Vergessen wir mal Anforderungen wie Eigenkapitalhinterlegung etc., das einfachste mögliche Beispiel:
Kunde X bringt 10€ Bargeld zur Bank.
Die Bank hat nun 10€ in Bar und 10€ Verbindlichkeit gegen den Kunden, dieser hat eine Forderung von 10€ gegen die Bank.
Die Bank verleiht nun 10€ an Kunde A, allerdings nicht in bar sondern als Gutschrift. Sie gibt ihm eine Zusage, dass er über 10€ Geld verfügen kann (was andere Marktteilnehmer glauben, weil es von einer Bank kommt, ohne das Bargeld zu sehen), zudem hat der Kunde nun eine Verbindlichkeit gegenüber der Bank bzw. die Bank eine Forderung gegenüber dem Kunden.
Das gleiche kann die Bank aber nun auch noch mit den Kunden B, C, D, und E machen. Immerhin gibt sie die 10€, die sie hat, nie raus, d.h. einen Zettel mit Anspruch darauf schreiben kann sie beliebig oft, was auch funktioniert, solange die 5 Kunden den Zettel nicht gleichzeitig einlösen (in Bargeld umwandeln) wollen.
Solange also dem Zettel geglaubt wird können A, B, C, D und E munter mit ihren insgesamt 50€ einkaufen gehen, obwohl in dem Gedankenspiel am Anfang nur 10€ Bargeld existierten. Es macht durchaus Sinn, hier von 40€ Geldschöpfung zu sprechen.