@seingalt
soweit ich weiß hatte die Täter die Beute noch dabei? Was meinst du warum eigentlich keiner ermitteln wollte?^^
Was meinst Du, warum jetzt doch ermittelt und angeklagt wird?
Die Informationen zum Tathergang sind dürftig, aber für mich klingt es eher so, als seien die Täter geflüchtet, bevor sie den Tresor geleert hatten. Ok, vielleicht hatten sie schon andere Sachen eingesteckt.
Notwehr muss nicht verhältnismäßig sein, aber, soweit ich weiß, darf trotzdem kein krasses Missverhältnis zwischen dem angegriffenen Rechtsgut und dem Notwehrmittel vorliegen.
Mir stellt sich hier die Frage: Was kann dieser einzelne Räuber schon an Raubgut bei sich getragen haben, damit kein krasses Missverhältnis besteht?
Ab wann liegt überhaupt ein krasses Missverhältnis vor. Wenn ich ein armer Kleinbauer bin, der am Hungertuch nagt, darf ich den Obstdieb nicht mit tödlicher Gewalt stoppen, wenn ich ein Millionär bin und er meine goldenen Manschettenknöpfe hat, aber schon?
Ich hab da noch ne Frage: Damit es Notwehr ist, muss der Angriff ja gegenwärtig sein. Offenbar ist nach geltender Rechtsauffassung ein Diebstahl oder Raub noch gegenwärtig, wenn der Täter gerade fliegt.
Wenn ich den Täter aber ne Stunde später mit dem Diebesgut auf der Straße treffe, er mich sieht und wegrennt, ich aber zufällig meine Pistole dabei habe - darf ich ihn dann auch noch erschießen?