Austauschschüler in Montana erschossen

TheGreatEisen

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"im just waiting to shoot some fuckin kid"

Zum Glück sind die Pro-Waffen-Spasten in Deutschland in der Minderheit...
 
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D Paar Sachen gestohlen ist mir am Ende tausend mal lieber als ne Konfronttation mit jemand der schon bei mir eingebrochen ist. Am liebsten will ich den nämlich gar nicht sehen. Ich hätte in der Konfrontation in der Regel mehr zu verlieren. Wieso also das Risiko eingehen, wenn jeder Hampel Waffen hätte, würde das noch viel mehr gelten...

Das ist deine ganz persönliche Meinung.

Ich persönlich finde, dass ein rechtschaffender Mensch sich gar nichts von irgendeinem Kriminellen bieten lassen sollte. Man sollte jeden Krümel seines Besitzes und seiner Rechte gegen unbefugten Zugriff schützen dürfen, nach dem Grundsatz: Recht muss dem Unrecht nicht weichen.
Darum finde ich hier eine Güterabwägung, wo man sich am besten verstecken soll, bis der Dieb abhaut und damit "nur" Sachschaden entsteht nicht in Ordnung. Man muss das Recht haben, den Dieb zu stellen und zu vertreiben und wenn es sein muss mit Waffengewalt und Todesfolge.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Aha irgend welche gegenden mit kuhkäffern wo jeder jeden kennt. Da hat es tatsächlich wenig kriminalität? Woran mag das blos liegen??? Sicherlich an den 4589458 waffen.

ähm mackia hat NICHT behauptet, dass waffen kriminalität eindämmen, sondern dass sie nicht zu mehr kriminalität führen. zumindest in dem zweiten posting. und das stimmt. im übrigen scheinen einige auch zu unterschätzen wie weit unser notwehrrecht geht. auch bei uns ist es möglicherweise gerechtfertigt einen einbrecher zu erschiessen, das notwehrrecht gilt natürlich auch für das eigentum und es finden bei uns grds. KEINE güterabwägung statt. also stand your ground motherfuckers.
(PS: in dem fall allerdings wohl notwehrprovokation)

prinzipiell habe ich mit einbrechern, räubern und anderem kriminellen gesocks keinerlei empathie. wenn sie draufgehen, ist mir das komplett wurscht oder sogar begrüßenswert. in dem fall ist es aber eher ein unglück gewesen, was vom hausbesitzer provoziert wurde, daher ist er auch in irgend einer form zur verantwortung zu ziehen.

Darum finde ich hier eine Güterabwägung, wo man sich am besten verstecken soll, bis der Dieb abhaut und damit "nur" Sachschaden entsteht nicht in Ordnung. Man muss das Recht haben, den Dieb zu stellen und zu vertreiben und wenn es sein muss mit Waffengewalt und Todesfolge.

genau so ist die rechtslage in deutschland. keine güterabwägung, recht muss dem unrecht nicht weichen, todesfolge ink.
es gibt aber leider zu viel schwuchtelrechtsprechung, die hier und da ausnahmen davon macht. ich hoffe zB. dass der opa, der die komischen ghettospastis totgeschossen hat, gegen den gerade verhandelt wird, so schnell es geht wieder freikommt. er hat alles richtig gemacht, wir haben durch ihn ein problem weniger. der sollte nen orden kriegen und keine strafe.

Es ist eine (berechtigte) Sache, sich mit einer Schusswaffe gegen einen offen gewalttätigen oder mit Gewalt drohenden Einbrecher zu wehren.
nein! eigentum ist ein persönliches rechtsgut, dass durch das notwehrrecht geschützt wird. es ist egal ob der verbrecher gewalttätig ist oder nicht, es reicht, dass er dein eigentum verletzt.
 
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Tisch

Frechdachs
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ich hoffe zB. dass der opa, der die komischen ghettospastis totgeschossen hat, gegen den gerade verhandelt wird, so schnell es geht wieder freikommt. er hat alles richtig gemacht, wir haben durch ihn ein problem weniger. der sollte nen orden kriegen und keine strafe.

So wie sich das in der Mopo liest wird der Mann wohl nicht mehr glücklich werden. Nächste Woche soll Urteilsverkündigung sein.

http://www.mopo.de/panorama/notwehr...er---16--in-den-ruecken,5066860,26923492.html

Die Ermittlungen gegen Ernst B. stellte die Staatsanwaltschaft zunächst ein, weil sie davon ausging, dass er in Notwehr handelte.

Das wollte die Familie des getöteten 16-Jährigen nicht hinnehmen. Sie legte Beschwerde ein. Die Staatsanwaltschaft klagte Ernst B. daraufhin wegen Totschlags an, doch das Landgericht Stade lehnte die Eröffnung einer Hauptverhandlung ab.

Die Angehörigen von Labinot S. legten dagegen erneut Widerspruch ein und das Oberlandesgericht in Celle entschied schließlich: Es muss verhandelt werden. Ein komplizierter Fall. Zehn Verhandlungstage sind angesetzt. Ob und wie der Prozess fortgesetzt wird, entscheidet sich frühestens kommende Woche
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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die angehörigen von labinot s. sollten sich lieber überlegen wieso ihr sprössling so ein minderwertiges subjekt geworden ist und wie sie verhindern können, dass es einem ihrer wahrscheinlich 14 anderen nachkommen genauso ergeht.
 
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Mann heute ist ein Feiertag, ich rautiere heator so stark ich kann.

Mir tut der arme Opa auch leid und ich hasse diese dreiste Familie, die nicht einsehen will, dass ihr Sohn ein gewöhnlicher, verabscheuenswüriger Krimineller war, der sein gerechtes Ende gefunden hat.
 

Tisch

Frechdachs
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Machen sie doch; so lange klagen bis sie Schmerzensgeld einfahren um dann nach Blankenese ziehen zu können :troll:
 
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hihi, alle Verbrecher haben den Tod verdient! ^^

Es ist echt unglaublich, wie sich HeatoR und Mackiavelli komplett ins Aus schießen, Gott ist das ein dümmliches Gehabe. Normalerweise sind es wenigstens Großtaten á la Kindesmissbrauch o. Serienmord, bei denen die "der Tod ist verdient"-Karte ausgespielt wird, aber wegen so etwas simplen, wie einen Raub zu sagen, dass der Tod verdient ist, meine Fresse.
 
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Mackia lebt halt in seiner totalitären Welt einer preußischen Obrigkeit deren drakonische Strafen jeden Verbrecher zum Musterbürger formen, während Heator der übliche pseudoprogressive Israeli ist der beim nächsten Genozid dabei wäre, weil für eine bessere Welt. Keine Überraschungen hier.

On topic ich hab mit 9 mal was geklaut, sollte man mir die Hand abschlagen, liebe Forensüdstaatler? :deliver:
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Beschwert euch doch beim deutschen Gesetzgeber, der sagt dass man zur Verteidigung des Eigentums unter Umständen auch tödliche Gewalt einsetzen darf.
Ich habe im übrigen nicht gesagt dass alle Verbrecher den Tod verdient haben, ich habe nur gesagt dass es mir egal ist. Es ist halt das normale Berufsrisiko eines Verbrechers.
 
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Hätte der 17-Jährige auch eine Waffe gehabt, wäre das nicht passt. </NRA> :deliver:
 
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Ich würd jetzt nicht sagen, dass ein Raub für das Opfer zwingend so leicht wegzustecken ist ;)

Nö, aber wohl weitaus leichter, als jemanden zu erschießen. Dass das einen gewissen seelischen Schaden hinterlässt, vor allem bei gewalttätigen Einbrechern, will ich ja auch gar nicht leugnen und sollte mein Post auch nicht aussagen.

Zumal bei 90% der Überfälle doch sowieso nichts passiert und der Einbrecher darauf pocht, dass keiner Zuhause ist.

(diverse rechtliche Vermischungen von Raub / Diebstahl / Überfall / Einbruch bitte ich zu entschuldigen, ich weiß, dass es unterschiedliche Strafbestände sind, aber der Einfachkeit halber hab ich die nicht unterschieden).
 
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Beschwert euch doch beim deutschen Gesetzgeber, der sagt dass man zur Verteidigung des Eigentums unter Umständen auch tödliche Gewalt einsetzen darf.
Ich habe im übrigen nicht gesagt dass alle Verbrecher den Tod verdient haben, ich habe nur gesagt dass es mir egal ist. Es ist halt das normale Berufsrisiko eines Verbrechers.

Kann mich auch noch dunkel an eine Situation erinnern, in der ein Hells Angel einen SEK Beamten durch die Türe erschossen hat, weil er ihn für einen Einbrecher hielt. Glaub die Begründung für den Freispruch vor dem BGH war irrtümliche Notwehr oder so ^^
 

TheGreatEisen

SC2-Turniersieger 2019
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Der gute alte Erlaubnistatbestandsirrtum?

"Der Täter hält irrtümlich Umstände für gegeben, die im Falle ihres tatsächlichen Vorliegens einen anerkannten Rechtfertigungsgrund begründen würden" (Def sitzt immer noch :deliver:)
 
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ähm mackia hat NICHT behauptet, dass waffen kriminalität eindämmen, sondern dass sie nicht zu mehr kriminalität führen. zumindest in dem zweiten posting. und das stimmt. im übrigen scheinen einige auch zu unterschätzen wie weit unser notwehrrecht geht. auch bei uns ist es möglicherweise gerechtfertigt einen einbrecher zu erschiessen, das notwehrrecht gilt natürlich auch für das eigentum und es finden bei uns grds. KEINE güterabwägung statt. also stand your ground motherfuckers.
(PS: in dem fall allerdings wohl notwehrprovokation)

Ist mir doch wurscht ob er im zweiten post dann was anderes labert, ich bezog mich schließlich auf den ersten.


Wenn ich das jetzt richtig recherchiert habe fällt der fall hier übrigens garnicht unter die castle doktrin, weil das reinlatschen in eine unanbeschlossene garage dann auch noch mit geöffnetem tor garnicht als einbruch zählt sondern nur als trespassing. Also unerlaubtes betreten des grundstückes und da wollen selbst die amis nicht, dass man da jeden einfach so ungestraft erschießen darf.
 
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Bei diesem ganzen Gesabbel über "Tod verdient/kein Mitleid" musste ich nun an 12 Angry Men denken. Heator ist Juror 10, bei Mackia bin ich mir noch nicht sicher :ugly:
 

Seingalt

Guest
genau so ist die rechtslage in deutschland. keine güterabwägung, recht muss dem unrecht nicht weichen, todesfolge ink.
es gibt aber leider zu viel schwuchtelrechtsprechung, die hier und da ausnahmen davon macht. ich hoffe zB. dass der opa, der die komischen ghettospastis totgeschossen hat, gegen den gerade verhandelt wird, so schnell es geht wieder freikommt. er hat alles richtig gemacht, wir haben durch ihn ein problem weniger. der sollte nen orden kriegen und keine strafe.
Kannst Du als Jurist mir erklären, welchen gegenwärtigen Angriff der Rentner nur durch einen Schuss in den Rücken eines fliehenden Einbrechers abwehren konnte?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Wat? Ich bin nr.4. Du scheinst meine Gleichgültigkeit bzgl des Wohlergehens von Verbrechern mit Emotionen zu verwechseln.
@seingalt
soweit ich weiß hatte die Täter die Beute noch dabei? Was meinst du warum eigentlich keiner ermitteln wollte?^^
 

Gelöschtes Mitglied 160054

Guest
Kann mich auch noch dunkel an eine Situation erinnern, in der ein Hells Angel einen SEK Beamten durch die Türe erschossen hat, weil er ihn für einen Einbrecher hielt. Glaub die Begründung für den Freispruch vor dem BGH war irrtümliche Notwehr oder so ^^

Der hat den SEK Beamten aber nicht für einen gewöhnlichen Einbrecher gehalten, sondern für ein Mitglied eines verfeindeten Rockerclubs und dementsprechend um sein Leben gefürchtet. (wie behindert diese Leute sein müssen)
 

Seingalt

Guest
@seingalt
soweit ich weiß hatte die Täter die Beute noch dabei? Was meinst du warum eigentlich keiner ermitteln wollte?^^
Was meinst Du, warum jetzt doch ermittelt und angeklagt wird?

Die Informationen zum Tathergang sind dürftig, aber für mich klingt es eher so, als seien die Täter geflüchtet, bevor sie den Tresor geleert hatten. Ok, vielleicht hatten sie schon andere Sachen eingesteckt.

Notwehr muss nicht verhältnismäßig sein, aber, soweit ich weiß, darf trotzdem kein krasses Missverhältnis zwischen dem angegriffenen Rechtsgut und dem Notwehrmittel vorliegen.
Mir stellt sich hier die Frage: Was kann dieser einzelne Räuber schon an Raubgut bei sich getragen haben, damit kein krasses Missverhältnis besteht?
Ab wann liegt überhaupt ein krasses Missverhältnis vor. Wenn ich ein armer Kleinbauer bin, der am Hungertuch nagt, darf ich den Obstdieb nicht mit tödlicher Gewalt stoppen, wenn ich ein Millionär bin und er meine goldenen Manschettenknöpfe hat, aber schon?

Ich hab da noch ne Frage: Damit es Notwehr ist, muss der Angriff ja gegenwärtig sein. Offenbar ist nach geltender Rechtsauffassung ein Diebstahl oder Raub noch gegenwärtig, wenn der Täter gerade fliegt.
Wenn ich den Täter aber ne Stunde später mit dem Diebesgut auf der Straße treffe, er mich sieht und wegrennt, ich aber zufällig meine Pistole dabei habe - darf ich ihn dann auch noch erschießen?
 
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Gelöschtes Mitglied 137386

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Nach hM ist der Angriff noch gegenwärtig wenn der Dieb flüchtet, aber nicht mehr wenn er bereits entkommen ist und später wiedergetroffen wird. Wenn er erstmal weg ist, ist die Wiederherstellung des rechtlich richtigen Zustandes Aufgabe des Staates. Sonst könnte ja jeder selbstständig auf Verbrecherjagd gehen, das hat mit Notwehr nichts mehr zu tun
 

Seingalt

Guest
Das hab ich mir gedacht. Die Situationen sind fast identisch: Dieb flüchtet mit meinem Eigentum. Einmal darf ich ihn stoppen, einmal nicht.

Worauf ich damit hinaus will: Offenbar sagt unsere Rechtsordnung, dass ich den Verlust von Eigentum unter gewissen Umständen hinnehmen muss.
Ich sehe nun nicht ein, warum es so unausstehlich sein soll, dass ich den Verlust von Eigentum auch dann hinnehmen muss, wenn der Dieb flüchtet und ich ihn nur mit (wahrscheinlich) tödlicher Gewalt stoppen kann.

Nach meiner Auffassung ist es niemals okay jemanden zu erschießen, solange er nur mein Eigentum bedroht.
Ich möchte im Übrigen mal daran erinnern, dass es in Deutschland meines Wissens überhaupt nicht erlaubt ist Schusswaffen zum Zweck der Selbstverteidigung zu besitzen. Warum sollte es also erlaubt sein diese Schusswaffen zum Schutz meines Eigentums zu benutzen?
Ich finde das widersinnig und ungerecht, weil es z.B. Jäger und Sportschützen privilegiert, die so eine Waffe haben dürfen.
Wenn wir schon allgemein den Waffenbesitz verbieten, dann sollte es auch klar sein, dass man so eine Waffe niemals gegen Menschen wenden darf, außer eben im äußersten Notfall, also wenn Leib und Leben bedroht sind.
 
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Kann mich auch noch dunkel an eine Situation erinnern, in der ein Hells Angel einen SEK Beamten durch die Türe erschossen hat, weil er ihn für einen Einbrecher hielt. Glaub die Begründung für den Freispruch vor dem BGH war irrtümliche Notwehr oder so ^^

Kann mir auch gut vorstellen, dass die Hells Angel hier alle Ihre ausergerichtliche Überzeugungskraft eingesetzt haben.
 
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Das hab ich mir gedacht. Die Situationen sind fast identisch: Dieb flüchtet mit meinem Eigentum. Einmal darf ich ihn stoppen, einmal nicht.
Die sind ungefähr so identisch, als wenn man nen Krankenwagen mit Blaulicht und nen x-beliebigen PKW vergleicht, die beide über rot fahren :o
 

FORYOUITERRA

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klar, der sah aus, wie nen unschuldiger jugendlicher, der sich mal in der garage geirrt hat...
 

TheGreatEisen

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Mal ehrlich, ein Türke in ner fremden Garage... das ist nie ein Irrtum :troll:
 

FORYOUITERRA

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wie er sich halt auch noch vorsätzlich mit hellen klamotten bekleidet hat, damit er sich weniger vom auto und dem mauerwerk absetzt.
einbrechertarn 2.0 deluxe.
dazu die funzel in der hand.
 
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wie jetzt hier alle rumweinen und Miteid heucheln.
Wie kann einem ernsthaft jemand leidtun, der anderen schadet und sich selbst wissend in Gefahr begibt? Sorry, ich kann es einfach nicht verstehen.
 
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Wie? Wohl aufgrund dessen, was man gemeinhin Verhältnismäßigkeit nennt.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Wie? Wohl aufgrund dessen, was man gemeinhin Verhältnismäßigkeit nennt.

nur dass die nix im notwehrrecht verloren hat grds...nochmal: auch in deutschland kannst du, wenn einer nachts in dein haus kommt, tödliche gewalt einsetzen. das ist nichts, was sich die verrückten amis ausgedacht haben. die haben nur mehr schusswaffen. bei uns dürfen die nur wenige haben...und natürlich verbrecher. der rest verlässt sich auf die polizei, die in einer stadt wie bielefeld schonmal nachts nur 8 wagen zur verfügung hat (hat mir mal ein bekannter von der stA geflüstert).

ist schon witzig, dass mir immer antiamerikanismus vorgeworfen wird, aber hier jeder seinem antiamerikanismus (und wenn sich die gelegenheit ergibt antisemitismus) freien lauf lässt, sobald es um amerikanische gesetze geht.
 
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ist schon witzig, dass mir immer antiamerikanismus vorgeworfen wird, aber hier jeder seinem antiamerikanismus (und wenn sich die gelegenheit ergibt antisemitismus) freien lauf lässt, sobald es um amerikanische gesetze geht.

Dir wird vorgeworfen, dass du mit zweierlei maß misst. Antiamerikanismus ist sehr beliebt.
 
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