Anzeige von Bushido

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... und fühlst du dich nicht von der musikindustrie verarscht?
 
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Original geschrieben von Marneus
wieso sollte das jemand der cds hört?

weil die musikindustrie zwischenzeitlich z.b. durch den kopierschutz und durch größtenteils billig hingerotzten verpackungen ihre leistungen massivst abgebaut und die preise dem allerdings nicht angepasst hat.
 
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Richtig gut diese Entscheidung, der Staat sollte nicht 'Aufseher' seiner Bürger sein, sondern Repräsentant. Wenn sich das Rechtsempfinden von Millionen von Bürgern auf Grund technischen Fortschritts ändert (z.B. in: "Privatkopien zum nichtgewerblichen Gebrauch sollten erlaubt sein") und eine Industrielobby versucht das aufzuhalten, dann bleibt eben nichts weiter als kollektiver Ungehorsam bis die Gesetze angepasst werden.

Ist genau so wie mit roten Ampeln. Würden jeden Tag Millionen von Bürgern bei Rot über die Ampeln fahren, würde der Staat keine Chance haben als es irgendwann zu legalisieren. Keine Justiz *kann* Millionen Fälle abarbeiten und keine Polizei *kann* das durchsetzen gegen den Willen der Bevölkerung. Das es bei 'roten Ampeln' natürlich keine Mehrheit geben würde, weil die Regelung ja allgemein als sinnvoll akzeptiert ist, ist eine andere Sache.

Gesetze können immer nur für die Bevölkerung funktionieren (auf lange Sicht), nie gegen sie. Irgendwann kommt der Punkt, wo sich schlicht niemand dran hält.
 
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weil die musikindustrie zwischenzeitlich z.b. durch den kopierschutz und durch größtenteils billig hingerotzten verpackungen ihre leistungen massivst abgebaut und die preise dem allerdings nicht angepasst hat.

also ich zahle meistens so 5-10 euro pro cd und glaube zudem nicht, dass die kopiergeschützt sind. verpackung finde ich auch in ordnung.
 
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Original geschrieben von [UEP]Xyz


also ich zahle meistens so 5-10 euro pro cd und glaube zudem nicht, dass die kopiergeschützt sind. verpackung finde ich auch in ordnung.

Als ich das letzte mal eine cd kaufen wollte, die übrigens schon 5 jahre released war und das nachfolger album auch schon draussen war, wollten die immer noch 15€ für das ding. Woraufhin ich mir gedacht habe: fuck you und seitdem glücklich mit einer napster musikflat liiert bin...
 
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Original geschrieben von [UEP]Xyz


also ich zahle meistens so 5-10 euro pro cd und glaube zudem nicht, dass die kopiergeschützt sind. verpackung finde ich auch in ordnung.

na so sachen wie booklets sind doch mittlerweile absolute ausnahme geworden, cds müssen punkten wo das internet es nicht kann: features inna verpackung, leider sind die normalerweise aber net so intelligent : (

rip: musikindustrie, und ich bin netma traurig drüber.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
ach booklets, das ist doch steinzeit. für das bisschen rumgemale oder so bin ich zB. nichtmal bereit nen euro zu zahlen. wenn sie cds noch absetzen wollen ( wobei ich mich halt frage wozu...bis auf meinen laptop und meinen dvd player besitze ich nichtmal mehr ei gerät welches cds abspielen könnte ) dann müssen sie die preise dritteln, da noch sachen beilegen wie konzertkarten-rabatte, downloadgutscheine für sämtliche remixe usw. usf.

sie müssen sich einfach ganz schnell von dem gedanken verabschieden, noch genausoviel geld machen zu können wie vor 10 jahren. das ist eine ganz elementare einsicht, die noch eintreffen muss. die können froh sein, wenn sie überhaupt noch geld machen.
 
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Original geschrieben von My_Mind


weil die musikindustrie zwischenzeitlich z.b. durch den kopierschutz und durch größtenteils billig hingerotzten verpackungen ihre leistungen massivst abgebaut und die preise dem allerdings nicht angepasst hat.

du kaufst anscheinend alle cds neu. heutzutage ist man da selbst schuld , wenn man das tut. es gibt genügend tausch und sammlerbörsen + auktionen wo man eigentlich alles billiger bekommt
 
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gabs von kettcar zb
wenn man die special edition von sylt gekauft hat, bekam man beim konzert mit einem beim album beiliegenden gutschein ein poster gratis (hätte glaub ich 3 euro gekostet ansonsten)

solche und ähnliche gedankenspiele sind ein guter anreiz
 
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Ich wurde heute zum zweiten Mal verklagt, diesmal beläuft sich die Forderung auf 15000 Euro. haha.

Gruß
nils
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
tja, scheinst noch pech gehabt zu haben, die anzeige wurde wohl noch vor herausgabe der neuen leitlinie gestellt...kennst ja die prozedur, mehr als ein paar hundert euro wirst eh nicht zahlen müssen.
 
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Original geschrieben von Krassni Kulak
Ich wurde heute zum zweiten Mal verklagt, diesmal beläuft sich die Forderung auf 15000 Euro. haha.

Gruß
nils
Darf man fragen wegen was genau?
 

haschischtasche

Ährenpenis
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Original geschrieben von Devotika
Neues von der Front.

http://www.golem.de/0809/62251.html

Also ist die neue Richtlinie der Staatsanwaltschaften schon wieder nichtig, oder was?
Das neue Gesetz gibt Rechteinhabern – beziehungsweise die von ihnen beauftragten Anwälte – nun grundsätzlich die Möglichkeit, direkt beim Internetprovider Auskunft über die Identität von Rechtsverletzern zu verlangen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ein Richter dem Anspruch auf Herausgabe der Verkehrsdaten zustimmt ("Richtervorbehalt"). Der Anspruch besteht zudem nur in Fällen, in denen Rechte in gewerblichem Ausmaß verletzt worden sind.
[...]
Nach Aussage von DigiProtect-Anwalt Udo Kornmeier seien die Gerichte "ohne Wenn und Aber auch bei bereits einem Album von einer für den Auskunftsanspruch erforderlichen Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß ausgegangen".
omg
 

Clawg

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Original geschrieben von Outsider23


Aber er hat doch garkeinen vertrag abgeschlossen claw! Sei mal nicht so inkonsequent. Oder ist dein ideales weltbild soeben an der realität zerbrochen?

Nein, ist nicht inkonsequent auch wenn ich mich, das gebe ich nach reiflicher Überlegung, nicht ganz korrekt ausgedrückt habe.
Mit'schuld' ist hier nicht im Sinne einer Bestrafung zu sehen, allerdings ist der Downloader dazu verpflichtet, entsprechendes (darüber kann man streiten wie hoch die Summe ist, ist aber nicht der wesentliche Punkt) Entgelt für die Benutzung z.B. der Musik zu bezahlen. Das Geld könnte er dann vom Uploader zurückklagen.

Wenn z.B. i-tunes ein Musikstück online zum Download stellt, wofür i-tunes keine Rechte besitzt, könnten alle, die sich das Stück von i-tunes geladen haben, vom Rechteinhaber belangt werden. Die Kunden könnten dann ihrerseits i-tunes verklagen. Natürlich würde man das in einem solchen Fall vereinfachen und direkt mit i-tunes in Verhandlung treten.
Bei P2P liegt die Sache anders. Da kann der Rechteinhaber den, wie auch hier richtig erwähnt wurde, ursprünglichen Uploader nur schwer ausfindig machen, da er (und auch nicht die Gerichte) z.B. die Verbindungsdaten des Downloaders nicht bzw. nur über viele Umstände zur Verfügung hat. Da ist der einfachste Fall direkt vom Downloader das Geld zu holen. Wie der sich gegenüber dem illegalen Uploader versichert hat ist dann dessen Bier. Von einem anonymen Anbieter etwas anzunehmen birgt eben Gefahren.
Insgesamt also das selbe Prinzip wie bei Hehlerware, der Downloader nicht plötzlich Rechte an der Benutzung des Stücks.
 
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genau umgekehrt ist es der fall claw: Bei p2p hat der rechteinhaber praktisch keine chance an reine downloader ranzukommen da er hier selbst der uploader sein müsste um an die IP des downloaders zu kommen. Das wäre im ergebnis auch zumindest zivilrechtlich nicht verfolgbar, da er im ergebnis vom tatsächlichen rechteinhaber etwas mit dessen erlaubnis geladen hat und das zivilrecht nur für tatsächlich eingetretene schäden ersatz gewährt.

Anders dagegen beim uploader in p2p netzwerken, hier braucht sich der rechteinhaber nur unter die downloader zu mischen und den song auch runterzuladen. Schon hat er die ip des uploaders und kann ihn wegen einer vielfachen summe belangen weil davon auszugehen ist dass ers an gleich mehrere angeboten hat.

Auch der Itunes vergleich stimmt so nicht, bzw würde nur stimmen wenn man es auf gewerbliche Bereiche überträgt. Wenn aber itunes songs anbietet ohne eine lizenz dafür zu haben, sind etwaige private downloader dieser songs nicht gegenüber dem tatsächlichen rechteinhaber haftbar, ihr verhalten fällt dann unter den Schutz der Privatkopie, da itunes keine "offensichtlich widerrechtlich zugänglich gemachte vorlage [...] oder Quelle" im Sinne des §53 UrhG I UrhG ist.
 

Clawg

Guest
Original geschrieben von Greg
genau umgekehrt ist es der fall claw: Bei p2p hat der rechteinhaber praktisch keine chance an reine downloader ranzukommen da er hier selbst der uploader sein müsste um an die IP des downloaders zu kommen.
Naja, umgekehrt ist es wohl nicht der Fall. Ich bezog es auf den Fall, den Downloader zu kennen und dann auf den Uploader zu schliessen. Die Beweisfrage habe ich aussen vorgelassen und die prinzipielle Möglichkeit herausgestellt, dass ein Downloader zur Herausgabe (bzw. zur Zahlung für die Benutzung) des Werks verpflichtet werden kann, sofern man es ihm nachgewiesen hat.

Das wäre im ergebnis auch zumindest zivilrechtlich nicht verfolgbar, da er im ergebnis vom tatsächlichen rechteinhaber etwas mit dessen erlaubnis geladen hat und das zivilrecht nur für tatsächlich eingetretene schäden ersatz gewährt.
Ja.

Anders dagegen beim uploader in p2p netzwerken, hier braucht sich der rechteinhaber nur unter die downloader zu mischen und den song auch runterzuladen. Schon hat er die ip des uploaders und kann ihn wegen einer vielfachen summe belangen weil davon auszugehen ist dass ers an gleich mehrere angeboten hat.
Yepp.

Auch der Itunes vergleich stimmt so nicht, bzw würde nur stimmen wenn man es auf gewerbliche Bereiche überträgt. Wenn aber itunes songs anbietet ohne eine lizenz dafür zu haben, sind etwaige private downloader dieser songs nicht gegenüber dem tatsächlichen rechteinhaber haftbar, ihr verhalten fällt dann unter den Schutz der Privatkopie, da itunes keine "offensichtlich widerrechtlich zugänglich gemachte vorlage [...] oder Quelle" im Sinne des §53 UrhG I UrhG ist.
Nicht haftbar, herausgeben (d.h. in dem Zusammenhang Kopien vernichten und/oder Zahlung eines Geldbetrags), müssen sie es trotzdem.
Ich kann mir nicht vorstellen wie du ein in sich stimmiges Gesetz schaffen willst, bei dem ein Downloader (dem man - wie auch immer - den Download legal nachgewiesen hat) vom Rechteinhaber nicht dazu verpflichtet werden könnte, das Werk zu löschen.
Dass das Gesetz möglicherweise etwas anderes sagt, ändert nichts an meiner Logik :)
 
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naja 2. mahnung gekommen, sonst nix neues. Langsam wirds ernst befürchte ich :(
 
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Original geschrieben von Clawg

Nicht haftbar, herausgeben (d.h. in dem Zusammenhang Kopien vernichten und/oder Zahlung eines Geldbetrags), müssen sie es trotzdem.
Ich kann mir nicht vorstellen wie du ein in sich stimmiges Gesetz schaffen willst, bei dem ein Downloader (dem man - wie auch immer - den Download legal nachgewiesen hat) vom Rechteinhaber nicht dazu verpflichtet werden könnte, das Werk zu löschen.
Dass das Gesetz möglicherweise etwas anderes sagt, ändert nichts an meiner Logik :)

Müssen sie nicht, genau das ist ja der Gedanke der hinter der Privatkopie steckt: Derjenige der ein original hat und davon einem freund eine kopie für den Privatgebrauch erstellt, hat vertragstechnisch gesehen niemals das recht dazu gehabt. Trotz erlaubt es ihm §53 UrhG solange es privaten Rahmen bleibt.
Die Grenzen findet die privatkopie darin, dass nur von Originalen eine Privatkopie erstellt werden darf. Eine Privatkopie von einer Privatkopie ist dagegen nicht rechtmäßig. Imho in zeiten des internets eine sinnvolle beschränkung, die dafür sorgt, dass Privatkopien auch tatsächlich nur im kleinen privaten rahmen genutzt werden sollen.
 
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Original geschrieben von haschischtasche

omg

Einer Mitteilung des Unternehmens DigiProtect zufolge haben die Landgerichte in Düsseldorf und Köln bereits am Mittwoch, dem 3. September 2008, erste Anordnungen zur Herausgabe von Nutzerdaten gegen die Telekom erlassen. Nach Aussage von DigiProtect-Anwalt Udo Kornmeier seien die Gerichte "ohne Wenn und Aber auch bei bereits einem Album von einer für den Auskunftsanspruch erforderlichen Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß ausgegangen".

:bored:
 
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hat der TE eigentlich noch gezahlt? würd ma gucken um welchen song es ging kannst bushido vielleicht zurückanzeigen:D
 
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Immerhin trifft es auch Bushido selbst:

http://www.n-tv.de/leute/Bushido-klaut-Musik-article790477.html

Urheberrechte krass verletzt - Bushido klaut Musik
Rapper Bushido hat für sein Album Musik geklaut und sie als seine ausgegeben. Nun muss der Berliner Schadenersatz zahlen und alle Tonträger aus dem Handel nehmen.

Der Berliner Rapper Bushido hat für 13 seiner Songs Teile bei der französischen Band "Dark Sanctuary" geklaut. Die Gruppe klagte und bekam vor dem Hamburger Landgericht Recht. Jetzt müssen unter anderem CDs vernichtet werden.
 
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Die 63000 sind nur für "immaterielle" schäden, schadensersatz für materiellen schaden gibt's auch noch, dafür muss bushido allerdings erst noch angaben über den gewinn von albenverkäufen etc. machen. Stand in nem spiegelartikel...
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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die ganze sache wird richtig teuer. ihm wurden die urheberrechte an den entsprechenden lieder quasi entzogen. damit dürfen cds, die diese lieder enthalten, nicht verkauft werden. außerdem muss er die franzband an dem gewinn beteiligen und dazu seine ganzen gewinne offenlegen.

außerdem hat er sich gegenüber dritten plattenfirmen, die im vertrauen auf seine redlichkeit songs von ihm auf ihren platten haben, diese jetzt aber nicht mehr verkaufen dürfen, schadensersatzpflichtig gemacht. bravohits, the dome usw. denen allen wird er auch noch ne menge für entgangene gewinne blechen müssen, die sie ab jetzt wg ihm haben werden.
 
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Owned. Gieriger Bastard. Karma, würd ich sagen.
 
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vor allem: wer so dreist 13 bis 14 oder gar 16 lieder von nur einer band klaut (nur bei 13 davon hat er das original weit genug in seinem zustand belassen um nen rechtsverstoß zu begehen) der hat auch noch mit ziemlicher sicherheit anderswo geklaut.
 
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Ich wünsche ihm nur das schlimmste. Fler hat ja damals schon gesagt dass Bushido alles von ihm geklaut hat. Und gezweifelt hat an Flers Worten eigentlich nie jemand mit Verstand.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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das urteil gibts aber erst seit vorgestern.
 
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hm, würd mich ma interessieren was da jetztso abgeht. producet bushido seine beatz überhaupt selber?
 

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beats maybe. meloldien offensichtlich nicht ^^
so und jetzt gogo 2v2!
 
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das war aber doch schon ewig klar, dass die ganzen melodien geklaut sind, machen doch die anderen rapper auch so.
nehmen n guten sample, legen da billig beats drüber und labern kindergartengestammel nebenher. :kotz:
 
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