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ich kenne in fact niemanden, der heute noch cds hört.
ich höre noch cds.
ich kenne in fact niemanden, der heute noch cds hört.
... und fühlst du dich nicht von der musikindustrie verarscht?
Original geschrieben von Marneus
wieso sollte das jemand der cds hört?
weil die musikindustrie zwischenzeitlich z.b. durch den kopierschutz und durch größtenteils billig hingerotzten verpackungen ihre leistungen massivst abgebaut und die preise dem allerdings nicht angepasst hat.
Original geschrieben von [UEP]Xyz
also ich zahle meistens so 5-10 euro pro cd und glaube zudem nicht, dass die kopiergeschützt sind. verpackung finde ich auch in ordnung.
Original geschrieben von [UEP]Xyz
also ich zahle meistens so 5-10 euro pro cd und glaube zudem nicht, dass die kopiergeschützt sind. verpackung finde ich auch in ordnung.
Original geschrieben von My_Mind
weil die musikindustrie zwischenzeitlich z.b. durch den kopierschutz und durch größtenteils billig hingerotzten verpackungen ihre leistungen massivst abgebaut und die preise dem allerdings nicht angepasst hat.
Darf man fragen wegen was genau?Original geschrieben von Krassni Kulak
Ich wurde heute zum zweiten Mal verklagt, diesmal beläuft sich die Forderung auf 15000 Euro. haha.
Gruß
nils
Original geschrieben von Devotika
Neues von der Front.
http://www.golem.de/0809/62251.html
Also ist die neue Richtlinie der Staatsanwaltschaften schon wieder nichtig, oder was?
omgDas neue Gesetz gibt Rechteinhabern – beziehungsweise die von ihnen beauftragten Anwälte – nun grundsätzlich die Möglichkeit, direkt beim Internetprovider Auskunft über die Identität von Rechtsverletzern zu verlangen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ein Richter dem Anspruch auf Herausgabe der Verkehrsdaten zustimmt ("Richtervorbehalt"). Der Anspruch besteht zudem nur in Fällen, in denen Rechte in gewerblichem Ausmaß verletzt worden sind.
[...]
Nach Aussage von DigiProtect-Anwalt Udo Kornmeier seien die Gerichte "ohne Wenn und Aber auch bei bereits einem Album von einer für den Auskunftsanspruch erforderlichen Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß ausgegangen".
Original geschrieben von Outsider23
Aber er hat doch garkeinen vertrag abgeschlossen claw! Sei mal nicht so inkonsequent. Oder ist dein ideales weltbild soeben an der realität zerbrochen?
Naja, umgekehrt ist es wohl nicht der Fall. Ich bezog es auf den Fall, den Downloader zu kennen und dann auf den Uploader zu schliessen. Die Beweisfrage habe ich aussen vorgelassen und die prinzipielle Möglichkeit herausgestellt, dass ein Downloader zur Herausgabe (bzw. zur Zahlung für die Benutzung) des Werks verpflichtet werden kann, sofern man es ihm nachgewiesen hat.Original geschrieben von Greg
genau umgekehrt ist es der fall claw: Bei p2p hat der rechteinhaber praktisch keine chance an reine downloader ranzukommen da er hier selbst der uploader sein müsste um an die IP des downloaders zu kommen.
Ja.Das wäre im ergebnis auch zumindest zivilrechtlich nicht verfolgbar, da er im ergebnis vom tatsächlichen rechteinhaber etwas mit dessen erlaubnis geladen hat und das zivilrecht nur für tatsächlich eingetretene schäden ersatz gewährt.
Yepp.Anders dagegen beim uploader in p2p netzwerken, hier braucht sich der rechteinhaber nur unter die downloader zu mischen und den song auch runterzuladen. Schon hat er die ip des uploaders und kann ihn wegen einer vielfachen summe belangen weil davon auszugehen ist dass ers an gleich mehrere angeboten hat.
Nicht haftbar, herausgeben (d.h. in dem Zusammenhang Kopien vernichten und/oder Zahlung eines Geldbetrags), müssen sie es trotzdem.Auch der Itunes vergleich stimmt so nicht, bzw würde nur stimmen wenn man es auf gewerbliche Bereiche überträgt. Wenn aber itunes songs anbietet ohne eine lizenz dafür zu haben, sind etwaige private downloader dieser songs nicht gegenüber dem tatsächlichen rechteinhaber haftbar, ihr verhalten fällt dann unter den Schutz der Privatkopie, da itunes keine "offensichtlich widerrechtlich zugänglich gemachte vorlage [...] oder Quelle" im Sinne des §53 UrhG I UrhG ist.
Original geschrieben von Clawg
Nicht haftbar, herausgeben (d.h. in dem Zusammenhang Kopien vernichten und/oder Zahlung eines Geldbetrags), müssen sie es trotzdem.
Ich kann mir nicht vorstellen wie du ein in sich stimmiges Gesetz schaffen willst, bei dem ein Downloader (dem man - wie auch immer - den Download legal nachgewiesen hat) vom Rechteinhaber nicht dazu verpflichtet werden könnte, das Werk zu löschen.
Dass das Gesetz möglicherweise etwas anderes sagt, ändert nichts an meiner Logik
Original geschrieben von haschischtasche
omg
Einer Mitteilung des Unternehmens DigiProtect zufolge haben die Landgerichte in Düsseldorf und Köln bereits am Mittwoch, dem 3. September 2008, erste Anordnungen zur Herausgabe von Nutzerdaten gegen die Telekom erlassen. Nach Aussage von DigiProtect-Anwalt Udo Kornmeier seien die Gerichte "ohne Wenn und Aber auch bei bereits einem Album von einer für den Auskunftsanspruch erforderlichen Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß ausgegangen".
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