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Original geschrieben von TerraIncognita
Kurze Anmerkung:
Es gibt keinen Straftatbestand der Heimtücke. Heimtücke ist ein Qualifikationsmerkmal beim Mord §211 StGB, bei der der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzt.
Normalerweise nehmen Schlafende zwar die "Arg- und Wehrlosigkeit mit in den Schlaf", aber beim versuchten Mord muss Vorsatz im Hinblick auf die Tötungsabsicht vorliegen.
Und das ging hier wohl nicht.
Und Recht =/= Gerechtigkeit , das eine soll möglichst objektiv bleiben, dass andere ist zum größten Teil eine individuelle Einschätzung von richtig und falsch.
Und das ist auch schon richtig so. Nur stimmt der vorher gebrachte Punkt leider vollkommen: In unserem Rechtssystem herrscht ein grobes Ungleichgewicht zwischen materiellem Schaden und physischem Schaden. Es kann einfach nicht sein, dass Gewaltverbrecher mit den gleichen Strafen rechnen müssen wie Steuersünder. Die Vergehen sind einfach nichtmal im Ansatz auf einer Ebene.