Klima Guerilla Aktionen

parats'

Tippspielmeister 2012, Tippspielmeister 2019
Mitglied seit
21.05.2003
Beiträge
19.299
Reaktionen
1.329
Ort
Hamburg
Da es gerade eh viral geht, wie bewertet ihr diese Szene? Ich hab schon die komplette Bandbreite dazu gehört und mich wundert eher, dass sowas erst jetzt passiert ist.

Soweit ich weiß hat der Mann Schulessen ausgeliefert. In Kombination mit der Situation und der Initiative "Essen retten - Leben retten" hat das natürlich einen ironischen Unterton. :deliver:
 
Zuletzt bearbeitet:
Mitglied seit
11.09.2002
Beiträge
4.895
Reaktionen
323
Da es gerade eh viral geht, wie bewertet ihr diese Szene? Ich hab schon die komplette Bandbreite dazu gehört und mich wundert eher, dass sowas erst jetzt passiert ist.

Soweit ich weiß hat der Mann Schulessen ausgeliefert. In Kombination mit der Situation und der Initiative "Essen retten - Leben retten" hat das natürlich einen ironischen Unterton. :deliver:

Also rechtlich gesehen ist es wohl so:
- das ist eine Demonstration
- Demo auflösen darf erstmal nur die Polizei
- richtiges vorgehen also: Polizei rufen, abwarten
Alles andere ist Selbstjustiz. Auch wenn man es in diesem Fall vielleicht verstehen könnte. Die Gefährdung bzgl. eines Rückstaus sehe ich auch kritisch.
 
Mitglied seit
25.09.2014
Beiträge
4.840
Reaktionen
1.164
Ist das juristisch so einfach? Müsste man nicht eigentlich sagen, dass die Blockierer entweder selbst eine Nötigung begehen, gegen die man sich in gewissem Umfang wehren darf oder dass sie keine Nötigung begehen, da sie das Auto nicht tatsächlich behindern, das Auto dann aber (natürlich im Minimaltempo) weiterfahren darf, um sie wegzuschieben?

Meine persönliche Bewertung fällt ambivalent aus: Einerseits Verachtung für Asis, die ausrasten und anderen Leuten ins Gesicht schlagen, andererseits Karmapunkte für das Zurechtweisen der Wolkenkuckucksheimer.
Imo sollten alle bestraft werden, der Schläger obviously härter, aber imo nicht viel härter als die Demonstranten.
 
Mitglied seit
17.10.2006
Beiträge
6.504
Reaktionen
827
Ort
Köln
Ist das juristisch so einfach? Müsste man nicht eigentlich sagen, dass die Blockierer entweder selbst eine Nötigung begehen, gegen die man sich in gewissem Umfang wehren darf oder dass sie keine Nötigung begehen, da sie das Auto nicht tatsächlich behindern, das Auto dann aber (natürlich im Minimaltempo) weiterfahren darf, um sie wegzuschieben?
Autos die Menschen "wegschieben"? In dem Kontext nennt sich das "überfahren" und ist höchstwahrscheinlich strafbar. :deliver:

Meine Laienmeinung: Ich denke schon, dass die Blockierer da ein Gesetz brechen. Trotzdem gibt es keine Begründung für Gewaltanwendung, da keine konkrete Bedrohungslage vorliegt - Ärger vom Chef weil man zu spät kommt gehört leider nicht dazu. Ich vermute also, dass das ganze sowohl für die Blockierer als auch für den Prügler ein juristisches Nachspiel haben sollte.

Insofern sehe ich das wie du: Leid tut mir da keiner der Beteiligten, außer die friedlichen Autofahrer, die da warten müssen. Der Rest darf gern bestraft werden.
 
Mitglied seit
25.09.2014
Beiträge
4.840
Reaktionen
1.164
Naja, mich würde tatsächlich interessieren, wie es ist. Denn sich vor ein Auto stellen und jemanden samt Fahrzeug damit mittelbar festzuhalten sollte ja nicht legal sein und gegen sowas müsste man sich in irgendeiner verhältnismäßigen Weise wehren dürfen. Welches mildere Mittel bleibt da noch, als eben langsam auf die zuzurollen?

Dass vernünftige Menschen hier nen Podcast anmachen und das Eintreffen der Polizei abwarten, ist klar. Es geht mir mehr um das Prinzip, dass man sich gegen Angriffe grundsätzlich wehren darf und eine Nötigung durchaus als Angriff zu betrachten ist.
 

GeckoVOD

Moderator
Mitglied seit
18.03.2019
Beiträge
3.779
Reaktionen
2.127
Mit 800kg++ langsam jemanden zu überrollen ist bestimmt kein mildes Mittel. Eine Faust ins Gesicht ist auch kein mildes Mittel. Demonstranten auf einer Fahrbahn sind schon behindert, aber da ertrage ich bei einer durchschnittsfahrt auf der Autobahn wesentlich gefährlichere und dummdreistere Manöver, aber selbst dann sollte ich tunlichst nicht in Rage verfallen. Wenn überhaupt Gewalt in irgendeiner Form, dann bitte nur von Rettungskräften während des Einsatzes, der Rest kann gepflegt auf Polizei oder co. warten.
 
Mitglied seit
25.09.2014
Beiträge
4.840
Reaktionen
1.164
Naja, um überrollen gehts hier doch nicht. Zum Rest hab ich imo genug gesagt.
 

Benrath

Community-Forum
Mitglied seit
19.05.2003
Beiträge
19.484
Reaktionen
661
Ich habs schon mal rausgeteilt :deliver:

Die Protest sind imho behindert und und nicht durch irgendwas gerechtfertigt. Ob man der jetzt deswegen eine geben muss ist was anderes.
Ist natürlich auch blöd, wenn du hinten im Stau steht, kannst du auch nicht einfach an der vorbeifahren, wenn die vorne sich nicht trauen
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Also rechtlich gesehen ist es wohl so:
- das ist eine Demonstration
- Demo auflösen darf erstmal nur die Polizei
- richtiges vorgehen also: Polizei rufen, abwarten
Alles andere ist Selbstjustiz. Auch wenn man es in diesem Fall vielleicht verstehen könnte. Die Gefährdung bzgl. eines Rückstaus sehe ich auch kritisch.
Es ist ein bisschen komplizierter. EIne Demonstration begeht normalerweise keine Nötigung ggü anderen Bürger, wie es eine Blockade tut. Dennoch hat das BVerfG im Zuge der AKW Proteste (mE in den 70ern aber kA) mal entschieden, dass Blockaden (damals gings um ne Autobahn) vom Demonstrationsrecht umfasst sein KÖNNEN. Aber nicht müssen!: D.h. nur weil deren Blockade da nen politischen Kern hat, muss es nicht bedeuten, dass sie automatisch vom Demonstrationsrecht geschützt ist, da es auch auf die Güterabwägung mit den Grundrechten anderer Bürger ankommt.

Ansonsten habe ich eine gewisse Sympathie für die Ausraster, Blockaden und anderes Vorgehen gegen Normalbürger sind ein Nogo. Wer was gegen den Klimawandel tun will, soll sich an die politisch und wirtschaftlich verantwortlichen halten, nicht an den Normalbürger, der schon genug Probleme hat. Davon abgesehen, dass so eine konfrontative Form des Protests niemanden überzeugt, sondern die Fronten eher noch verhärtet.

Trotzdem gibt es keine Begründung für Gewaltanwendung, da keine konkrete Bedrohungslage vorliegt

Für eine gerechtfertigte Gewaltanwendung (Notwehr) muss keine konkrete Bedrohungslage iS einer körperlichen Bedrohung vorliegen. Die Bedrohung jedes Rechtsgutes kann Notwehr rechtfertigen, klassisch etwa die Bedrohung der persönlichen Ehre durch Beleidigung, die einen Faustschlag ins Gesicht rechtfertigen kann.
 
Mitglied seit
27.06.2014
Beiträge
3.465
Reaktionen
1.264
Ort
Hamburg
Das Problem sehe ich hier in der Tat darin, dass solche Proteste größtenteils gedulded werden & daher oft vorkommen & der Bürger nicht die Erwartungshaltung hat, dass das (a) selten passiert und (b) schnell von der Polizei behoben wird.

Daher steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen zu Selbstjustiz greifen.

Meiner Meinung nach ist das klare Nötigung, und sollte von der Polizei schnell aufgelöst werden, sowie sollte es als Abschreckung saftige Strafen geben.

Gerade im Zeitalter des Internets gibt es genug Möglichkeiten, Menschen zu erreichen, ohne sie zu nötigen. Daher sehe ich diese Art des Protests nicht als rechtfertigbar an.

Natürlich ist die gewalttätige Reaktion von dem Dude nicht rechtlich ok. Aber es ist eben erwartbar, dass sowas passieren wird, wenn der Staat das tatenlos zusieht.
 

GeckoVOD

Moderator
Mitglied seit
18.03.2019
Beiträge
3.779
Reaktionen
2.127
Naja, um überrollen gehts hier doch nicht. Zum Rest hab ich imo genug gesagt.
Ja, aber provozieren mit Anrollen ist noch dümmer als die Faust ins Gesicht, siehe das Gewicht Auto vs. Gewicht Mensch. Langt, dass die Alte ausrutscht, oder du klassisch ausversehen mit dem Fuß zuckst, dass da was passiert.
 
Mitglied seit
11.09.2002
Beiträge
4.895
Reaktionen
323
Es ist ein bisschen komplizierter. EIne Demonstration begeht normalerweise keine Nötigung ggü anderen Bürger, wie es eine Blockade tut. Dennoch hat das BVerfG im Zuge der AKW Proteste (mE in den 70ern aber kA) mal entschieden, dass Blockaden (damals gings um ne Autobahn) vom Demonstrationsrecht umfasst sein KÖNNEN. Aber nicht müssen!: D.h. nur weil deren Blockade da nen politischen Kern hat, muss es nicht bedeuten, dass sie automatisch vom Demonstrationsrecht geschützt ist, da es auch auf die Güterabwägung mit den Grundrechten anderer Bürger ankommt.
Also ein ganz klares "kommt drauf an" welches der Normalbürger der dort blockiert wird aber sicher nicht juristisch 100%ig korrekt beurteilen kann - also bleibt es dabei, dass die Polizei das dann auflösen "darf" - und man selber eben nicht ohne weiteres.
Wobei es interessant wäre ob ich mit 3-4 anderen die Leute da wegtragen dürfte... Also keine physische gewalt, nur anfassen + wegtragen.
 
Mitglied seit
17.10.2006
Beiträge
6.504
Reaktionen
827
Ort
Köln
Für eine gerechtfertigte Gewaltanwendung (Notwehr) muss keine konkrete Bedrohungslage iS einer körperlichen Bedrohung vorliegen. Die Bedrohung jedes Rechtsgutes kann Notwehr rechtfertigen, klassisch etwa die Bedrohung der persönlichen Ehre durch Beleidigung, die einen Faustschlag ins Gesicht rechtfertigen kann.
Na das ist ja jetzt eine typische Juristenantwort. Liegt denn hier die Bedrohung eines Rechtsguts im juristischen Sinne vor? Ich wüsste nicht welches, aber ich bin wie gesagt ja auch kein Jurist. Davon ab: Wenn die Gewaltanwendung darin bestanden hätte, dass die Person versucht die Demonstranten von der Fahrbahn zu ziehen, dann könnte ich das auch noch nachvollziehen. Eine Begründung für die Bedrohung der persönlichen Ehre des Schlägers sehe ich hier nicht.

Naja, mich würde tatsächlich interessieren, wie es ist. Denn sich vor ein Auto stellen und jemanden samt Fahrzeug damit mittelbar festzuhalten sollte ja nicht legal sein und gegen sowas müsste man sich in irgendeiner verhältnismäßigen Weise wehren dürfen. Welches mildere Mittel bleibt da noch, als eben langsam auf die zuzurollen?

Dass vernünftige Menschen hier nen Podcast anmachen und das Eintreffen der Polizei abwarten, ist klar. Es geht mir mehr um das Prinzip, dass man sich gegen Angriffe grundsätzlich wehren darf und eine Nötigung durchaus als Angriff zu betrachten ist.
Du sagst du willst nicht überrollen, aber darauf lässt du es in dem Fall doch willentlich ankommen? Muss ja nicht mal wie Gecko sagt direkt was passieren, aber die einzige Hoffnung im drauf zu rollen kann ja nur sein, dass jemand Angst kriegt und dann abhaut. Was, wenn er/sie das nicht tut? Dann hast du ja nichts erreicht. Oder willst du doch das deutsche Tiananmen machen? Das geht dann aber wirklich viral. :deliver:

Das einzige wehren, in dem Sinne, was ich hier sehen würde (siehe auch Post von volta) wäre es, die Nötigung im einfachsten Sinne zu entfernen, also die Person wegzutragen. Wie sehr man dann Gewalt anwenden darf, wenn sie sich wehrt, würde mich aber schon interessieren.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Na das ist ja jetzt eine typische Juristenantwort. Liegt denn hier die Bedrohung eines Rechtsguts im juristischen Sinne vor?

Also das schon, du schränkst ja die Bewegungsfreiheit eines anderen Bürgers ein, die mindestens von Art. 2 Abs. 1 GG (allgemeine Handlungsfreiheit) gedeckt ist. Die Kernfrage wird in der Güterabwägung liegen zwischen dem Recht auf Versammlungsfreheit und eben diesem (oder anderen Rechten) der betroffenen anderen Bürger. Tut mir leid, dass es da keine binäre Antwort drauf gibt, so ist das Recht nunmal mit Absicht ausgestaltet, um Einzelfallgerechtigkeit statt Schablonenlösungen zu ermöglichen.

Das Beispiel mit der Ehre war nicht unmittelbar auf diesen Sachverhalt bezogen, sondern sollte nur zeigen, dass es keinesfalls so ist, dass für die Rechtfertigung einer physischen Notwehrhandlungen auch eine körperliche Bedrohung vorliegen muss.
 
Mitglied seit
17.10.2006
Beiträge
6.504
Reaktionen
827
Ort
Köln
Wie würdest du das denn in dem konkreten Fall betrachten? Selbst wenn man den Demonstranten das Recht auf Versammlungsfreiheit an der Stelle nicht zugesteht, würde das ja nicht bedeuten, dass die Einschränkung der Bewegung mir das Recht geben würde, die Demonstranten über den Haufen zu fahren, oder? Nehme ich jetzt zumindest mal blauäugig an.
Daher scheint es mir nicht wirklich um Versammlungsfreiheit zu gehen, sondern eher um: Ich kann mein Recht auf Bewegungsfreiheit nur wahrnehmen, wenn die Demonstranten da verschwinden; was ich nicht herbeiführen kann, ohne sie da wegzuschaffen. Ich würde es also eher als eine Abwägung zwischen Bewegungsfreiheit des Schlägers und körperlicher Unversehrtheit der Demonstranten sehen. Und wenn mir jetzt jemand einfach in der Öffentlichkeit den Weg versperrt würde ich vermuten, ich hätte das Recht ihn wegzuschubsen. Hätte ich das Recht wirklich? Hätte ich auch das Recht ihm eine zu ballern?
 

zimms

StarCraft 2
Mitglied seit
20.06.2007
Beiträge
2.426
Reaktionen
230
Natürlich darf er sie nicht schlagen, aber das Mitleid geht bei mir gegen null. Wenn man es sich zur Aufgabe macht andere Leute anzupissen, darf man sich nicht groß wundern, wenn das mal nach hinten losgeht.
Was genau wär hier denn die Bedingung gewesen, dass der Mann weiterfahren darf? Nachdem er persönlich den Welthunger beendet hat?

Sind halt so Paradebeispiele von "Weltverbesserern", denens in Wahrheit nur um ihr Ego geht und um sich selbst auf dei Schulter klopfen zu können. Die glauben doch nicht ernsthaft, dass sie so irgendein Problem lösen können, in dem sie willkürlich irgendwelchen Passanten auf den Sack gehen.

Und sich dann auch noch als die großen Märtyrer hinstellen. :rofl2:

Der jungen Frau geht es zum Glück den Umständen entsprechen gut.
Wow, sie hat das echt überlebt?
 
Mitglied seit
11.09.2002
Beiträge
4.895
Reaktionen
323
Verstehe nicht ganz wo das Verständnis herkommt wenn ein 40 jähriger kräftig gebauter Typ nem jungen Mädel heftigst den Kopf wegschallert aber gut 🤷‍♂️
Sah aus wie eine Autobahnabfahrt - der Rückstau könnte zu sehr hässlichen Auffahrunfällen führen. Sorry aber an so einer Stelle sehe ich diesen Protest als sehr ungerechtfertigt an.
Im Englischen sagt man dazu wohl "Play stupid games, win stupid prizes".
 
Mitglied seit
13.06.2005
Beiträge
19.528
Reaktionen
1.456
Ort
Baden/Berlin
Verstehe nicht ganz wo das Verständnis herkommt wenn ein 40 jähriger kräftig gebauter Typ nem jungen Mädel heftigst den Kopf wegschallert aber gut 🤷‍♂️
Hätte mir auch eher ne Kombination mit Uppercut am Ende gewünscht :troll:

Ansonsten alles gesagt.
Behinderte Aktion, da am Ende alle sauer und keiner überzeugt + Überreaktion des Essensfahrers, der natürlich an sich halten muss
 
Mitglied seit
17.10.2006
Beiträge
6.504
Reaktionen
827
Ort
Köln
Sah aus wie eine Autobahnabfahrt - der Rückstau könnte zu sehr hässlichen Auffahrunfällen führen. Sorry aber an so einer Stelle sehe ich diesen Protest als sehr ungerechtfertigt an.
Im Englischen sagt man dazu wohl "Play stupid games, win stupid prizes".
Die Stelle ist insofern komplett bescheuert, als dass es ja mehr Sinn macht die Auffahrt auf die Autobahn zu verhindern als die Abfahrt. Soviel gesagt: So wie es aussieht stehen die an einer Ampel und blockieren da und nicht einfach irgendwo mitten im Weg. Ist natürlich asi genug, aber als wirkliches Verkehrsrisiko würde ich die da nicht wahrnehmen.
Ich glaube auch nicht, dass er ihr eine geballert hat, weil er sich so erschreckt hat. :troll: Der letzte Satz bleibt aber so bestehen.
 

Gustavo

Doppelspitze 2019
Mitglied seit
22.03.2004
Beiträge
5.507
Reaktionen
1.725
Passt mir überhaupt nicht. Entweder darf man alle jungen Leute die Blödsinn reden/tun ohrfeigen oder niemanden. :troll:
 
Mitglied seit
31.03.2001
Beiträge
26.810
Reaktionen
487
Welches mildere Mittel bleibt da noch, als eben langsam auf die zuzurollen?
Wie wärs mit ganz nah ranfahren und dann immer krass den Motor hochdrehen lassen (sofern man ein Auto hat was noch richtig Lärm macht)...parallel dazu aus dem Fenster rufen, dass man jetzt extra viel Abgase rauspusten wird :mond:
 
Mitglied seit
15.08.2000
Beiträge
9.842
Reaktionen
719
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum das "viral" geht und sich anscheinend tausende Menschen darüber aufregen.

Behinderte Jugendliche provozieren Leute die zur Arbeit müssen und eine bekommt ne Ohrfeige - wo ist denn da die Story?
Wenn das eines aussagt, dann wie überempfindlich unsere Gesellschaft ist.
 
Mitglied seit
13.02.2003
Beiträge
5.135
Reaktionen
633
Ort
Münster
Gerade im Zeitalter des Internets gibt es genug Möglichkeiten, Menschen zu erreichen, ohne sie zu nötigen. Daher sehe ich diese Art des Protests nicht als rechtfertigbar an.
Es geht ja bei deren Protest nicht darum, jmd iwie zu erreichen. Man darf ja davon ausgehen, dass HALLO KLIMAWANDEL ja bereits in der einen oder anderen Form in der Gesellschaft bekannt ist. Es geht eher darum, zu Dringlichkeit so zu signalisieren, dass man das nicht gemütlich auf seinem Wohzimmersessel ignorieren kann. Deswegen auch die Blockaden, die ja gerade das Ziel haben, ungemütlich zu sein.
Mal ganz abgesehen von der juristischen Seite bin ich mir aber nicht sicher, ob der Weg klug gewählt ist.
 
Mitglied seit
25.09.2014
Beiträge
4.840
Reaktionen
1.164
Na das ist ja jetzt eine typische Juristenantwort. Liegt denn hier die Bedrohung eines Rechtsguts im juristischen Sinne
Du sagst du willst nicht überrollen, aber darauf lässt du es in dem Fall doch willentlich ankommen? Muss ja nicht mal wie Gecko sagt direkt was passieren, aber die einzige Hoffnung im drauf zu rollen kann ja nur sein, dass jemand Angst kriegt und dann abhaut. Was, wenn er/sie das nicht tut? Dann hast du ja nichts erreicht. Oder willst du doch das deutsche Tiananmen machen? Das geht dann aber wirklich viral. :deliver:
KA, meine Vermutung wäre, dass die spätestens bei Kontakt mit dem Auto zurückweichen. Wenn sie natürlich so horstig sind hinzufallen oder sich direkt davorzulegen, kannst du nichts machen, ohne ein unangemessenes Risiko einzugehen.
Dauerhupe wäre dann vielleicht noch ne Option. :troll:
 
Mitglied seit
17.05.2007
Beiträge
399
Reaktionen
167
Es geht ja bei der Ohrfeige nicht darum, jmd iwie zu erreichen. Man darf ja davon ausgehen, dass STRASSE FREIMACHEN ja bereits in der einen oder anderen Form in der Gesellschaft bekannt ist. Es geht eher darum, zu Dringlichkeit so zu signalisieren, dass man das nicht gemütlich auf seinen Arschbacken Sitzend ignorieren kann. Deswegen auch die Schelle, die ja gerade das Ziel haben, ungemütlich zu sein.
Mal ganz abgesehen von der juristischen Seite bin ich mir aber nicht sicher, ob der Weg klug gewählt ist.

:deliver:
 

parats'

Tippspielmeister 2012, Tippspielmeister 2019
Mitglied seit
21.05.2003
Beiträge
19.299
Reaktionen
1.329
Ort
Hamburg
KA, meine Vermutung wäre, dass die spätestens bei Kontakt mit dem Auto zurückweichen. Wenn sie natürlich so horstig sind hinzufallen oder sich direkt davorzulegen, kannst du nichts machen, ohne ein unangemessenes Risiko einzugehen.
Dauerhupe wäre dann vielleicht noch ne Option. :troll:
Da bringt dir auch langsames heranfahren nichts, wenn die Pest sich vor deiner Nase auf die Straße klebt.
 

zimms

StarCraft 2
Mitglied seit
20.06.2007
Beiträge
2.426
Reaktionen
230
Jetzt liegt es an Ihnen, lieber @OlafScholz, Sie können weitere Störungen verhindern
Ist natürlich auch die ganz hohe Schule der Moral. Aus welchem Buch haben die ihre Verhandlungstaktik, "Häusliche Gewalt für Anfänger"? Don't make me hit you again.
 

Celetuiw

StarCraft: Brood War
Mitglied seit
01.04.2008
Beiträge
4.257
Reaktionen
1.359
Ich bin voll dafür alles gegen den Klimawandel zu tun, außer es schränkt mich ein :deliver:

Andersrum war ich zwei jahre pendler: pendeln ist krieg, ruiniert die psyche, du bist immer unter strom sobald stau kommt. Keine ahnung wie ich reagiert hätte wenn ich wegen sowas nicht zur Arbeit gekommen wäre.
 

Celetuiw

StarCraft: Brood War
Mitglied seit
01.04.2008
Beiträge
4.257
Reaktionen
1.359
Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. ;)

Oder zählen solche Blockaden als Maßnahme gegen den Klimawandel?
Das ist die Frage: muss eine gesellschaftliche Kraft, die veränderungen erzwingen will, nicht auch unbequem sein? Erst das Blockieren von [was du bekämpfen willst] erzwingt manchmal die gesellschaftliche Debatte, weil du das Thema an die heran trägst, die es sonst ignorieren würden.
Wie bewertest du die castor Blockaden, oder Hambacher Forst Aktionen?
Klar, da leiden nur die konzerne als blockierte und nicht otto normalos, aber die idee dahinter is die gleiche.

Ich weiß selber wie gesagt nicht, was ich grundsätzlich davon halten soll.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Wie gesagt, wir hatten diese Debatten schon in den 70ern, das ist jetzt nichts Neues. Damals ging es auch schon um Umweltschutz, AKWs, später das Ozonloch, Waldsterben usw. usf.
Es gibt dafür ausdifferenzierte BVerfG Rspr. die klar sagt, dass Blockaden zulässige Protestmittel sein können. Das nimmt uns aber natürlich nicht die Abwägung im Einzelfall ab.

Hier eine der neueren Entscheidungen, wo es um die Zulässigkeit iener Strafe wegen Nötigung durch eine Sitzblockade ging. Die Rspr. geht aber zurück auf die Sitzblockade I Entscheidung aus 73 oder so:

Für die Konstellation einer Sitzblockade auf einer öffentlichen Straße mit Demonstranten auf der einen und einem einzigen Fahrzeugführer auf der anderen Seite stellte es fest, dass eine das Tatbestandsmerkmal der Gewalt bejahende Auslegung die Wortlautgrenze des § 240 Abs. 1 StGB überschreitet, wenn das inkriminierte Verhalten des Demonstranten lediglich in körperlicher Anwesenheit besteht und die Zwangswirkung auf den Genötigten nur psychischer Natur ist (vgl. BVerfGE 92, 1 <17>).
24
In der Folge entwickelte der Bundesgerichtshof anlässlich von Sitzblockaden auf öffentlichen Straßen mit Demonstranten auf der einen und einem ersten Fahrzeugführer sowie einer Mehrzahl von sukzessive hinzukommenden Fahrzeugführern auf der anderen Seite die sogenannte Zweite-Reihe-Rechtsprechung (vgl. BGHSt 41, 182 <187>; 41, 231 <241>; nachfolgend bestätigt durch: BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 1995 - 1 StR 327/95 -, NJW 1995, S. 2862; vom 23. April 2002 - 1 StR 100/02 -, NStZ-RR 2002, S. 236). Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs benutzt ein Demonstrant bei einer Sitzblockade auf einer öffentlichen Straße den ersten aufgrund von psychischem Zwang anhaltenden Fahrzeugführer und sein Fahrzeug bewusst als Werkzeug zur Errichtung eines physischen Hindernisses für die nachfolgenden Fahrzeugführer (vgl. BGHSt 41, 182 <187>). Diese vom zuerst angehaltenen Fahrzeug ausgehende physische Sperrwirkung für die nachfolgenden Fahrzeugführer sei den Demonstranten zurechenbar (vgl. BGHSt 41, 182 <185>).

Also - sog. "zweite Reihe" Rspr = Grds. handelt es sich um eine Nötigung nach §240 StGB ggü den nach dem ersten Fahrer kommenden Autofahrern. ABER:

b) Dagegen ist die Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die Rüge der Verletzung des Art. 8 Abs. 1 GG offensichtlich begründet. Die angegriffene Entscheidung des Landgerichts verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG.

(...)

Soweit das Landgericht darauf abstellt, dass die Demonstranten sich nicht auf die Versammlungsfreiheit berufen könnten, weil ihre Aktion der Erregung von Aufmerksamkeit gedient habe, hat es den Schutzbereich der Versammlungsfreiheit verkannt. Der Umstand, dass die gemeinsame Sitzblockade der öffentlichen Meinungsbildung galt - hier: dem Protest gegen die militärische Intervention der US-amerikanischen Streitkräfte im Irak und deren Unterstützung durch die Bundesrepublik Deutschland -, macht diese erst zu einer Versammlung im Sinne des Art. 8 Abs. 1 GG.

Bei dieser am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Zweck-Mittel-Relation sind insbesondere die Art und das Maß der Auswirkungen auf betroffene Dritte und deren Grundrechte zu berücksichtigen. Wichtige Abwägungselemente sind hierbei die Dauer und die Intensität der Aktion, deren vorherige Bekanntgabe, Ausweichmöglichkeiten über andere Zufahrten, die Dringlichkeit des blockierten Transports, aber auch der Sachbezug zwischen den in ihrer Fortbewegungsfreiheit beeinträchtigten Personen und dem Protestgegenstand. Das Gewicht solcher demonstrationsspezifischer Umstände ist mit Blick auf das kommunikative Anliegen der Versammlung zu bestimmen, ohne dass dem Strafgericht eine Bewertung zusteht, ob es dieses Anliegen als nützlich und wertvoll einschätzt oder es missbilligt. Stehen die äußere Gestaltung und die durch sie ausgelösten Behinderungen in einem Zusammenhang mit dem Versammlungsthema oder betrifft das Anliegen auch die von der Demonstration nachteilig Betroffenen, kann die Beeinträchtigung ihrer Freiheitsrechte unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände möglicherweise eher sozial erträglich und dann in größerem Maße hinzunehmen sein, als wenn dies nicht der Fall ist. Demgemäß ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, ob und wie weit die Wahl des Versammlungsortes und die konkrete Ausgestaltung der Versammlung sowie die von ihr betroffenen Personen einen auf die Feststellung der Verwerflichkeit einwirkenden Bezug zum Versammlungsthema haben (vgl. BVerfGE 104, 92 <112>). Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob der Abwägungsvorgang der Fachgerichte Fehler enthält, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung und Tragweite des betroffenen Grundrechts beruhen und auch im konkreten Fall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 104, 92 <113>).


Das wichtigste fett.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

GeckoVOD

Moderator
Mitglied seit
18.03.2019
Beiträge
3.779
Reaktionen
2.127
Klar, da leiden nur die konzerne als blockierte und nicht otto normalos, aber die idee dahinter is die gleiche.
Solange diese Personen nur sich selbst in Gefahr bringen mag man das akzeptieren. Hier ist es ihnen insofern egal, als das die geistige Reichweite fehlt, sich potenzielle Konsequenzen auszudenken. Anzumerken ist, dass diese Bewegung sowieso überzufällig häufig darin glänzt Stellen zu blockieren, die maximal undurchdacht ausgewählt sind und ihrem Vorhaben diametral gegenläufig sind. Lokal haben sie hier mal die Parkplätze eines medizinischen Versorgungszentrums besetzt / beklebt, während die Hälfte der Protestler davon selbst mit SUVs angekarrt kamen und im Halteverbot parkten. Slowclap.
Im Kontrast dazu finde ich Blockaden, die dem Zielpuplikum angemessen sind, deutlich vertretbarer, bspw. die Störaktionen während der IAA. Gefeiert habe ich lokal eigentlich nur die 4-5 Asta-Hansel, die mit Boombox und lauter Benny-Hill-Theme mit Dauerloop hinter einem Fackelmarsch des dritten Wegs gelaufen sind, was die Inzestopfer dann auch wirklich in Rage gebracht hat.
Man sollte schon etwas smarter handeln, wenn man Leute gezielt aufregen will.
 
Mitglied seit
25.09.2014
Beiträge
4.840
Reaktionen
1.164
Wie gesagt, wir hatten diese Debatten schon in den 70ern, das ist jetzt nichts Neues. Damals ging es auch schon um Umweltschutz, AKWs, später das Ozonloch, Waldsterben usw. usf.
Es gibt dafür ausdifferenzierte BVerfG Rspr. die klar sagt, dass Blockaden zulässige Protestmittel sein können. Das nimmt uns aber natürlich nicht die Abwägung im Einzelfall ab.

Hier eine der neueren Entscheidungen, wo es um die Zulässigkeit iener Strafe wegen Nötigung durch eine Sitzblockade ging. Die Rspr. geht aber zurück auf die Sitzblockade I Entscheidung aus 73 oder so:



Also - sog. "zweite Reihe" Rspr = Grds. handelt es sich um eine Nötigung nach §240 StGB ggü den nach dem ersten Fahrer kommenden Autofahrern. ABER:



Das wichtigste fett.
Schrieb nicht erst kürzlich Gustavo irgendwo, dass Juristen in normativen Debatten regelmäßig ins Straucheln kommen? :troll:
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Schrieb nicht erst kürzlich Gustavo irgendwo, dass Juristen in normativen Debatten regelmäßig ins Straucheln kommen? :troll:
Erstmal müsstest Du erklären, warum der gegenwärtige Maßstab definzitär sein soll, bevor man eine normative Debatte führt. Das ist so als wenn Du an einem funktionierenden Auto erstmal den Motor ausbaust, um zu schauen, was man da verbessern könnte, obwohl das Auto tadellos fährt.

Normative Debatten machen nur Sinn, wenn es ein regulatorisches Defizit gibt und ich sehe hier so absolut gar keins. Ohne das Defizit herauszuarbeiten, ist doch so eine DEbatte auch völlig stumpf - wenn Du nicht weißt, was das Problem ist, wieso willst du dann eine Lösungsdiskussion führen?

Es ist eher so, dass hier eine Debatte um etwas geführt wird, das längst (also vor Jahrzehnten) als Problem erkannt und erfolgreich gelöst wurde, als ob es eine aktuelle Debatte wäre, für die man eine Lösung hat.
 
Mitglied seit
25.09.2014
Beiträge
4.840
Reaktionen
1.164
Celetuiw hat mehrere Fragen gestellt, von denen sich keine einzige sinnvoll durch Verweis auf die geltende Rechtslage beantworten lässt. Der Satz
Normative Debatten machen nur Sinn, wenn es ein regulatorisches Defizit gibt und ich sehe hier so absolut gar keins.
ergibt keinen Sinn. Schon die Frage, ob es ein "regulatorisches Defizit" gibt, ist normativ. Die gestellten Fragen können aber auch völlig unabhängig von "regulatorischen Defiziten" sinnvoll diskutiert werden.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Celetuiw hat mehrere Fragen gestellt, von denen sich keine einzige sinnvoll durch Verweis auf die geltende Rechtslage beantworten lässt.

Hä doch? Hast du die Ausführung des BVerfG überhaupt gelesen? Wenn Du auf eine Lösung mit binären Antworten hoffst, ohne Abwägung, dann musst du erstmal verstehen, dass das die schlechteste aller Möglichkeiten wäre.

@ Rest
Ich mach es für dich einfach. Gibt es Problem? Wenn ja, wo Problem? Warum passt Dir die Rechtslage nicht, dass Du sie ändern möchtest?

Die gestellten Fragen können aber auch völlig unabhängig von "regulatorischen Defiziten" sinnvoll diskutiert werden.

Dann haben wir sehr unterschiedliche Definitionen von sinnvoll. Eine Veränderung ist immer nur dann sinnvoll, wenn es ein Problem gibt. Gibt es kein Problem, ändert man nichts. Das gilt imho für absolut alle Bereiche des Lebens.
 
Mitglied seit
25.09.2014
Beiträge
4.840
Reaktionen
1.164
Willst du echt jedes Juristen-Klischee erfüllen?
Das ist die Frage: muss eine gesellschaftliche Kraft, die veränderungen erzwingen will, nicht auch unbequem sein?
Erst das Blockieren von [was du bekämpfen willst] erzwingt manchmal die gesellschaftliche Debatte, weil du das Thema an die heran trägst, die es sonst ignorieren würden.
Wie bewertest du die castor Blockaden, oder Hambacher Forst Aktionen?
Nichts davon fragt primär geschweige denn zwingend nach Legalität oder Illegalität ... Die können ein Aspekt der Diskussion sein, müssen sie aber nicht.

Wenn zwei junge Leute sich gern gegen den Klimawandel einsetzen würden und diskutieren, ob sie sich irgendwo auf die Straße kleben sollen, glaubst du, es ist der sinnvollste Beitrag zur Diskussion, wenn du reingesteppt kommst und ihnen die Rechtslage erklärst?
Du benimmst dich hier, als sei das trivialerweise der Fall, obwohl jedem verständigen Menschen klar ist, dass das ein eher abwegiger Beitrag zur Diskussion wäre, weil denen ziemlich egal ist, ob, was sie vorhaben, legal ist.
 

Celetuiw

StarCraft: Brood War
Mitglied seit
01.04.2008
Beiträge
4.257
Reaktionen
1.359
Solange diese Personen nur sich selbst in Gefahr bringen mag man das akzeptieren. Hier ist es ihnen insofern egal, als das die geistige Reichweite fehlt, sich potenzielle Konsequenzen auszudenken. Anzumerken ist, dass diese Bewegung sowieso überzufällig häufig darin glänzt Stellen zu blockieren, die maximal undurchdacht ausgewählt sind und ihrem Vorhaben diametral gegenläufig sind. Lokal haben sie hier mal die Parkplätze eines medizinischen Versorgungszentrums besetzt / beklebt, während die Hälfte der Protestler davon selbst mit SUVs angekarrt kamen und im Halteverbot parkten. Slowclap.
Im Kontrast dazu finde ich Blockaden, die dem Zielpuplikum angemessen sind, deutlich vertretbarer, bspw. die Störaktionen während der IAA. Gefeiert habe ich lokal eigentlich nur die 4-5 Asta-Hansel, die mit Boombox und lauter Benny-Hill-Theme mit Dauerloop hinter einem Fackelmarsch des dritten Wegs gelaufen sind, was die Inzestopfer dann auch wirklich in Rage gebracht hat.
Man sollte schon etwas smarter handeln, wenn man Leute gezielt aufregen will.
Ja ok, das ist deppert, zugegeben. Ich meinte es auch etwas mehr im theoretischen zur Berechtigung solcher Proteste. Ich kenne deren Aktionen aber auch nicht genau.
 
Oben