warum eigentlich warten, bis er tot ist? nieren, blut-, auge-, gewebe-, lungen- und rückenmarkspenden sollten eigentlich unter zwang eingeführt werden, warum sollte man ein anrecht drauf haben, darüber zu verfügen? jemand brauchts und man selber hats ja rendundant. man kann schließlich locker mit einem auge, einer niere oder nur einem lungenflügel überleben.
Versuche doch wenigstens, sachlich zu bleiben. Zum einen wird in der Literatur tatsächlich bereits diskutiert, eine Ausübung von Zwang zu Duldung einer Rückenmarksentnahme im Einzelfall über den rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB zu rechtfertigen. Dein Gedanke ist insofern also gar nicht mal verkehrt.
Aber das ist doch nur eine Nebelkerze. Es geht darum, dass der Mensch für die Zeit
nach dem Todeseintritt (ja, meine Güte, Hirntod... wie man sich nur daran aufhängen kann, 1a Nebelkerzen) nur noch in bestimmten Grenzen verfügen kann (z.B. über sein Vermögen). Wem das Vermögen des Verstorbenen rechtlich zugeordnet wird, ist eine Frage, die seit Jahrhunderten in ähnlicher Weise beantwortet wird. Organe können überhaupt erst seit wenigen Jahrzehnten transplantiert werden, diese Frage ist "relativ neu". Es ist doch im Prinzip ganz simpel: Warum sollte man Organe (toter Menschen), die anderen (lebenden!) Menschen das Leben retten könnten, nicht zum Wohle der Allgemeinheit entnehmen dürfen? Ein sachliches Argument gibt es nicht. Die Verweigerungshaltung wird doch idR auf "Pietät, Glaube und Bla" gestützt.
Und hier könnte (und wird man mMn mit abnehmender Bedeutung der Kirche auch) eine simple Interessenabwägung vornehmen:
Was ist das zu schützende Rechtsgut? => das Rechtsgut Leben
In welche Rechtsgüter greift man durch eine Organentnahme ein? => Die Grundrechtsfähigkeit natürlicher Personen beginnt prinzipiell mit der Geburt und endet mit dem Tod. Lediglich der soziale Achtungsanspruch eines Menschen, der auf Art. 1 GG beruht, wirkt über den Tod hinaus. D.h. Art. 1 GG schützt auch den Verstorbenen, wobei dieser Schutz mit der Zeit schwindet.
Wenn ich das Rechtsgut Leben mit einem auf religiöse oder irrationale Befindlichkeiten gestützten Achtungsanspruch eines Verstorbenen abwäge, schlägt nach meinem Rechtsempfinden die Waage aber derbstens zugunsten des Lebens aus. Aber das mag jeder für sich selbst beantworten.
Ich gehe fest davon aus, dass in nicht allzu ferner Zukunft gesunde Organe auch genutzt werden. Das Potential, das hier verschenkt wird, ist auf Dauer nicht hinnehmbar.