Ist es in Ordnung, daß der Staat eine allgemein anerkannte Straftat begünstigt, um ein Steuerdelikt, daß in vielen anderen europäischen Ländern nichtmal eine Straftat (sondern eine Ordnungswidrigkeit) ist, aufzudecken ? Ich meine Nein. Denn für mich ist Diebstahl als Straftat strafbarer als Steuerhinterziehung, insofern würde ich einen Ankauf ablehnen.
Um ein Beispiel aus dem Berufsalltag zu geben: Der Mitarbeiter, der stiehlt, begeht eine Straftat. Ich muß es ihm aber nachweisen. Installiere ich rechtswidrig eine Kamera, um ihn zu überwachen, ist der darauf gefilmte Beweis vor Gericht nicht verwertbar. Der Schutz der Privatsphäre des Täters wird über die Strafbarkeit des Delikts gestellt. Nicht daß ich das befürworten würde, aber ähnlich wäre das hier: Der widerrechtlich erworbene Beweis dürfte mMn vor Gericht keinen Bestand haben. Ob das aber auch letztlich so sein wird, ist höchstrichterlich zu klären und das wird sicherlich hier auch so geschehen. Denn der Sachverhalt liegt anders als beim Liechtenstein-Zumwinkel-Fall. Damals waren die Daten zunächst dem BND zugespielt worden, erst später wurde über eine Belohnung des Informanten gesprochen. Der aktuelle Fall handelt von einem Ankauf gestohlener Ware, um diese selbst zu verwerten und eben nicht, um den Dieb zu überführen (das wäre das rechtlich zu vertretende Scheingeschäft). Insofern habe ich hier ganz erhebliche juristische Bedenken, auch was das Überschreiten von moralischen Grenzen des Rechtsstaates anbetrifft. Aber die Regierung wird sich sicherlich dem populistischen Aufschrei der Massen beugen, um keine Wahlstimmen zu verlieren. Die Scherben werden dann die Gerichte aufkehren.