Eigentlich war nur der erste Satz an dich direkt gerichtet. Der Rest war allgemein. Und mein letzter Satz war auch für diejenigen gedacht, die in diesem Thread mal meinten "Jaaaa, wenn ich nur irgendwo weit hinter mir einen kleinen Punkt sehe, der mit über 200 Km/h angefahren kommt, kann ich seine Geschwindigkeit nicht einschätzen, mimimi..."
Die Vorschriften der StVO sind hier eindeutig: "Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist."
Einfach mal rausziehen, weil ich zu doof bin, die Geschwindigkeit eines Kfz hinter mir richtig einzuschätzen, ist was anderes. Hier gilt das Gleiche, wie bei den Vorschriften für "Mindestgeschwindigkeiten": Wenn ihr wegen "mangelnder persönlicher Fähigkeiten" nicht in der Lage seid, dem, ich sag jetzt mal "Verkehrscharakter" deutscher Autobahnen zu genügen, dürft ihr diese Straße nicht benutzen. Ganz einfach.
Natürlich sind trotzdem mehr als genug solcher Gurken auf deutschen Autobahnen unterwegs, weshalb man schon zur eigenen Sicherheit in entsprechenden Verkehrssituationen etwas langsamer und mit der Unfähigkeit anderer rechnend unterwegs sein sollte. Genauso gibt es natürlich keinen Freibrief für hirnloses Rasen, und jeder darf gemäß StVO nur so schnell fahren, dass er "innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann".
Jedoch nicht jeder, der mit über 200 unterwegs ist, ist automatisch ein hirnloser Raser, weshalb ein generelles Tempolimit von ca. 130 Km/h überflüssig und abzulehnen ist. Und den Standpunkt zu vertreten, jemand der mit >200 Km/h in einen rein fährt, welcher einfach die Spur wechselt, weil er nicht fähig ist, Geschwindigkeiten einigermaßen einzuschätzen, sei genauso Schuld wenns kracht, geht mal überhaupt nicht.
Und die Bedenken der Autoindustrie als dumm abzutun, weil jeder mit schnelleren Kisten ja auch auf dem Nürburgring Gas geben könnte, ist eigentlich keinen weiteren Kommentar wert.