Ja, "No Go Area" ist der Jungfernstieg freilich nicht.
Ich hoffe aber, dass wir Probleme attestieren können, auch bevor die absoluten Premiumlagen tatsächlich zu No Go Areas werden.
Ein großes Problem, was ich sehe, ist dass die Strafen für "professionelle Kriminalität" zu spät greifen und zu niedrig sind.
Wenn hier ein Georgier herkommt, um Einbrüche zu machen, dann geht es doch nicht um Resozialisierung.
Es geht schlicht und ergreifend darum, es unattraktiv zu machen, profitorientiert kriminell zu sein.
Da ist es eben nicht hilfreich, dass wir den geogrischen Einbrecher so behandeln als wäre er ein erstmaliger deutscher Einbrecher mit Resozialisierungsperspektive.
Da muss sich mMn unser Strafrecht und die Praxis in der Rechtsprechung anpassen.
Es kann nicht sein, dass Berufskriminelle hierher kommen und die lasche deutsche Rechtsprechung nutzen.
Das kann doch gerade auch kein Freund der laschen Rechtsprechung wollen -- denn der Rückhalt für die lasche Rechtsprechung beruht ja auch auf der Überzeugung, dass dies tatsächlich besser ist und Resozialisierung oft funktioniert.
Für die Befürworter dieser "laschen Rechtsprechung":
Wie würdet ihr mit Berufskriminellen umgehen, insb. aus dem Ausland (wo wir oft nicht den ganzen Track Record kennen -- d.h. wir wissen nicht, dass/ob der georgische Einbrecher schon in der Heimat im Knast saß etc.).
Ich hoffe aber, dass wir Probleme attestieren können, auch bevor die absoluten Premiumlagen tatsächlich zu No Go Areas werden.
Ein großes Problem, was ich sehe, ist dass die Strafen für "professionelle Kriminalität" zu spät greifen und zu niedrig sind.
Wenn hier ein Georgier herkommt, um Einbrüche zu machen, dann geht es doch nicht um Resozialisierung.
Es geht schlicht und ergreifend darum, es unattraktiv zu machen, profitorientiert kriminell zu sein.
Da ist es eben nicht hilfreich, dass wir den geogrischen Einbrecher so behandeln als wäre er ein erstmaliger deutscher Einbrecher mit Resozialisierungsperspektive.
Da muss sich mMn unser Strafrecht und die Praxis in der Rechtsprechung anpassen.
Es kann nicht sein, dass Berufskriminelle hierher kommen und die lasche deutsche Rechtsprechung nutzen.
Das kann doch gerade auch kein Freund der laschen Rechtsprechung wollen -- denn der Rückhalt für die lasche Rechtsprechung beruht ja auch auf der Überzeugung, dass dies tatsächlich besser ist und Resozialisierung oft funktioniert.
Für die Befürworter dieser "laschen Rechtsprechung":
Wie würdet ihr mit Berufskriminellen umgehen, insb. aus dem Ausland (wo wir oft nicht den ganzen Track Record kennen -- d.h. wir wissen nicht, dass/ob der georgische Einbrecher schon in der Heimat im Knast saß etc.).