Sicherungsverwahrung

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http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,774542,00.html
in meinen Augen völlig unverständlich wie man einen MEHRFACHEN Sexualstraftäter laufen lassen kann.
Man kann es toll finden, dass unser lasches Rechtssystem so täter/menschenfreundlich ist, aber wenn sowas ist in meinen Augen auch zu krass.
Ein wenig mehr Archaik würde nicht stören, schon garnicht bei Menschen, die sich in einer modernen Gesellschaft trotz monatelanger Therapien und Versuche nicht wieder eingliedern können.
 

Deleted_504925

Guest
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,774542,00.html
in meinen Augen völlig unverständlich wie man einen MEHRFACHEN Sexualstraftäter laufen lassen kann.
Man kann es toll finden, dass unser lasches Rechtssystem so täter/menschenfreundlich ist, aber wenn sowas ist in meinen Augen auch zu krass.
Ein wenig mehr Archaik würde nicht stören, schon garnicht bei Menschen, die sich in einer modernen Gesellschaft trotz monatelanger Therapien und Versuche nicht wieder eingliedern können.
immer bitter wenn man solche nachrichten lesen muss, aber es ist bestimmt auch nicht leicht einzuschätzen ob ein triebtäter "geheilt" ist oder nicht, aber gibt im gegenzug wahrscheinlich hunderte therapierte die nicht wieder rückfällig werden.
aber generell alle lebenslang einsperren die in irgendeinerweise kinder belästigt haben kann ja auch keine lösung sein.
aber das gerade ein solcher intensivtäter ohne beobachtung gelassen wird ist schon etwas fragwürdig, möchte nicht in der haut des psychologen stecken der das veranlasst hat.
 
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möchte nicht in der haut des psychologen stecken der das veranlasst hat.
den Artikel mal gelesen? das hat überhaupt kein Psychologe veranlasst, sondern der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (zumindest indirekt, etwas direkter dann halt das Bundesverfassungsgericht) ;)
 

Deleted_504925

Guest
den Artikel mal gelesen? das hat überhaupt kein Psychologe veranlasst, sondern der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (zumindest indirekt, etwas direkter dann halt das Bundesverfassungsgericht) ;)
Bis zum Dezember 2010 hatte die Polizei den Mann intensiv überwacht, dann entschied sie gemeinsam mit der Führungsaufsicht und Therapeuten, die Maßnahmen zu lockern.
Nach Angaben von "Der Westen" galt der Mann bei Polizei und Therapeuten als Musterbeispiel einer Resozialisierung, weshalb man die Observation Ende 2010 einstellte.

schöne "Musterbeispiel", aber wie gesagt ist bestimmt auch nicht leicht zu bewerten sowas.
 
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kann natürlich auch sein, dass der Artikel etwas reißerisch noch mal auf dem EGfM rumhackt...denn erst wird der ja dick erwähnt...gibt 2 Möglichkeiten imho
a) man hatte nach dem Urteil 2 Alternativen, den Typen wieder in eine Geschlossene zu packen oder halt nicht mehr zu überwachen
b) der Artikel ist aufgebauscht und die Entscheidung wurd komplett unabhänging vom EGfM-Urteil gefällt

wenn man nur die Stelle aus dem Artikel nimmt, die du gequotet hast, klingt es natürlich nach b ^^

€: lol der Spiegelartikel muss ja extrem schlampig sein...grad mal den Artikel im Westen aufgerufen...1. krasser Unterschied der mir auffällt...in dem Artikel ist der Kerl 49 und nicht wei beim Spiegel 51 o_O
€2: ok der Artikel in "der Westen" ist auch komisch, weiter unten im Artikel ist der Typ auf einmal auf 51, obwohl nur von '92, Sept '10 und jetzt die Rede ist...sprich nichts wo jemand 2 Jahre altert -_-
 
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Deleted_504925

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glaube das mit der sicherungsverwahrung wurde nur allgemein erwähnt, da das ja schon länger kritisiert wird und reformiert werden soll. dadurch kam es halt zu der überwachung zuhause die letztendlich eingestellt wurde.

aber wenn er so ein musterbeispiel war wäre er wohl auch aus der sicherungsverwahrung entlassen worden.
 
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b) der Artikel ist aufgebauscht und die Entscheidung wurd komplett unabhänging vom EGfM-Urteil gefällt

Klar gibts da nen Zusammenhang zu diesem Assi-Urteil.
Da man diesen perversen Asozialen nicht mehr einbuchten durfte, musste man ihn überwachen lassen. Um eine Person intensiv zu überwachen braucht man 5 oder mehr Polizisten, die damit komplett ausgelastet sind. Kein Wunder das es da Druck gibt, diese Maßnahmen möglichst schnell lockern zu können --> "der ist geheilt"

Diese dreckigen Rechtsverdreher kotzen mich an.
 
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Der Mann, der durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes im September 2010 nach Dortmund ziehen konnte, galt bei Polizei und Therapeuten gleichermaßen als Musterbeispiel einer Resozialisierung. Deshalb habe man auch die Observationen, offen und verdeckt, zum Jahresende eingestellt, erklärte Kriminalrat Christian Vosskühler. Der Mann trug nur noch ein Handy bei sich, um ihn orten zu können. Er wollte in der nächsten Zeit mit seiner Freundin zusammenziehen.
schlägt denk ich in die Kerbe von Mackia...er schien sich halt ganz gut zu machen, also bricht man den riesiegen Personalaufwand ab, um ihn zu überwachen...denn das kann man ja auch nicht zig Jahre bei jedem abziehen
 
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diese kuschelpolitik mit straftätern ist einfach ein witz.

gerade in spanien gewesen. dort haben sie vor kurzem max-tempo 110 auf autobahnen und 0.0 promille grenze eingeführt. das ganze kombiniert mit _harten_ strafen.
seit dem sind alle unfall-, todesopfer-, etc.-statistiken hart runtergegangen.

ich frag mich warum in deutschland die leute so gegen harte strafen sind. es geht hier ja nicht um fälle von not (also dass eine arme mutter für ihr hungriges kind nen apfel stiehlt), sondern einfach nur um gewaltverbrechen aus geilheit, weil die leute wissen dass ihnen nix passiert.

wieviele vergewaltigungen gäb es wohl noch, wenn die strafe darauf kastration wäre?
 

deleted_24196

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wieviele vergewaltigungen gäb es wohl noch, wenn die strafe darauf kastration wäre?

Laut einigen Usern hier im Forum: Gleich viel!

Begründung: Die Vergewaltiger vergewaltigen ja weiter, da sie nicht die Strafe fürchten, sondern ihren Trieb befriedigen wollen.

--

@Topic
Obwohl ich lieber 10 Schuldige gehen lassen bevor auch nur ein Unschuldiger im Knast sitzt, muss ich trotzdem sagen, dass ich solche "Tiere" (wie der vom TE angesprochene) lebenslang hinter schwedischen Gardinen sehen möchte. Es kann nicht sein, dass man solchen Leuten die Freiheit schenkt, von Resozialisierung spricht und im Endeffekt Kinder und Unschuldige zu Opfern macht.
 
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Soviel ich weiß*, haben Experten (ob die wohl so gut waren??) entschieden, dass der Mann keine Gefahr mehr darstellt. Für eine Sicherheitsverwahrung (zur Gefahrenabwehr) bestand mithin kein Grund mehr.
Wenn jetzt unser Rechtssystem daran Schuld sein soll, wie die meisten hier offenbar glauben, dann gäbe es nur eine Lösung dafür: Wer einmal Sexualstraftaten begeht, darf niemals wieder in Freiheit kommen, egal wie sehr er sich nach Meinung von Fachleuten geändert hat.
Eben diese Sicht der Dinge verstößt aber nach einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes gegen die Menschwürde. Denn wenn einem Menschen ohne Rücksicht auf seine persönliche Entwicklung jede Chance genommen wird, seine Freiheit zurückzuerlangen, wird er zum bloßen Objekt des Strafvollzuges. Denn dann geht es dem Staat nicht mehr um Resolzialisierung des Täters, um Strafe oder Schutz der Bevölkerung, sondern nur noch darum, die Vollstreckung als Selbstzweck zu betreiben.

Wie gesagt, wir reden hier von Fällen, in denen Spezialisten meinen, derjenige sei "geheilt". Man kann ja gerne die "Spezialisten" verteufeln, weil sie offenbar geschlampt haben oder inkompetent waren. Aber wer das fordert, was einige hier fordern, der plädiert für eine Abschaffung der Menschenwürde. Plädiert hier jemand für eine Abschaffung der Menschenwürde? Wer outet sich, hm?


Edit: *jepp, der Mann galt "als Musterbeispiel einer Resozialisierung".
 
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Niemand möchte, dass die Resozialisierung eingestellt wird, man muss sich jedoch fragen ob sie in vielen Fällen überhaupt Sinn macht?
Wenn ich einen 18jährigen Räuber einknaste, ihm ne Perspektive aufzeige und ihm eventuell im Knast ne Lehre/Schulabschluss machen lassen, dann ist so eine Resozialisierung schon sinnvoll.
Aber bei einem 49jährigen (bzw. 51jähringen) MEHRFACHEN!!!! Sexualstraftäter? Diese Person ist nachhaltig krank und jede Form von Resozialisierung ist hier sinnlos.

In meinen Augen sollte jede Person eine Chance auf Resozialisierung bekommen, sollte sie jedoch rückfällig werden oder nachgewiesen mehrfach straffällig in einem schlimmen Fall (Missbrauch, Mord, schwere KV mit Todesfolge) geworden sein, dann muss auch ein Machtwort gesprochen werden, indem man die Person lebenslang bei Wasser und Brot einknastet oder nach Texas ausliefert.

Niemand möchte Zustände wie in den USA wo einfach mal jeder weggesperrt wird, der falsch die Augenbraue hebt, man muss sich aber fragen inwiefern die Bevölkerung geschützt wird, wenn jeder Knasti nach "Expertenmeinungen" wieder draußen herummarschieren darf. Ein Freund von mir arbeitet wie gesagt bei ner Zeitarbeitsfirma. Fast jede 3. ungelernte Hilfskraft kommt da frisch aus der JVA für ein Resozialisierungsprogramm - nicht selten wird da einer wieder nach 2-3 Wochen oder Monaten wieder auffällig oder gefährlich. Das Opfer sagt Dankeschön.
 
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Es geht hier nicht um einmal, es geht um Wiederholungstäter. Für die SV bestand sehr wohl noch ein Grund, sie durfte nur nicht mehr durchgeführt werden. Für die anschließende "Lockerung" war der Grund ganz sicher nicht, dass er als "geheilt" eingestuft wurde, sondern die Kosten einer anhaltenden Observation. In den härtesten Fällen braucht man 8-9 Beamte um diese durchzuführen.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Soviel ich weiß*, haben Experten (ob die wohl so gut waren??) entschieden, dass der Mann keine Gefahr mehr darstellt. Für eine Sicherheitsverwahrung (zur Gefahrenabwehr) bestand mithin kein Grund mehr.
Wenn jetzt unser Rechtssystem daran Schuld sein soll, wie die meisten hier offenbar glauben, dann gäbe es nur eine Lösung dafür: Wer einmal Sexualstraftaten begeht, darf niemals wieder in Freiheit kommen, egal wie sehr er sich nach Meinung von Fachleuten geändert hat.
Eben diese Sicht der Dinge verstößt aber nach einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes gegen die Menschwürde. Denn wenn einem Menschen ohne Rücksicht auf seine persönliche Entwicklung jede Chance genommen wird, seine Freiheit zurückzuerlangen, wird er zum bloßen Objekt des Strafvollzuges. Denn dann geht es dem Staat nicht mehr um Resolzialisierung des Täters, um Strafe oder Schutz der Bevölkerung, sondern nur noch darum, die Vollstreckung als Selbstzweck zu betreiben.

Wie gesagt, wir reden hier von Fällen, in denen Spezialisten meinen, derjenige sei "geheilt". Man kann ja gerne die "Spezialisten" verteufeln, weil sie offenbar geschlampt haben oder inkompetent waren. Aber wer das fordert, was einige hier fordern, der plädiert für eine Abschaffung der Menschenwürde. Plädiert hier jemand für eine Abschaffung der Menschenwürde? Wer outet sich, hm?


Edit: *jepp, der Mann galt "als Musterbeispiel einer Resozialisierung".

Perlen vor die säue alter, perlen vor die säue. Der mob will fackeln und mistgabeln und keine argumente. Immerhin ist das ein SEXtäter. Stell dir vor der kriegt deine tochter blablabla
 
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War klar, dass du hier irgendwann auftauchst ;)

Der Mob will hier niemanden lynchen, der Mob hinterfragt nur ob diese Freilassung objektiv nötig war. Das Ergebnis hat man jetzt
Würde gerne deine Sicht der Dinge hören, auch wenn ich am Ende wahrscheinlich wieder nur den Kopf schütteln kann. ;)
 
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Soviel ich weiß*, haben Experten (ob die wohl so gut waren??) entschieden, dass der Mann keine Gefahr mehr darstellt. Für eine Sicherheitsverwahrung (zur Gefahrenabwehr) bestand mithin kein Grund mehr.

Der Kerl ist schon mehrfach rückfällig geworden und wurde nicht durch puren Zufall zur Sicherungsverwahrung verdonnert.
Wie oft soll man es denn mit solchen Leuten versuchen, damit sie ihre "faire Chance" hatten? Bei jedem seiner "Versuche" zerstört so ein Schwein das Leben eines Menschen, oder sogar das einer ganzen Familie.
Der Gedanken es ihn nochmal versuchen zu lassen, ist so widerwärtig, dass es mich schüttelt. Wegsperren und zwar in ein ganz dunkles Loch.
 
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Perlen vor die säue alter, perlen vor die säue. Der mob will fackeln und mistgabeln und keine argumente. Immerhin ist das ein SEXtäter. Stell dir vor der kriegt deine tochter blablabla
Ich weiß ich weiß. Aber wenn diese Narren unser Land in den Untergang führen, will ich mir nicht vorwerfen, nicht die warnende Stimme gewesen zu sein. ;)
 
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Ja, im Nachhinein ist man immer schlauer. Tolle Objektivität.
Objektiv im Sinne von Mackias Ansatz "Wie oft dürfen Menschen noch eine Chance bekommen, wissend, dass wenn es nicht klappt wir ein weiteres Opfer haben".
Wie gesagt ist das völlig pervers und weiter oben hab ich ja beschrieben wie ich die Dinge angehen würde: Second Chance ok, aber wenns dann wieder in die Hose geht muss diese Person auch einfach zum Wohle der Gesamtbevölkerung weggesperrt werden und zwar für immer.
Ist dieser Ansatz mit der Menschenwürde vereinbar?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Bin ich psychiater ? Was weiß ich ob die freilassung objektiv nötig war. Aber generell ist es richtig und wichtig ausnahmslos jedem täter zumindest die theoretische chance auf freilassung zu belassen weil er ansonsten zum objekt des staates wird und darin ein evidenter verstoß gegen unsere verfassung liegt. Wer in einem freiheitlichen rechtsstaat leben will muss in kauf nehmen, dass ab und zu was schiefgeht und ein kind getötet wird. Pech, ist halt so. Versteht endlich mal dass es totale sicherheit nur in polizeistaaten gibt. rückfälle sind der preis der rechtstaatlichkeit und freiheit.
 
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Bin ich psychiater ? Was weiß ich ob die freilassung objektiv nötig war. Aber generell ist es richtig und wichtig ausnahmslos jedem täter zumindest die theoretische chance auf freilassung zu belassen weil er ansonsten zum objekt des staates wird und darin ein evidenter verstoß gegen unsere verfassung liegt.
Is ja ok, aber immer und immer wieder? Darf ich als Staat überhaupt irgendwann sagen, nein der 7 fache Mörder bleibt jetzt einfach mal hinter Gittern?

edit: ich entnehme deinem vorherigen Post, dass dem nicht so ist...pervers.
 
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Soviel ich weiß*, haben Experten (ob die wohl so gut waren??) entschieden, dass der Mann keine Gefahr mehr darstellt. Für eine Sicherheitsverwahrung (zur Gefahrenabwehr) bestand mithin kein Grund mehr.
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Edit: *jepp, der Mann galt "als Musterbeispiel einer Resozialisierung".

guter Beitrag! ist auch die frage, in wieweit, solche Täter wirklich eine Therapie erfahren haben. So wie ich das ganze noch in Erinnerung habe, gab es ja von Seiten der Vollzugsanstalten immer mal wieder den Hinweis, dass dies bei Tätern im Sicherungsverwahrung öfter nicht erfolgt ist, da man ja davon ausgegangen ist, sie bleiben "ewig" drin. Sie waren halt Objekte des Strafvollzugs. Dann kam das Urteil des Europäischen Gerichtshofes, aber weder die Anstalten noch die Gefangenen waren auf eine Freilassung vorbereitet.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Is ja ok, aber immer und immer wieder? Darf ich als Staat überhaupt irgendwann sagen, nein der 7 fache Mörder bleibt jetzt einfach mal hinter Gittern?

edit: ich entnehme deinem vorherigen Post, dass dem nicht so ist...pervers.

Wenn der täter immer noch gefährlich ist bleibt er halt in verwahrung. Wann das ist stellen zur zeit psychiater fest die irren sich halt manchmal, so ist das leben. Wenn du ne bessere methode findest die gefährlichkeit besser zu beurteilen, sag bescheid.

Und zum thema europäischer gerichtshof, mir scheint den meisten ist gar nicht klar was da entschieden wurde und warum einige nun entlassen werden müssen. Rückwirkungsverbot anyone?
 
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ROOT

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Mal ganz abseits von diesem Einzelfall finde ich das Urteil des EGMR richtig und konsequent. Wer die Strafe für eine begangene Straftat verbüßt hat, der sollte auch wieder frei sein. Wüsste nicht mit welcher Legitimation man denjenigen weiter einsperren sollte.
Ein präventiver Freiheitsentzug hat in meinen Augen einen ganz bitteren Beigeschmack und es erschreckt mich, dass sich hier soviele dafür aussprechen.

Natürlich besteht die Gefahr einer Wiederholungstat, aber bitte folgende Punkte nicht außer acht lassen:
- ein Verbrechensopfer kann genausogut Opfer eines Ersttäters werden, wie das eines Wiederholungstäters. Das fällt für mich unter "Grundrisiko".
- bei jedem "fälschlicherweise" freigelassenen Täter ist das Geschrei natürlich groß. Wahrscheinlich kommen aber auf jeden solchen Fall zig oder sogar hunderte richtige Entscheidungen
 

Entelechy

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Is ja ok, aber immer und immer wieder? Darf ich als Staat überhaupt irgendwann sagen, nein der 7 fache Mörder bleibt jetzt einfach mal hinter Gittern?

edit: ich entnehme deinem vorherigen Post, dass dem nicht so ist...pervers.

Die Sicherheitsverwahrung ist ja nicht abgeschafft worden. Es gab nur früher (1998) ein Höchstlimit von 10 Jahren für die Sicherheitsverwahrung, dies wurde zu im Laufe der Zeit quasi zu "unendlich" verändert. Jetzt ist es so, dass der Staat dann alle Sicherheitsverwahrten, egal von wann das Urteil stammt, im Nachhinein für immer eingesperrt hat. Das ist aber nach Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit nicht möglich, da man nicht für etwas eingesperrt werden kann, für das es bei Verübung der Straftat kein Gesetz gab.

Wenn du heute einen Film bei Torrent runterlädst und die Bundesregierung morgen zusammen mit der GV(F)U entscheidet, dass für Raubkopien die Todesstrafe wieder eingeführt wird, dann dürftest du nach "Kein Verbrechen ohne Gesetz" nicht bestraft werden.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Root du bringst haftstrafe und sicherungsverwahrung durcheinander. Hab jetzt aber keine zeit mehr strafrechts grundkurse zu geben, muss selbst lernen. Hört auf haifisch und entelechy.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Weil man differenzieren muss und nicht alles durcheinander werfen darf wa irgendwie ungefähr so ähnlich klingt?
 

Benrath

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Was würde eigentlich dagegen sprechen dass durch mehrmalige RÜckfälligkeit die Bürgerrechte eingeschränkt würden. Sprich Entzug der Privatssphäre durch dauerhaftere Auflagen ähnlich einer Bewährung, z.B. Meldepflicht oder nen Peilsender tragen.

noch mal dazu?
 
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ROOT

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Haftstrafe = ich begehe eine Straftat, Gericht verurteilt mich zu X Jahren Haft (+Sicherungsverwahrung)
Sicherungsverwahrung = Ich hab meine X Jahre verbüßt und komme trotzdem noch nicht frei, wegen Wiederholungsgefahr

nicht richtig? :hum:
Hatte es vorher extra bei wiki nachgelesen :ugly:
 
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Und zum thema europäischer gerichtshof, mir scheint den meisten ist gar nicht klar was da entschieden wurde und warum einige nun entlassen werden müssen. Rückwirkungsverbot anyone?

mir scheiß egal, anyone?!

Das Recht hat sowieso einige Macken: Ich sperre lieber einige Mehrfachtäter zu viel ein, als auch nur einen Unschuldigen zu gefährden. Denn der unbescholtene Bürger ist mir mehr wert, als Knastis die schon mehrfach anderen schweren Schaden zugefügt haben. Das Menschen in unserem Rechtssystem immer gleichviel gelten, halte ich für absurd.
Da müssen die Verbrecher halt mal zurückstecken und ob die nun "zu Objekten des Strafvollzuges" werden ist da einfach mal zweitrangig. Die hatten ihre Chance, im Gegensatz zu ihren Opfern.

Root schrieb:
Wüsste nicht mit welcher Legitimation man denjenigen weiter einsperren sollte.

Wenn sie eine Gefahr darstellen, dann ist das nach meinem Empfinden Legitimation genug, weil in meiner Gedankenwelt die Unversehrtheit des Opfers mehr wiegt, als die Rechte des Täters.

Jetzt kann Heator wieder rumkrähen, dass ich die Fundamente unserer Grundgesetzes nicht verstehe, die Menschenwürde verachte und überhaupt schon wieder mit einem Fuß im 4. Reich stehe.
Wayne.
 

Benrath

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Du stellst auch ständig eine potentielle Gefahr da, auch als ersttäter. Mit der Argumentation kannst du den totalen Polizeitstaat starten.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Naja fast richtig. der unterschied ist der anknüpfungspunkt der maßnahme. Sicherungsverwahrung ist keine strafe im eigentlichen sinne. Aber wenn du den unterschied kennst versteh ich dein vorheriges posting nicht. Gegen die sicherungsverwahrung an sich hat nämlich keiner was. Die ist ganz selbstverständlich nötig.


Lol mackia, ja gleichwertigkeit von menschen und menschenwürde und so alles voll egal, nur das ergebnis zählt. Ganz ehrlich, vielleicht bist du ja kein nazi im rassistischen sinn aber dein denken und deine argumente sind die gleichen wie die der faschisten. dabei glaube ich nicht, dass du ernsthaft so dumm sein kannst wie du schreibst. denk mal drüber nach warum es ein rückwirkungsverbot geben muss und warum wir den art.1 im gg haben. Vielleicht kommst du ja irgendwann aus deiner totalitären phase raus.
Dass du auch noch stolz darauf zu sein scheinst ein verfassungsfeind zu sein und öffentlich mit dem strafsystem der nazis sympathisierst macht es noch schlimmer.
 
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Gegen die sicherungsverwahrung an sich hat nämlich keiner was. Die ist ganz selbstverständlich nötig.

Anscheinend nicht so nötig, wie das in diesem Fall völlig sinnlose Rückwirkungsverbot zu beachten.

Du stellst auch ständig eine potentielle Gefahr da, auch als ersttäter. Mit der Argumentation kannst du den totalen Polizeitstaat starten.

Erstmal gilt die Unschuldsvermutung, wenn einer aber schon mehrfach Verbrechen begangen hat, fällt die weg.
So einfach ist das in meiner Welt.
 
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Kann man Pädophilie überhaupt therapieren oder geht es da eher darum, die Betroffenen davon abzuhalten ihre Neigung auszuüben?!

Manchmal habe ich das Gefühl, dass zu viele Menschen der Meinung sind "Pädophil" oder auch "Homosexuell" wäre "heilbar".
Hm.
Sexuelle Neigungen gehen doch wesentlich tiefer als nur ein "der steht da drauf, zeig ihm ein paar Bilder und er ist "normal"" ... oder nicht?

Außerdem "vollkommene Sicherheit" gibt es auch in einem Polizeistaat nicht.
Wird es auch nie geben, meine ich.
 

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Es gibt auch Pädophile die die Krankheit akzeptieren und sich freiwillig von Gegenden mit vielen Kindern fernhalten. Viele davon wollen sich sogar einweisen lassen, allerdings spielen da wohl nicht alle Krankenkassen oder so mit. Gab vor einiger Zeit mal einen Bericht darüber.
 
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Wenn sie eine Gefahr darstellen, dann ist das nach meinem Empfinden Legitimation genug, weil in meiner Gedankenwelt die Unversehrtheit des Opfers mehr wiegt, als die Rechte des Täters.

1. Warum müssen nur die Vorbestraften weggesperrt werden und nicht _alle_, die eine Gefahr darstellen?

2. Wer entscheidet, wer eine Gefahr darstellt?

3. Wie groß muss die Gefahr sein, damit jemand seine Rechte verwirkt hat?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Anscheinend nicht so nötig, wie das in diesem Fall völlig sinnlose Rückwirkungsverbot zu beachten.



Erstmal gilt die Unschuldsvermutung, wenn einer aber schon mehrfach Verbrechen begangen hat, fällt die weg.
So einfach ist das in meiner Welt.

Jo deine welt ist echt einfach.

Sinnloses rückwirkungsverbot, umkehr der unschuldsvermutung. Du stehst jetzt argumentativ auf einer stufe mit freißler. Ekelt dich das nicht selbst?
 

Benrath

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Was würde eigentlich dagegen sprechen dass durch mehrmalige RÜckfälligkeit die Bürgerrechte eingeschränkt würden. Sprich Entzug der Privatssphäre durch dauerhaftere Auflagen ähnlich einer Bewährung, z.B. Meldepflicht oder nen Peilsender tragen.

noch mal dazu?
 
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