- Mitglied seit
- 09.01.2002
- Beiträge
- 5.855
- Reaktionen
- 0
Original geschrieben von WD40
dOg[fisch] verabscheuungswürdigen Phantasien von legalen 15 jährigen Prostituierten sind im jeden Fall in Deutschland verboten. Ähnlich sieht es aus mit Sex von Ü21 mit U14.
Es ist ja bedenklich wie viele Menschen hier in diesem Forum anscheinend darauf aus sind Sex mit Kindern haben zu wollen.
du schreibst doch genau das was ich sage. nämlich: ein ü21 jähriger darf mit einer 14/ü14 jährigen sex haben, wenn beide es wollen.
da ihr anscheinend alle etwas realitätsfern seid: ich weiß das eine 15jährige keine prostituierte sein darf.
Original geschrieben von AndersZorn
§ 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
(1) 1Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren
1.
durch seine Vermittlung oder
2.
durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit
Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
(2) Wer eine Person unter achtzehn Jahren bestimmt, sexuelle Handlungen gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, oder wer solchen Handlungen durch seine Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Wer eine Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit bestimmt, sexuelle Handlungen an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) In den Fällen der Absätze 2 und 3 ist der Versuch strafbar.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 180a Ausbeutung von Prostituierten
(1) Wer gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem Personen der Prostitution nachgehen und in dem diese in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer
1.
einer Person unter achtzehn Jahren zur Ausübung der Prostitution Wohnung, gewerbsmäßig Unterkunft oder gewerbsmäßig Aufenthalt gewährt oder
2.
eine andere Person, der er zur Ausübung der Prostitution Wohnung gewährt, zur Prostitution anhält oder im Hinblick auf sie ausbeutet.
wie waere es mit 180 und 180a
wo steht da jetzt das ich, mit ü21, keinen sex mit einer haben darf die 14/ü14 ist ?
nur mal zum verständniss: ich hatte bisher noch nie sex mit einer minderjährigen, aber ich vertrete die einstellung das jede person die sex haben möchte, auch sex haben dürfte.
und laut gesetzt ist das (ab 14) so.
Original geschrieben von SuicideSquad
auf geile 15 jährige stehen =/= pädophil sein, checkt doch das mal ihr verfickten kommunisten gutmenschen wichser. danke
pädophil kann man nur sein, wenn man auf 13jährige oder jünger steht. außerdem muss ein alterunterschied von mind. 6 (oder 7) jahren bestehen.