Sex mit einer 14j wtf?

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Original geschrieben von WD40
dOg[fisch] verabscheuungswürdigen Phantasien von legalen 15 jährigen Prostituierten sind im jeden Fall in Deutschland verboten. Ähnlich sieht es aus mit Sex von Ü21 mit U14.

Es ist ja bedenklich wie viele Menschen hier in diesem Forum anscheinend darauf aus sind Sex mit Kindern haben zu wollen.

du schreibst doch genau das was ich sage. nämlich: ein ü21 jähriger darf mit einer 14/ü14 jährigen sex haben, wenn beide es wollen.

da ihr anscheinend alle etwas realitätsfern seid: ich weiß das eine 15jährige keine prostituierte sein darf.

Original geschrieben von AndersZorn


§ 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
(1) 1Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren

1.
durch seine Vermittlung oder
2.
durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit

Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
(2) Wer eine Person unter achtzehn Jahren bestimmt, sexuelle Handlungen gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, oder wer solchen Handlungen durch seine Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Wer eine Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit bestimmt, sexuelle Handlungen an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) In den Fällen der Absätze 2 und 3 ist der Versuch strafbar.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 180a Ausbeutung von Prostituierten
(1) Wer gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem Personen der Prostitution nachgehen und in dem diese in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer

1.
einer Person unter achtzehn Jahren zur Ausübung der Prostitution Wohnung, gewerbsmäßig Unterkunft oder gewerbsmäßig Aufenthalt gewährt oder
2.
eine andere Person, der er zur Ausübung der Prostitution Wohnung gewährt, zur Prostitution anhält oder im Hinblick auf sie ausbeutet.

wie waere es mit 180 und 180a

wo steht da jetzt das ich, mit ü21, keinen sex mit einer haben darf die 14/ü14 ist ?

nur mal zum verständniss: ich hatte bisher noch nie sex mit einer minderjährigen, aber ich vertrete die einstellung das jede person die sex haben möchte, auch sex haben dürfte.
und laut gesetzt ist das (ab 14) so.

Original geschrieben von SuicideSquad
auf geile 15 jährige stehen =/= pädophil sein, checkt doch das mal ihr verfickten kommunisten gutmenschen wichser. danke

pädophil kann man nur sein, wenn man auf 13jährige oder jünger steht. außerdem muss ein alterunterschied von mind. 6 (oder 7) jahren bestehen.
 

Clay

Broodwar-Forum
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LOL hab ich grade gefunden, passt zum topic :ugly:

kitti_02.jpg
 

Knechtkopf

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also ich werde bald 21 das heißt ich könnte bis ich 21 werde, noch 14 jährige ficken? omg ey
ist ja jedem selbst überlassen aber was soll ich ne 14 jährige ficken wenn ich lieber ne 20 jährige, dicktitticke schlanke geile sau ficken kann?
 

beautiful_boon

Guest
JustSkiLLed. .. du leidest wohl echt unter profilneurose 8[[[
wie du versuchst...dich so zu artikulieren ..dass leute die vll keine großartigen deutsch kenntnisse haben ...dich nicht verstehen .. aba damit ich dein gesülze nicht verstehe ..muss du nur leider noch nen paar größere geschütze auffahren ... danKe


und noch was ... zu meinem Post vorher irgendwann ...
wo ich was von *16 jährigen / mit 23 jährigen etc im auto und dann unfall* geschrieben hatte...

kauft euch bitte die mopo oda die BILD ... es sind nämlich 2 hübsche Mädels ... 16 und 18 ... umgekommen ..sie waren mit nem 23 jährigen unterwegs...AUTOUNFALL ... na wenn das wieder nur zufall gewesen ist :) und ich kann vorweg sagen ...der 23 jährige ..ging nich zur UNI :)wedernoch hatte er ne kaufmännische ausbildung :fu:
 

shaoling

Guest
Original geschrieben von Knechtkopf
also ich werde bald 21 das heißt ich könnte bis ich 21 werde, noch 14 jährige ficken? omg ey
ist ja jedem selbst überlassen aber was soll ich ne 14 jährige ficken wenn ich lieber ne 20 jährige, dicktitticke schlanke geile sau ficken kann?
Was solltest du überhaupt eine ficken, wenn du lieber ne andere ficken kannst?
 

qwertzasdf1234

Guest
Original geschrieben von beautiful_boon
JustSkiLLed. .. du leidest wohl echt unter profilneurose 8[[[
wie du versuchst...dich so zu artikulieren ..dass leute die vll keine großartigen deutsch kenntnisse haben ...dich nicht verstehen .. aba damit ich dein gesülze nicht verstehe ..muss du nur leider noch nen paar größere geschütze auffahren ... danKe


und noch was ... zu meinem Post vorher irgendwann ...
wo ich was von *16 jährigen / mit 23 jährigen etc im auto und dann unfall* geschrieben hatte...

kauft euch bitte die mopo oda die BILD ... es sind nämlich 2 hübsche Mädels ... 16 und 18 ... umgekommen ..sie waren mit nem 23 jährigen unterwegs...AUTOUNFALL ... na wenn das wieder nur zufall gewesen ist :) und ich kann vorweg sagen ...der 23 jährige ..ging nich zur UNI :)wedernoch hatte er ne kaufmännische ausbildung :fu:

für dich reicht ne wasserpistole, b00n. und dass ich unter profilneurose leiden soll, sagt mir ons_msg_me persönlich, :rofl2:

und bitte erwähn nich nochmal deine drecksverschissene kaufmännische ausbildung, das ist genausowenig wert wie n hauptschulabschluss heutzutage, kknp. das klingt so als wärst du in so nem "tollen" beruf und könntest dadurch höheres ansehen erzwingen, olol. was für kaufmännische vollspasten doch rumlaufen, zomg - und die sind natürlich besser als leute die n handwerk machen, ganz siggi :top2:
 
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Autounfälle passieren also ausschließlich weil die Fahrer dumm sind, und demnach haben Studenten keine Autounfälle.

Wo lernt ein 21-jähriger eigentlich 14,15jährige Weiber kennen? Aufm Geburtstag seiner kleinen Schwester?

Und Justskilled, bitte hör auf so hochgestochen zu schreiben, du hast Korrelation geschrieben, ich bitte dich wo sind wir denn hier

Boon, warum machst du immer diese Punkte? Ist das nicht total nervig, ist die Taste kaputt, hast du Zwangsstörung? ich stelle mir grade vor dass du einfach nach drei Wörtern nicht mehr weiß was du eigentlich sagen wolltest und beim nachdenken zwanghaft auf der "."-taste rumkloppst. 8[
 
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Original geschrieben von xScorpioNx


Wo lernt ein 21-jähriger eigentlich 14,15jährige Weiber kennen? Aufm Geburtstag seiner kleinen Schwester?

icq msn etc, sie schreiben ihn an, man trifft sich usw, hast du denn keine fantasie? ;)
 
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Original geschrieben von dOg[fisch]


wo steht da jetzt das ich, mit ü21, keinen sex mit einer haben darf die 14/ü14 ist ?


Alter bist du eigentlich doof? ich hab das sogar noch gequotet worauf ich geantwortet habe.

nach dem gesetz darf ein 50jähriger ne 14jährige ficken. das ist überhaupt kein problem. wenn ich renter bin lass ich mir im puff von ner 15jährigen nochmal schön einen blasen.

aber hier noch mal deinen geistigen duennschiss fuer dich

du darfst dir von keiner 15 jaehrigen im puff einen blasen da das gegen §180 und §180a geht
 

beautiful_boon

Guest
*Autounfälle passieren also ausschließlich weil die Fahrer dumm sind, und demnach haben Studenten keine Autounfälle.*

Nein Scorpion ,
aber solche autounfälle wie oben beschrieben nach einem discoabend ... mit 23 jährigen vollidioten mit 16 jährigen hinten drinne ... sowas passiert nunmal weil die meisten einfach so elendig dämlich sind und sich über ihr auto , geld profilieren wollen ... weil ansonsten hätten 16 jährige mädels ja kein interesse an solch vollidioten ...


aber egal macht glaube ich wenigs sinn noch weiter euch mit bsp voll zu schmeißen ..da ihr es eh nicht wahr haben wollt ... zumindestens nicht die Handwerker fraktion die sich so arg angegriffen fühlt ...


Und @ JustSkiLLed ich bin in keiner kaufmännischen ausbildung tätig..
ich weiss gar nicht wieso du dich darauf so einschießt .. und diesen myspaCe scheiss .. bitte guck nochmal drauf wann ich mich registriert bzw letztes mal da drauf gewesen bin



War das nun besser so mit weniger *...........* damit ihr es auch alle lesen könnt ohne zu meckern :(
 

Entelechy

Guest
Original geschrieben von dOg[fisch]


wo liest du denn das du mit 21 keine 14jährige ficken darfst ?

Gesetz heißt es du dummer Spast, hatten wir auf Seite 1-3. Geh bitte sterben du dummes Opfer.
 

sKy)p(dream

Guest
Hi Caryz :-), hier rerace :-)>

Also ich finde es ziemlich traurig, dass Debatten immer persönlich werden und man nicht Meinungen Anderer akzeptieren kann.

Ich finde es vollkommen in Ordnung, wenn eine 14-jährige freien Willens mit einem Älterem Sex hat. Ich persönlich habe in meinem Freundeskreis ne 23-jährige, die einen paarundreßigjährigen Freund hat, mit dem sie seid ihrem 14(!) Lebensjahr zusammen ist.
Natürlich gibt, es auch Beispiele wie die Caryz', aber man sollte nicht verallgemeinern und behaupten " ALLES PÄDOPHILE" oder ist man wirklich emotional so verarmt, dass man Sex nur noch als MIttel zum Zweck sieht?

Wenn ihr in einem erwachsenem Alter der Liebe eures Lebens begegnet, die 14 ist, würdet ihr bis zu ihrer Volljährigkeit warten?- Ich nicht

Wenn ihr andere Meinungen habt, akzeptiere ich die gerne, hab ja auch nicht die Weisheit mit Löffeln gefressen und wenn ihr gute Argumente habt, überzeugt mich :-) ( Kommt mir bitte nicht mit Gesetzen ^_^)

Euch allen noch einen wundervollen Abend :-)!
 
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Original geschrieben von sKy)p(dream
Wenn ihr in einem erwachsenem Alter der Liebe eures Lebens begegnet, die 14 ist, würdet ihr bis zu ihrer Volljährigkeit warten?- Ich nicht
lol - dann würd ich mich fragen, ob irgendwas bei mir nicht mehr stimmt.

Btw - weitere Geschichten aus dem Gruselkabinett. Ne Klassenkameradin war damals mit 14 mit nem 31-Jährigen zusammen. Die Sache hielt glaub, bis sie 19 war. Die Eltern wussten davon. Kennengelernt hatten sie sich afaik über's Internet.

Er war übrigens ein sehr stranger Vogel. So richtiger Nerd-Spack. Wer hätt's gedacht. Glaub, der hatte sogar studiert. Aber sie war/ist auch hässlich.
 
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Original geschrieben von AndersZorn

du darfst dir von keiner 15 jaehrigen im puff einen blasen da das gegen §180 und §180a geht

wenn die 15jährige das ganze aber freiwillig macht und nicht dafür bezahlt wird, dann darf sie es. laut §180
 
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Wurde auch mal Zeit das hier wieder Leben reinkommt :rolleyes:
 
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lest euch bitte einfach den abschnitt "dreizehnter abschnitt straftaten gegen die sexuelle selbstbestimmung".
das einzige was verboten ist, ist sex mit kindern (unter 14jahre) zu haben. das strafmaß hängt dabei vom alter ab (über 18 unter 18).

sonst steht nirgens das es verboten ist sex mit einer 14-16 jährigen zu haben. das ich eine 14-16 jährige nicht missbrauchen darf, ist klar. aber wenn sie es freiwillig macht, ist es erlaubt.

"Sexueller Missbrauch von Jugendlichen"

§ 207b. (1) Wer an einer Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und aus bestimmten Gründen noch nicht reif genug ist, die Bedeutung des Vorgangs einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, unter Ausnützung dieser mangelnden Reife sowie seiner altersbedingten Überlegenheit eine geschlechtliche Handlung vornimmt, von einer solchen Person an sich vornehmen lässt oder eine solche Person dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer an einer Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unter Ausnützung einer Zwangslage dieser Person eine geschlechtliche Handlung vornimmt, von einer solchen Person an sich vornehmen lässt oder eine solche Person dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(3) Wer eine Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unmittelbar durch ein Entgelt dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an ihm oder einem Dritten vorzunehmen oder von ihm oder einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

Zusammengefasst stellt §207b also drei Dinge unter Strafe:

Absatz 1: Einvernehmlichen Sex einer Person über 18 Jahren mit einer Person im Alter von 14-16 Jahren unter Ausnutzen "mangelnder Reife". Absatz 2: Einvernehmlichen Sex einer Person über 18 Jahren mit einer Person im Alter von 14-16 Jahren unter Ausnutzen einer "Zwangslage". Absatz 3: Einvernehmlichen Sex einer Person über 18 Jahren mit einer Person im Alter von 14-18 Jahren "gegen Entgelt".


Orientiert hatte sich die Bundesregierung bei der Gestaltung dieses Paragraphen am bundesdeutschen §182 StGB "Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen". Zwar ist der Text des österreichischen §207b fast wortwörtlich vom deutschen Paragraphen abgeschrieben, in juristisch relevanten Details hat die deutsche Version jedoch gravierende Unterschiede: so ist der §182 StGB in Deutschland teilweise (Abs 2) nur ein Antragsdelikt, d.h. wird nur auf Antrag des Opfers (resp. dessen Erziehungsberechtigten) verfolgt während der österreichische §207b ein reines "Offizialdelikt" ist, d.h. von den Strafverfolgungsbehörden selbstständig zu verfolgen ist. Die Altergrenzen sind in Deutschland weiter gefasst als in Österreich – als Opfer kommen nur Personen unter 16 Jahren in Fragen (in Österreich teilw. bis 18 Jahre) und wird die "fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt" (in Österreich: "unter Ausnützung mangelnden Reife") muss der "Täter" mindestens 21 Jahre alt sein (in Österreich: 18 Jahre) Weiters kennt die bundesdeutsche Regelung weitreichende Ausnahmeregelungen unter denen das Gericht von der Strafverfolgung absehen kann (sofern "das Unrecht der Tat gering ist").

Mangelnde Reife: am Ende weitschweifiger Begründungen zieht sich die Regierungsvorlage hier am Schluss auf ein, von einem Sachverständigen zu erstellendes, psychologisches Gutachten zurück. Auf den Sachverständigen wartet keine leichte Aufgabe. Denn laut Materialien ist die mangelnde Reife dann gegeben, wenn "die Fähigkeit fehlt, Bedeutung und Tragweite einer konkreten sexuellen Handlung für seine Person einzusehen oder dieser Einsicht gemäß zu handeln." Was allerdings die "Bedeutung und Tragweite" einer einvernehmlichen, gewaltfreien, sexuellen Handlung sein soll, bleibt unbeantwortet. Ad hoc fallen einen aufgeklärten Menschen, der die sexuelle Betätigung eines Jugendlichen nicht prinzipiell als etwas schrecklich Verwerfliches sieht, hier eigentlich nur Dinge wie eine ungewollte Schwangerschaft oder die Infektion mit einer sexuell übertragbaren Krankheit ein.

eine 14jährige die "reif genug" ist und weiß was sex ist, darf das auch.

auch wenn es einigen abiturienten, auf hauptschulniveau, nicht in den kram passt. was dave ? ;)
 
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Original geschrieben von dOg[fisch]


wenn die 15jährige das ganze aber freiwillig macht und nicht dafür bezahlt wird, dann darf sie es. laut §180

davon hab ich aber nie was gesagt das das nicht stimmmt idiot
 
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ich hab auch nie gesagt das du das gesagt hättest du vollhorst.
warum fühlst du dich überhaupt angesprochen ? niemand hat die 0 gewählt.
 
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§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1.
unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2.
diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1.
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2.
diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

Im Zweifelsfall kannst du also durchaus dafür gefickt werden. Können wir diese idiotische debatte nun beilegen?
 
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im zweifelsfall fickt ihr in zukunft einfach nur noch mit maske und nennt euch peter, hans, wurst und verschwindet nach dem akt - und ich rede hier nicht von vergewaltigung :top:
die gefahr, dass sie nachforschungen anstellt und es zur DNA analyse kommt, ist bei gegenseitigem einvernehmen sicherlich äußerst gering und keiner hat mehr probleme dem anderen aufgrund dieses fickdesasters, welches in den augen der gesellschaft äußerst verachtet wird, in die augen zu sehen. obwohl... die augen werden durch die maske nicht verdeckt...verdammt. aber auch da hätte ich eine tarnmöglichkeit parat: farbige kontaktlinsen!
 
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Original geschrieben von Outsider23


Im Zweifelsfall kannst du also durchaus dafür gefickt werden. Können wir diese idiotische debatte nun beilegen?

beilegen ? deswegen wurde der thread doch erstellt.

was im zweifelsfalls passieren KÖNNTE ist hier auch nicht von belang.
 

TARGONY!

eike
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also ich kenn auf jeden fall ne 15jährige die ich rannehmen würde




und wenn mans genau nimmt is die sogar 10 cm größer als ich :D
 
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Original geschrieben von dOg[fisch]
ich hab auch nie gesagt das du das gesagt hättest du vollhorst.
warum fühlst du dich überhaupt angesprochen ? niemand hat die 0 gewählt.

les noch mal deine 3 posts in denen du mich quotest natuerlich hast du das gesagt idiot
 
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Original geschrieben von dOg[fisch]


beilegen ? deswegen wurde der thread doch erstellt.

was im zweifelsfalls passieren KÖNNTE ist hier auch nicht von belang.

Jo, solange dich keiner anzeigt passiert nichts. So wie bei den allermeisten anderen straftaten auch... :o
 

schnopsnosn

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hallo lieber herr marco, der ewig lange in türkischer u-haft gesessen hat wegen einer dummen mutter und einer noch dümmeren tochter. :8[:
 
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und ausserdem passierte es in der tuerkei und nicht in deutschland
 
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