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Eben habe ich in einem Magazin einen Artikel zum Thema "Gesetzesirrtümer" gelesen, d.h. was man zu wissen glaubt, aber was nicht stimmt, gefährliches Halbwissen sozusagen. Und dort steht folgendes:
Sex mit 14 - erlaubt
Erlaubt nach Strafgesetzbuch §176. Ausnahmen sind Missbrauch [...]. Das heißt, wenn die 14 jährige wirklich will, ist alles in Ordnung.
Stimmt das wirklich? Ich kanns mir nicht vorstellen. Ich meine, es wäre für mich schon unvorstelllbar ne 16j. zu knallen, aber 14, wtf?
Juristen, erleuchtet mich.
Sex mit 14 - erlaubt
Erlaubt nach Strafgesetzbuch §176. Ausnahmen sind Missbrauch [...]. Das heißt, wenn die 14 jährige wirklich will, ist alles in Ordnung.
Stimmt das wirklich? Ich kanns mir nicht vorstellen. Ich meine, es wäre für mich schon unvorstelllbar ne 16j. zu knallen, aber 14, wtf?
Juristen, erleuchtet mich.
Nein, ich will am Wochenende keine 14j flachlegen.