Schwarzfahren

Mitglied seit
18.11.2000
Beiträge
3.307
Reaktionen
18
Wie verhält sich das eigentlich, wenn jemand Schwarz gefahren ist, aber nicht seinen eigenen Namen angibt, sondern den eines anderen? Müssen sich Kontrolleure nicht auch Personalausweisnummer notieren? Adresse und Name reicht doch eigentlich nicht aus, oder?

Wenn die Personalausweisnummer nicht notiert wurde, kann man das dann easy abschmettern, wenn die Kohle von einem verlangen?
 
Mitglied seit
31.07.2008
Beiträge
590
Reaktionen
0
Ich vermute mal, du meinst schwarzfahren mit ÖVM?

Da kenn ich das nur so, dass wenn man keinen gültigen Fahrschein besitzt, wird der Kontrolleur die Persondaten anhand des Personlausweis notieren.
Wenn man kein Auskunftsdokument zur Hand hat, wird die Polizei eingeschaltet bzw. diese führen einen aufs Revier ab um die Personaldaten sicherzustellen.

Wenn die keine Angaben anhand eines gültigen/gängigen Ausweisdokument haben und man lediglich den Namen sagt, kannst natürlich abblocken.
Grds. haben sie ja nichts in der Hand.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mitglied seit
06.09.2010
Beiträge
1.526
Reaktionen
370
Inb4close:
Du wirst, sofern du erwischst wirst, deinen Perso vorzeigen und dich ausweisen müssen. Kommst du der Aufforderung nicht nach, haben die Kontrolleure das Recht dich festzuhalten bis zum Eintreffen der Polizei, die dann deine Personalien aufnimmt bzw. dann wie auch immer absichern wird, dass die korrekten Angaben erlangt werden.

Abschmettern kannst du da gar nichts, es sei denn du beweist, dass du zum Zeitpunkt, des Schwarzfahrens, der dir vorgeworfen wird, nicht vor Ort gewesen bist. Da das quasi unmöglich ist bzw. nur durch Lügen und Falschaussagen anderer Personen zu handlen wäre, bezahl lieber gleich die Strafe und schäm dich, bevor du in größere Schwierigkeiten kommst. Nächstes Mal kaufste dir halt vorher ein Ticket!
 
Mitglied seit
31.03.2001
Beiträge
26.987
Reaktionen
521
da wären die Kontrolleure ja auch schön doof, wenn die jedem seine Daten einfach glauben würden...das einzige was ich mal erlebt hab, wo man theoretisch hätte bescheißen können, als 2 Leute zusammen unterwegs waren (bin mir aber nicht sicher, ob beide schwarz gefahren sind), da sollten die dann unabhängig voneinander die Daten des Anderen und von sich selbst aufschreiben....wenn man sich also theoretisch 2 Fake-Identitäten überlegt und gegenseitig auswändig lernt, könnte man die Methode natürlich pwnen...aber das ist wahrscheinlich Zufall ob der Kontrolleur sowas macht ^^
 
Mitglied seit
08.08.2002
Beiträge
5.199
Reaktionen
0
Also bei mir hat mal das Vorzeigen einer Zeitschrift mit meinen Adressdaten (war ein Abo) dem Kontrolleur gereicht. Ich sehe aber wahrscheinlich so glaubwürdig aus, daher hat ihm das gereicht. :ugly:

Allerdings hab ich ihn auch nicht angelogen, das Doofe ist ja: habe ich meine Fahrkarte nicht dabei, dann habe ich ja meinen Geldbeutel zu Hause vergessen. Sollte das passiert sein, dann habe ich auch keinen Ausweis dabei... vielleicht sollte ich mal eine Ausweiskopie in einigen meiner Jacken und Taschen deponieren...

In einem anderen Fall wurde mir schwarzfahren bei der DB vorgeworfen, weil jemand meine Adressdaten und meinen Namen angegeben hatte als er erwischt wurde und der Kontrolleur das offenbar auch nicht geprüft hat. Ich bin dann zur Bahn und habe Herausgabe der Unterschrift dieser Person verlangt. Dies wurde mir aber "aus Datenschutz gründen" nicht gewährt (imho ein schlechter Witz). Auf meinen Einspruch bei der DB kam dann aber nix mehr. Hat mich aber dennoch mindestens 2 Stunden meiner Zeit gekostet.

Im Wiederholungsfall hat mir die Polizei geraten Anzeige zu erstatten... nur gegen wen???
 

FCX

Mitglied seit
28.02.2009
Beiträge
3.585
Reaktionen
0
Oder einfach aussteigen wenn man sieht das Kontrolleure einsteigen. Zumindest bei uns in der Region sind die eigentlich ziemlich leicht zu erkennen mit dem Notizblock/Stiften in der Jackentasche und wie sie sich selbst bei leerem Bus immer irgendwo mittig hinstellen statt sich zu setzen.
 
Mitglied seit
18.11.2000
Beiträge
3.307
Reaktionen
18
In einem anderen Fall wurde mir schwarzfahren bei der DB vorgeworfen, weil jemand meine Adressdaten und meinen Namen angegeben hatte als er erwischt wurde und der Kontrolleur das offenbar auch nicht geprüft hat.


Genau das ist das Ding..

Angeblich soll meine Freundin an einem bestimmten Tag schwarz gefahren sein. Nur war sie zu der Zeit auf der Arbeit. Mal ganz davon abgesehen hat sie ne Monatskarte und es somit gar nicht nötig.

Wenn der Kontrolleur also nicht richtig die Personendaten überprüft hat, können die einem auch nix, ne?
 
Mitglied seit
06.09.2010
Beiträge
1.526
Reaktionen
370
Genau das ist das Ding..

Angeblich soll meine Freundin an einem bestimmten Tag schwarz gefahren sein. Nur war sie zu der Zeit auf der Arbeit. Mal ganz davon abgesehen hat sie ne Monatskarte und es somit gar nicht nötig.

Wenn der Kontrolleur also nicht richtig die Personendaten überprüft hat, können die einem auch nix, ne?

Warum schreibst du das dann nicht gleich, du Vogel?

Nicht bezahlen, Beschwerde einlegen mit Angabe von Zeugen, die sie dann ja auf der Arbeit hatte = gg.

Edit: Ach ja, und Anzeige bei der Polizei gegen unbekannt stellen. Verfahren wird zwar eingestellt, aber trotzdem machen.
 
Mitglied seit
10.07.2010
Beiträge
188
Reaktionen
0
Die Info wär natürlich wirklich schon früher praktisch gewesen xD
 

shaoling

Guest
Zuerst will eigentlich jeder Kontrolleur einen Ausweis sehen. Kannst oder willst du den nicht zeigen, ruft er bei der Polizei an und fragt nach, ob jemand mit deinen Daten gemeldet ist. Dann musst du einen Wisch unterschreiben und bist frei.
Niemand hält dich davon ab, die Daten einer anderen Person zu nennen und falsch zu unterschreiben. Auf die Schliche kommt dir dabei eigentlich niemand, wenn du nicht gerade stotterst und zitterst.
 
Mitglied seit
17.11.2004
Beiträge
6.852
Reaktionen
0
Ort
G-Town
Warum darf ein kontrollmensch mich festhalten..is ja kein cop und schwarzfahren keine straftat!
 
Mitglied seit
22.03.2008
Beiträge
1.672
Reaktionen
0
wenn die Buse nicht so überteuert wären, dann müsste ich nicht schwarzfahren :|
ich seh das auch nicht als allzu unmoralisch.
 
Mitglied seit
31.03.2001
Beiträge
26.987
Reaktionen
521
Warum darf ein kontrollmensch mich festhalten..is ja kein cop und schwarzfahren keine straftat!
ich denke mal das fällt unter Hausrecht...du beginnst dich auf den Grund der Deutschen Bahn und so ;)...wenn der Kaufhausdieb dich beim Klauen erwischt, wirste ja auch kaum sagen "hach ich geh jetzt einfach" :D
 
Mitglied seit
17.11.2004
Beiträge
6.852
Reaktionen
0
Ort
G-Town
Ja alles schön und gut auch wenn der vergleich hinkt...aber sobald er mich angreift nötigt er mich...
 
Mitglied seit
08.03.2005
Beiträge
1.106
Reaktionen
0
Was passiert denn wenn die Bullen am Start sind und ich einfach die Aussage verweigere, koennen die mich unbegrenzt festhalten bis ich denen meine Daten nenne? (vorrausgesetzt ich bin in keiner Datenbank!)
 
Mitglied seit
06.09.2010
Beiträge
1.526
Reaktionen
370
Ja alles schön und gut auch wenn der vergleich hinkt...aber sobald er mich angreift nötigt er mich...

Er wird dich ja auch nicht angreifen, sondern höchstens festhalten und das ist rechtlich einwandfrei.
Du begehst mit dem Schwarzfahren ein Erschleichen von Leistungen, was einen Straftatbestand ist, d.h. er könnte zur Anzeige gebracht werden. Und es sollte allseits bekannt sein, dass man, jemanden bei einer Straftat festsetzen darf, bis die Polizei eintrifft.


Was passiert denn wenn die Bullen am Start sind und ich einfach die Aussage verweigere, koennen die mich unbegrenzt festhalten bis ich denen meine Daten nenne? (vorrausgesetzt ich bin in keiner Datenbank!)

Die Person wird in diesem Falle festgehalten. Diese Festhaltung kann bis zu 12 Stunden ausgedehnt werden, sie bedarf der richterlichen Anordnung.
Zur Durchführung der genannten Maßnahmen ist die Polizei berechtigt, unmittelbaren Zwang anzuwenden soweit dies unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes möglich ist.
Bleibt ein Beschuldigter trotz dieser Maßnahmen anonym, liegt - abhängig vom Delikt - regelmäßig der Haftgrund der Fluchtgefahr vor. Der Beschuldigte kann demnach in Untersuchungshaft genommen werden. Die Haft kann hierbei auch nicht durch eine Sicherheitsleistung abgewendet werden. Jedoch ist die Verhältnismäßigkeit zu prüfen.

Bei ungeklärter Identität einer Person erfolgt ein Personenfeststellungsverfahren, wobei unter anderem das BKA eingebunden wird.

Neben den bereits genannten Möglichkeiten der Freiheitsentziehung nach der Strafprozessordnung oder dem entsprechenden Polizeigesetz oder der Durchsuchung oder der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen stellt die Verweigerung der Angabe seiner Personalien zusätzlich noch eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 111 OWiG dar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mitglied seit
16.12.2003
Beiträge
1.078
Reaktionen
0
Warum darf ein kontrollmensch mich festhalten..is ja kein cop und schwarzfahren keine straftat!
1. Es ist eine Straftat und wird auch verfolgt. Beim ersten Mal wird vielleicht noch eingestellt, beim nächsten mal sitzt man dann im Gerichtssaal. Die meisten jugendlichen Straftäter die ich so seh hab auch irgendwo § 265a StGB in ihrem Katalog...Wieso meinen eigentlich so viele, Schwarzfahren wäre ein Kinderstreich? Jedenfalls darf dich dann jedermann festhalten, bis die Polizei eintrifft.

2. Er dürfte dich außerdem nach § 229 BGB festhalten, weil zumindest ein Anspruch auf Zahlung des Fahrpreises besteht, der nicht durchsetzbar wäre, wenn deine Identität nicht feststeht.

3. Wenn man erwischt wird und dann noch irgendwelche "Märchen" erzählt, oder - wie das viele dieser Trottel machen - die personengebundene Fahrkarte eines anderen vorzeigt, ist man ganz schnell von § 265a weg und bei § 263 angekommen. Und dann wird nicht mehr so einfach eingestellt, auch nicht beim ersten Mal. Und wenn man sich wehrt wenn man festgenommen wird, und sei es auch nur durch den Schaffner, dann hat man richtig Probleme.

Also wie wärs mal damit, einfach zu der Sache zu stehen wie ein Mann?
 
Zuletzt bearbeitet:
Mitglied seit
17.11.2004
Beiträge
6.852
Reaktionen
0
Ort
G-Town
Festhalten...ist so ein schöner begriff...wenn ich mich wehre und weglaufe und dabei dem kontrolor nicht schaden zufüge..kann er im grunde nen scheiss tun.

er kann mich an meinen klamotten festhalten und sich mir in den weg stellen...das wars dann aber auch schon...

und ja ich zahle sogar für meine fahrkarten auch bei den wucherpreisen
 
Mitglied seit
03.08.2002
Beiträge
6.194
Reaktionen
0
Wann verjährt der Kram eigentlich? ^^ Ich könnte sonst mal eben in den Raum werfen, dass ich einen kenne der gehört hat dass es jemanden geben soll dessen Schwager einen Freund hat der sich so einen simplen Rotz wie Fahrkarten mit minimalem Aufwand via Scanner, Photoshop und Drucker über Jahre einfach selbst gemacht hat und damit durch echt jede einzelne Kontrolle kam.
Nicht dass ich das empfehlen würde... wäre ja kriminell!
 

Clawg

Guest
Immerhin kann er die anderen Passagiere anlächeln, dass er ihnen eins ausgewischt hat und sie für ihn bezahlen müssen. Geschieht ihnen ganz recht!

PS: Bei sowas gibt es dann nicht mehr eine Strafzahlung, sondern ein Beförderungsverbot. Muss man eben mit anderen Verkehrsmitteln fahren, z.B. Hubschrauber.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mitglied seit
08.08.2002
Beiträge
5.199
Reaktionen
0
Wann verjährt der Kram eigentlich? ^^ Ich könnte sonst mal eben in den Raum werfen, dass ich einen kenne der gehört hat dass es jemanden geben soll dessen Schwager einen Freund hat der sich so einen simplen Rotz wie Fahrkarten mit minimalem Aufwand via Scanner, Photoshop und Drucker über Jahre einfach selbst gemacht hat und damit durch echt jede einzelne Kontrolle kam.
Nicht dass ich das empfehlen würde... wäre ja kriminell!

Das ist imho sogar sehr kriminell. Ich nehme an das fällt unter Urkundenfälschung oder sowas (bin kein Jurist, bitte Richtigstellen wenn ich Müll labere). Ich glaube, das Schwarzfahren an sich ist dann die geringste Sorge wenn man erwischt wird.
 

ROOT

Technik/Software Forum, Casino Port Zion
Mitglied seit
17.11.2002
Beiträge
7.037
Reaktionen
37
Ort
MS
Wann verjährt der Kram eigentlich? ^^ Ich könnte sonst mal eben in den Raum werfen, dass ich einen kenne der gehört hat dass es jemanden geben soll dessen Schwager einen Freund hat der sich so einen simplen Rotz wie Fahrkarten mit minimalem Aufwand via Scanner, Photoshop und Drucker über Jahre einfach selbst gemacht hat und damit durch echt jede einzelne Kontrolle kam.
Nicht dass ich das empfehlen würde... wäre ja kriminell!

warst du nicht sogar mal polizist? :o
 
Mitglied seit
03.08.2002
Beiträge
4.987
Reaktionen
88
Ort
Berlin
Schwarzfahren ist eine Sache, aber Tickets fälschen ist einfach nur daneben. Solche Leute sollten zu recht hart bestraft werden. Hier in Berlin haben alle S- und U-Bahn-Tickets ein kleines Hologramm auf der unteren Seite, keine Ahnung wie leicht oder schwer so etwas kopiert werden kann. In der Tram und im Bus werden die Karten halt direkt am Automaten IM Fahrzeug gekauft, ohne ein solches Hologramm zu haben.

Die meisten Busfahrer hier interessiert es aber eh nicht, wie dein Ticket aussieht. Vor Jahren bin ich bin ich unabsichtlich vier Tage mit einer abgelaufenen Monatskarte (im Abo, einfach vergessen das neue Ticket in die Brieftasche zu packen) gefahren und wurde sogar damit kontrolliert :8[:
Hatte Glück, dass das keiner gemerkt hat. Nachzeigen wäre nicht gegangen, da das nur bei personengebundenen Karten möglich sein dürfte.

@Claw:
Bin auch kein Jurist, aber dürfte es nicht extrem schwierig bis gar unmöglich sein, ein Beförderungsverbot durchzusetzen? Einerseits kannst du kaum alle Passagiere kontrollieren, andererseits hat jeder Bürger nun mal das Recht auf Mobilität. Wobei ich das bei Idioten, die dort randalieren oder im gefälschte Tickets verkaufen, eigentlich nur gutheißen würde.
 
Mitglied seit
02.08.2002
Beiträge
7.409
Reaktionen
1
Ort
Darmstadt
man hat das recht solange man sich an die regeln hält
zumindest sollte das so sein
überall
wer einem mensch seine würde nimmt (vergewaltigung usw) der hat auch sein eigenes menschenrecht verwirkt und sollte fortan wie ein tier behandelt werden dürfen :elefant:
 

Clawg

Guest
Bin auch kein Jurist, aber dürfte es nicht extrem schwierig bis gar unmöglich sein, ein Beförderungsverbot durchzusetzen? Einerseits kannst du kaum alle Passagiere kontrollieren, andererseits hat jeder Bürger nun mal das Recht auf Mobilität.

Ein solches Verbot beinhaltet selbstverständlich auch die Bahnhöfe selbst. Wird das Foto an alle Stellen ausgegeben und beim Morgenkaffe aufgehängt, wird derjenige es schwierig haben von über 50 Bahnangestellten ungesehen durch den Bahnhof in den Zug zu kommen.
 
Mitglied seit
21.02.2003
Beiträge
22.826
Reaktionen
254
Ein solches Verbot beinhaltet selbstverständlich auch die Bahnhöfe selbst. Wird das Foto an alle Stellen ausgegeben und beim Morgenkaffe aufgehängt, wird derjenige es schwierig haben von über 50 Bahnangestellten ungesehen durch den Bahnhof in den Zug zu kommen.

:rofl2: Immer wieder lustig wie realitätsfern clawg ist...
 
Mitglied seit
21.10.2008
Beiträge
20.837
Reaktionen
3.747
Ort
München
Ein solches Verbot beinhaltet selbstverständlich auch die Bahnhöfe selbst. Wird das Foto an alle Stellen ausgegeben und beim Morgenkaffe aufgehängt, wird derjenige es schwierig haben von über 50 Bahnangestellten ungesehen durch den Bahnhof in den Zug zu kommen.
Und der Vogel war nicht gebraten...
Ich denke nicht, dass zur Rush Hour die Leute am Bahnhof darauf achten können, wer in der großen Menschenmasse ein überführter Schwarzfahrer ist.
Zumindest kann ich aus eigener Erfahrung berichten, dass gerade während des Berufsverkehrs die Ticketkontrollen seltener sind, weil die Kontrolleure ewig brauchen, um durch den überfüllten Zug zu kommen.
Und Methoden, Menschen am Einsteigen in den Zug zu hindern, falls sie keinen gültigen Fahrschein besitzen, sind zwar durchaus einrichtbar, allerdings würde dann alles ca. 5x so lang dauern, was bei gleichbleibenden Transportkapazitäten schlicht zum Kollaps führen würde. Aber vielleicht trollst du ja auch nur ein klitzeblitzekleinesbisschen.

Ich kann übrigens jedem Zugreisenden, der nicht bezahlen will, eine Reise mit der Vogtlandbahn empfehlen. Ich wurde in 2 Jahren aktiver Pendlerei exakt NULL mal kontrolliert. :wee:
 
Mitglied seit
13.02.2007
Beiträge
398
Reaktionen
0
Wann verjährt der Kram eigentlich? ^^ Ich könnte sonst mal eben in den Raum werfen, dass ich einen kenne der gehört hat dass es jemanden geben soll dessen Schwager einen Freund hat der sich so einen simplen Rotz wie Fahrkarten mit minimalem Aufwand via Scanner, Photoshop und Drucker über Jahre einfach selbst gemacht hat und damit durch echt jede einzelne Kontrolle kam.
Nicht dass ich das empfehlen würde... wäre ja kriminell!

Jahreskarte bestellen, als verlorengegangen angeben, neue karte bekommen, karte kuendigen und abgeben, geld erstattet bekommen, mit ersatz fahren :deliver:
 
Mitglied seit
09.01.2002
Beiträge
5.855
Reaktionen
0
Festhalten...ist so ein schöner begriff...wenn ich mich wehre und weglaufe und dabei dem kontrolor nicht schaden zufüge..kann er im grunde nen scheiss tun.

er kann mich an meinen klamotten festhalten und sich mir in den weg stellen...das wars dann aber auch schon...

und ja ich zahle sogar für meine fahrkarten auch bei den wucherpreisen

er darf dich verhaften.
wie jeder andere mensch auch, der dich bei einer straftat erwischt hat.
 
Mitglied seit
08.10.2008
Beiträge
2.156
Reaktionen
0
Einfach weglaufen...
Yep haben sie auch im Fernsehen gebracht. Falsche Angaben + Weglaufen. Geht aber nur, wenn man schneller ist als die Kontrolleure. Die Kontrolleure meinten im Fernsehen dass sie vielleicht ein paar Meter hinterherlaufen, aber dann auch aufgeben.
 

deleted_24196

Community-Forum
Mitglied seit
06.07.2001
Beiträge
19.787
Reaktionen
1
Festnehmen imho auch nicht, eher Festhalten bis zum Eintreffen der Polizei.
 
Mitglied seit
27.04.2002
Beiträge
3.336
Reaktionen
0
Ort
Chemnitz
Zieht die Bahn so ne KArte net immer durch Ihren Scanner bei der Kontrolle... da wird das dann ja auffallen.

bei euch vllt.
Hier schauen die nur kurz Datum der Karte usw. an, ggf. noch Bild bei Monatskarte, das wars dann.

Jahreskarten gibts hier aber auch noch mehr, sondern nurnoch Monatskarten, welche nur 3 Monate im vorraus verschickt werden.
 
Oben