Meine persönliche Meinuing zu dem Fall: Ich finde das rauchverbot an sich absolut in ordung, obwohl ich selbst gelegenheitsraucher bin. Es ist deutlich angenehmer sich in einer kneipe aufzuhalten in der nicht geraucht wird und ich habe auch im winter kein problem für paar min rauszugehen wenn ich eine rauchen will.
Rechtlich sehe ich diesen schwerwiegenden Eingriff in das Eigentumsrecht als nicht angemessen:
Ich bin absolut einverstanden mit rauchverboten an allen örtlichkeiten, wo die anwesenden nicht die wahl haben ob sie sich dort aufhalten möchten oder nicht. Dazu gehören Bahnhöfe, alle Ämter, Krankenhäuser etc. Genauso finde ich das Rauchverbot dort abgebracht wo sich personen aufhalten können, die in ihrer entscheidungsfähigkeit noch nicht vollständig entwickelt sind, i.E. hauptsächlich Kinder und Jugendliche.
Nicht in ordnung ist es dagegen dort wo sich vollmündige, erwachsene menschen freiwillig aufhalten.
Das argument dass man nichtraucher somit von einer ganzen industrie bzw einem teil ihres soziallebens abschneidet zieht hier meiner meinung nach nicht, denn es gibt nunmal keinen rechtlichen Anspruch auf aufenthalt in irgendwessen privaträumen, und nichts anderes stellt eine Kneipe, oder oder Club dar.
Im endefekt läuft ein rauchverbot dort auf die folgende paradoxe rechtslage hinaus: Der Wirt, der eine gaststätte betreibt, darf von seinem Hausrecht gebrauch machen und entscheiden wer diese betreten darf und wer nicht. Damit verbunden dürfte er auch entscheiden, dass grundsätzlich keine nichtraucher mehr in seine gaststätte reinkommen. Und obwohl dann nur noch solche menschen in meiner gaststätte sind, die rauchen möchten, sich also bewußt und willentlich den damit verbundenen gefahren aussetzen wollen, dürften sie es trotzdem nicht. Wenn sich die selben menschen aber in irgendwessen privatwohnung treffen würden, dürften sie plötzlich wieder rauchen.
Im ergebnis wird damit menschen die in keiner beziehung zu dem Eigentum des Gastwirts stehen eine einwirkungsmöglichkeit auf dessen Eigentum gewährt und das ist in meinen augen nicht mit Art. 14 vereinbar.