Benrath
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Naja dann kann ich auch nichts machen, ich war auch nicht der einzige der was geschrieben hat, aber vielleicht hat der sich auch negative hervorgetan. Vermutlich spielst du hierauf an:https://www.broodwar.net/forum/threads/was-kann-big-data.242584/page-2
Genau das gleiche Schema man ist nicht deiner Meinung und es wird einfach nicht mehr weiter argumentiert. Wir sind hier dafür da uns im Kreis zu drehen und mit Leute zu reden die anderer Meinung sind.
Ich habe nicht per se etwas gegen Datenschutz, sondern gegen Datenschutz, der niemandem etwas bringt. In meinem Kontext sind das sinnlose Auflagen bei der Speicherung von personenbezogenen Daten, die reines Beiwerk sind und für einen marginalen eng abgetrennten Zweck "Kontakt" genutzt werden. Für diese völlig unspannenden Daten, die auch niemand irgendwie besonders weiterverarbeiten möchte, muss man teilweise drölf Auflagen erfüllen, weil es sein kann, dass jemand mal auf sein Löschrecht besteht. Das finde ich unverhältnismäßig. Kannst du natürlich gerne anders sehen.
Mein neues Lieblingsding ist, dass die ID des Unternehmens mit einem Unternehmensnamen mit lebender Person "Meyer & Sohn" auf einmal doch personenbezogenes Datum ist.
"Hab nicht zu verbergen" war bisher weniger mein Argument als "was passiert, wenn diese Daten geteilt werden", daher der Thread oben. Bei den meisten Sachen halt wahrscheinlich nix.
57 DSGVO beschreibt generelle Aufgaben des BfDI also sehe ich eher weniger den Zusammenhang zur Pressestelle als zu Facebook.
§ 9 BDSG geht es um die Verarbeitung von Daten. Das betrifft imho die Bundespressestelle nicht, sondern wieder Facebook.
§ 42 - Postgesetz (PostG) kling ähnlich wie 57 DSGVO
Das ist btw irgendwie auch ein Problem des Datenschutzes, das es drölf recht ähnliche Gesetze und Verordnungen gibt.
Dann wird schnell mit Paragraphen um sich geworfen und alle geben auf.
Genau das gleiche Schema man ist nicht deiner Meinung und es wird einfach nicht mehr weiter argumentiert. Wir sind hier dafür da uns im Kreis zu drehen und mit Leute zu reden die anderer Meinung sind.
Ich habe nicht per se etwas gegen Datenschutz, sondern gegen Datenschutz, der niemandem etwas bringt. In meinem Kontext sind das sinnlose Auflagen bei der Speicherung von personenbezogenen Daten, die reines Beiwerk sind und für einen marginalen eng abgetrennten Zweck "Kontakt" genutzt werden. Für diese völlig unspannenden Daten, die auch niemand irgendwie besonders weiterverarbeiten möchte, muss man teilweise drölf Auflagen erfüllen, weil es sein kann, dass jemand mal auf sein Löschrecht besteht. Das finde ich unverhältnismäßig. Kannst du natürlich gerne anders sehen.
Mein neues Lieblingsding ist, dass die ID des Unternehmens mit einem Unternehmensnamen mit lebender Person "Meyer & Sohn" auf einmal doch personenbezogenes Datum ist.
"Hab nicht zu verbergen" war bisher weniger mein Argument als "was passiert, wenn diese Daten geteilt werden", daher der Thread oben. Bei den meisten Sachen halt wahrscheinlich nix.
Ach noch on Topic. Würde ich weiterhin als Bundespressestelle sagen, dass ich als Betreiber einer Fanseiten mit der Datenverarbeitung von Facebook überhaupt nichts am Hut habe.Mein Link war nur ein Beispiel für eine weitere Quelle, weg von der Bild-Zeitung der Techportale aka golem. Was das Direktionsrecht des BfDI angeht, kurz aus Wikipedia: Der Bundesbeauftragte überwacht bei Bundesbehörden, anderen öffentliche Stellen des Bundes sowie bei Telekommunikations- und Postdienstunternehmen die Einhaltung des Datenschutzes und setzt dies durch (Art. 57 DSGVO, § 9 BDSG, § 42 (3) PostG.
Was das erklären angeht: Macht mir wenig Spaß das Leuten zu erklären die eine "Datenschutz ist kacke" und "Hab nichts zu verbergen" Argumentation in der Vergangenheit gefahren haben. Ich zumindest hab darauf basierend dann wenig Lust wenn sich nicht informiert wird, wie hier gerade wieder passiert - wenigstens die Wikipedia-Seite des BfDI sollte man quergelesen haben wenn man sich über eine Aktion des BfDI unterhält...
57 DSGVO beschreibt generelle Aufgaben des BfDI also sehe ich eher weniger den Zusammenhang zur Pressestelle als zu Facebook.
§ 9 BDSG geht es um die Verarbeitung von Daten. Das betrifft imho die Bundespressestelle nicht, sondern wieder Facebook.
§ 42 - Postgesetz (PostG) kling ähnlich wie 57 DSGVO
Das ist btw irgendwie auch ein Problem des Datenschutzes, das es drölf recht ähnliche Gesetze und Verordnungen gibt.
Dann wird schnell mit Paragraphen um sich geworfen und alle geben auf.
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