O2 Inkasso, was tun?

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Er sagt doch, dass er nicht umgezogen ist:
http://starcraft2.ingame.de/forum/showthread.php?p=6018623&postcount=17#post6018623

Ich hatte das so verstanden, dass seine Familie umgezogen ist (er bunkert wohl seinen Papierkram noch bei seinen Eltern) und dabei eventuell dort abgelegte Papiere verloren gegangen sein könnten, der Wohnsitz des Bruders aber konstant geblieben ist. Entsprechend sollte es kein Problem bei der Adressermittlung gegeben haben.

Jo stimmt habs nochmal nachgelesen. Frag mich allerdings jetzt warum die Briefe überhaupt beim TE ankommen wenn der Bruder einen eigenen Wohnsitz hat.

Ansonsten das was Hafish sagt. Auf Mahnbescheid ignorieren folgt Gerichtsvollzieher auch wenn sich das Inkassobüro ihre Forderungen komplett aus dem Arsch gezogen haben. Also aktiv werden.
 

Seingalt

Guest
Er hat jetzt nur noch zwei Möglichkeiten: Entweder er wehrt sich aktiv (Widerspruch bzw. bald Einspruch) oder die Gegenseite erlangt demnächst einen rechtskräftigen und vollstreckbaren Titel. Sobald der einmal da ist, ist die Sache rechtlich gelaufen und er kann dagegen grundsätzlich nichts mehr machen, selbst wenn er beweisen kann, dass die Forderung nicht bestand.
Den Punkt find ich interessant, so ganz allgemein: Hat man gar keine Möglichkeit eine Begründung zu verlangen, warum man welchen Betrag schulden soll, bevor man sich entscheiden muss, ob man dem Mahnbescheid widerspricht?

Klar, in so einfach gelagerten Fällen wie hier sollte man das wissen bzw. aus den eigenen Unterlagen ersehen rekonstruieren können. Aber in komplizierteren Fällen kann es ja schon mal sein, dass man ne Forderung kriegt, deren Berechtigung man als Laie nicht ohne Weiteres nachvollziehen kann. Wenn die Gegenseite jetzt direkt einen Mahnbescheid erwirkt, muss man sich dann wirklich auf den Klageweg festlegen, bevor man überhaupt weiß, was Sache ist?
 
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Es erwirkt doch niemand einen Mahnbescheid nur so zum Spaß.
Dort ist i.d.R aufgeführt aus welchen Posten der Mahnbescheid besteht und eine Mahnung wird's vorher auch gegeben haben.
Theoretisch kann ich auch jeden einfach so zum Spaß anzeigen "der hat meinen Hund gekillt" - auch wenn ich nie einen hatte. (bevor hier einer klugscheißt, ich meinte dies bezogen auf eine Zivilrechtliche Klage)
So funktioniert das System halt und daher gibt's doch Widersprüche und Einsprüche.
 
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Was Hafish wegen dem Gerichtsverfahren schreibt klingt doch eher ungut. Geh doch einfach schnellstens zum Anwalt - Termine gibts dank Anwaltsschwemme noch in der selben Woche. Sag vorher am Telefon du bist Student und machst das über Beratungshilfe, dann kostet dich der Spaß höchstens 15€. Mach dann einfach was der Anwalt sagt und sie werden dir sicher einen großen Teil der Kosten ersparen.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Dass ihr bzw. dein Bruder da etwas falsch gemacht haben steht wohl außer Frage.
Aber ich sehe nicht, wieso alle "ihr müsst halt zahlen" rufen.

Wenn es wirklich stimmt, dass O2 die Rechnungen / Mahnungen nicht zugestellt hat dann war die Übertragung der offenen Forderung an ein Inkassounternehmen rechtswidrig. Denn der Weiterverkauf von solchen Forderungen ist streng geregelt. Ohne Information des Kunden darf O2 da gar nichts abtreten.

Nun ist die Frage, ob "da gibt es irgendwo ein spezielles O2-Email-Konto, in das kein Mensch jemals hereinschaut und in dem Dokumente online hinterlegt wurden" als Zustellung gilt. Ich bin kein Jurist aber ich würde einiges drauf wetten, dass dem nicht so ist.
Wenn O2 euch die Mahnungen wirklich nie schriftlich zugestellt hat könnte man sich höchstwahrscheinlich nahezu schadensfrei rauswinden (bzw. nur die tatsächlichen Vertragsgebühren zahlen müssen). Bei O2 nach Nachweisen fragen, wann was an euch verschickt wurde sollte helfen.
Und wenn dann herauskommt, dass die Mahnungen tatsächlich rausgegangen sind und dein Bruder sie also weggeworfen hat dann ist er schuld und du musst ihm auch nichts zurückzahlen.

wer sagt denn, dass o2 sie nicht zugestellt hat? zugang bedeutet nicht kenntnisnahme. wenn das so wäre, könnte ich einfach meinen briefkasten nicht mehr öffnen und keiner könnte mich mahnen. die habens einfach verpeilt die briefe/emails zu lesen.
 
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Glaube ich drucke den Thread mal aus und gebe ihn in unsere Inkassoabteilung :rofl2:
Schuldner, wie er im Buche steht, von nichts ne Ahnung, aber die Inkassofirmen sind alles Abzocker :top2:

Im Prinzip wurde schon alles gesagt, ihr müsst euch mit dem Inkassounternehmen in Verbindung setzten und nach der aktuellen Gesamtforderung erkundigen, Gericht und/oder O2 werden da keine Auskunft geben können.

Wenn ihr es euch leisten könnt, bietet einen Vergleich an. Hauptforderung + Teil der Kosten, wenn ihr Glück habt, gehen sie drauf ein und euch bleibt zumindest ein Teil der Kosten erspart.

An diesen schlauen Tipp einfach nur einen Teil zu zahlen und den Kosten zu widersprechen:
Bei Teilzahlungen erfolgt nach BGB die Abrechnung in der Reihenfolge Kosten, Zinsen, Hauptforderung. Das kann ohne Probleme bis zur vollen Befriedigung des Gläubigers durchgezogen werden..

Grundlos Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen, nur um Zeit zu schinden, würde ich nicht machen. Dann wird das ganze mit erheblichen Mehrkosten im streitigen Verfahren durchgesetzt, zu mal ihr ja selbst keine Ahnung zu haben scheint, ob der Vertrag gekündigt wurde.

Auf jeden Fall solltet ihr euch sofort kümmern, sonst wird in Kürze der Vollstreckungsbescheid beantragt und dann habt ihr ggf. den Gerichtsvollzieher vor der Tür.

Das mit der Selbstständigkeit sollte sich dein Bruder noch mal überlegen :stock:
 

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Nur mal so am Rande, ich bin auch bei O2 und krieg die Nachricht das die Rechnung online ist immer per SMS aufs Handy, nicht als E-mail. Wenn das bei ihm auch so ist kann es sein das die Nachrichten bei ihm aufs Handy gegangen sind, da er die SIM aber irgendwann nicht mehr benutzt hat, hat er davon nichts mitbekommen. In diesem Fall wäre klar warum weder er noch sein Bruder jemals ne Rechnung gesehen haben.
 
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Nur mal so am Rande, ich bin auch bei O2 und krieg die Nachricht das die Rechnung online ist immer per SMS aufs Handy, nicht als E-mail. Wenn das bei ihm auch so ist kann es sein das die Nachrichten bei ihm aufs Handy gegangen sind, da er die SIM aber irgendwann nicht mehr benutzt hat, hat er davon nichts mitbekommen. In diesem Fall wäre klar warum weder er noch sein Bruder jemals ne Rechnung gesehen haben.
Was aber den dum-Faktor nicht grade senkt ;)
 
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Nur mal so am Rande, ich bin auch bei O2 und krieg die Nachricht das die Rechnung online ist immer per SMS aufs Handy, nicht als E-mail. Wenn das bei ihm auch so ist kann es sein das die Nachrichten bei ihm aufs Handy gegangen sind, da er die SIM aber irgendwann nicht mehr benutzt hat, hat er davon nichts mitbekommen. In diesem Fall wäre klar warum weder er noch sein Bruder jemals ne Rechnung gesehen haben.

Die SMS ist nur ein Benachrichtigungs-"Bonus", die Rechnung kommt ja trotzdem in mein o2-Onlineportal und wenn ich sie da nicht abrufe, dann ist man einfach selbst schuld.
 
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Im Vertrag steht doch ohnehin alles drin was man zahlen muss inklusive laufzeit, lol.
Da brauchst du garnichts mahnen, und wie man seine rechnungen einsehen kann wird wohl auch irgendwo im vertrag stehen.
 
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Wir haben aber doch einen tollen Verbraucherschutz in Deutschland :deliver:
Es würde mich sehr überraschend, wenn Vertragsklauseln gültig wären, die einem vorschreiben, regelmäßig nach Rechnungen in irgendwelchen dämlichen Online-Portalen suchen zu müssen. Spätestens eine Mahnung btw. die Mitteilung, dass die Forderung an eine Inkassofirma abgetreten wird muss doch auf dem Postweg zugestellt werden.

HeatoR hat da schon Recht, Zustellung und Kenntnisnahme sind nicht das gleiche aber falls die Zustellung nicht erfolgt ist (wahrscheinlich ist sie das und der Bruder hat es nur verpeilt, aber da O2 ein Sauhaufen ist hat der TE vielleicht ja Glück und der Fehler ist dort passiert) dann war die Übergabe der Forderung an die Inkasso-Firma nicht rechtmäßig und O2 müsste alle dadurch entstandenen Kosten übernehmen.
 
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Du hast ja idR die Wahl und kannst 3€/Monat extra zahlen für die Papierrechnung per Post...bei der Mahnung dürftest du dann allerdings vermutlich recht haben ;)
 
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Wir haben aber doch einen tollen Verbraucherschutz in Deutschland :deliver:
Es würde mich sehr überraschend, wenn Vertragsklauseln gültig wären, die einem vorschreiben, regelmäßig nach Rechnungen in irgendwelchen dämlichen Online-Portalen suchen zu müssen. Spätestens eine Mahnung btw. die Mitteilung, dass die Forderung an eine Inkassofirma abgetreten wird muss doch auf dem Postweg zugestellt werden.

HeatoR hat da schon Recht, Zustellung und Kenntnisnahme sind nicht das gleiche aber falls die Zustellung nicht erfolgt ist (wahrscheinlich ist sie das und der Bruder hat es nur verpeilt, aber da O2 ein Sauhaufen ist hat der TE vielleicht ja Glück und der Fehler ist dort passiert) dann war die Übergabe der Forderung an die Inkasso-Firma nicht rechtmäßig und O2 müsste alle dadurch entstandenen Kosten übernehmen.

Forderungsabtretung != Forderungseinzug durch Inkassobüros, das wäre dann eher Factoring. Hätte O2 die Forderung abgetreten, wären sie selbst nicht mehr Gläubiger.

Bei der Frage nach der Mahnung geht es ja nur um den Verzug. Wurde sein Bruder nicht in Verzug gesetzt, können auch keine weiteren Schritte gegen ihn eingeleitet werden.

Das scheint mir hier aber die wesentlich unwahrscheinlichere Variante zu sein.
 
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Inkasso typen sind alles spastis.
mich haben schon 2 angeschrieben (1x im auftrag von Alice und 1x gmx eintreiber).
beiden wurde gesagt fick dich (aka erklärt was für hinterfotzige betrüger Alice und gmx sind) und die Sache hat sich geklärt.
 
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damit ist wohl endgültig klar, dass du zahlen solltest...
 
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lol @ kohlmeise.
demnächst schick ich deinem Inkassobüro mal ne saftige Rechnung über Schadensersatz, Zinsen, sexuelle Dienste, Koks und Schmerzensgeld. Bei Nicht- oder Teilzahlungen erfolgt nach BGB die Abrechnung in der Reihenfolge Kosten, Zinsen, Hauptforderung. Das kann ohne Probleme bis zur vollen Befriedigung des Gläubigers durchgezogen werden..
 
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Es geht hier ganz offensichtlich um unstrittige Forderungen und einen gültigen Vertrag. Dum? :keks:
 
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Choco hat's drauf :rofl2:

Ist natürlich die feine Art Leuten/Firmen ihr vertraglich zustehendes Geld nicht zu zahlen. Dann ist natürlich das Inkassounternehmen Schuld :D
 
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Inkasso Unternehmen haben einen schlechten Ruf seit der ganzen Abmahnwelle. Eigentlich sind das coole Typen #moskau-inkasso
 
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naja, die Sache scheint ja eindeutig zu sein und der Bruder des TE dum. Assplode lässt grüßen.

Aber was soll der Satz unter dem Inkasso-Schreiben "Sollte bis .. kein Zahlungseingang erfolgt sein, wird unsere Auftraggeberin das mit nicht unerheblichen Kosten verbundene gerichtl. Mahnverfahren gegen Sie einleiten.". Ist das lediglich ein Druckmittel, damit die zusätzlichen Inkassogebühren beglichen werden?

Komme aus der Inkassobranche
Unabhängig vom geschilderten Sachverhalt bezüglich Schadensersatzforderungen sind vorgerichtliche Inkassogebühren meistens nicht durchsetzungsfähig und werden deshalb aufgrund der inkassounfreundlichen rechtsprechung auch nicht expl eingeklagt

http://inkassokosten.wordpress.com/

Unstrittige Zahlungen immer zweckgebunden ( nur Hauptforderung) an den Gläubiger und nicht ans Inkassobüro
 
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Den Punkt find ich interessant, so ganz allgemein: Hat man gar keine Möglichkeit eine Begründung zu verlangen, warum man welchen Betrag schulden soll, bevor man sich entscheiden muss, ob man dem Mahnbescheid widerspricht?
Grundsätzlich: Nein. Es obliegt dem Schuldner, zu wissen, wem er wie viel schuldet. Letztlich geht es ja auch "nur" um die Gerichtskosten. Wenn man letztlich verurteilt wird (weil die Forderungen bestehen), kommt man um die Kostenlast nur aufgrund von § 93 ZPO herum. Dabei gilt der Grundsatz: Wer trotz Mahnung - mit oder ohne Aufschlüsselung - nicht zahlt, der hat "Veranlassung zur Klage gegeben". Ich will nicht ausschließen, dass du mich mit wirklich guten Argumenten in einem Extremfall davon überzeugst, dass eine Aufschlüsselung notwendig war und dass deshalb trotz Widerspruch nach Einreichung der Klagebegründung noch "sofort" anerkannt werden kann, aber das wäre wie gesagt ein Ausnahmefall.
 
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Wir haben aber doch einen tollen Verbraucherschutz in Deutschland :deliver:
Es würde mich sehr überraschend, wenn Vertragsklauseln gültig wären, die einem vorschreiben, regelmäßig nach Rechnungen in irgendwelchen dämlichen Online-Portalen suchen zu müssen. Spätestens eine Mahnung btw. die Mitteilung, dass die Forderung an eine Inkassofirma abgetreten wird muss doch auf dem Postweg zugestellt werden.

HeatoR hat da schon Recht, Zustellung und Kenntnisnahme sind nicht das gleiche aber falls die Zustellung nicht erfolgt ist (wahrscheinlich ist sie das und der Bruder hat es nur verpeilt, aber da O2 ein Sauhaufen ist hat der TE vielleicht ja Glück und der Fehler ist dort passiert) dann war die Übergabe der Forderung an die Inkasso-Firma nicht rechtmäßig und O2 müsste alle dadurch entstandenen Kosten übernehmen.

naja im vertrag steht aber, dass es z.B. 15€ Grundgebühr im Monat kostet, da muss man mir keine Mahnung oder Rechnung schicken damit ich das dann checke

http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html

Vielleicht gibt es noch andere Urteile oder Gesetze, aber wenn man nach dem BGB geht, dann ist man bei z.B. nem Handyvertrag ohnehin immer im verzug, es ist ja ereinbart, dass z.B. immer zum Monatsende die gebühren gezahlt werden.
Irgendwelche Briefe oder Erinnerungen sind reine Freundlichkeit der Gläubiger
 
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Jein. Im B2B-Bereich hast du grundsätzlich Recht und es ist keine Mahnung erforderlich. Bei Verbrauchern ist Absatz 3 entscheidend. Da ich kein O2-Kunde bin, weiß ich nicht, wie die Rechnungen aussehen.
Wenn der Hinweis fehlt, tritt auch kein Verzug ein.

Unabhängig davon werden die meisten Unternehmen trotzdem erst einmal eine Mahnung / Zahlungserinnerung schicken, um zum einen durch Beantragung des Mahnbescheids oder Beauftragung des Inkassounternehmens nicht gleich Kosten zu verursachen, die sie im schlimmsten Fall selbst tragen müssen, zum anderen will man ja seine Kunde, die es vll. wirklich nur versehentlich "vergessen" haben nicht direkt vergraulen, wenn man ihnen den Mahnbescheid schickt.

Cica hat es ja glaube ich schon beschrieben, das ist gerade bei großen Unternehmen / Konzernen ein hochautomatisierter Prozess. Von daher einfach super unwahrscheinlich, dass ohne Grundlage der Mahnbescheid beantragt wurde.
 
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wir waren gar nicht umgezogen!!! O2 hat meinem Bruder nie eine Mahnung geschickt bis jetzt. Die Forderungen sind gegen ihn und nicht gegen mich.

Ich hab einmal einen Kontowechsel nicht angezeigt und als o2 kein Geld abheben konnte, haben die mich sofort angerufen und sms geschickt, dass ich mich mit denen in Verbindung setzen muss, andernfalls schalten die nach einer Woche das Handy ab.
Die sind da auf Zack und keiner glaubt deinem Bruder, dass er monatelang nichts löhnt und keine Mahnungen bekommen hat. Total lächerlich von ihm.
 
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Jein. Im B2B-Bereich hast du grundsätzlich Recht und es ist keine Mahnung erforderlich. Bei Verbrauchern ist Absatz 3 entscheidend. Da ich kein O2-Kunde bin, weiß ich nicht, wie die Rechnungen aussehen.
Wenn der Hinweis fehlt, tritt auch kein Verzug ein.
Ich verstehe § 286 BGB da grundlegend anders. Die Vorschrift trennt überhaupt nicht zwischen Unternehmern und Verbrauchern, sodass unter den Voraussetzungen der Absätze 1 und 2 stets Verzug eintritt (solange nicht Abs. 4 greift). Es kommt also nicht darauf an, ob es ein B2B-Geschäft ist oder nicht. Allein in Abs. 3 wird zwischen Verbrauchern und Unternehmern unterschieden, nämlich bei der Frage, ob sie durch eine Rechnung in Verzug gesetzt werden können. Da kommt man aber nur hin, wenn man den Verzug nicht bereits vorher bejaht. Wenn im Vertrag steht, dass der Kunde jeweils am Monatsersten zu zahlen hat, dann ist er - wenn er bis dahin nicht gezahlt hat - mit der jeweiligen Monatsrate in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Unabhängig davon werden die meisten Unternehmen trotzdem erst einmal eine Mahnung / Zahlungserinnerung schicken, um zum einen durch Beantragung des Mahnbescheids oder Beauftragung des Inkassounternehmens nicht gleich Kosten zu verursachen, die sie im schlimmsten Fall selbst tragen müssen, zum anderen will man ja seine Kunde, die es vll. wirklich nur versehentlich "vergessen" haben nicht direkt vergraulen, wenn man ihnen den Mahnbescheid schickt.
Eine "Mahnung" nach § 286 BGB ist etwas anderes als ein Mahnbescheid oder irgendwelche Handlungen des Inkassounternehmens. Eine Mahnung ist einfach nur die Aufforderung, jetzt mal schnellstens zu zahlen. Briefe von Inkassounternehmen sind letztlich nichts anderes als Briefe des Gläubigers selbst (ebenso wie Anwaltsschreiben). Die sind nicht "mehr wert" oder dergleichen. Der einzige Unterschied ist, dass sie bereits Kosten verursacht haben, die vom Schuldner getragen werden müssen, wenn er sich bei Beauftragung des Inkassounternehmens/Anwalts bereits in Verzug befand. Ein gerichtlicher Mahnbescheid hingegen ist Teil eines beschleunigten Gerichtsverfahrens. Auch dessen Voraussetzung ist nicht ein vorheriger Verzug des Schuldners. Der Verzug spielt hier wieder nur eine Rolle für die Fragen, ab wann ein Zinsanspruch besteht und ob man vielleicht noch ohne Kosten aus der Nummer rauskommt.
 
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Jein. Im B2B-Bereich hast du grundsätzlich Recht und es ist keine Mahnung erforderlich. Bei Verbrauchern ist Absatz 3 entscheidend. Da ich kein O2-Kunde bin, weiß ich nicht, wie die Rechnungen aussehen.
Wenn der Hinweis fehlt, tritt auch kein Verzug ein.

Unabhängig davon werden die meisten Unternehmen trotzdem erst einmal eine Mahnung / Zahlungserinnerung schicken, um zum einen durch Beantragung des Mahnbescheids oder Beauftragung des Inkassounternehmens nicht gleich Kosten zu verursachen, die sie im schlimmsten Fall selbst tragen müssen, zum anderen will man ja seine Kunde, die es vll. wirklich nur versehentlich "vergessen" haben nicht direkt vergraulen, wenn man ihnen den Mahnbescheid schickt.

Cica hat es ja glaube ich schon beschrieben, das ist gerade bei großen Unternehmen / Konzernen ein hochautomatisierter Prozess. Von daher einfach super unwahrscheinlich, dass ohne Grundlage der Mahnbescheid beantragt wurde.

natürlich hast du recht, dass es in der praxis so abläuft, wäre auch ziemlich scheiße wenn jeder direkt mahnen würde.
Aber ich denke man kann bei nem handyvertrag schon von "zeit nach dem kalender" ausgehen, weswegen man evtl. wirklich sofort im verzug landet.
 
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Ich verstehe § 286 BGB da grundlegend anders. Die Vorschrift trennt überhaupt nicht zwischen Unternehmern und Verbrauchern, sodass unter den Voraussetzungen der Absätze 1 und 2 stets Verzug eintritt (solange nicht Abs. 4 greift). Es kommt also nicht darauf an, ob es ein B2B-Geschäft ist oder nicht. Allein in Abs. 3 wird zwischen Verbrauchern und Unternehmern unterschieden, nämlich bei der Frage, ob sie durch eine Rechnung in Verzug gesetzt werden können. Da kommt man aber nur hin, wenn man den Verzug nicht bereits vorher bejaht. Wenn im Vertrag steht, dass der Kunde jeweils am Monatsersten zu zahlen hat, dann ist er - wenn er bis dahin nicht gezahlt hat - mit der jeweiligen Monatsrate in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

?
Bin zwar kein Jurist, aber in Abs. 1 geht es doch bereits um den Verzug nach einer Mahnung. Ich bezog mich auf die Aussagen von Flugscheibenkonstrukteur, dass man auch ohne Mahnung in Verzug geraten kann.

Zu § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB:
Die Rechnung mit einer einseitigen Bestimmung des Zahlungsziels ist bei Verbrauchern ohne Belehrung nach Absatz 3 nicht ausreichend, s. BGH Urteil (http://juris.bundesgerichtshof.de/c...1e8a7b7a460f93a2af26bca4&nr=41793&pos=0&anz=1)

Wenn ein Verbraucher ohne Mahnung in Verzug geraten soll, muss auf diesen Umstand nach Absatz 3 immer auf der Rechnung hingewiesen werden.


Eine "Mahnung" nach § 286 BGB ist etwas anderes als ein Mahnbescheid oder irgendwelche Handlungen des Inkassounternehmens. Eine Mahnung ist einfach nur die Aufforderung, jetzt mal schnellstens zu zahlen. Briefe von Inkassounternehmen sind letztlich nichts anderes als Briefe des Gläubigers selbst (ebenso wie Anwaltsschreiben). Die sind nicht "mehr wert" oder dergleichen. Der einzige Unterschied ist, dass sie bereits Kosten verursacht haben, die vom Schuldner getragen werden müssen, wenn er sich bei Beauftragung des Inkassounternehmens/Anwalts bereits in Verzug befand. Ein gerichtlicher Mahnbescheid hingegen ist Teil eines beschleunigten Gerichtsverfahrens. Auch dessen Voraussetzung ist nicht ein vorheriger Verzug des Schuldners. Der Verzug spielt hier wieder nur eine Rolle für die Fragen, ab wann ein Zinsanspruch besteht und ob man vielleicht noch ohne Kosten aus der Nummer rauskommt.

Das ist mir schon klar, es geht einfach darum, dass dieser "direkte Weg" ohne Mahnung in der Praxis unüblich ist, es ist ja auch nicht im Sinne des Gläubigers direkt Gerichts- / Inkassokosten zu verursachen, die sie ggf. selbst tragen müssen.
Und man will eben auch nicht seine Kunden vergraulen, sobald zum ersten Mal eine Rechnung nicht pünktlich bezahlt wurde.

Sollte ich mal eine Rechnung, aus welchen Gründen auch immer, nicht zahlen und würde dann ohne vorherige Mahnung / Erinnerung direkt ein Mahnbescheid oder Post vom Inkassobüro kommen, überlege ich mir doch zweimal, ob ich danach noch Kunde des Unternehmens sein will :)
 
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Es geht hier ganz offensichtlich um unstrittige Forderungen und einen gültigen Vertrag. Dum? :keks:

Das lustige ist ja, dass es außer der Rechnung für die erbrachte Leistung (von O2) keine unstrittige Forderung gibt. Nur weil du meinst dein Inkassobüro hat jetzt voll hart gearbeitet und eine Rechnung von weniger als 120€ wäre total unangemessen, weil ja immerhin ein BRIEF geschrieben wurde, dann ist das deine Meinung - meine und die von allen anderen normal denkenden Menschen ist, dass Leistung und Honorar in einem angemessenen Verhältnis stehen sollen. Alles andere ist Abzocke und die Gerichte bestätigen im normalfall auch, dass ich damit richtig liege.

Gegen eine Rechnung von z.B. 40€ kann ja niemand was haben, aber Inkassogebühren, Mahngebühren, Auskunftsgebühre und KONTOFÜHRUNGSGEBÜHREN (??!!??) von insgesamt über 120€, darüber kann man nur mit dem Kopf schütteln und gründlichst die Zahlung verweigern.

Übrigends ist Teilzahlung zu jeder Zeit ne gute Idee, man muß einfach angeben welche Forderungen man jetzt bezahlt hat und damit anerkennt und welche nicht.

edit: ein unternehmen, das anbietet die Rechnung über 80€ in 3 Monatsraten zu 54€ abzubezahlen ist an unseriösität nicht mehr zu überbieten und offensichtlich darauf aus, arme Trottel abzuzocken. Kann mir doch keiner erzählen, dass dieses Inkassounternehmen ihr Geld hart erwirtschaftet oder verdient hat.
 
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Das lustige ist ja, dass es außer der Rechnung für die erbrachte Leistung (von O2) keine unstrittige Forderung gibt. Nur weil du meinst dein Inkassobüro hat jetzt voll hart gearbeitet und eine Rechnung von weniger als 120€ wäre total unangemessen, weil ja immerhin ein BRIEF geschrieben wurde, dann ist das deine Meinung - meine und die von allen anderen normal denkenden Menschen ist, dass Leistung und Honorar in einem angemessenen Verhältnis stehen sollen. Alles andere ist Abzocke und die Gerichte bestätigen im normalfall auch, dass ich damit richtig liege.

Gegen eine Rechnung von z.B. 40€ kann ja niemand was haben, aber Inkassogebühren, Mahngebühren, Auskunftsgebühre und KONTOFÜHRUNGSGEBÜHREN (??!!??) von insgesamt über 120€, darüber kann man nur mit dem Kopf schütteln und gründlichst die Zahlung verweigern.

Übrigends ist Teilzahlung zu jeder Zeit ne gute Idee, man muß einfach angeben welche Forderungen man jetzt bezahlt hat und damit anerkennt und welche nicht.

edit: ein unternehmen, das anbietet die Rechnung über 80€ in 3 Monatsraten zu 54€ abzubezahlen ist an unseriösität nicht mehr zu überbieten und offensichtlich darauf aus, arme Trottel abzuzocken. Kann mir doch keiner erzählen, dass dieses Inkassounternehmen ihr Geld hart erwirtschaftet oder verdient hat.

Es scheint doch die Möglichkeit zu bestehen es mit einer Einmalzahlung jetzt zu beenden. Das ist doch eher ein Mittel den Schuldner zum sofortigen Zahlen zu bewegen. Wäre ja noch schöner mit 0% Finanzierung. Überzieh mal dein Bankkonto über den Dispo und schau was du löhnen musst.
Ne unbezahlte Rechnung ist nichts anderes als ein Kredit.
Davon ab bin ich mir sicher, hätte sich der Schuldner eher gemeldet, hätte es ein anderes Ratenzahlungsangebot gegeben. Vielleicht sogar jetzt noch wenn er ernsthaft Interesse am bezahlen zeigt.
 
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Das lustige ist ja, dass es außer der Rechnung für die erbrachte Leistung (von O2) keine unstrittige Forderung gibt. Nur weil du meinst dein Inkassobüro hat jetzt voll hart gearbeitet und eine Rechnung von weniger als 120€ wäre total unangemessen, weil ja immerhin ein BRIEF geschrieben wurde, dann ist das deine Meinung - meine und die von allen anderen normal denkenden Menschen ist, dass Leistung und Honorar in einem angemessenen Verhältnis stehen sollen. Alles andere ist Abzocke und die Gerichte bestätigen im normalfall auch, dass ich damit richtig liege.

Gegen eine Rechnung von z.B. 40€ kann ja niemand was haben, aber Inkassogebühren, Mahngebühren, Auskunftsgebühre und KONTOFÜHRUNGSGEBÜHREN (??!!??) von insgesamt über 120€, darüber kann man nur mit dem Kopf schütteln und gründlichst die Zahlung verweigern.

Übrigends ist Teilzahlung zu jeder Zeit ne gute Idee, man muß einfach angeben welche Forderungen man jetzt bezahlt hat und damit anerkennt und welche nicht.

edit: ein unternehmen, das anbietet die Rechnung über 80€ in 3 Monatsraten zu 54€ abzubezahlen ist an unseriösität nicht mehr zu überbieten und offensichtlich darauf aus, arme Trottel abzuzocken. Kann mir doch keiner erzählen, dass dieses Inkassounternehmen ihr Geld hart erwirtschaftet oder verdient hat.

:rofl2:
"Mein" Inkassobüro hat hier sowieso schon mal gar nichts gemacht.

Da der Mahnbescheid ursprünglich schon aus Juli 2013 ist, die Forderungen zum Teil aus 2012(!) wurde wohl _etwas_ mehr unternommen, als nur einen Brief im April 2014 zu schreiben. :rolleyes:
Der TE und sein Bruder haben ja selbst nicht mal einen Überblick, was passiert ist.

Die Inkassogebühren orientieren sich am RVG und somit am Streitwert (Hauptforderung), die Hauptforderung ist >500€, die einfache Gebühr liegt dann bereits bei 80€, das hat nichts mit Abzocke zu tun, sondern ist geltendes Recht. Bin mir im Moment nicht sicher, welche Gebühr Anwälte/Inkassbüros nehmen dürfen, ist auf jeden Fall im letzten Jahr erst neu geregelt worden.

Und das O2 oder das Inkassobüro z.B. nicht für die 23€ Gerichtskosten (Beantragung des Mahnbescheids) aufkommen müssen, sondern diese Kosten auch dem Schuldner auferlegt werden, dürftest selbst du einsehen.
Wie der Rest zustande kommt, kann man sich ohne weiteres aufschlüsseln lassen.
Durch Nichtzahlung und grundlosen Widerspruch ist eben beiden Seite nicht geholfen.

Und "alle normalen denkenden Menschen" habe ihm ja auch hier geraten, dass er sich mit dem Inkassobüro in Verbindung setzten soll. :8[:
 
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Bin zwar kein Jurist, aber in Abs. 1 geht es doch bereits um den Verzug nach einer Mahnung. Ich bezog mich auf die Aussagen von Flugscheibenkonstrukteur, dass man auch ohne Mahnung in Verzug geraten kann.

Zu § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB:
Die Rechnung mit einer einseitigen Bestimmung des Zahlungsziels ist bei Verbrauchern ohne Belehrung nach Absatz 3 nicht ausreichend, s. BGH Urteil (http://juris.bundesgerichtshof.de/c...1e8a7b7a460f93a2af26bca4&nr=41793&pos=0&anz=1)

Wenn ein Verbraucher ohne Mahnung in Verzug geraten soll, muss auf diesen Umstand nach Absatz 3 immer auf der Rechnung hingewiesen werden.




Das ist mir schon klar, es geht einfach darum, dass dieser "direkte Weg" ohne Mahnung in der Praxis unüblich ist, es ist ja auch nicht im Sinne des Gläubigers direkt Gerichts- / Inkassokosten zu verursachen, die sie ggf. selbst tragen müssen.
Und man will eben auch nicht seine Kunden vergraulen, sobald zum ersten Mal eine Rechnung nicht pünktlich bezahlt wurde.

Sollte ich mal eine Rechnung, aus welchen Gründen auch immer, nicht zahlen und würde dann ohne vorherige Mahnung / Erinnerung direkt ein Mahnbescheid oder Post vom Inkassobüro kommen, überlege ich mir doch zweimal, ob ich danach noch Kunde des Unternehmens sein will :)

Ich habe es aber hiermit begründen wollen:

(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,

Ich ging davon aus, dass es im Vertrag irgendwo geregelt ist wie man seine Rechnungen zu zahlen hat.
WIe es z.B. ist wenn sie einfach bankeinzug machen weiß ich nicht.
Ich weiß auch nicht wie sich das verhält wenn man die Kosten nicht kennt weil man z.B. nach minuten bezahlen muss.
So oder so ist er sicherlich längst im Verzug was die Mobilfunkforderungen angeht.
 
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Das lustige ist ja, dass es außer der Rechnung für die erbrachte Leistung (von O2) keine unstrittige Forderung gibt. Nur weil du meinst dein Inkassobüro hat jetzt voll hart gearbeitet und eine Rechnung von weniger als 120€ wäre total unangemessen, weil ja immerhin ein BRIEF geschrieben wurde, dann ist das deine Meinung - meine und die von allen anderen normal denkenden Menschen ist, dass Leistung und Honorar in einem angemessenen Verhältnis stehen sollen. Alles andere ist Abzocke und die Gerichte bestätigen im normalfall auch, dass ich damit richtig liege.

Gegen eine Rechnung von z.B. 40€ kann ja niemand was haben, aber Inkassogebühren, Mahngebühren, Auskunftsgebühre und KONTOFÜHRUNGSGEBÜHREN (??!!??) von insgesamt über 120€, darüber kann man nur mit dem Kopf schütteln und gründlichst die Zahlung verweigern.

Übrigends ist Teilzahlung zu jeder Zeit ne gute Idee, man muß einfach angeben welche Forderungen man jetzt bezahlt hat und damit anerkennt und welche nicht.

edit: ein unternehmen, das anbietet die Rechnung über 80€ in 3 Monatsraten zu 54€ abzubezahlen ist an unseriösität nicht mehr zu überbieten und offensichtlich darauf aus, arme Trottel abzuzocken. Kann mir doch keiner erzählen, dass dieses Inkassounternehmen ihr Geld hart erwirtschaftet oder verdient hat.

Komm mal runter. :rofl2:

Selbst wenn wir alles was das Inkassobüro da berechnet wegnehmen bleiben nach wie vor 547,10€ Hauptforderung von O2 über. Ich versteh auch nicht ganz wie du anhand der Schilderungen vom TE im Thread davon ausgehst das die Forderungen von O2 irgendwie grundsätzlich unberechtigt sind weil sie ja so böse sind und ein Inkassounternehmen beauftragt haben. Ich geh inzwischen davon aus das der Bruder ein ziemlicher Spasti ist der meint es wäre cool Konto zu kündigen, umzuziehen und dann einfach auf O2 nicht mehr zu reagieren weil er zu doof ist seine Verträge zu kündigen.
 
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... die einfache Gebühr liegt dann bereits bei 80€, das hat nichts mit Abzocke zu tun, sondern ist geltendes Recht. Bin mir im Moment nicht sicher, welche Gebühr Anwälte/Inkassbüros nehmen dürfen, ist auf jeden Fall im letzten Jahr erst neu geregelt worden.

...

Und das O2 oder das Inkassobüro z.B. nicht für die 23€ Gerichtskosten (Beantragung des Mahnbescheids) aufkommen müssen, sondern diese Kosten auch dem Schuldner auferlegt werden, dürftest selbst du einsehen.

Wie gesagt eine Gebühr (in dem Fall vermutlich die 81€) Gerichtskosten und tatsächliche Forderung muß er halt bezahlen. Aber dein Beitrag klang so als wäre es gang und gäbe erstmal alles zu bezahlen, selbst wenn da von einem Inkassobüro Kontoführungsgebühren berechnet werden.

Ob der Schadensersatz von O2 berechtigt ist weiß halt nur der TE. Mir persönlich fällt halt kein Grund ein, warum ein Schaden entstanden sein sollte, zumal in dieser enormen Höhe. Daher mein Verdacht auf Abzocke und im Zweifel würde ich es _erstmal_ nicht bezahlen und mir genau aufschlüsseln lassen.
 
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Wenn die ihren Vertrag nicht erfüllen, ist das ja wohl ein Schaden ^_^
 
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Wie gesagt eine Gebühr (in dem Fall vermutlich die 81€) Gerichtskosten und tatsächliche Forderung muß er halt bezahlen. Aber dein Beitrag klang so als wäre es gang und gäbe erstmal alles zu bezahlen, selbst wenn da von einem Inkassobüro Kontoführungsgebühren berechnet werden.

Ob der Schadensersatz von O2 berechtigt ist weiß halt nur der TE. Mir persönlich fällt halt kein Grund ein, warum ein Schaden entstanden sein sollte, zumal in dieser enormen Höhe. Daher mein Verdacht auf Abzocke und im Zweifel würde ich es _erstmal_ nicht bezahlen und mir genau aufschlüsseln lassen.

Dann könnte man ja jeden Vertrag frühzeitig beenden, wenn man einfach nicht mehr zahlt und der Gläubiger dann kündigt :ugly:
Das sind eben die Kosten der Restlaufzeit des Vertrages, wurde auch schon vorher im Thread erwähnt.

Und noch mal zum Mahnbescheid:
Da dir ja scheinbar die Nebenforderungen ein Dorn im Auge sind. Die Mahnkosten / Kontoführungsgebühren müssen nicht zwangsläufig vom Inkassobüro stammen, das können und werden wohl eher Nebenforderungen von O2 sein, man muss sich halt erkundigen, was dahinter steckt, ich hab da im Moment auch keine Idee. (Das wird aber aus den angeblich nie zugegangenen Mahnungen hervor gehen :deliver:)

Ich habe auch schon in meinem ersten Post geschrieben, dass er, sofern das Geld da ist, am besten einen Vergleich mit einer Einmalzahlung Hauptforderung + Teil der Kosten anbieten soll, da wird man sicher eine Lösung finden können. Denn sowohl O2 als auch das Inkassounternehmen wollen das lieber schnell erledigen, als das in Raten ewig abstottern lassen zu müssen.

Und dann noch gefährliches Halbwissen bzgl. der 80€ vs 3 Raten á 54€:
Ich meine, dass für den Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung mittlerweile auch eine 0,x Gebühr berechnet werden darf. Wenn die sich dann wieder an der Hauptforderung orientiert, erklärt das den extremen Unterschied. Wäre die Hauptforderung 80€ und das Ratenangebot 3x54€ wäre garantiert was faul.
 
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Dann könnte man ja jeden Vertrag frühzeitig beenden, wenn man einfach nicht mehr zahlt und der Gläubiger dann kündigt :ugly:
Das sind eben die Kosten der Restlaufzeit des Vertrages, wurde auch schon vorher im Thread erwähnt.

Was der erste Satz mit meiner Aussage zu tun hat, versteh ich nicht. Aber zur Restlaufzeit:

Es werden Kosten von 214 Euro geltend gemacht für Telekommunikationsleistungen gem. Rechnungen von xx bis yy und dann noch 2 mal Schadensersatz. Wenn der Schadensersatz tatsächlich die Grundgebühr darstellen soll: warum taucht er dann nicht auf den Rechnungen von Punkt 1 auf? Meine Rechnungen enthalten Grundgebühr und alles Andere. Und der Vertrag wurde doch erst am 24.04. gekündigt, warum dann Schadensersatz vom 19.11?

Außerdem: wenn der Gläubiger den Vertrag kündigt muss der Kunde die Restlaufzeit natürlich nicht mehr bezahlen, wär ja noch geiler: "So du bist jetzt echt schon nen Tag in Verzug mit dem bezahlen, ich kündige den Vertrag, aber die Grundgebühr bezahlst du mir noch für 2 Jahre!"

Für mich klingt das eher als wären die 214 Euro berechtigt und die restlichen knap 300€ werden berechnet weil es eben nicht verboten ist irgendwas zu fordern.
Falls das nicht so ist und der Schadensersatz - warum auch immer - berechtigt ist und zum ursprünglichen Vertrag gehörte muß mans halt bezahlen, ist ja keine Frage.
 
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Es werden Kosten von 214 Euro geltend gemacht für Telekommunikationsleistungen gem. Rechnungen von xx bis yy und dann noch 2 mal Schadensersatz. Wenn der Schadensersatz tatsächlich die Grundgebühr darstellen soll: warum taucht er dann nicht auf den Rechnungen von Punkt 1 auf?
Wie ja schonmal jemand sagte, schalten die ja irgendwann die SIM-Karte tot, wenn man lang genug nicht bezahlt hat, ergo kann man wahrscheinlich danach auch keine "Telekommunikationsleistungen" mehr abrechnen, da man de facto den Vertrag ja nicht mehr nutzen konnte. Das was ab da ausstand wird dann wohl Schadensersatz sein, vermute ich mal.
 
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Wie ja schonmal jemand sagte, schalten die ja irgendwann die SIM-Karte tot, wenn man lang genug nicht bezahlt hat, ergo kann man wahrscheinlich danach auch keine "Telekommunikationsleistungen" mehr abrechnen, da man de facto den Vertrag ja nicht mehr nutzen konnte. Das was ab da ausstand wird dann wohl Schadensersatz sein, vermute ich mal.

Ich seh es ein - vielleicht ist die Rechnung in Ordnung, aber zumindest die Kontoführungsgebühren, DIE würde ich nicht bezahlen ^^
 
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