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Wie auch immer die Richter es persönlich sehen...aber am Ende ist das EGMR halt nun mal die Instanz ein Urteil wieder (teilweise) einkassieren kann. Wir sind eben Teil des Europarates und damit endet es dann auch nicht in Deutschland. Oder glaubt irgendwer dran, dass die AfD dann klein beigäbe und dieses Rechtsmittel nicht versucht zu ziehen?Ohne jetzt zu sehr ins extrem Technische abzurutschen, aber falls du den EGMR meinst, den sieht das BVerfG nicht als übergeordnete Instanz an.
Eigentlich ist das hier bei uns mit dem Eingriff in die Wahl ja sogar fast noch prägnanter, denn soweit ich das auf den 1. Blick erkenne sind die Wahlen in der Türkei ja über Listen also quasi wie unsere Zweitstimme. Hier haben die Wähler aber oft genug nicht (nur) "die AfD" sondern AfD-Politiker xy über die Erststimme gewählt (in Sachsen-Anhalt zB 38 ihrer 39 Mandate per Erststimme). Du würdest in Sachsen-Anhalt dann mit 38/41 quasi das komplette Wahlergebnis der Erstimmen invalidieren.
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