Blue Origin hat die selbe (!) Rakete zum dritten Mal ins All gebracht und wieder gelandet. Nur senkrecht nach oben und "gerade so" (102 km, als Grenze gilt 100 km), aber dennoch interessant. In etwa zwei Jahren sollen Touristen damit ein paar Minuten Schwerelosigkeit erleben koennen. Die schnelle Wiederverwendbarkeit der Rakete ist dabei entscheidend, um die Kosten halbwegs niedrig zu halten.
Laengerfristig ist Blue Origins auch an Starts in die Erdumlaufbahn interessiert, dazu werden sie aber eine komplett neue und viel groessere Rakete benoetigen. In etwa das, was SpaceX jetzt schon hat, mit den entsprechenden Landeschwierigkeiten eben weil die Rakete viel groesser ist.
Beispielnews
Der ZDF-Moderator Jan Böhmermann hat sich mit seinem Schmähgedicht auf den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan höchst wahrscheinlich strafbar gemacht. Zu diesem Schluss kommt das Auswärtige Amt (AA) in einer internen juristischen Prüfung, die nach Informationen des Tagesspiegel noch vor dem Telefonat von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit dem türkischen Premierminister Ahmet Davutoglu am Sonntag in Auftrag gegeben wurde.
Voraussetzung für ein Strafverfahren gegen Böhmermann wäre allerdings ein offizieller Antrag der türkischen Botschaft beim Auswärtigen Amt. Nach dem Telefonat Merkels mit Davutoglu sei die Wahrscheinlichkeit gewachsen, dass die Türkei auf diesen Schritt verzichten werde, hieß es in Regierungskreisen. In dem Gespräch hatte Merkel das Gedicht als „bewusst verletzend“ verurteilt.
Jahrelange Verhandlungen kaputt zu machen, schafft die Politik aber durchaus mal selbst und das war so manches mal sicher auch alles andere als günstig. Man denke zB an den Atomaustiegaustiegaustieg.Ganz falsch ist das nicht. Guck dir doch die Schweiz an, wenn Jahrelange Verhandlungen durch eine Abstimmung mit 30-40 % Wahlbeteiligung zunichte gemacht werden.
Und wo ist jetzt bei einem Volksbegehren wie in Holland, dass für die Regierung nichtmal bindend ist, die "Übertreibung"?
In diesem Kontext davon zu sprechen, dass einzelne Mitgliedsstaaten in Europa-Fragen keine Volksentscheide durchführen sollen, zeugt nur von der Arroganz der Bürokraten und selbsternannten Heilsbringer in Brüssel.
Andersherum wird ein Schuh draus.
Die EU-Politik ist so ziemlich das wichtigste politischen Feld - wann wurde überhaupt schonmal in einem großen EU-Land die Bevölkerung gefragt, ob sie für eine weitere Integration der EU ist?
Die EU ist ein riesiger bürokratischer Moloch, der zehntausende von Menschen fürstlich versorgt und sich dank eigenem Gerichtshof und nicht kontrollierter Kommissare immer weiter reichende Befugnisse anmaßt und nirgendwo wird er vom Volk kontrolliert, oder gar einmal konkrete Vorhaben in Frage gestellt. Die ganze Apparatur ist zutiefst undemokratisch und lebt nur davon, dass man so tut, als wäre eine weitere Integration alternativlos, weil ohne diese Sesselfurzer sofort ein Rückfall in das Zeitalter der faschistischen Nationalstaaten droht.
Das ist völlig lächerlich und das für uns alle optimale Maß an europäischer Integration wurde schon lange überschritten.
Der Punkt ist weniger wieviel Ahnung die da oben haben, sondern mehr das sich die Politik so natürlich wenig Mühe geben muss (und es daher quasi auch nicht tut), dem Volk mal klar zu machen, was sie da eigentlich so veranstalten.wir haben schon aus gutem grund ne repräsentative demokratie.
so würde einfach nach bauchgefühl/medienlage entschieden, ohne jegliche kompetenz.
ich lache jetzt schon über den unweigerlichen aberdiedaobenhabendochauchkeineahnung!!!!!1111 post
Deswegen ist Steuerhinterziehung keine moralische Verwerflichkeit und eine Straftat, sondern vernunftbedingter Selbstschutzdas volk nervt doch eh nur. ohne die lästigen nörgler könnte man so schön geld verteilen und wunderbare projekte machen, weil der zusammenhang haushalt <> und woher die knete kommt, erschließt sich nicht jedem parlamentarier auf anhieb.
SpaceX hat es geschafft, ihre Rakete (bzw. die 1. Stufe) auf ihrem Schiff zu landen.
US-Gesetzentwurf zur Verschlüsselung: Nur legal wenn knackbar
Artikel lesen...
Türkei: Verletzte bei Explosion in Istanbul
Artikel lesen...
Auf der einen Seite würde ich den Typen gerne hinter Gittern sehen. Dann wachen vielleicht mal einige auf was die Türkei betrifft. Auf der anderen Seite gehört Böhmermann natürlich nicht hinter Gittern, vor allem um dem "Protz vom Bosporus" zu zeigen dass wir einen Scheiß auf seine Meinung geben.Ankaras Nachricht ans Auswärtige Amt: Türkei fordert Strafe für Böhmermann
Artikel lesen...
Würde man denn für so ne Beleidigung wirklihc in den Knast gehen? Hätte jetzt mit Geldstrafe oder so gerechnet, das werden die doch vorher auch abgecheckt haben.
Gehts hier nicht ums standard ehrenverletzungs/Beleidungsgesetzt?
Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten
(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.
jenachdem was da rauskommt kann es theoretisch ein Strafmaß sein, wo Mindeststrafe 3 Monate sindWürde man denn für so ne Beleidigung wirklihc in den Knast gehen? Hätte jetzt mit Geldstrafe oder so gerechnet, das werden die doch vorher auch abgecheckt haben.
Gehts hier nicht ums standard ehrenverletzungs/Beleidungsgesetzt?
Ob hier der verleumderische Teil in Frage kommt, kann ich natürlich nicht beurteilenwird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Mathias Döpfner schrieb:P.S. Ich möchte mich, Herr Böhmermann, vorsichtshalber allen Ihren Formulierungen und Schmähungen inhaltlich voll und ganz anschließen und sie mir in jeder juristischen Form zu eigen machen. Vielleicht lernen wir uns auf diese Weise vor Gericht kennen. Mit Präsident Erdogan als Fachgutachter für die Grenzen satirischer Geschmacklosigkeit.
§ 103
Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten
(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.