Wie halt die unglaubliche Arroganz durchscheint bei dieser Diskussion, mit der die anwesenden Laien mal wieder mehr vom Recht, der Rechtslage und der Rechtsdurchsetzung verstehen als Juristen, die dafür jahrelang studieren und ausgebildet werden...
Ihr glaubt wahrscheinlich auch, ein Anwalt könnte euch mit Sicherheit sagen, wie der Vermieter reagiert und was dann ein Gericht entscheidet, ja? Zumindest wird er euch doch ganz bestimmt eine genaue Wahrscheinlichkeit nennen können, wie etwa 17,34721231 % zu gewinnen?
nur eine tendez, in welche richtung es ungefähr geht, wäre halt wünschenswert.
Tendenziell ist es schwerer für die beweisbelastete Partei, einen Prozess zu gewinnen.
Denn sie muss ja den Beweis führen. Warum die meisten Juristen sich -wie Heator weiter oben - sträuben, das als "Antwort" auf deine Frage zu geben ist leicht erklärt: Laien sind meist nicht in der Lage, diesen Satz richtig einzuschätzen. Da ihnen das Abstraktionsvermögen fehlt, dass Juristen sich durch Jahre der Ausbildung aneignen und weil sie (die Laien) eine bestimmte Antwort erwarten und den Satz dann falsch interpretieren.
Worauf will ich hinaus? Das "tendenziell" bezieht sich auf eine abstrakt/mathematische Überlegung, nämlich die, dass derjenige, der mehr tun muss, es auch schwerer hat. Wer etwas beweisen muss, hat es schwerer als der der nichts beweisen muss. Wer zwei Dinge beweisen muss hat es schwerer als der, der nur eine beweisen muss.
Aber allein schon in dem Moment, in dem Klage erhoben wurde, verschieben sich die Variablen. Denn dann sieht derjenige, der über die Beweisbarkeit nachgedacht hat, offenbar schon die Wahrscheinlichkeit, dass er etwas beweisen kann. Folglich geht die Tendenz bei jemandem, der Klage erhebt, mehr Richtung gewinnen als bei Fällen, in denen noch nicht Klage erhoben ist. Aber auch wieder nur abstrakt. Denn im konkreten Einzelfall ändert die Klageerhebung nichts an der Sachlage.
Vielleicht ist dir ja hiermit mehr geholfen:
Wenn der Vermieter dich nicht mag und
wenn er deine Freundin nicht mag und
wenn er deine Mutter nicht mag,
wenn er außerdem deine Mutter nicht gerne als Mieterin hat,
wenn er sich daran stört, dass unangemeldet Personen in der ihm gehörenden Wohnung leben,
wenn er dann eher rechts als links eingestellt ist,
wenn er schlechte Laune hat,
wenn er keine soziale Ader hat,
wenn er keinen Rechtsstreit scheut,
wenn er Zeugen findet, die die Anwesenheit deiner Freundin beweisen können oder wenn er die Kosten für Detektive aufwenden will oder wenn er sich selbst auf die Mauer legt,
wenn er rechtsschutzversichert ist oder gerne das Geld selbst riskiert,
wenn er zudem keine Gerichtsprozesse scheut,
und wenn noch das ein oder andere von etwa 10.000 weiteren allgemeinen Merkmalen vorliegt, welche ganz grob die Motivation einer Person bestimmen, dann ist die Wahrscheinlichkeit
tendenziell erhöht, dass er Klage erhebt.
Wenn er Klage erhebt
und anwaltlich gut vertreten ist oder es halt selbst kann und wenn er deshalb keine prozessualen Fehler macht,
wenn der Richter ihm wohlgesonnen ist und dir nicht,
wenn der Richter nicht der gleichen Revoluzzeransicht ist wie 90% der Teilnehmer dieses Threads,
wenn der Gesetzgeber nicht zwischendrin das Gesetz ändert,
wenn der BGH keinen Richtungswechsel vollzieht,
wenn der Richter dem BGH folgt,
wenn der Zeuge oder Detektiv oder die Freundin als Beweismittel in Betracht kommt und glaubhaft aussagt* zugunsten des Vermieters und
wenn der Zeuge nicht mit dem Vermieter verwandt ist und nicht mit ihm befreundet ist und nicht mit ihm sympathisiert und wenn er dich nicht belastet und wenn er auch ansonsten glaubwürdig ist,
und wenn der Richter das alles auch so sieht und
wenn es keine anderen Beweise gibt,
und wenn insbesondere keines von ca 10.000 weiteren allgemeinen Merkmalen vorliegt, die den Ausgang eines Prozesses beeinflussen,
dann ist die Wahrscheinlichkeit
tendenziell erhöht, dass der Vermieter gewinnt.
Ich hoffe dir ist damit mehr geholfen als mit "es kommt darauf an".
Gern geschehen.
*das macht etwa 85,3637 % (gerundet auf vier Stellen) der Gewinnchance aus