Mietrecht (Unterbringung einer Familie höhö)

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Der Witz ist, dass ich niemanden zu einer Aussage kriegen will, das soll mal der Kläger schön selbst machen. Das Gericht beurteilt das, was die Parteien beibringen. Ich bin übrigens selbst einer von denen, die nichts von den Nachbarn mitkriegen. Es soll aber Menschen geben, bei denen das anders ist. Zumindest behaupten das die Zeugen immer von sich selbst. :troll:

Juristen und Realität. :rofl2:
Juristen beschäftigen sich mit Dingen aus dem Leben, also würde ich mal behaupten, wir wissen mehr über die Realität, als so Narren, die immer nur sich selbst und ihr eigenes Umfeld im Auge haben und dann noch glauben, ihnen sei der Blick über den Tellerrand vergönnt. Wer sich neun Stunden am Tag mit...Maschinenbau oder Mathematik oder so beschäftigt, weiß zweifellos besser, was "da draußen" so abgeht. Ach ja, und:

Laien und ihr Rechtsverständnis. :rofl2:
 
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Also ist jetzt eigentlich nur die Frage in unserem illusorischen Rechtsstreit den es nicht gibt und wahrscheinlich nie geben wird was für eine Art Nachbarzeugen man da sitzen hat? Super.

Juristen und ihre Welt. :rofl2:
Bleib du mal mitten im Leben Hafish und immer schön den Blick über den Tellerrand. Wirst noch ein ganz großer!
 
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Ganz recht, den es "wahrscheinlich nie geben wird". Aber warum das Risiko eingehen? Weil man sonst ein langweiliger Spießer ist? :ugly:

Aber immerhin siehst du ein, dass dein Geschwafel rechtlich nicht haltbar war. Macht sich natürlich ganz gut, wenn man sich hinterher darauf zurückziehen kann, dass es eh nie relevant wird. Nein warte, wahrscheinlich nie.
 

Teegetraenk

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Es kann alles noch viel komplizierter werden.

Die Freundin meines Mitbewohners z.B. wohnt nicht bei uns, sie übernachtet aber recht häufig. Sie hat eine eigene Wohnung gemietet, hat nur eine Tasche Klamotten dabei + diverse Hygieneartikel dauerhaft im Bad platziert.

Problem: Die Gute ist eine verwöhnte Millionärstochter, die glaubt jeden Abend baden gehen zu müssen. Nun flatterte eine ziemlich beeindruckende Nachzahlung in die WG. Gott sei Dank hab ich mich schon vor Monaten dagegen abgesichert, mehr als nur den gestiegenen Wasserpreis auf meine Hälfte (Gott sei Dank seit Jahren stabilen) unseres Durchschnittsverbrauchs zu zahlen.
 
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Das es rechtlich nicht ganz korrekt ist seine Freundin drei Monate bei sich wohnen zu haben hatte ich schon mit meinem ersten Post in diesem Thread gesagt.
Das es in diesem Einzelfall aber wahrscheinlich nicht relevant ist weil für den Vermieter, falls er es überhaupt merkt, wahrscheinlich der Aufwand zu groß ist sagte ich da auch.

Das rechtliche Geschwafel begann dann mit sky und seinen Äußerungen wie easy es doch sei als Vermieter nachzuweisen das sich ein Besuch über Monate hinweg ständig in einer Wohnung aufhält.
Und dann haben wir zusammen festgestellt das man das mit Zeugen wie uns Beiden vermutlich nicht nachweisen könnte, mit irgendwelchen Stasiomas die den ganzen Tag überm Fensterbrett hängen und checken wer wann ein und ausgeht aber schon.

Was jetzt dein angeficke soll weiß ich nicht recht, hat aber vermutlich mit dem Götterkomplex zu tun mit dem Juristen und Ärzte ja öfter zu tun haben.
 
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Man wie ich es nicht mehr hören kann. Götterkomplex...weil wir Juristen meinen, uns in unserem Beruf (Streitigkeiten zwischen Bürgern + deren rechtlicher Beurteilung) besser auszukennen als Laien, jo. In Wahrheit seid ihr arrogant, weil ihr meint, mehr zu verstehen als Leute vom Fach. Aber rede dir ruhig ein, dass es anders wäre. Und rede dir auch ruhig ein, dass ich dich hier "anficke", weil ich in einem Thread mit dem Titel "Mietrecht" etwas zur Rechtslage schreibe und mich nicht auf ein "der Vermieter soll sich mal ficken" und "zerkratze seinen Mercedes" beschränke und dir dann nicht das letzte Wort lasse.
 
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Du hast doch garnichts zur Rechtslage geschrieben.
Das einzige was von dir kam war Unga Bunga me Jurist Alphamale du Laie Unga Bunga.
 

Benrath

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auch wenn xfreeder gerne mal behindert ist, schlägt ihn Haifish gerade total. Du hast in in deinem ersten Post auf dieser Seit doch quasi in allen seinen Punkten recht gegeben.

Wer meint in solchen Sachen sei es einfach irgendwas nachzuweisen, hats mit der Realität warhscheinlich nicht so zu tun.

Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Es ging aber auch eher darum zu vermitteln, dass man nichts beweisen im engeren sinne muss.ein glaubhafter nachbar kann theoretisch reichen.
 
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Meiner Meinung nach hat ein Zeuge, der über mehrere Wochen oder Monate bezeugen kann wie oft wer sich in Nachbars Wohnung aufhält alleine dadruch schon einen Dachschaden. Insbesondere dann wenn sich das ganze in einer anonymen Mietswohnung abspielt.
 

Benrath

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Ich bin wahrlich kein Mietrechtsexperte, aber wir reden gerade über den speziellen Fall, dass ein Vermieter dem Mieter irgendetwas im Inneren seiner Wohnung nachweisen möchte, den zusätzlichen Bewohner.

Mein anekdotisches Wissen dazu ist, dass es quasi unmöglich ist. Das deckt sich hier scheinbar mit dem Wissen der meisten. Nur ihr Rechtsstudenten erzählt ständig was von theoretisch und so reicht eine Zeugenaussage.

Also butter bei die Fisch, deine hochqualifizierte Meinung, wie gut stehen generell die Chancen von Vermietern.

Ich will keinen ellenlangen Post von hätte wäre könnte. Alles was man so hört, ist das man als Vermieter sowieso immer am Arsch ist bei sowas.

edit, weil ichs doch so mal wieder so dum von dir finde

auch in der realität. ich habe nicht nur einen prozess gesehen, der einzig aufgrund einer zeugenaussage entschieden wurde.

was willst du mir damit sage?

Haben wir irgendwo bestritten das ein Prozess aufgrund einer Zeugenaussagen entschieden werden kann? War es ein Mietrechtsprozess? Wer war die Zeugin? Klar entscheidet der Richter darüber was er glaubwürdig findet und was nicht, aber eben in solchen Mitrechtsache ist es total unklar wer die Wahrheit sagt und jeder der Teilnehmer hat ne bestimmte Agenda.

Und k.a. wie du danach den Leuten irgendwelche schwammige Falschaussagen nachweisen möchtest, wenn scheinbar nicht mal Kachelmann seine Tussi verklagen kann.
 
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Gelöschtes Mitglied 137386

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wie soll man darüber irgend eine aussage treffen, wenn man weder den vermieter, noch den mieter noch den nachbarn kennt?

alles was ich sage ist: möglich ist alles. nicht mehr und nicht weniger. du wirst im übrigen keinen vernünftigen juristen finden, der sich zu einer eindeutigen aussage in irgend einer frage hinreissen wird außer "ist die würde des menschen einschränkbar". das scheint viele laien irgendwie zu überfordern, aber es kommt nunmal immer drauf an.
im übrigen bin ich schon länger kein student mehr ;)
 

Benrath

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ach lol, wie feige. Und ich dachte nur Ökonomen gehen jeder Einschätzung mit "es kommt darauf an" aus dem Weg.

Stell dir halt nen "durchschnittlichen" Fall vor.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
lol "es kommt drauf an" ist der standardsatz jedes juristen und das hat auch seinen grund. das recht bewertet sachverhalte anhand eines abgleichs tatsächlicher begebenheiten mit abstrakten normen. da normen so abstrakt sind, dass sie auf eine vielzahl von fällen anwendung finden können bedeutet das im umkehrschluss, dass es unmöglich ist eine aussage über einen fall zu treffen ohne alle details zu kennen.

natürlich kann man pauschal sagen: wer einen menschen tötet macht sich idr. strafbar ( auch das stimmt so aber natürlich nicht )

in dem fall würde ich sagen kommt es halt darauf an wie der mieter wirkt und wie der vermieter und der/die zeugen auf das gericht wirken. ich würde sagen im durchschnittlichen fall würde ein richter eher für den mieter entscheiden. aber ich kann mir auch drölf tausend ausnahmen vorstellen.
 

Benrath

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Was ist denn die herrschende Meinung in der Literatur? lol

Jetzt mal ehrlich stellst du dich absichtlich so dum, damit du und haifisch sich irgendwie geil finden können, ob der unendlichen Möglichkeiten in der Realität oder kannst du nicht anders?

Die Frage nach ner Pi mal Daumen Schätzung für nen 0815 Mietrechtsstreit kann sicher auch jemand unter Richteramt im BVG beantworten.

Und ganz am Ende haste ja quasi klein bei gegeben. War das denn so schwer?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Was ist denn die herrschende Meinung in der Literatur? lol

es geht hier nicht um eine rechtsfrage, sondern um eine beweisfrage. zu beweisfragen gibt es keine "herrschende meinung" weil beweiswürdigung im ermessen des richters steht.
dass es rechtlich nicht ok ist einfach seine freundin dauerhaft bei sich wohnen zu lassen, darüber sind wir uns doch einig, oder?

du verstehst offenbar den unterschied zwischen materieller rechtslage und beweiswürdigung irgendwie nicht. man kann eine aussage zur rechtslage treffen, aber wie soll man bitte eine aussage darüber treffen wie ein unbekannter richter einen unbekannten sachverhalt mit einer unbekannten aussage eines unbekannten zeugen bewertet?

und ich habe ganz sicher nicht klein beigegeben, das habe ich im leben noch nie getan und ich fange sicher jetzt nicht damit an. ich ahbe nur immer und immer wieder gesagt: es kommt drauf an. warum ist diese absolut eindeutige antwort für dich so schwer zu akzeptieren?
 

Benrath

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ich würde sagen im durchschnittlichen fall würde ein richter eher für den mieter entscheiden. aber ich kann mir auch drölf tausend ausnahmen vorstellen.

Das sah mir nach einer Kapitulation aus. Bzw bist du endlich mal aufs eigentliche Thema eingegangen.

Zum Rest wollte ich mich eigentlich nur über dich lustig machen, k.a. mich da zu vertiefen. Du hast bestimmt recht mit der Unterscheidung von Rechtsfrage und Beweisfrage. Zu dum auf ein Realworld Problem einzugehen bist du anscheinend trotzdem, aber hey dieses Problem hast du im Comm häufiger.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
boah benrath du kleiner süßer provokateur du, mal ehrlich, soll ich es dir aufmalen, bist du nicht gut mit worten? man KANN auf dieses problem nicht eingehen, ohne die o.g. informationen. da kannst du dich aufn kopf stellen.
du weißt doch nichtmal WAS der nachbar aussagen würde und WER er ist. wie kannst du da irgend eine aussage erwarten?

wieso kannst du nicht akzeptieren, dass "es kommt drauf an" die beste aussage ist, die man dazu treffen kann. das kommt der realität zumindest WESENTLICH näher als "ich würde sagen der richter würde eher für den mieter entscheiden"
 
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Benrath

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Natürlich kann man. Als ob die Realität in solchen Fällen so unglaublich vielfältig wäre. Mir is schon bewusst worauf du hinaus willst. Aber das ist als Antwort auf den TE so unendlich dum. Du hattest es doch geschafft, bei:

ich würde sagen im durchschnittlichen fall würde ein richter eher für den mieter entscheiden. aber ich kann mir auch drölf tausend ausnahmen vorstellen.

Was stellst du dich jetzt noch so an. Wir habens nun gecheckt das Jura ein ganz einzigartiges Pflänzchen ist.

Das sich der TE darüber im Klaren sein muss, wie wahrscheinlich es im Umfeld ist, dass jemand ihm ans Bein pissen möchte etc, ist sein Problem. Die Eingeständnis, dass, am Ende des Tages, der Vermieter meistens gearscht ist, weil er nen Beweisführungsproblem haben wird, war doch nicht so schwer, oder?

Immer fazinierend was fürn mangelndes Abstraktionsverständnis du hast.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
lol ICH bin der könig der abstraktion, weiß jeder.

Als ob die Realität in solchen Fällen so unglaublich vielfältig wäre.

ist sie halt. ob du es einsehen magst oder nicht, sie ist so vielfältig wie es menschen halt und in diesem fall reden wir von einem menschen als beweis und einem menschen, der den beweis würdigt.

der eine punkt dabei ist, dass der vermieter in der beweispflicht ist, das ist korrekt.
der zweite punkt ist aber, dass wir keinerlei aussagen treffen können zu seiner beweislage, das scheinst du irgendwie nicht wahrhaben zu wollen.

du magst jetzt irgendwie auf dieser extrem vereinfachten aussage da oben bestehen wollen, von mir aus, wenn dein abstraktionsverständnis es nicht zulässt eine uneindeutige antwort zu akzeptieren. aber wie gesagt, du bist damit ein gutes stück weiter von der realität weg als "es kommt drauf an".
 

Benrath

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ich würde sagen im durchschnittlichen fall würde ein richter eher für den mieter entscheiden. aber ich kann mir auch drölf tausend ausnahmen vorstellen.

hat doch nix mit eindeutig zu tun. Sie ist nur wesentlich besser als "es komm darauf an", was quasi nix heisst.

Muss man dir denn alles erklären? Eindeutig, uneindeutig, Einschätzung? Wo drückt der Schuh?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Sie ist nur wesentlich besser als "es komm darauf an", was quasi nix heisst.

besser warum? weil sie dir vormacht, es gebe diesen inhalt? die aussage ist halt einfach wertlos, weil sie einen inhalt vortäuscht, den es so nicht gibt.
"es kommt drauf" an ist dagegen sehr vielsagend und die beste aussage zu dieser fragestellung, weil es die realität 1:1 darlegt: es kommt auf die faktoren xyz an, kennen wir sie, können wir eine aussage treffen. kennen wir sie nicht, können wir weiter nur raten. magst du ratespielchen?
versteh daher nicht so ganz was dein problem ist, aber nachdem wir hier schon ne seite zugespamt haben, kannst du von mir aus den letzten post haben. ich hab natürlich, wie immer, recht. dill wit it :deliver:
 
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Ihr wisst das ihr mit so einem Gelaber den schrecklichen Clawg anlockt oder?
Wenn hier gleich einer von euch anfängt "Definiere x" zu fordern gibts Haue!
 

Benrath

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Laut aussage vieler Leute hier und deiner selbst, hat man als Vermieter die schlechteren Karten in der Beweisführung, das ist bestimmt ne bessere Aussage als "es komm drauf an"

Wenn du irgendwo als Rechtberater tätig wärst, kennst du zwar die lage besser aber auch nicht perfekt. Dann kannst du dich auch nicht mit "es kommt drauf an was der Richter findet" rausreden bei ner Einschätzung, sondern musst denen was sagen.

Wenn du den Unterschied zwischen "es kommt drauf an" und "insert einschätzung" nicht checken kannst, kann ich dir wirklich auch nicht helfen.

Btw ich vermisse Clawg, wenigstens einer der in sich konsistent war. Behindert, aber dabei konsistent.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Wenn du irgendwo als Rechtberater tätig wärst, kennst du zwar die lage besser aber auch nicht perfekt. Dann kannst du dich auch nicht mit "es kommt drauf an was der Richter findet" rausreden bei ner Einschätzung, sondern musst denen was sagen.

nö, dann hab ich ja die sachlage.

du bist grad wie n typ, der zum arzt geht und sagt "ich hab nen tumor, werde ich überleben? SAG ESSS SAAAAG SCHON"
was soll man dir darauf sagen? welcher tumor? welches organ? wie lange? KOMMT DRAUF AN MAN!

wäre es eine materiellrechtliche frage könnte man dazu eine konkrete antwort geben, aber so geht es nicht, wieso verstehst du es denn nicht?

"wie wird der richter die beweise würdigen??? SAAAAG ESSSSSS!?!?!?"

welcher richter? welche beweise? welche parteien? ist das echt so hart zu verstehen?
 

Benrath

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hurrah du hast also erkannt, dass man in solchen Fällen keine eindeutige Aussage tätigen kann.
 
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Benrath

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also ein letzes mal nett, weils mir doch zu doof wird.

Das einzige was ich dir versuche klar zu machen ist das deine Aussage "es kommt drauf an" dem TE nix bringt. Das is natürlich die "richtigste" Aussage wenn du die Sachlage nicht kennst. Da du aber einen hoffentliche größeren Erfahrungsschaft besitzt in Rechtsfragen als ich, bringt ihm erkenntnistechnisch


ich würde sagen im durchschnittlichen fall würde ein richter eher für den mieter entscheiden. aber ich kann mir auch drölf tausend ausnahmen vorstellen.

wesentlich mehr.

das hat nix mit Eindeutigkeit whatever zu tun, weil die Aussage auch nicht eindeutig ist. Wobei hier das wort eindeutig behindert ist, aber wir wollen nicht mit Definitionswars anfangen.

Ich check um ehrlich zu sein echt nicht wieso du nciht verstehen willst, dass man in solchen Fällen auch bei nicht bekannter Sachlage lieber tendenziöse Aussagen/Einschätzungen hören möchte als BS Juristendeutsch ala "es kommt drauf an", was einem erst mal gar nix bringt.

Denn scheinbar gilt im Mietrecht generell/tendenziell/... der Mieter > dem Vermieter wegen der schweren Beweislage.

Können wir uns darauf einigen?
 
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da muss ich benrath zustimmen, denn genau deswegen hab ich das topic ja eröffnet. ich wollte eine ungefähre einschätzung (sowohl von juristen als auch laien) sowie eine eventuelle diskussion der dinge. dass es ganz am ende (vor gericht) dann doch auf den einzelfall ankommt, ist ja jedem klar, nur eine tendez, in welche richtung es ungefähr geht, wäre halt wünschenswert. die sollte natürlich auf der erfahrung und dem fachwissen der/des juristen beruhen, keine frage. ein "joa, der vermieter hats vor gericht prinzipiell schwerer, grade wenn zb keine protokollierung o.ä. vorliegt, ABER ..." hätte ja schon gereicht :)

fürs protokoll: mir gefällt, wohin sich das topic entwickelt, bitte bitte nicht unterbinden :)
 
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naja, du hast also da thema aufgemacht um dich zu versichern, dass ein prozess für die seite, bei der die beweislast liegt schwerer zu gewinnen ist..?
ich dachte das sei von anfang an klar.

heat versucht eben zu vermitteln,d ass für den einzelfall die "statistik2 vollkommen irrelevant ist und es eben auf die qualität der beweise, bzw. die beurteilung selbhger durch den richter ankommt, 2 faktoren, zu denen wir nichts sagen können, da es eben hypothetisch ist.

ich schnalle atm auch irgendwie nicht, warum benrath sich so krass daran aufhängt.
imo ist es auch aus deiner sicht ratsamer auf die "stimmen der vorsicht" zu hören als auf die "fahr zu dem huso und fick seine mutter anal, er kann dir sowieso nichts"-fraktion...

ich persönlich hatte acuh irgendwo mal aufgeschnappt, dass es in bestimmten fällen (ruhestörung) teilweise eine krasse protokolierungspflicht für den kläger gibt, dabei ging es aber wohl um eine kündigung, kein plan, wie es in diesem fall wäre, v.a. wüsste ich garnicht, wie die genaue anklage lauten sollte.
deinem op folgend glaube ich aber dass deine mom eh zahlen würde, wenn der vm sie dazu auffordert.

p.s.: persönliche anmerkung: du ziehst diese "ich habe recht"-nummer auch im rl durch, respekt!
 
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Benrath

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naja, du hast also da thema aufgemacht um dich zu versichern, dass ein prozess für die seite, bei der die beweislast liegt schwerer zu gewinnen ist..?
ich dachte das sei von anfang an klar.

Scheinbar ja nicht, wenn man hier so liest.

heat versucht eben zu vermitteln,d ass für den einzelfall die "statistik2 vollkommen irrelevant ist und es eben auf die qualität der beweise, bzw. die beurteilung selbhger durch den richter ankommt, 2 faktoren, zu denen wir nichts sagen können, da es eben hypothetisch ist.

Ich versteh das Argument nicht. Wenn du und Heat das so sieht, könnt ihr in Zukunft zu fast allem die Klappe halten, weil man nicht genau die Sachlage/Umstände kennt. Das gilt im Comm und im LSZ.

ich schnalle atm auch irgendwie nicht, warum benrath sich so krass daran aufhängt.

Das einzige woran ich mich aufhänge ist, dass eine relative klare 0815 Situation beschrieben wurde, in der schon quasi generell der Vermieter no chance hat und ein Bohei darum gemacht wird, was doch sein könnte.

Darüber hinhaus ist es der Sinn des Forums sich sinnlos zu streiten.

imo ist es auch aus deiner sicht ratsamer auf die "stimmen der vorsicht" zu hören als auf die "fahr zu dem huso und fick seine mutter anal, er kann dir sowieso nichts"-fraktion...

Wahre Worte, aber das macht man mehr aus gesundem Menschenverstand Sinn als aus Angst vor den juristischen Konsequenzen bzw will man auch noch länger in Frieden mit seinem Vermieter verweilen, der sonst bestimmt auch andere Wege findet zurückzuscheissen.

ich persönlich hatte acuh irgendwo mal aufgeschnappt, dass es in bestimmten fällen (ruhestörung) teilweise eine krasse protokolierungspflicht für den kläger gibt, dabei ging es aber wohl um eine kündigung, kein plan, wie es in diesem fall wäre, v.a. wüsste ich garnicht, wie die genaue anklage lauten sollte.
deinem op folgend glaube ich aber dass deine mom eh zahlen würde, wenn der vm sie dazu auffordert.

p.s.: persönliche anmerkung: du ziehst diese "ich habe recht"-nummer auch im rl durch, respekt!

An wen war das?
 
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Wie halt die unglaubliche Arroganz durchscheint bei dieser Diskussion, mit der die anwesenden Laien mal wieder mehr vom Recht, der Rechtslage und der Rechtsdurchsetzung verstehen als Juristen, die dafür jahrelang studieren und ausgebildet werden...
Ihr glaubt wahrscheinlich auch, ein Anwalt könnte euch mit Sicherheit sagen, wie der Vermieter reagiert und was dann ein Gericht entscheidet, ja? Zumindest wird er euch doch ganz bestimmt eine genaue Wahrscheinlichkeit nennen können, wie etwa 17,34721231 % zu gewinnen? :lol:

nur eine tendez, in welche richtung es ungefähr geht, wäre halt wünschenswert.
Tendenziell ist es schwerer für die beweisbelastete Partei, einen Prozess zu gewinnen.
Denn sie muss ja den Beweis führen. Warum die meisten Juristen sich -wie Heator weiter oben - sträuben, das als "Antwort" auf deine Frage zu geben ist leicht erklärt: Laien sind meist nicht in der Lage, diesen Satz richtig einzuschätzen. Da ihnen das Abstraktionsvermögen fehlt, dass Juristen sich durch Jahre der Ausbildung aneignen und weil sie (die Laien) eine bestimmte Antwort erwarten und den Satz dann falsch interpretieren.
Worauf will ich hinaus? Das "tendenziell" bezieht sich auf eine abstrakt/mathematische Überlegung, nämlich die, dass derjenige, der mehr tun muss, es auch schwerer hat. Wer etwas beweisen muss, hat es schwerer als der der nichts beweisen muss. Wer zwei Dinge beweisen muss hat es schwerer als der, der nur eine beweisen muss.

Aber allein schon in dem Moment, in dem Klage erhoben wurde, verschieben sich die Variablen. Denn dann sieht derjenige, der über die Beweisbarkeit nachgedacht hat, offenbar schon die Wahrscheinlichkeit, dass er etwas beweisen kann. Folglich geht die Tendenz bei jemandem, der Klage erhebt, mehr Richtung gewinnen als bei Fällen, in denen noch nicht Klage erhoben ist. Aber auch wieder nur abstrakt. Denn im konkreten Einzelfall ändert die Klageerhebung nichts an der Sachlage.

Vielleicht ist dir ja hiermit mehr geholfen:

Wenn der Vermieter dich nicht mag und
wenn er deine Freundin nicht mag und
wenn er deine Mutter nicht mag,
wenn er außerdem deine Mutter nicht gerne als Mieterin hat,
wenn er sich daran stört, dass unangemeldet Personen in der ihm gehörenden Wohnung leben,
wenn er dann eher rechts als links eingestellt ist,
wenn er schlechte Laune hat,
wenn er keine soziale Ader hat,
wenn er keinen Rechtsstreit scheut,
wenn er Zeugen findet, die die Anwesenheit deiner Freundin beweisen können oder wenn er die Kosten für Detektive aufwenden will oder wenn er sich selbst auf die Mauer legt,
wenn er rechtsschutzversichert ist oder gerne das Geld selbst riskiert,
wenn er zudem keine Gerichtsprozesse scheut,
und wenn noch das ein oder andere von etwa 10.000 weiteren allgemeinen Merkmalen vorliegt, welche ganz grob die Motivation einer Person bestimmen, dann ist die Wahrscheinlichkeit tendenziell erhöht, dass er Klage erhebt.


Wenn er Klage erhebt
und anwaltlich gut vertreten ist oder es halt selbst kann und wenn er deshalb keine prozessualen Fehler macht,
wenn der Richter ihm wohlgesonnen ist und dir nicht,
wenn der Richter nicht der gleichen Revoluzzeransicht ist wie 90% der Teilnehmer dieses Threads,
wenn der Gesetzgeber nicht zwischendrin das Gesetz ändert,
wenn der BGH keinen Richtungswechsel vollzieht,
wenn der Richter dem BGH folgt,
wenn der Zeuge oder Detektiv oder die Freundin als Beweismittel in Betracht kommt und glaubhaft aussagt* zugunsten des Vermieters und
wenn der Zeuge nicht mit dem Vermieter verwandt ist und nicht mit ihm befreundet ist und nicht mit ihm sympathisiert und wenn er dich nicht belastet und wenn er auch ansonsten glaubwürdig ist,
und wenn der Richter das alles auch so sieht und
wenn es keine anderen Beweise gibt,
und wenn insbesondere keines von ca 10.000 weiteren allgemeinen Merkmalen vorliegt, die den Ausgang eines Prozesses beeinflussen,
dann ist die Wahrscheinlichkeit tendenziell erhöht, dass der Vermieter gewinnt.

Ich hoffe dir ist damit mehr geholfen als mit "es kommt darauf an". :lol:
Gern geschehen.


*das macht etwa 85,3637 % (gerundet auf vier Stellen) der Gewinnchance aus
 
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Benrath

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nur zum Anfang, weil ich dann echt nicht mehr weiter gelesen habe. Ich verstehe schon wieso man sich als Jurist sträubt Aussagen und Einschätzungen abzugeben, wenn man die Sachlage nicht genau kennt. Bleibt trotzdem behindert, weil man dazu in der Lage wäre. Muss man halt mit Fehleinschätzungen dealen. Das ist keine spezielle Eigenschaft der Juristei, sondern ist fast überall so.

Wenn du deinen Finanzberater oder mich um nen Rat bittest, sag ich dir auhc was ich denke was passieren wird ohne irgendne Garantie darauf, entscheiden musst du dann selber.

Um mehr gehts hier gar nicht, aber auch nicht weniger.

Das hat auch nix mit Arroganz zu tun, sondern eher mit deiner dich so behindert anzustellen mit "es kommt drauf an". Du hälst im Real bestimmt auch nicht ständig die Klappe weil du die Situation nicht genau einschätzen kannst.
 
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gibs auf benrath, die beiden haben einfach zu große angst, in einem internet-forum evtl mal falsch zu liegen
 

Teegetraenk

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nur zum Anfang, weil ich dann echt nicht mehr weiter gelesen habe. Ich verstehe schon wieso man sich als Jurist sträubt Aussagen und Einschätzungen abzugeben, wenn man die Sachlage nicht genau kennt. Bleibt trotzdem behindert, weil man dazu in der Lage wäre. Muss man halt mit Fehleinschätzungen dealen. Das ist keine spezielle Eigenschaft der Juristei, sondern ist fast überall so.

Wenn du deinen Finanzberater oder mich um nen Rat bittest, sag ich dir auhc was ich denke was passieren wird ohne irgendne Garantie darauf, entscheiden musst du dann selber.

Um mehr gehts hier gar nicht, aber auch nicht weniger.

Das hat auch nix mit Arroganz zu tun, sondern eher mit deiner dich so behindert anzustellen mit "es kommt drauf an". Du hälst im Real bestimmt auch nicht ständig die Klappe weil du die Situation nicht genau einschätzen kannst.

Das hat in dem Fall wohl eher mit Unwissenheit zu tun, immerhin sind die Juristen hier in erster Linie akademische Juristen. Was aber Berufspraxis, gerade was Aussichten eines Verfahrens, Kosten/Nutzenrechnung usw. angeht, haben die meisten Juris hier wohl noch recht wenig Einblick. Deshalb auch die vorsichtigen Aussagen, denn wenn man eins im Jurastudium lernt, dann ist das präzise zu formulieren und nicht ins Blaue reinzuraten (ich weiß, das ist bei WiWis anders :) ). Achja, und bitte nicht alle Juristen über einen Kamm scheren. Auch ist der kleine Schlagabtausch hier eher erestischen Neigungen aller Beteiligten und weniger Klischees bestimmter Berufsgruppen zuzuordnen.
 
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Muss man halt mit Fehleinschätzungen dealen. Das ist keine spezielle Eigenschaft der Juristei, sondern ist fast überall so.
Richtig. Nur müssen Juristen leider haften, wenn sie sich so festlegen und die Sache dann in die Hose geht. Und zwar nicht nur in der Anwaltskanzlei, sondern auch, wenn sie nur mal eben den Nachbarn am Gartenzaun "beraten".

Wenn du deinen Finanzberater oder mich um nen Rat bittest, sag ich dir auhc was ich denke was passieren wird ohne irgendne Garantie darauf, entscheiden musst du dann selber.
Mag ja sein dass du gerne rumlaberst und dabei verheimlichst, dass das bestenfalls ein Schuss ins Blaue mit verbundenen Augen ist. Ich tue das nicht. Ich bin Manns genug jemandem zu sagen "tut mir Leid, ich kann es nicht vorhersagen, nicht mal grob".

PivoUser schrieb:
immerhin sind die Juristen hier in erster Linie akademische Juristen. Was aber Berufspraxis, gerade was Aussichten eines Verfahrens, Kosten/Nutzenrechnung usw. angeht, haben die meisten Juris hier wohl noch recht wenig Einblick.
Natürlich haben die meisten "akademischen Juristen" (what?^^) hier weniger Einblick in solche Dinge, als Laien. :rofl2:
Und wenn du hier mal sorgfältig gelesen hättest, dann wäre dir aufgefallen, dass die anwesenden "praktischen Juristen" hier vor allem eins sagen: Es ist unwahrscheinlich dass überhaupt was passiert, aber es ist nicht ausgeschlossen. Und nur weil gewisse Teilnehmer diese Antwort einfach nicht verkraften können, geht es hier weiter.
In das Weltbild einiger will es offenbar nicht hineinpassen, dass Jura keine Naturwissenschaft ist, bei der mit Statistik und Wahrscheinlichkeit etc. gearbeitet werden kann.
 

Benrath

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Oha jetzt wird in nem Internetforum schon von Haftung gesprochen wie lol.

Und vorher von Abstratktionsfähigkeit philosophieren.

Bis auf den Seitenhieb auf wiwis :) kann ich Pivo nur rautieren um mehr gehts mir gar nicht.

Der letzte Teil deines Posts ist übrigens auch ne Kapitulation, da du, auf einmal, scheinbar schon in der Lage dazu warst eine Einschätzung abzugeben.
 
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Hö? In meinem allerersten Post habe ich geschrieben "es mag ja sein, dass eine Kündigung unwahrscheinlich ist, aber warum das Risiko eingehen?" Inwiefern ist das jetzt eine Kapitulation, wenn ich etwas als unwahrscheinlich bezeichne, aber davon abrate, das Risiko einzugehen? Wenn du meinst, das stände im Widerspruch zu den Beiträgen hier auf dieser Seite, hast du absolut überhaupt nicht verstanden, worum es hier geht.

Von Haftung habe ich hier übrigens geschrieben, weil du meintest, man solle doch ruhig mal rumlabern und dann wird es entweder so sein oder eben nicht. Man müsse halt mit Fehleinschätzungen leben, so sei das Leben. Dem ist in meinem Berufszweig leider nicht so.
 
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