Mietrecht (Unterbringung einer Familie höhö)

deleted_24196

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wer mal wieder über nacht bleibt und bei mir duscht.

Über Nacht bleiben ≠ seine Freundin seit drei Monaten in der Wohnung haben

Btw, als meine Wohnung, in der ich jetzt alleine wohne, noch eine 2er WG war, hat der zweite Mitbewohner unglaubliche 25€ monatlich zusätzlich gekostet.
 

YesNoCancel

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er wird sie ja kaum wie fritzel im wandschrank gehalten haben, oder? wo ziehst du denn da bitte die grenze? ich hatte phasen, da sind freunde quasi TÄGLICH ein und ausgegangen, teilweise bis spät in die nacht geblieben.

gib doch einfach zu, das dieses "sie verursacht mehrkosten, im, öh, centbereich" nur nen verkappter versuch ist, die nase so tief wie nur möglich in das leben deiner mitmenschen zu stecken um ihnen auf die eier zu gehen. einfach mal vor der eigenen haustür kehren, gibt bestimmt genug kram zu erledigen, als jedes häärchen in der suppe eines anderen zu suchen und mit nichtigkeiten prinzipienreiterei zu betreiben.

ich könnt mich bei dieser maximalbehinderung schon wieder in rage reden...
 
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HH
Meine Freundin hat ein Jahr bei mir gelebt, Vermieter hat es auch nie interessiert und die waren öfters da :deliver:
 
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viel wichtiger als die ganze vermieter geschichte wäre mir, mal mit der mutter klipp und klar zu klären, ob die freundin als bewohner (nicht nur als gast) willkommen ist, oder eben nicht. denn dieses "verschwinde mal kurz, der handwerker kommt" geht absolut nicht.
 
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er wird sie ja kaum wie fritzel im wandschrank gehalten haben, oder? wo ziehst du denn da bitte die grenze? ich hatte phasen, da sind freunde quasi TÄGLICH ein und ausgegangen, teilweise bis spät in die nacht geblieben.
was aber keine zusätzlichen Bewohner einer Wohnung ergibt...sach mal bist du wirklich zu dumm dieses Konstrukt zu kapieren? :stupid:

mag ja sein, dass bei dir nix auf die Anzahl der Mieter gerechnet ist bei den Nebenkosten, dass heißt aber nunmal nicht, dass das überall so ist
 

YesNoCancel

Guest
was aber keine zusätzlichen Bewohner einer Wohnung ergibt...sach mal bist du wirklich zu dumm dieses Konstrukt zu kapieren? :stupid:

du arbeitst irgendwo als beamter? wo ist der unterschied, buddys sitzen täglich in meiner bude und chillen oder meine perle pennt nachts bei mir? was verbraucht sie denn da bitte, sauerstoff? von mir aus kann man ja mal nach nem jahr ne ummeldung machen, aber doch nicht schon nach'n paar wochen.
 
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du arbeitst irgendwo als beamter? wo ist der unterschied, buddys sitzen täglich in meiner bude und chillen oder meine perle pennt nachts bei mir?
da gibt es keinen...zumindest wenn letzteres ab und an ist...aber wenn wie im Fall des TEs jemand seit Monaten da wohnt, dann wohnt da halt 1 Person mehr als ursprünglich...da gibt es einfach nix dran zu deuteln...und für sowas gibt es eben auch Fristen, wie schon jemand schreib wahrscheinlich 6 Wochen

sowas kann einem ja passen oder nicht...aber es ist halt so und es sollte ja auch nur diese Frage geklärt werden, deine drölf völlig belanglosen Beispiele waren damit überhaupt nicht im geringsten gemeint -_-
 

skY

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du hast doch nach der rechtlichen lage gefragt und weist jetzt alle begruendungen ab. die sind aber korrekt - ohne ankuendigung darf niemand laenger als 6 wochen bei euch wohnen. und als wohnen zaehlt nicht, dass freunde zu besuch sind. ne bekannte sagte, sobald man sachen in einer anderen wohnung laesst zaehlt das schon als wohnen. ich bin in diesem punkt nicht sicher, diese bekannte sagte schon eine zahnbuerste reicht. natuerlich laesst sich das schwer nachweisen - aber ein nachbar/vermieter KANN eben versuchen zu beweisen, dass dort noch jemand unberechtigterweise wohnt und euch deshalb auch die wohnung kuendigen.

wenn ihr ein tolles verhaeltnis zu allen sonst habt ist das unwahrscheinlich. aber die rechtliche lage sieht halt so aus.
 

Benrath

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das Thema, ob sich überhaupt jemand beschwert oder nicht hatten wir ja oben schon zu genüge...das ändert halt nichts daran, dass man es EIGENTLICH angeben müsste

Wo steht das eigentlich? bzw wer sagt das?

SObald ich die Wohnung gemietet habe, hats dem Vermieter schweiss egal zu sein, ob da meine Freundin miteinzieht nach ner Zeit oder nicht. Thats life.

Dass man es aus Nettigkeit und Benimm blablabl macht, ist was anderes.

Aber die Begrüdung ala der Vermieter hätte das Recht das zu bestimmen und so sind imho quark.

Freue mich natürlich über rechtliche Klarstellung.
 

deleted_24196

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Wo steht das eigentlich? bzw wer sagt das?
Wenn der Besucher allerdings länger als 6 Wochen am Stück in der Mieterwohnung lebt, hat der Vermieter durchaus das Recht nachzufragen, ob der „Besucher“ nicht tatsächlich schon Mitbewohner oder Untermieter geworden ist. In diesen Fällen müsste der Vermieter informiert und um Erlaubnis gefragt werden, der „Besucher“ müsste unter Umständen in die Betriebskostenumlage mit einbezogen werden.
http://www.mieterbund.net/recht/mietrecht_aktuell/mietrecht_a-z/Besuch.html
 

skY

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SObald ich die Wohnung gemietet habe, hats dem Vermieter schweiss egal zu sein, ob da meine Freundin miteinzieht nach ner Zeit oder nicht. Thats life.

sobald du das ohne zustimmung machst hat der vermieter einen kuendigungsgrund fuer dich. thats real life.
wo ziehst du denn sonst die grenze? sagen wir doch mal jemand vermietet ne huebsche wohnung an eine 3er studentenwg. dann ziehen freund/freundin von denen irgendwann spaeter auch mit ein und schon hat man statt 3 leuten 6 dort wohnen.
mehr mieter = mehr laerm, mehr kosten.
gibt n gewaltigen unterschied zwischen besitzen und mieten. wenn du ne wohnung kaufst kannst du das sicher tun - aber nicht als mieter.
 

Benrath

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Naja viel Erfolg dabei, dass nachzuweisen und dafür wirklich wem zu kündigen.
 

skY

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nix leichter als das. brauchst nur die aussagen von anderen mietern oder sonstigen zeugen.
 
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#benrath^4

scheiss deutsche blockwartmentalität. bin auch mal übergangsweise für 3 wochen bei meiner oma untergekommen als ich meinen studienort gewechselt habe und da fragt die im haus wohnende vermieterfotze nach 1,5 wochen wie das denn sei ob ich jetzt länger da wäre und sie müsste dann wohl die nebenkosten neu berechnen. WAS FÜR EINE STASIHURE. als dank hab ich ihr als ich da wegging schön nen kratzer mit dem schlüssel in den benz gejagt.

€dit: alter sky :rofl2: wie willst du als ein in einer anderen stadt wohnender vermieter nachweisen das da tatsächlich jemand länger wohnt. und die anderen bewohner führen auch garantiert protokoll für dich wann die fragliche person aus und eingeht. so läuft das nämlich im deutschen rechtssystem du trantüte. ne aussage ala "ja die wohnt da glaub ich schon länger 1-2 monate oder so schwör" bringt dir rechtlich genau NICHTS. und die laufende rechtssprechung ist meistens auch ziemlich kontra vermieter so das es für den vermieter in nocturns fall überhaupt nichts bringen würde da irgendetwas anzustrengen. aber was so duckmäuser wie du und seine mutter sich alles gefallen lassen würden ist schon amüsant.
 
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@Benrath mag ja ggf nicht in jedem Mietvertrag so sein...aber es gibt durchaus Mietverträge, wo man nicht nur die Mietsumme einträgt, sondern auch die Anzahl der Personen die da einzieht...und jetzt rat mal wer dann gegen so einen Mietvertrag verstößt :deliver:

der Punkt das nachweisens ist natürlich ein ganz anderer...aber spätestens zB wenn man den anderen mit ins Briefkasten-/Klingelschild mit aufnimmt könnte ich mir vorstellen, dass man dann als Mieter schon ein wenig in Erklärungsnot kommt ;)
 

skY

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z.b.: nachbarn sehn regelmaeßig morgens aus dem haus/nachmittags wieder zurueck.
z.b.2: detektiv beauftragen
z.b.3: die fragliche person wird oefter mit einem schluessel zum haus gesehen
.......

salopp gesagt: zeugenaussagen.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
gibt n gewaltigen unterschied zwischen besitzen und mieten.

ähm nein. ich erklär das jetzt aber nicht, muss gleich pro7 gucken xD

aber geil sind die coolen anarchos hier, öööh scheissegal wer wie lang in meiner wohnung lebt eeeey alles für alle und alles umsonst trololol.
schonmal dran gedacht, dass die nebenkostenpauschalen sich nach dem verbrauch richten und der verbrauch sich mit jeder person krass erhöht?

ne aussage ala "ja die wohnt da glaub ich schon länger 1-2 monate oder so schwör" bringt dir rechtlich genau NICHTS.
schonmal ne mietstreitigkeit vor gericht gesehen? aber hast recht, zeugen sind in deutschen gerichten verboten :8[:
 
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skY

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gibt es. du kaufst nur das recht die wohnung vertragsgemaeß zu benutzen. wenn du die wohnung kaufst kannst du da z.b. so viele personen reinstopfen wie du lustig bist. eben nicht in mietwohnungen.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
gibt es. du kaufst nur das recht die wohnung vertragsgemaeß zu benutzen. wenn du die wohnung kaufst kannst du da z.b. so viele personen reinstopfen wie du lustig bist. eben nicht in mietwohnungen.

riiiichtig. und wie nennt man die tatsächliche sachherrschaft über eine sache naaa? komm, du hast die lösung gleich :catch:
 

skY

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ich weiß nicht worauf du jetzt hinauswillst. wenn du dich cool fuehlst weil irgendwer gesagt hat man besitzt die wohnung trotzdem oder was auch immer - ok.
tatsache ist, dass du in einer mietwohnung (teilweise) andere rechte hast als in einer eigentumswohnung. darauf will ich hinaus, sonst nix.
 
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Er will darauf hinaus, dass ein Mieter eben der Besitzer der Wohner ist. Du redest eben vom Eigentümer.
 
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wenn du die wohnung kaufst kannst du da z.b. so viele personen reinstopfen wie du lustig bist.
wag ich zu bewzeifeln, wenn du ne Wohnung kaufst, ändert das in der Beziehung eigentlich gar nix...denn den Verteilungsschlüssel des Hauses bleiben ja gleich...nur kann dir der Rest des Hauses dann besser ans Bein pissen und du kannst die Schuld nicht abwälzen :deliver:
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Er will darauf hinaus, dass ein Mieter eben der Besitzer der Wohner ist. Du redest eben vom Eigentümer.
jo

tatsache ist, dass du in einer mietwohnung (teilweise) andere rechte hast als in einer eigentumswohnung. darauf will ich hinaus, sonst nix.

da hast du recht. trotzdem hat ein mieter bestimmte besitzschutzrechte, weil er eben berechtigter besitzer ist.
 
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Gerade mal in die letzte Betriebskostenabrechnung geschaut und da werden alle Kosten auf die anteilige Wohnfläche bzw. Wohneinheiten umgelegt. Auch so was wie Müllgebühren. Also nicht pro Person.

Wenn ich also mehr verbrauche, kriege ich das bei der nächsten Abrechnung zu spüren.
 

skY

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dass du die kosten usw tragen musst ist doch logisch. aber dich kann eben niemand rauswerfen - bin mir in dem punkt nicht ganz sicher wie das jetzt mit eigentumswohnungen in groeßeren haeusern ist.

ah, ja. gut, tut mir sau leid heator, bist sau viel klueger als ich. ich meinte besitzer als eigentuemer. aendert aber jetzt nix an der aussage allgemein.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Gerade mal in die letzte Betriebskostenabrechnung geschaut und da werden alle Kosten auf die anteilige Wohnfläche bzw. Wohneinheiten umgelegt. Auch so was wie Müllgebühren. Also nicht pro Person.

Wenn ich also mehr verbrauche, kriege ich das bei der nächsten Abrechnung zu spüren.

ich bin mir ziemlich sicher, dass bei uns die pauschalen der stadtwerke pro person und haushalt berechnet werden. mag aber regional unterschiedlich sein, bzw. hängt auch vom mietvertrag ab.

@sky

naja ich sag ja, du hast grds nicht unrecht, aber auch ein besitzer hat eine ganze reihe von schutzrechten, auch gegenüber dem eigentümer.
 
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schonmal ne mietstreitigkeit vor gericht gesehen? aber hast recht, zeugen sind in deutschen gerichten verboten :8[:

alter du weisst doch genau wie ich das man solche sachen ausführlich protokollieren muss bevor man da rechtlich was machen kann. ist doch bei diesen unsäglichen nachbarschaftsstreiten die dauernd vor gericht gehen genauso. von denen hab ich als nebenkläger übrigens zwei geführt weiss also ungefähr wie das abgeht.
und in nocturns fall müsste man da tatsächlich protokollieren wann seine freundin kommt und wann sie geht und das über 1-2 monate bevor man da auch nur ansatzweise nachweisen kann das sich da tatsächlich eine person dauerhaft aufhält. und dafür braucht der vermieter entweder andere mieter in seinem haus die das für ihn machen (und mit denen steht nocturn laut seiner aussage ja gut) oder er beauftragt tatsächlich einen privatdetektiv oder legt sich selber auf die lauer. wie auch immer er das macht der nutzen kann in diesem fall die kosten für den vermieter niemals decken. also ist all das rechtliche geschwafel und der sonstige bullshit für dieses topic so hilfreich wie ein furunkel am arsch und sollte dementsprechend behandelt werden.

WOW bist du cool
Spasti

Bin halt der Boss. Keine Macht den Stasiomas deren Haupthobby das Bespitzeln der Nachbarn ist.

Wer das liest ist doof.
 
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ich bin mir ziemlich sicher, dass bei uns die pauschalen der stadtwerke pro person und haushalt berechnet werden. mag aber regional unterschiedlich sein, bzw. hängt auch vom mietvertrag ab.
Ich kann jetzt nur von meinem Vermieter hier in Hamburg sprechen und was in meiner Betriebskostenabrechnung steht.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
und in nocturns fall müsste man da tatsächlich protokollieren wann seine freundin kommt und wann sie geht und das über 1-2 monate bevor man da auch nur ansatzweise nachweisen kann

ich glaub du unterliegst hier einer fehlvorstellung. man muss nichts nachweisen im sinne von absolut sicheren beweis führen. die frage ist wie das gericht den beweis, in diesem fall die zeugenaussage, würdigt. und wenn der richter den zeugen für besonders glaubwürdig hält, dann reicht das aus.
 

deleted_24196

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Also laut meiner Betriebskostenabrechnung werden Wasser, Abwasser und Müllabfuhr pro Person abgerechnet. Der ganze andere Krams pro Wohneinheit bzw. -fläche.
 
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ich glaub du unterliegst hier einer fehlvorstellung. man muss nichts nachweisen im sinne von absolut sicheren beweis führen. die frage ist wie das gericht den beweis, in diesem fall die zeugenaussage, würdigt. und wenn der richter den zeugen für besonders glaubwürdig hält, dann reicht das aus.

no shit sherlock?

und wer soll jetzt vor gericht bezeugen das nocturns freundin sich da ständig aufhält? der vermieter der in einer anderen stadt wohnt also höchstens stichprobenartig vorbeisteppen kann? der von ihm beauftrage privatdetektiv ( :rofl2: ) der dem richter wahrscheinlich auch unglaublich glaubwürdig und objektiv erscheinen wird. die nachbarn die laut nocturns aussage ihm wohlgesonnen sind und maximal "ja kann sein das die öfter da war woher soll ich das wissen bin ja nicht die stasi" aussagen werden?

Und nur so als Tipp für dein Referendariat das trotz massiver Surferei ja irgendwann kommen sollte: Pass im Zivilgericht bloss gut auf wie da Nachweise über Lärmbelästigung/Stalking usw. geführt werden. So ne Scheisse wird fast immer über Protokollierung gelöst da Zeugen für sowas extrem schlecht zu finden sind. Viel Spass dabei glaubwürdige Zeugen dafür zu finden ob die Mietminderung wegen Lärmbelästigung durch eine Hartz4-Familie/Baulärm/Irgendwas jetzt rechtens ist oder nicht.
 

cReAtiVee

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als dank hab ich ihr als ich da wegging schön nen kratzer mit dem schlüssel in den benz gejagt

Meine Fresse, was bist du denn bitteschön für ein Spasti? "Die Stasihure will GERECHTFERTIGT mehr Nebenkosten haben. Haha ich weiß wie ich mich rächen kann." :doh: Untermensch...
 
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http://www.mieterbund.de/867.html

Geht sie einen Scheiss an und es war überhaupt nicht GERECHTFERTIGT.
Ging da btw auch noch um anderes Zeug ihr könnt versichert sein das die Spastioma sich den Kratzer redlich verdient hat.
Betreibt Handel damit.
 
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http://www.mieterbund.de/867.html

Geht sie einen Scheiss an und es war überhaupt nicht GERECHTFERTIGT.
Ging da btw auch noch um anderes Zeug ihr könnt versichert sein das die Spastioma sich den Kratzer redlich verdient hat.
Betreibt Handel damit.

yo, seh ich ähnlich wie du. gerechtfertigt ROFL, 3 wochen sind NICHTS. aber hauptsache mit halbwissen um sich werfen
 
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und wer soll jetzt vor gericht bezeugen das nocturns freundin sich da ständig aufhält? der von ihm beauftrage privatdetektiv ( :rofl2: ) der dem richter wahrscheinlich auch unglaublich glaubwürdig und objektiv erscheinen wird. die nachbarn die laut nocturns aussage ihm wohlgesonnen sind und maximal "ja kann sein das die öfter da war woher soll ich das wissen bin ja nicht die stasi" aussagen werden?
Ganz genau. Die Nachbarn. Wie dem Mieter vor Gericht regelmäßig die Kinnlade runterklappt, wenn der Nachbar plötzlich wegen einer nachdrücklichen Belehrung durch das Gericht keine Lust mehr hat, für ihn eine Falschaussage zu machen. Und in der Regel bestehen keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Nachbarn. Jedenfalls nicht annähernd so große, wie an der Glaubwürdigkeit der Freundin.

Und nur so als Tipp für dein Referendariat das trotz massiver Surferei ja irgendwann kommen sollte: Pass im Zivilgericht bloss gut auf wie da Nachweise über Lärmbelästigung/Stalking usw. geführt werden. So ne Scheisse wird fast immer über Protokollierung gelöst da Zeugen für sowas extrem schlecht zu finden sind. Viel Spass dabei glaubwürdige Zeugen dafür zu finden ob die Mietminderung wegen Lärmbelästigung durch eine Hartz4-Familie/Baulärm/Irgendwas jetzt rechtens ist oder nicht.
Und wenn du meinst, dass zum Beweis der Tatsache, dass jemand anders in der Wohnung wohnt Protokolle vorgelegt werden müssen, wann der vermeintliche Mitbewohner an welcher Stelle des Hauses gesehen wurde, dann bist du wohl der letzte, der Heator Tipps fürs Referendariat geben kann.
Deine grandiose juristische Erfahrung aufgrund zweimaliger Nebenklägerschaft in Nachbarschaftssachen hat dir offenbar nicht die Fähigkeit beschert, den Unterschied zwischen der subjektiven Einstufung eines Geräusches einerseits und der Tatsache des "Wohnens" andererseits zu erkennen. :doh:

Soll ich dir echt mal sagen, wie ich es beweiswürdige, wenn da drei Nachbarn aussagen "ja also...so genau kenn ich den jetzt auch nicht, ich will ja keinen streit mit dem wegen meiner Aussage. Es war wohl so, dass ich seine Freundin da öfters mal gesehen habe." Und dann auf Nachfrage: "Es war schon quasi jeden Tag und zu jeder Tages- und Nachtzeit." :hammer:

Edit:
wie auch immer er das macht der nutzen kann in diesem fall die kosten für den vermieter niemals decken.
Und du glaubst wirklich, dass sich Parteien vor Gericht Gedanken über das Kosten-Nutzen -Verhältnis gemacht haben? Lol, wenn dem so wäre könnte man die Amtsgerichte dicht machen. Zumindest das solltest du nach zwei Nachbarschaftssachen doch wissen.

Edit2: Jetzt mal was konstruktives:
Wo wir gerade beim Kosten-Nutzen-Verhältnis sind: Es mag ja sein, dass eine Kündigung unwahrscheinlich ist. Aber was spricht denn auf der anderen Seite dagegen, die Freundin "anzumelden"?
 
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Also ich wohn hier in einem Mehrparteienhaus und ich kann nichtmal ansatzweise sagen welcher meiner Nachbarn da ist, einen Besucher hat oder einfach weg ist.
In der Wohnung gegenüber könnten auch seit zwei Monaten acht statt vier Leute wohnen und ich würde das nicht automatisch mitkriegen bzw. die Wahrscheinlichkeit die acht Leute so regelmässig zu treffen das ich wahrheitsgemäss aussagen könnte der und der wohnt da jetzt dauerhaft seit Monaten ist doch sehr sehr gering.
Und ich hab vergleichsweise mit den Leuten doch sehr viel zu tun weil es lauter Studentenwgs sind und wir öfter mal im Hof zusammen grillen und nen Bierchen zischen. Ist also kein anonymer Bauturm.

Ich krieg teilweise nichtmal mit wenn meine eigenen WG-Mitbewohner nicht hier pennen oder mal nen Tag weg sind oder ihre Freunde/Freundinnen hier pennen. (gut das merk ich dann meistens spätestens morgens beim kaffee)
Und dann willst du die Nachbarn zu so Aussagen kriegen wie "ich hab die zu jeder tages- und nachtzeit gesehen" und daraus einen monatelangen dauerhaften Aufenthalt stricken?
Juristen und Realität. :rofl2:
 
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