Meinungsfreiheit und ihre Grenzen

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Ein Schweizer wurde gerade für seine Facebook-Likes verurteilt
Am Dienstag hat ein Zürcher Bezirksgericht ein Urteil gesprochen, das wegweisend sein könnte: Ein 45-jähriger Facebook-User aus der Schweiz likte 2015 sechs Kommentare und kommentierte selbst einen Beitrag in einer Diskussion über den Tierschützer Erwin Kessler, Präsident des Vereins gegen Tierfabriken (VgT). In den betreffenden Kommentaren wurde Kessler als Rassist und Antisemit bezeichnet, weil er öffentlich die Praxis des Schächtens kritisierte.
[...]Das "Liken", erklärte sie, bedeute in diesem Fall ein Weiterverbreiten eines Werturteils in zustimmendem Sinne. "Mit einem 'Like' ist eine positive Äusserung verbunden."

dafür gibt es in deutschland wohl auch schon einen präzedenzfall, siehe letzter abschnitt im artikel. ich finde es verrückt dass man für aussagen die man nicht selbst tätigt verurteilt werden kann. "daumen hoch"-button wird laut gericht als 100% zustimmung zu dem inhalt des postings interpretiert.
 
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/Neuland

Idiotisch so was, auch wenn ich nicht wirklich Mitleid mit dem Typen hab.


Für meine altenn Chatlogs ausm Bnet gäbs heutzutage wohl Gefängnis :ugly:
 
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Na dann sollte ich wohl schleunigst 'nen Admin darum bitten, alle meine verteilten Likes mal zu löschen, wer weiss ob mir das sonst irgendwann mal auf den Fuß fällt. -_-
 
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Hmm, weiss ja nicht, aber ein like auf facebook ist ja tatsächlich auch ein weiterverbreiten (im gegensatz zu hier). Kriegen ja alle meine kontakte ein "xyz hat abc geliked" auf ihren feed geklatscht.
 
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guter punkt, aber in dem fall stand vor allem die einstellung des typen zum inhalt zur frage, nicht um weiterverbreitung (s. fettmarkiertes zitat des richters). ich kenne einige die auf twitter likes als "lesezeichen" benutzen. auf der plattform werden likes nicht auf die timeline aller follower geschickt.
 

Gustavo

Doppelspitze 2019
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guter punkt, aber in dem fall stand vor allem die einstellung des typen zum inhalt zur frage, nicht um weiterverbreitung (s. fettmarkiertes zitat des richters). ich kenne einige die auf twitter likes als "lesezeichen" benutzen. auf der plattform werden likes nicht auf die timeline aller follower geschickt.


Finde das auch problematisch. Das mit der Weiterverbreitung stimmt zwar, aber wenn man sich mit einem "Like" eine Meinung schon zu eigen macht, ist das imho nicht mehr arg weit weg von Gedankenverbrechen. Wenn jemand diesen Nazi-Müll gut findet ist das zwar bedauerlich, aber es erschließt sich mir nicht mit welcher Rechtfertigung man das unter Strafe stellen kann oder warum man es sollte.
 
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[...]Das "Liken", erklärte sie, bedeute in diesem Fall ein Weiterverbreiten eines Werturteils in zustimmendem Sinne. "Mit einem 'Like' ist eine positive Äusserung verbunden."
Ich finde den Begriff "Werturteil" in dem Kontext irgendwie missverständlich. Wenn man damit jetzt anfängt unliebsame politische Meinungen zu verfolgen ist das natürlich problematisch. Aber bedeutet es nicht in dem Kontext einfach das Werturteil der Beleidigung? Er habe mit dem Like quasi seine Zustimmung zur Beleidigung gegeben und sie gleichzeitig durch die Plattform weiterverbreitet, was in der Konsequenz bedeutet er hätte selber beleidigt.
Und das kann ich irgendwo nachvollziehen. Wenn Person A Person B als Idiot beleidigt, dann wäre es komisch, wenn Person C Person B straffrei als Idiot bezeichnen kann, solange er sich auf die Aussage von Person A bezieht.
 
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Es steht ja auch noch im artikel, dass er auch einen der beiträge kommentiert hat und vor gericht der meinung war die beiträge die er geliked hatte seien tatsachenbehauptungen und keine beleidigung. Geht ja nicht darum, dass da irgendwer random was geliked hat, der stand ja offensichtlich schon hinter den aussagen.
 

Gustavo

Doppelspitze 2019
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Und das kann ich irgendwo nachvollziehen. Wenn Person A Person B als Idiot beleidigt, dann wäre es komisch, wenn Person C Person B straffrei als Idiot bezeichnen kann, solange er sich auf die Aussage von Person A bezieht.

Aber ist es nicht eher so, dass Person C es eigentlich nur gut findet, dass Person A Person B als Idiot beleidigt? Der Grund, warum Beleidigung unter Strafe steht, ist doch, dass sie die (bürgerliche) Ehre des anderen verletzt. Ich würde sagen der verletzende Aspekt ist nicht dass man die Meinung an sich hat, sondern wie man sie ausdrückt. Wenn andere die Meinung nur teilen finde ich das nicht mehr ehrverletzend.
 
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hier im forum herrschte ja schon schadenfreude als richard spencer auf offener straße während eines interviews ins gesicht geschlagen wurde. wer dafür argumentiert, dass jemand eine beleidigung von person a gegen person b nicht liken darf, dann gilt das auch für jemanden, der den daumen hoch für körperverletzung gibt/pauschal gewalt gegen politisch andersdenkende absegnet.
 
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Der typ hat die beleidigung verbreitet. Wäre bei deinem beispiel ein nachahmungstäter der spencer ebenfalls aufs maul haut. Vergleiche sind nicht so deins, was?
 
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hast du immer noch nicht das zitat des richters gelesen, dass ich fett markiert habe und von tic0r auf dieser seite nochmals kopiert wurde? es geht nicht nur um weiterverbreitung, sondern auch um das bejahen einer illegalen meinung eines dritten durch like button klicken.
 
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Bin mir ziemlich sicher die urteilsbegründung fällt komplexer aus. Kannst du ja gerne mal recherchieren.
 
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Die Urteilsbegründung kann noch so komplex sein, dass muss sie nicht besser machen. Ich hoffe, so ein Quark wird in der nächsten Instanz direkt wieder kassiert.
 
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Aber ist es nicht eher so, dass Person C es eigentlich nur gut findet, dass Person A Person B als Idiot beleidigt? Der Grund, warum Beleidigung unter Strafe steht, ist doch, dass sie die (bürgerliche) Ehre des anderen verletzt. Ich würde sagen der verletzende Aspekt ist nicht dass man die Meinung an sich hat, sondern wie man sie ausdrückt. Wenn andere die Meinung nur teilen finde ich das nicht mehr ehrverletzend.
Ist auf jeden Fall nachvollziehbar. Der einzige Unterschied wäre, dass durch die technische Umsetzung bei Facebook das teilen der Meinung gleich einer Weiterverbreitung ist. Ist natürlich nicht das gleiche wie eine richtige Beleidigung, aber irgendwie auch mehr als eine einfache Zustimmung. Insgesamt find ich eine Strafe hier auch übertrieben, aber andererseits nervt mich der generelle Umgang in sozialen Medien. Naja ist wohl die falsche Richtung damit anderes Verhalten zu erzwingen.
 
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In dem verlinkten artikel aus der schweiz steht, dass es um "üble nachrede" geht und nicht um beleidigung und, dass ein anderes gericht das liken im selben fall davor auch schon als verbreitung gewertet hat was wohl für die "üble nachrede" relevant ist.

Hier die entsprechende passage aus dem Schweizer stgb.

1. Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt, wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet, wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.

Trifft auf facebooklikes halt nunmal zu.
 
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Da kann man halt auch dem User "Neuland" unterstellen. Wer nicht checkt, dass er mit einem Like bei Facebook unter Klarnamen Inhalte aktiv weiter verbreitet, sollte halt nochmal den Internetführerschein-Grundkurs besuchen.
 
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