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Ein Schweizer wurde gerade für seine Facebook-Likes verurteilt
Am Dienstag hat ein Zürcher Bezirksgericht ein Urteil gesprochen, das wegweisend sein könnte: Ein 45-jähriger Facebook-User aus der Schweiz likte 2015 sechs Kommentare und kommentierte selbst einen Beitrag in einer Diskussion über den Tierschützer Erwin Kessler, Präsident des Vereins gegen Tierfabriken (VgT). In den betreffenden Kommentaren wurde Kessler als Rassist und Antisemit bezeichnet, weil er öffentlich die Praxis des Schächtens kritisierte.
[...]Das "Liken", erklärte sie, bedeute in diesem Fall ein Weiterverbreiten eines Werturteils in zustimmendem Sinne. "Mit einem 'Like' ist eine positive Äusserung verbunden."
dafür gibt es in deutschland wohl auch schon einen präzedenzfall, siehe letzter abschnitt im artikel. ich finde es verrückt dass man für aussagen die man nicht selbst tätigt verurteilt werden kann. "daumen hoch"-button wird laut gericht als 100% zustimmung zu dem inhalt des postings interpretiert.