shaoling
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http://www.zeit.de/news/artikel/2007/02/20/92867.xmlDie Geschwister aus dem sächsischen Zwenkau, die miteinander vier Kinder gezeugt haben, ziehen gegen den Inzest-Paragraf des Strafgesetzbuches vor das Bundesverfassungsgericht.
Leipzig - Das Geschwisterpaar werde Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen, bestätigte Anwalt Joachim Frömling einen Bericht der "Dresdner Neuesten Nachrichten". Der Paragraf 173 sei ein "historisches Relikt" und sei eine Verletzung der Grundrechte, argumentierte Frömling.
http://de.wikipedia.org/wiki/Inzest#Gesetzeslage_heuteIn neuerer Zeit wird verschiedentlich argumentiert, dass das Inzestverbot im Prinzip überflüssig sei, da die genetisch bedingten Risiken für den aus Inzest resultierenden Nachwuchs bekannt sind und das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung höher zu werten sei. Zudem ist das Ziel eines solchen Verbots unklar, da die Verhütung potenziell erbkranken Nachwuchses kein Ziel des Staates ist. Es ist aber in jedem Fall notwendig, alle Inzestwilligen über diese Risiken und ihre Vermeidung (mittels Empfängnisverhütung) aufzuklären.
Das französische Strafgesetzbuch, der Code pénal français, stellt Inzest nicht mehr unter Strafe. Verschiedene Länder folgen ihm. So wird Inzest heute in Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Portugal, der Türkei, Japan, Argentinien, Brasilien und einigen anderen lateinamerikanischen Staaten nicht mehr bestraft.
Meine Ansicht dazu wird einigen schon bekannt sein: Ich bin gegen ein Verbot und für eine Abschaffung des entsprechenden Paragraphen.
Ein weiterer diskutabler Punkt ist die Zeugung von Nachkommen unter nahen Verwandten - die biologischen Risiken dürften bekannt sein. (Im Zweifelsfalle einen Blick in den Wiki-Artikel werfen.)
Wer hier allerdings Hürden errichten will, gerät schnell in ein moralisches Dilemma, da sich der Vergleich zu diagnostizierten Gendefekten mit hohem Vererbungsrisiko kaum fortweisen lässt, und man sich ganz schnell dem Gebiet der Eugenik nähert.
Was denkt ihr?