naja das wäre ja sein Argument, dass in solchen Fällen überhaupt der Anreiz entsteht umzuziehen und man den auch über gewisse fristen umsetzen könnte.
Schon klar, aber das gibt es ja bereits bei zu teuren Wohnungen, gemessen an den Durchschnitten in der Kommune. Wenn du Pauschbeträge im Bundesdurchschnitt festsetzt werden Hilfeempfänger halt effektiv komplett vertrieben aus teuren Städten.
"Du kannst in deiner Stadt nur in den günstigsten Wohnungen wohnen" ist nicht das gleiche wie "zieh weg, hier ist kein Platz mehr für dich"
Sowas ist doch rechtlich überhaupt nicht möglich, weil man bei allen Leuten, die praktisch mehr zahlen, ins Existenzminimum eingreifen würde. Es ist doch afaik geltende Rechtsprechung, dass selbst die aktuellen Grenzwerte, die die Ämter anlegen, pauschal nicht durchsetzbar sind, weil es - logischerweise und wie sich jeder eigentlich auch selbst denken kann - natürlich auch darauf ankommt, ob ein Haushalt überhaupt die Möglichkeit hat in eine angemessene und günstigere Wohnung umzuziehen. Viel Spaß in Städten wie Berlin ne Wohnung zu finden, die 30 Prozent kleiner ist und auch signifikant weniger kostet ...
Also Lindners Vorschlag ist (unter den Annahmen die wir dazu getroffen haben, weil der Vorschlag einfach sehr skizzenhaft ist) rechtlich sicherlich unhaltbar. Du kannst die Mietpauschale nicht so bemessen, dass man dafür in teuren Städten *garnichts* kriegt.
In Bezug auf die Rechtssprechung aktuell gilt: jain. Es gibt schon einfach gelagerte Fälle wo das Amt die Miete kürzen kann und das Gericht mitgeteht. Wenn Hilfeempfänger ohne 'Zustimmung' des Amtes und ohne erkennbaren Grund außer "ist aber ne schönere Wohnung" in zu teure Wohnungen umziehen. Das passiert relativ häufig.
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Wenn jetzt bei Oma und Opa Heinz die Miete 10 € zu teuer ist, die aber nicht so gut umziehen können aus ihrer EG Wohnung in der sie 50 Jahre wohnen, die Kinder, das soziale Umfeld, Hausarzt alles in der Nähe, dann wird das Amt vor Gericht wohl den kürzeren ziehen, wenn es einfach die Miete kürzt.
Also ja: wir sind verpflichtet nach pflichtgemäßen Ermessen dem Einzelfall Rechnung zu tragen. Das bedeutet aber auch nicht, dass nie gekürzt werden kann. Stumpf nach Tabelle geht aber nicht.