Inflation & Rezession

Gustavo

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Du glaubst nicht, dass er was genau gemeint hat?

Dass sein System sowas wie "Mietgrenzen" hat. Du kriegst eine Pauschale in die Hand gedrückt für Miete. Der praktische Unterschied in der Theorie* wäre immer da, wo jemand eine Wohnung unterhalb dessen mietet, was in der Pauschale veranschlagt ist: Heute würdest du einfach dem Amt Geld sparen, in Lindners Modell dürftest du die Differenz behalten.





*in der Praxis käme es natürlich immer auf die Höhe der Pauschale an und Lindner hat ja gesagt: er will da sparen
 
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Benrath

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Bürokratie
Bei uns in der Kommune arbeiten vllt 150 SB des Sozialamtes mit der Tabelle und 500 des Jobcenters. Wahrscheinlich brauchst du nur einen fähigen Statistiker um die Tabelle zu erstellen und fortzuschreiben. Das sehe ich als verschmerzbar an.

Hier mal die Tabelle von Münster. Ist wie gesagt einfaches ablesen.
Anhang anzeigen 11833

Ich hoffe soweit verständlich? :wave2:

prüft ihr denn den Mietvertrag etc und zahlt nur das aus was dort steht?

hätte es auch so verstanden dass z.B. für einen einpersonen Haushalt einfach pauschal die 573 ausgezahlt werden und er den Rest für sich behalten kann.

vermutlich würde lindner die Beträge gerne sukzessive senken
 

Celetuiw

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Dass sein System sowas wie "Mietgrenzen" hat. Du kriegst eine Pauschale in die Hand gedrückt für Miete. Der praktische Unterschied ist in der Theorie* wäre immer da, wo jemand eine Wohnung unterhalb dessen mietet, was in der Pauschale veranschlagt ist: Heute würdest du einfach dem Amt Geld sparen, in Lindners Modell dürftest du die Differenz behalten.





*in der Praxis käme es natürlich immer auf die Höhe der Pauschale an und Lindner hat ja gesagt: er will da sparen
Ach ja da das stimmt, hatte ich vergessen. Das wäre eine geringfügig Vereinfavhung jo. Wir würden uns im Endeffekt sparen uns immer die Unterlagen zum Mietverhältnis vorlegen zu lassen und die Anpassungen vorzunehmen. Damit würden auch jährliche Betriebs und Heizkostenabrechnungen wegfallen.
Mein Fehler, ich hatte den Vorschlag falsch abgespeichert.

Die Gretchenfrage ist weiterhin, wie die Pauschalen bemessen sind. Sind sie regional unterschiedlich aber von der Idee her so hoch wie jetzt, würden bei uns schon einige Hilfeempfänger die Differenz behalten. Gehen sie runter zum sparen ist nicht klar, wie die Hilfeempfänger ihre aktuellen Wohnungen zahlen sollen, die jetzt nah an der Grenze sind. Das sind die meisten bei uns würde ich sagen.
 

Benrath

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naja das wäre ja sein Argument, dass in solchen Fällen überhaupt der Anreiz entsteht umzuziehen und man den auch über gewisse fristen umsetzen könnte.
 
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Sowas ist doch rechtlich überhaupt nicht möglich, weil man bei allen Leuten, die praktisch mehr zahlen, ins Existenzminimum eingreifen würde. Es ist doch afaik geltende Rechtsprechung, dass selbst die aktuellen Grenzwerte, die die Ämter anlegen, pauschal nicht durchsetzbar sind, weil es - logischerweise und wie sich jeder eigentlich auch selbst denken kann - natürlich auch darauf ankommt, ob ein Haushalt überhaupt die Möglichkeit hat in eine angemessene und günstigere Wohnung umzuziehen. Viel Spaß in Städten wie Berlin ne Wohnung zu finden, die 30 Prozent kleiner ist und auch signifikant weniger kostet ...
 

parats'

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Es geht ja explizit darum, dass man mit Bürgergeld gar keine Wohnung in Berlin finden soll, sondern eben nach Brandenburg ziehen muss.
Weil? Also was soll denn der Vorteil davon sein, wenn wir Ränder der Gesellschaft zusammenwerfen und vom Rest trennen?
Kennst Du die Filme "Der Schacht" von Netflix? So stelle ich mir die Idee sozialer Mobilisierung in den Köpfen einiger Leute vor.
 

Gustavo

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Ich glaube auch nicht, dass das wirklich ein durchdachter Vorschlag war, der sich auf irgendwas anderes stützt als "ich sage mal eben, was ich glaube was meine Wähler hören wollen". Aktuell steht nix höher im Kurs als "Sparideen, bei denen das eigene Klientel nicht tangiert wird."
 

parats'

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Keine Ahnung, der Vorschlag ist ja nicht von mir. I bims leider nicht sexy Lindner.
Das ist habe ich auch nicht so verstanden, keine Sorge. Aber die Idee ist jetzt nicht neu und ich erinnere mich hier an eine ziemliche elendige Diskussion mit MV vor einigen Jahren, die ziemlich genau in diese Kerbe einschlug.
 

Celetuiw

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naja das wäre ja sein Argument, dass in solchen Fällen überhaupt der Anreiz entsteht umzuziehen und man den auch über gewisse fristen umsetzen könnte.
Schon klar, aber das gibt es ja bereits bei zu teuren Wohnungen, gemessen an den Durchschnitten in der Kommune. Wenn du Pauschbeträge im Bundesdurchschnitt festsetzt werden Hilfeempfänger halt effektiv komplett vertrieben aus teuren Städten.

"Du kannst in deiner Stadt nur in den günstigsten Wohnungen wohnen" ist nicht das gleiche wie "zieh weg, hier ist kein Platz mehr für dich"
Sowas ist doch rechtlich überhaupt nicht möglich, weil man bei allen Leuten, die praktisch mehr zahlen, ins Existenzminimum eingreifen würde. Es ist doch afaik geltende Rechtsprechung, dass selbst die aktuellen Grenzwerte, die die Ämter anlegen, pauschal nicht durchsetzbar sind, weil es - logischerweise und wie sich jeder eigentlich auch selbst denken kann - natürlich auch darauf ankommt, ob ein Haushalt überhaupt die Möglichkeit hat in eine angemessene und günstigere Wohnung umzuziehen. Viel Spaß in Städten wie Berlin ne Wohnung zu finden, die 30 Prozent kleiner ist und auch signifikant weniger kostet ...
Also Lindners Vorschlag ist (unter den Annahmen die wir dazu getroffen haben, weil der Vorschlag einfach sehr skizzenhaft ist) rechtlich sicherlich unhaltbar. Du kannst die Mietpauschale nicht so bemessen, dass man dafür in teuren Städten *garnichts* kriegt.

In Bezug auf die Rechtssprechung aktuell gilt: jain. Es gibt schon einfach gelagerte Fälle wo das Amt die Miete kürzen kann und das Gericht mitgeteht. Wenn Hilfeempfänger ohne 'Zustimmung' des Amtes und ohne erkennbaren Grund außer "ist aber ne schönere Wohnung" in zu teure Wohnungen umziehen. Das passiert relativ häufig.

--

Wenn jetzt bei Oma und Opa Heinz die Miete 10 € zu teuer ist, die aber nicht so gut umziehen können aus ihrer EG Wohnung in der sie 50 Jahre wohnen, die Kinder, das soziale Umfeld, Hausarzt alles in der Nähe, dann wird das Amt vor Gericht wohl den kürzeren ziehen, wenn es einfach die Miete kürzt.

Also ja: wir sind verpflichtet nach pflichtgemäßen Ermessen dem Einzelfall Rechnung zu tragen. Das bedeutet aber auch nicht, dass nie gekürzt werden kann. Stumpf nach Tabelle geht aber nicht.
 
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In Bezug auf die Rechtssprechung aktuell gilt: jain. Es gibt schon einfach gelagerte Fälle wo das Amt die Miete kürzen kann und das Gericht mitgeteht. Wenn Hilfeempfänger ohne 'Zustimmung' des Amtes und ohne erkennbaren Grund außer "ist aber ne schönere Wohnung" in zu teure Wohnungen umziehen. Das passiert relativ häufig.
Ok, aber das ist dann auch einfach dreist bzw. frag ich mich, wie man so überhaupt an eine Wohnung kommt: Wenn man Bürgergeld kriegt, dürfte es an eigenem Einkommen fehlen. Will der Vermieter dann nicht wenigstens irgendeinen Wisch vom Amt, dass die die geforderte Miete übernehmen?
 

Celetuiw

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Ok, aber das ist dann auch einfach dreist bzw. frag ich mich, wie man so überhaupt an eine Wohnung kommt: Wenn man Bürgergeld kriegt, dürfte es an eigenem Einkommen fehlen. Will der Vermieter dann nicht wenigstens irgendeinen Wisch vom Amt, dass die die geforderte Miete übernehmen?
I.d.r. Ja , aber es gibt auch genügend Vermieter die eine Kombo aus gierig und dum sind. Der Wohnungsmarkt ist halt sehr schwierig, unsrer Hilfeempfänger nehmen also was sie kriegen.
 
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