Ich fand nur dein von sich auf alle anderen schließen ein wenig unangebracht. Was meinst du jetzt mit Krankenversicherung?
Die "Organversicherung" könnte man gut mit der Krankenversicherung (und auch mit einer Lebensversicherung) koppeln.
Für dich gibt es wohl nur schwarz und weiß oder?
Korrekt. Es gibt gut und es gibt böse und nichts dazwischen.
Es geht hier um eine bloße Entscheidungsfrage, ob man spenden will oder nicht, das tut keinem weh.
Der Arzt vor Ort muss feststellen können, ob der "Patient" seine Organe spenden möchte oder nicht. Dazu bedarf es einer Willenserklärung, z.B. in Form eines Ausweises am Körper.
Nach deiner Regelung wäre jemand, der seine Organe nicht spenden möchte, dazu verpflichtet, einen solchen Ausweis (in dem drinsteht, dass er seine Organe nicht gespendet haben möchte) mit sich zu führen. Vergisst er den Ausweis, würden trotz anderslautender Willenserklärung die Organe entnommen.
Wegen dieser Gefahr, ist die einzig sinnvolle Regelung, dass nur dann Organe entnommen werden dürfen, falls derjenige einen Organspendeausweis mit sich führt, in dem er eine Willenserklärung dazu gegeben hat. Wären Organe im Körper tagelang noch "frisch", ergäbe sich dieses Problem nicht.
Und Pflichten solcher Art bestehen bereits, ohne dass Sie unsere Freiheit immens einschränken.
Erstens kannst du nicht bestehendes Unrecht als Begründung für weiteres Unrecht benutzen. Zweitens gebe bitte eine klare Definition von "immense Einschränkung der Freiheit" an.
Was für Länder? Iran? In der der Großteil der Bevölkerung unter der Armutsgrenze lebt? Das wird in Deutschland nicht funktionieren. In dem Quote von mir ging es übrigens um spenden nach dem Tod. Lebendspendern traue ich wie gesagt die Tragweite der Entscheidung nicht zu.
Fliegt der Patient halt in das entsprechende Land mit dem es ein Kooperationsvertrag gibt und wartet dort. Die Kosten die durch die Transplantation gespart werden liegen deutlich über jeglichen Transportkosten.
Wo ist die Grenze? Sklavenhandel? Euthanasie um an Organe zu kommen?
Keine Ahnung was du damit meinst.
Wenn ein Versicherter stirbt, dürfen seine Organe entnommen werden und einem anderen, noch lebenden und bedürftigen, Versicherten eingepflanzt werden. Fertig.
Wer soll da wen versklaven oder töten?
Die einzige Verpflichtung die ein Versicherter eingehen würde, wäre, dass nach seinem Tod die Organe entnommen werden dürfen. Diese Organe verkauft er quasi im Voraus für die Möglichkeit, Organe von anderen (verstorbenen) Versicherten erhalten zu können, wenn er es denn braucht.
Menschlichem Leben sollte kein Geldwert zugemessen werden.
Genau, lieber sollen tausende Menschen jährlich elendig in Wartelisten verrecken, bevor man anfängt, einem Leistungsgeber zu bezahlen.
Es könnte klappen. Glaub ich aber nicht. Organe sind nicht beliebig lange haltbar. Dh. es müsste dann schon in einem gewissen Zeitraum die beiden Personen erkranken bzw sterben.
Ehm, nein. Es gibt Dialyse.
Einziger Punkt ist, dass Spender und Empfänger aufeinanderpassen sollten, d.h. es braucht eine gewisse Auswahl.
Bei akuten Fällen ist es natürlich etwas anderes, aber eine Warteliste hilft in diesen Fällen auch wenig.