Gillette - The best a man can get?

parats'

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Könnte sein, dass die Abschreibung zumindest teilweise auf den derivativen Geschäftswert geht, also etwas was man als "Goodwill" bilanzieren kann. Das geht nach HGB zum Beispiel nicht, aber nach GAAP schon. Da aktiviert man die Marke gewissermaßen als Asset weil sie einen eigenen Wert hat. Da der Markt geschrumpft und wettbewerbsintensiver geworden ist, sinkt auch der Markenwert. Das kann man zumindest aus dem verlinkten Bericht rauslesen.

Interessanter Ansatz, aber wie soll der Wert der Marke ermittelt werden? Nur aus dem Gesamtvolumen und den Anteilen daran ist eigentlich zu plump.
 
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Guckst Du hier:

https://www.juraforum.de/lexikon/goodwill
https://de.wikipedia.org/wiki/Geschäfts-_oder_Firmenwert
https://de.wikipedia.org/wiki/Immaterielles_Gut

Muss korrigieren: Ist nach HGB nicht immer verboten, hatte das anders in Erinnerung.

Wikipedia schrieb:
Am 28. Januar 2005 gab der Konsumgüterproduzent Procter & Gamble bekannt, das damals noch börsennotierte Unternehmen für 57 Milliarden US-Dollar kaufen zu wollen. Die US-amerikanische Wettbewerbsbehörde FTC stimmte der Übernahme am 30. September 2005 zu.[2] Seit dem 1. Oktober 2005 gehört die Gillette Company damit zu Procter & Gamble, das damit nach dem Nahrungsmittelkonzern Nestlé zweitgrößter Produzent von Konsumgütern weltweit wurde.
Wurde vor einiger Zeit übernommen, 57 Mrd. ergeben auch ordentlich Spielraum für Goodwill bei der Bewertung zum Übernahmezeitpunkt. Könnte sein, dass sie beim Impairment Test gemerkt haben, dass es sich lohnt abzuschreiben. Wie Benrath schon meinte: Man kann Gewinne damit verrechnen. Unter Umständen hatten sie auch Sorge, dass sie den hohen Goodwill in der Prüfung nicht mehr rechtfertigen können. Sowas nimmt man ja gerne mit wenn man nicht gekauft werden will, oder wenn man die Abschreibung in schlechten Zeiten (= hoher Steuersatz) vornehmen will.
Wäre interessant ob sie dieses Jahr auch Sondererträge hatten :mond:
 
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Benrath

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Albern bleibt es die Abschreibung mit der Werbung in Verbindung zu setzen.
 
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Muss korrigieren: Ist nach HGB nicht immer verboten, hatte das anders in Erinnerung.

Im Gegenteil, nach HGB ist der Ansatz des derivativen Firmenwerts in der Bilanz sogar verpflichtend. Allerdings immer auch mit einer planmäßigen Abschreibung, so dass er viele Jahre später "automatisch" nicht mehr in der Bilanz zu finden ist.
Nach IFRS (und wohl auch diversen anderen GAAP, insb. US) dagegen gibt es dafür keine planmäßige Abschreibung, d.h. wenn du ein Unternehmen mit 10 Mrd. Euro Goodwill im Jahr 1675 gekauft (und seitdem durchgehnd nach IFRS bilanziert, ja geht nicht, soll aber auch nur ein Beispiel sein) hättest du potentiell heute noch die 10 Mrd. Euro Goodwill in der Bilanz stehen. Deshalb bracht es dann nach IFRS irgendwann mal eine außerplanmäßige Abschreibung (Impairment) wenn man den Goodwill aus der Bilanz werfen will. Ähm ich meine natürlich wenn es nicht mehr angebracht ist, ihn in der Bilanz zu führen und er nach rein objektiven Beweggründen abgeschrieben werden muss, denn niemand würde so eine Regelung natürlich jemals mißbrauchen wollen um Bilanzkosmetik zu betreiben, vollkommen undenkbar.
Realistisch gesehen hat so eine Abschreibung auf den derivativen Firmenwert also erst mal nahezu keine Aussagekraft darüber, wie das Geschäft tatsächlich läuft.

Die Werbung ist trotzdem behindert und eine Firma die so einen Mist probiert hat die Pleite trotzdem verdient. Ich bin ja nun wirklich kein Marketing-Experte aber seine Marke im (Unter-)Bewusstsein der Käufer mit Nilpferden zu assoziieren kann doch nur schief gehen ...
 
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Benrath: jo

MV: Jo, deshalb habe ich mich ja korrigiert. Hatte derivativ mit originär verwechselt und bezog mich auf §248(2) HGB. Und das was Du jetzt geschrieben hast, habe ich in anderen Worten bereits oben geschrieben bzw. gemeint bzw. spekuliert. Die haben womöglich eben jahrelang den Goodwill aus dem Erwerb von Gillette mitgeschleppt und irgendwann per Impairment rausgeschmissen als es opportun war (=womöglich halt genau jetzt für 2018).
 
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MV: Jo, deshalb habe ich mich ja korrigiert.

Jo, sollte auch kein Widerspruch gegen die Korrektur sein sondern lediglich eine Detaillierung deines Beitrags :)
Mit solchen Abschreibungen kann man in der Praxis einfach sehr, sehr viel Spaß machen. Mit ein Grund warum (insb. IFRS-)Bilanzen so wunderbar wenig aussagen.
 
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