Muss korrigieren: Ist nach HGB nicht immer verboten, hatte das anders in Erinnerung.
Im Gegenteil, nach HGB ist der Ansatz des derivativen Firmenwerts in der Bilanz sogar verpflichtend. Allerdings immer auch mit einer planmäßigen Abschreibung, so dass er viele Jahre später "automatisch" nicht mehr in der Bilanz zu finden ist.
Nach IFRS (und wohl auch diversen anderen GAAP, insb. US) dagegen gibt es dafür keine planmäßige Abschreibung, d.h. wenn du ein Unternehmen mit 10 Mrd. Euro Goodwill im Jahr 1675 gekauft (und seitdem durchgehnd nach IFRS bilanziert, ja geht nicht, soll aber auch nur ein Beispiel sein) hättest du potentiell heute noch die 10 Mrd. Euro Goodwill in der Bilanz stehen. Deshalb bracht es dann nach IFRS irgendwann mal eine außerplanmäßige Abschreibung (Impairment) wenn man den Goodwill aus der Bilanz werfen will. Ähm ich meine natürlich wenn es nicht mehr angebracht ist, ihn in der Bilanz zu führen und er nach rein objektiven Beweggründen abgeschrieben werden muss, denn niemand würde so eine Regelung natürlich jemals mißbrauchen wollen um Bilanzkosmetik zu betreiben, vollkommen undenkbar.
Realistisch gesehen hat so eine Abschreibung auf den derivativen Firmenwert also erst mal nahezu keine Aussagekraft darüber, wie das Geschäft tatsächlich läuft.
Die Werbung ist trotzdem behindert und eine Firma die so einen Mist probiert hat die Pleite trotzdem verdient. Ich bin ja nun wirklich kein Marketing-Experte aber seine Marke im (Unter-)Bewusstsein der Käufer mit Nilpferden zu assoziieren kann doch nur schief gehen ...