Geld auf Konto gefunden, was tun?

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Scheiße. :rofl2: Es muss ja unfassbar schlimm sein, dass man mal nicht recht hat. Alle meine Aussagen beziehen sich übrigens auf das Uganda des 17. Jahrhunderts, das sollte klar sein.
 
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Also zum britischen Pfund.
Das ist heute noch so, tut mir leid, dass ich dachte es ist beim Euro dann auch so.
Brauchst ja nihct so ausfallend werden oder?
Und in Hessen gibt es die Todesstrafe noch, nur steht das Grundgesetz drüber.

Oh, kannst du dich gewählt ausdrücken, nun fühlst dich aber stark oder?
 

i~i

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Es geht doch vielmehr darum, dass Halbstarke versuchen, Unwissende mit ihrem Halbwissen zu Wissenden zu machen, ohne zu wissen, dass die daraufhin Wissenden vielmehr nun halbstarke Halbwissenbesitzende, die halbstark ihr Halbwissen verbreiten und somit Unwissende zu unwissend Wissenden machen, sind.
 
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guckstu:
mir wurde aber auch folgendes gesagt

ich stelle niemals etwas als Fakt dar (im gegensatz zu anderen) wenn ich ich nicht 100% weiß dass es stimmt.
Also komm mal wieder runter

außerdem is dein Text nur so richtig:

-
Es geht doch vielmehr darum, dass Halbwissende versuchen, Unwissende mit ihrem Halbwissen zu Wissenden zu machen, ohne zu wissen, dass die daraufhin Wissenden vielmehr nun Halbwissende sind, die halbwissend ihr Halbwissen verbreiten und somit Unwissende zu Halbwissenden machen, welche wiederum ihr Halbwissen verbreiten.
-

wobei Halbwissend hier das Synonym für Halbwissend und Falschwissend sein muss.
 
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[x ]Geld zurückgeben !!

Das und nichts anderes gebietet ja wohl der Anstand.
 
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Also ich finde es lustig, dass einige behaupten, das Geld was einen überwiesen wird gehört auch einen.

Ich habe mal von einen Fall gehört, da hat die Bank einen Bürger mehrer Milliarden überwiesen. denk ihr wirklich, diese gehören nun ihm und die bank muss darum betteln diese wieder zu bekommen? :ugly2:

hier auch ein Zitat aus der Welt:

Bei der Summe hat man sich inzwischen auf Sechs Millionen verständigt, auch wenn die Bank dies nicht bestätigt. Ihre Sprecher bemühen sich vielmehr zu betonen, dass es sich um eine kriminelle Tat handeln würde, wenn sie das Geld ausgäben. Das ist es tatsächlich, das wäre es – laut Gesetzbuch – auch in Deutschland. Es sei denn, es gelingt den Betroffenen glaubhaft zu beweisen, dass sie den Irrtum nicht bemerkt haben. Das dürfte bei diesem Millionensegen schwer sein.
 

Leinad

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Wie kann man überhaupt darüber nachdenken seine Prinzipien und den sozialen Grundgedanken für 250 € über den Haufen zu werfen?
Ich könnte es verstehen, wenn es einem finanziell nicht gut geht und es um eine hohe Summe geht bei der man zudem weiss es kommt z.B. von einem Konzern und der Schaden würde sich somit nicht auf eine Einzelperson auswirken.
Da wäre es verständlich in eine moralische Zwickmühle zu kommen, aber unter diesen Umständen?
Also WD40, sei stolz die richtige Entscheidung getroffen zu haben. Das sind die Momente im Leben auf die man zurückblicken kann und in denen man sagen kann etwas selbstloses getan zu haben.
Die 250 € dagegen mögen kurzfristig eine nette Sache sein, aber lohnt es sich dafür sein Gewissen zu belasten?
Es würde uns allen besser gehen, wenn man mal versuchen würde ein gewisses Level an Anstand zu wahren.
Ich klage hier niemanden dafür an, wenn er bei so einer Entscheidung erstmal zögert, dennoch sollte ein verantwortungsbewusster, erwachsener Mensch bei so einer Entscheidung nur zu einer Entscheidung kommen.
 
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oh god, another proof for the bank crisis. Jetzt mal ehrlich. Du arbeitest bei einer Bank. Und zerzapfst diesen Dünnschiss? Ich fall vom Glauben ab ...

Es ist _nicht_ sein Geld. Zum mitschreiben, es ist n-i-c-h-t- sein Geld. Wenn der ursprüngliche Besitzer ihn ausfindig macht und die Rücküberweisung fordert, hat er _null_ rechtliche Handhaben, dieses Geld als _seins_ zu deklarieren und einzubehalten. Wenn er ein kleiner Hartzler ist und bei ihm nichts mehr zu holen ist, hat der andere ggf. Pech gehabt - ansonsten wird er es halt notfalls einklagen. Dafür muss er nicht bitten, nicht betteln, er machts einfach.

Und wer bist du? Der Hilfsanwalt vom dienst?

Ich sage nur, was ich von meinen unterweisern weiß. und die sagen ganz eindeutig: Wen ndas geld auf seinem konto ist haben wir als bank kein recht, es wiederzuholen. Da hilft in der tat nurnoch der gute wille vom empfänger.

Keine seriöse bank wird der frau jemals sage, an wen das geld gegangen ist. Wir sind als Bank verpflichtet, den Datenschutz und Bankgeheimnis nachzukommen und dementsprechend würde die Frau auch von mir ncihts erfahren. Da muss sich ihre Bank an uns wenden und dann wird weiteres abgeklärt.
Wenn sie rechtliche schritte einleiten möchte - bitte. Das wird aber letztendes genauso teuer.

Also laber hier bitte keinen mist und sag mir nicht, was dünschiss ist. Ich habe hier nur aus der Sichtweise der Bank geschildert und wozu sie verpflichtet ist. Mehr nicht. Und das hört da auf, wo die Klagerei beginnt.
 
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Darf ich fragen bei welcher Bank du arbeitest? °_°

und mit Bankgeheimnis in Deutschland brauchst du garnicht kommen, dass so gut wie garnicht :/

warum wird es für den Kläger teurer? er geht lediglich in vorleistung! mehr nicht ;/

Achso und sag deinen vorgesetzten das er keine Ahnung hat.
 
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Caine bei deiner Bank will ich auch arbeiten, ihr lebt ja in eurer eigenen Welt
 
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Caine bei deiner Bank will ich auch arbeiten, ihr lebt ja in eurer eigenen Welt

Warum? Aus Bankensicht hat er imho Recht.
Die Bank DARF nicht einfach von Deinem Konto Geld auf ein anderes überweisen.
Wo kommen wir denn da hin?
Das mit der "Rücküberweisung wegen Irrtum" kann ja erstmal jeder behaupten.

Auch gibt es Gesetze zum Datenschutz (NICHT Bankgeheimnis).
D.h. die Bank darf auch nicht einfach so Deine Kontonummer zusammen mit Deinem Namen an Dritte weitergeben.

Aber natürlich gehört das Geld auch nicht dem, auf dessen Konto es fälschlicherweise gelandet ist.
Wenn der ursprüngliche Besitzer sich legitimieren kann, sollte man das Geld also zurückgeben. Sonst kann er es einklagen, wobei er (fast, manchmal glaubt man Urteile einfach nicht ;) ) sicher Recht bekommen wird. Und das wird bedeutend teurer.

Beispiel:
Ich kauf mir was und überweise den Kaufpreis, wobei ich aber bewusst einen falschen Namen angebe.
Nachdem ich die Ware hab, sage ich einfach der Bank, ich hätte mich geirrt, und die schicken mir das Geld wieder zurück? Glaubst Du das wirklich?
 
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Darf ich fragen bei welcher Bank du arbeitest? °_°

und mit Bankgeheimnis in Deutschland brauchst du garnicht kommen, dass so gut wie garnicht :/

warum wird es für den Kläger teurer? er geht lediglich in vorleistung! mehr nicht ;/

Achso und sag deinen vorgesetzten das er keine Ahnung hat.

Bankgeheimnis ist das, was man daraus macht. Ich versuch mich daran zu halten weil es einfach zu meinen Job gehört. Dass das jeder anders handhabt ist dann seine persönliche verantwortung und ich nehme das thema nunmal ernst.

Ahnung hat er, wie Scorpion (noch einmal) erläutert hat. Anders kann und wirds nie laufen.
 

YesNoCancel

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Und wer bist du? Der Hilfsanwalt vom dienst?

Ich sage nur, was ich von meinen unterweisern weiß.

Ich beziehe mich nur auf diesen Epicfail von Dir:

CaineStormhoof schrieb:
Das mit den Gesetz das das verboten ist, ist schwachsinn. Es ist sein geld, der versender hat den Fehler gemacht und damit hat sich die sache erledigt.

Es ist nicht sein Geld, weder moralisch noch rechtlich. sHaO-LiNg hat dazu ja bereits den entsprechenden Link geposted. Gesunder Menschenverstand sollte allerdings schon reichen, um die Sachlage richtig einzuordnen und sich nicht mit lächerlichen Rechtfertigungsgründen das eigene Gewissen schönzureden.
 
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Warum? Aus Bankensicht hat er imho Recht.
Die Bank DARF nicht einfach von Deinem Konto Geld auf ein anderes überweisen.
Wo kommen wir denn da hin?
Das mit der "Rücküberweisung wegen Irrtum" kann ja erstmal jeder behaupten.

Auch gibt es Gesetze zum Datenschutz (NICHT Bankgeheimnis).
D.h. die Bank darf auch nicht einfach so Deine Kontonummer zusammen mit Deinem Namen an Dritte weitergeben.

Aber natürlich gehört das Geld auch nicht dem, auf dessen Konto es fälschlicherweise gelandet ist.
Wenn der ursprüngliche Besitzer sich legitimieren kann, sollte man das Geld also zurückgeben. Sonst kann er es einklagen, wobei er (fast, manchmal glaubt man Urteile einfach nicht ;) ) sicher Recht bekommen wird. Und das wird bedeutend teurer.

Beispiel:
Ich kauf mir was und überweise den Kaufpreis, wobei ich aber bewusst einen falschen Namen angebe.
Nachdem ich die Ware hab, sage ich einfach der Bank, ich hätte mich geirrt, und die schicken mir das Geld wieder zurück? Glaubst Du das wirklich?


ich hab mich eigtl nur auf die aussage von caine beziehen wollen:

Das mit den Gesetz das das verboten ist, ist schwachsinn. Es ist sein geld, der versender hat den Fehler gemacht und damit hat sich die sache erledigt.

Wenn er sowas bei seiner Bank lernt, dann leben sie in ihrer eigenen Welt.
 
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Mir ist gerade aufgefallen, dass ich den Ausgang der Aktion noch gar nicht gepostet habe. nachdem ich das der bank mitgeteielt habe bekam ich folgenden schrieb:
Sehr geehrter Herr ...,
per Buchungstag 03.11.2009 ist auf Ihrem Konto eine Überweisungsgutschrift in Höhe von EUR
250,00 gebucht worden. Diese Gutschrift war nachweislich nicht für Sie bestimmt.
Wir haben von der Möglichkeit der Storno- und Berichtigungsbuchung gemäß Nr. 8 unserer
Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gebrauch gemacht und den Betrag an den Auftraggeber zurück
überwiesen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
comdirect bank AG
Wie es aussieht können Banken immer Geld das falsch Überwiesen wurde sich wieder Zurückholen.
 
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Mir ist gerade aufgefallen, dass ich den Ausgang der Aktion noch gar nicht gepostet habe. nachdem ich das der bank mitgeteielt habe bekam ich folgenden schrieb:

Wie es aussieht können Banken immer Geld das falsch Überwiesen wurde sich wieder Zurückholen.

jein, das steht bei der comdirekt in den AGB's drinne, ich weiß nich wies bei anderen banken aussieht... aber durch den schinken zu schmökern kann ich leider nich machen, dafür hab ich zuviele studienbriefe die bearbeitet werden wollen :mad:
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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http://www.inso-ra.de/news/Bereicherungsanspruch bei Fehlueberweisung

Hier mal eine Quelle dazu, wie Profis das sehen.

Zusammenfassung:
Dem fälschlichen Empfänger der Überweisung gehört das Geld niemals.

wie auch im anderen thread gesagt, hier fehlen aber so einige ausnahmfälle. stichwort entreicherung und luxusaufwendungen. ein findiger jurist kann das ganze so drehen, das der falschüberweiser keinen validen bereicherungsrechlichen anspruch mehr hat ;)
 

Gelöschtes Mitglied 160054

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also ich glaube hier laufen echt viele komische Menschen rum.

Du bist einer davon.
Ist selbstverständlich etwas das einem nicht gehört dem rechtmäßigem Besitzer, sofern ohne riesen umstände möglich, zurückzugeben.
edit: der thread ist ja schon uralt lol
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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jo hab die wieder rausgesucht weil mir n kollege heut die gleiche geschichte erzählt hat und ich mich gefragt habe was hier nochmal dazu gesagt wurde.
 
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Du bist einer davon.
Ist selbstverständlich etwas das einem nicht gehört dem rechtmäßigem Besitzer, sofern ohne riesen umstände möglich, zurückzugeben.
edit: der thread ist ja schon uralt lol

es war ja auch die Rede davon, dass kein Name und keine Konto-Nr. bekannt ist.
Wenn mir soetwas passieren würde, dann würd ich maximal bei der Bank anrufen und denen das sagen. Übermäßige Mühe mache ich mir sicher nicht.
Wenn der Betrag was größer ist, dann vielleicht wohl, aber auch nur weil ich Angst hätte, dass mir da sonst ein Strick raus gedreht wird.
 

The W

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wie auch im anderen thread gesagt, hier fehlen aber so einige ausnahmfälle. stichwort entreicherung und luxusaufwendungen. ein findiger jurist kann das ganze so drehen, das der falschüberweiser keinen validen bereicherungsrechlichen anspruch mehr hat ;)
Hab das zeugs zwar nicht studiert, aber wenn man google glauben darf:
-Stichwort Entreicherung
http://www.rechtslexikon24.net/d/entreicherung/entreicherung.htm
Darin ist follgender netter Satz enthalten
Dies gilt natürlich nur dann, wenn der Bereicherungsschuldner mit einer Rückabwicklung nicht zu rechnen brauchte.
Nur muss der Bereicherungsschuldner bei einer falschen Überweisung mit der Rückabwicklung rechnen...
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
das muss der gläubiger jedoch vor gericht beweisen und das ist nicht so einfach.

fall aus der praxis: sparkasse überweist fälschlich 200k an eine frau. diese macht davon eine weltreise und verprasst den rest. vor gericht beruft sie sich auf die entreicherung und gibt an gutgläubig gewesen zu sein, weil sie annahm bei dem geld handelte es sich um das erbe ihres kürzlich verstorbenen vaters.
die ersten zwei instanzen hat sie gewonnen.

alternativ brauchst du vor gericht nur irgendwen, der aussagt, dass er dir einen ähnlichen betrag schuldete, doch nun leider insolvent ist, dies dir aber nicht gesagt hatte.
schon bist du gutgläubig ;)
(den namen des überweisenden sieht man auf fehlbuchungen oftmals nicht, auf dem konto des empfängers erscheint dies oftmals als zahlen/buchstabenkauderwelsch und selbst wenn, man wird dir kaum nachweisen können, dass du positive kenntnis hattest. fahrlässigkeit reicht nämlich nicht aus um sich nicht auf entreicherung berufen zu können )
 
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jo, heator hat schon alles gesagt.
man muss gutgläubig sein, also denken dass das geld rechtsmäßig dir gehört. darüberhinaus muss man das geld dann verprassen, jedoch nur für luxusaufwendungen. begleichen von rechnungen, die sowieso fällig sind, sind keine luxusaufwendungen. luxusaufwendungen sind nur solche, die man sich ohne die bereicherung niemals geleistet hätte. also ne schicke uhr, ne reise..
 

selfisch

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jo würd erstmal abwarten, wenn er sich meldet gibst es ihm zurück .. ansonsten nette spende ;)
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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@schinko

uhr ist keine gute idee, denn nach 818 ist man auch zur herausgabe des erlangtenverpflichtet.

daher: versaufen, verrauchen, in puff gehen, reise machen, party schmeissen - die kohle muss weg.

im übrigen wird es auf die gutgläubigkeit auch fast nicht mehr ankommen, da man als student eh dauerinsolvent ist ( = unterhalb des pfändungsfreibetrags lebt ) und das insolvenzrisiko der gläubiger trägt.-
 

The W

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fall aus der praxis: sparkasse überweist fälschlich 200k an eine frau. diese macht davon eine weltreise und verprasst den rest. vor gericht beruft sie sich auf die entreicherung und gibt an gutgläubig gewesen zu sein, weil sie annahm bei dem geld handelte es sich um das erbe ihres kürzlich verstorbenen vaters.
die ersten zwei instanzen hat sie gewonnen.
)
Die nächste dann aber verloren, nehme ich an :cool: .
Die Richter sind ja auch nicht ganz dumm und setzen ein Mindestmaß gesunden Menschenverstand voraus ;) .

Worauf ich aber hinaus wollte ist, dass nicht die Entreicherung das Stichwort ist, sondern die Gutgläubigkeit. Erst wenn das gegeben ist kann man darüber nachdenken ob man das Geld verprasst, allerdings ist man selbst dann nicht Eigentümer des Geldes, man muss es nur nicht mehr ersetzen ;) .

@Schniko ich gehe mal davon aus, dass man die Uhr wieder hergeben müsste?
 
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@schinko

uhr ist keine gute idee, denn nach 818 ist man auch zur herausgabe des erlangtenverpflichtet.

daher: versaufen, verrauchen, in puff gehen, reise machen, party schmeissen - die kohle muss weg.

im übrigen wird es auf die gutgläubigkeit auch fast nicht mehr ankommen, da man als student eh dauerinsolvent ist ( = unterhalb des pfändungsfreibetrags lebt ) und das insolvenzrisiko der gläubiger trägt.-

bist du dir sicher? 818 II spricht immerhin ja auch von wertersatz, was ja bei reisen etc möglich wäre

€: ach ne, da würde dann ja 818 III greifen wohl..

ja stimmt, hast recht. also nichts materielles anschaffen
 
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Gelöschtes Mitglied 137386

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jojo meinte 818 III natürlich.

@ the W
Worauf ich aber hinaus wollte ist, dass nicht die Entreicherung das Stichwort ist, sondern die Gutgläubigkeit. Erst wenn das gegeben ist kann man darüber nachdenken ob man das Geld verprasst, allerdings ist man selbst dann nicht Eigentümer des Geldes, man muss es nur nicht mehr ersetzen .

zur frau und der bank, letzte instanz steht noch aus aber ich denke nicht, dass sich an dem urteilsspruch viel ändern wird.

und bei dem fall des TE oder ähnlichen fällen: kein mensch wird wegen ein paar hundert € einen prozess mit ungewissem ausgang führen. die gutgläubigkeit muss mana uch nicht beweisen, der gegner muss das gegenteil nachweisen.
außerdem trägt er das insolvenzrisiko. und wie bereits gesagt: ein student ist idr. dauerinsolvent, kaum einer hat genug geld auf dem konto um über dem pfändungsfreibetrag zu kommen.
d.h. bei nem prozess gegen einen studenten oder hartz4 empfänger kann man eigentlich nur verlieren und dann zahlt man beim zivilprozess auch noch die gerichtskosten, wie gesagt - insolvenzrisiko ;)
 

The W

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Hmm kann man den Fall verfolgen, bzw mit welchen Stichworten muss man google füttern?
Naja, das Insolvenzrisiko ist wieder etwas anderes, klar wenn kein Geld mehr da ist, dann kann sich wer auch immer kein Geld mehr schnappen.
Allerdings würde ich nicht wegen eines solch geringen Betrages mehr oder weniger freiwillig Privatinsolvenz anmelden wollen, erst recht als Student, welcher doch irgendwann auch vorhat Geld zu verdienen ;) .

Abgesehen davon haben Menschen ab und an die Eigenschaft unvernünftige Dinge zu tun, insbesondere auch Prozesse zu führen welche eigentlich wenig Sinn machen vor allem auch dann wenn sie einen privaten Rachefeldzuf führen wollen und/oder Firmen sowieso Rechtsabteilungen haben welche beschäftigt werden wollen.
 
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Gelöschtes Mitglied 137386

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das hat mit privatinsolvenz nichts zu tun ;)

es gibt einen pfändungsfreibetrag unter den niemand geld "abdrücken" kann. der ist eigentlich immer höher als das, was studenten im monat so haben ( imho irgendwas um 900 euro rum ) dadrunter darf eh niemand gegen dich pfänden.

du musst also keine "privatinsolvenz" anmelden, der gläubiger kann von dir einfach nix kriegen und aus die maus.

daher kann er so viel rachefeldzüge gegen dich führen wie er will, er wird 1. nichts bekommen und 2. die prozesskosten tragen ( und zwar auch deine ;) )

wer bock hat sein geld zu verbraten kann das natürlich machen, aber wirtschaftlich sinnvoll ist das nicht, rechtschutzversicherung hin oder her.

und wie gesagt, bösgläubigkeit zu beweisen ist auch nicht so einfach wie es sich anhört. dui musst ja nur eine in etwa dem auszahlungsbtrag entsprechende überweisung erwartet haben und sei es, dass deine oma dir was zum geburtstag schicken wollte und schon wird es verdammt schwer zu beweisen, dass du positive kenntnis bzgl. des fehlens des rechtsgrundes hattest.

ob du den fall googeln kannst weiß ich nicht, hab den in ner älteren NJW ( neue juristische wochenschrift ) gefunden, die ist imho nicht online einsehbar, es sei denn du hast nen account bei beck online oÄ.

wenns dich wirklich interessiert, kann montag nochmal nachschauen und dir die fundstelle schicken. eine NJW sammlung findest du sicher an der juristischen fakultät deiner uni.
 
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The W

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Ja, allerdings hat man doch später mal mehr als die ~900 Euro...
Was verhindert also, dass der Gerichtsvollzieher oder wer auch immer einfach ka.. in einem Jahr wieder anklopft.
Wielange sind da die Fristen?

@Fall, nur wenn es dir keine Umstände macht, also suchen usw ist nicht notwendig.
 
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Gelöschtes Mitglied 137386

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der bereicherungsrechtliche anspruch verjährt in 3 jahren - spätestens aber in 10.

ein rechtskräftig festgestellter anspruch verjährt sogar erst nach 30 jahren. allerdings ist halt die frage ob der gläubiger bock hat wegen paar hundert euro nach zig jahren nochmal nen pfändungsverfahren anzuregen und selbst wenn, gibste ihm die kröten halt nach n paar jahren wieder, den spaß im gericht hattest trotzdem du und er hat ne lektion gelernt, nämlich auf seine kohle mal besser aufzupassen.

( wobei ich immernoch recht sicher bin, dass ich vor gericht den anspruch durch die entreicherungseinrede kaputtmachen könnte )
 
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Oh mein Gott - unglaublich was hier manche raten!

Das Geld gehört Dir nicht - Du bist weder gutgläubig in den Besitz gekommen, noch bist Du daran irgendwie wirtschaftlich berechtigt.

Das hat nichts mit Moral oder so zu tun - das ist einfach nur Recht.

Das Geld umzubuchen könnte Dir m. E. sogar als Unterschlagung oder so ausgelegt werden.

Also: Bei Deiner Hausbank melden und Info, dass hier fälschlicherweise Geld überwiesen wurde.

Auch wenn ich irgendwo Geld auf der Straße finde ist es nicht rechtens, es zu behalten. Nicht erwischt werden und im Recht sein sind hier zwei paar Stiefel.
 
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