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Scheiße. Es muss ja unfassbar schlimm sein, dass man mal nicht recht hat. Alle meine Aussagen beziehen sich übrigens auf das Uganda des 17. Jahrhunderts, das sollte klar sein.
mir wurde aber auch folgendes gesagt
oh god, another proof for the bank crisis. Jetzt mal ehrlich. Du arbeitest bei einer Bank. Und zerzapfst diesen Dünnschiss? Ich fall vom Glauben ab ...
Es ist _nicht_ sein Geld. Zum mitschreiben, es ist n-i-c-h-t- sein Geld. Wenn der ursprüngliche Besitzer ihn ausfindig macht und die Rücküberweisung fordert, hat er _null_ rechtliche Handhaben, dieses Geld als _seins_ zu deklarieren und einzubehalten. Wenn er ein kleiner Hartzler ist und bei ihm nichts mehr zu holen ist, hat der andere ggf. Pech gehabt - ansonsten wird er es halt notfalls einklagen. Dafür muss er nicht bitten, nicht betteln, er machts einfach.
Caine bei deiner Bank will ich auch arbeiten, ihr lebt ja in eurer eigenen Welt
Darf ich fragen bei welcher Bank du arbeitest? °_°
und mit Bankgeheimnis in Deutschland brauchst du garnicht kommen, dass so gut wie garnicht :/
warum wird es für den Kläger teurer? er geht lediglich in vorleistung! mehr nicht ;/
Achso und sag deinen vorgesetzten das er keine Ahnung hat.
Und wer bist du? Der Hilfsanwalt vom dienst?
Ich sage nur, was ich von meinen unterweisern weiß.
CaineStormhoof schrieb:Das mit den Gesetz das das verboten ist, ist schwachsinn. Es ist sein geld, der versender hat den Fehler gemacht und damit hat sich die sache erledigt.
Warum? Aus Bankensicht hat er imho Recht.
Die Bank DARF nicht einfach von Deinem Konto Geld auf ein anderes überweisen.
Wo kommen wir denn da hin?
Das mit der "Rücküberweisung wegen Irrtum" kann ja erstmal jeder behaupten.
Auch gibt es Gesetze zum Datenschutz (NICHT Bankgeheimnis).
D.h. die Bank darf auch nicht einfach so Deine Kontonummer zusammen mit Deinem Namen an Dritte weitergeben.
Aber natürlich gehört das Geld auch nicht dem, auf dessen Konto es fälschlicherweise gelandet ist.
Wenn der ursprüngliche Besitzer sich legitimieren kann, sollte man das Geld also zurückgeben. Sonst kann er es einklagen, wobei er (fast, manchmal glaubt man Urteile einfach nicht ) sicher Recht bekommen wird. Und das wird bedeutend teurer.
Beispiel:
Ich kauf mir was und überweise den Kaufpreis, wobei ich aber bewusst einen falschen Namen angebe.
Nachdem ich die Ware hab, sage ich einfach der Bank, ich hätte mich geirrt, und die schicken mir das Geld wieder zurück? Glaubst Du das wirklich?
Wie es aussieht können Banken immer Geld das falsch Überwiesen wurde sich wieder Zurückholen.Sehr geehrter Herr ...,
per Buchungstag 03.11.2009 ist auf Ihrem Konto eine Überweisungsgutschrift in Höhe von EUR
250,00 gebucht worden. Diese Gutschrift war nachweislich nicht für Sie bestimmt.
Wir haben von der Möglichkeit der Storno- und Berichtigungsbuchung gemäß Nr. 8 unserer
Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gebrauch gemacht und den Betrag an den Auftraggeber zurück
überwiesen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
comdirect bank AG
Mir ist gerade aufgefallen, dass ich den Ausgang der Aktion noch gar nicht gepostet habe. nachdem ich das der bank mitgeteielt habe bekam ich folgenden schrieb:
Wie es aussieht können Banken immer Geld das falsch Überwiesen wurde sich wieder Zurückholen.
http://www.inso-ra.de/news/Bereicherungsanspruch bei Fehlueberweisung
Hier mal eine Quelle dazu, wie Profis das sehen.
Zusammenfassung:
Dem fälschlichen Empfänger der Überweisung gehört das Geld niemals.
also ich glaube hier laufen echt viele komische Menschen rum.
Du bist einer davon.
Ist selbstverständlich etwas das einem nicht gehört dem rechtmäßigem Besitzer, sofern ohne riesen umstände möglich, zurückzugeben.
edit: der thread ist ja schon uralt lol
Hab das zeugs zwar nicht studiert, aber wenn man google glauben darf:wie auch im anderen thread gesagt, hier fehlen aber so einige ausnahmfälle. stichwort entreicherung und luxusaufwendungen. ein findiger jurist kann das ganze so drehen, das der falschüberweiser keinen validen bereicherungsrechlichen anspruch mehr hat
Nur muss der Bereicherungsschuldner bei einer falschen Überweisung mit der Rückabwicklung rechnen...Dies gilt natürlich nur dann, wenn der Bereicherungsschuldner mit einer Rückabwicklung nicht zu rechnen brauchte.
Die nächste dann aber verloren, nehme ich an .fall aus der praxis: sparkasse überweist fälschlich 200k an eine frau. diese macht davon eine weltreise und verprasst den rest. vor gericht beruft sie sich auf die entreicherung und gibt an gutgläubig gewesen zu sein, weil sie annahm bei dem geld handelte es sich um das erbe ihres kürzlich verstorbenen vaters.
die ersten zwei instanzen hat sie gewonnen.
)
@schinko
uhr ist keine gute idee, denn nach 818 ist man auch zur herausgabe des erlangtenverpflichtet.
daher: versaufen, verrauchen, in puff gehen, reise machen, party schmeissen - die kohle muss weg.
im übrigen wird es auf die gutgläubigkeit auch fast nicht mehr ankommen, da man als student eh dauerinsolvent ist ( = unterhalb des pfändungsfreibetrags lebt ) und das insolvenzrisiko der gläubiger trägt.-
Worauf ich aber hinaus wollte ist, dass nicht die Entreicherung das Stichwort ist, sondern die Gutgläubigkeit. Erst wenn das gegeben ist kann man darüber nachdenken ob man das Geld verprasst, allerdings ist man selbst dann nicht Eigentümer des Geldes, man muss es nur nicht mehr ersetzen .