Nochmal zu dem Urteil btw: Umso mehr ich darüber nachdenke, umso mehr kommt es mir vor wie eine Argumentation, die nur ein Jurist für schlüssig halten könnte. Die Idee ist, dass die Antragssteller dadurch verletzt werden, ihr demokratisches Recht nicht mehr ordentlich ausüben zu können, weil im Fall eines Zahlungsausfalls der nationale Haushalt mit hohen Summen belastet wird, über die das demokratisch gewählte Parlament nicht mehr frei verfügen kann. Gleichzeitig stellt aber niemand, auch das BVerfG oder die von ihm befragten Experten, ernsthaft in Frage, dass ohne die Intervention des BVerfG die Re-Finanzierung der Schulden bestimmter Staaten nicht gesichert ist. Dementsprechend müssten diese Länder dann aber (und nur, weil die EZB das Handeln einstellt) stark sparen, was wiederum die Handlungsfähigkeit deren Parlamente einschränkt. Wenn ein Verfassungsgericht dort exakt dieselben Maßstäbe ansetzen würde, käme es zum exakt gegenteiligen Ergebnis: Die EZB muss bis zur Grenze des Mandats (der Inflationsrate "knapp unter 2%) aufkaufen, alles andere wäre verfassungswidrig. Wie kann das ein haltbares Ergebnis sein?