Euro-Krise, Dollar-Krise

Deleted_228929

Guest
Danke für den Link. Finde auch, dass Braunberger ein Guter ist. Lese zwar die FAZ nicht - echte Bildungsbürger lesen natürlich NZZ :deliver: - aber im FAZit gucke ich immer wieder mal vorbei.

Stimme auch zu, dass Wirtschaftsgeschichte viel zu kurz kommt. Fand es schon im Bachelor traurig, dass es kein Fach zu Ideengeschichte o.ä. gab. Im Master wurde immerhin ein WPF abgeboten.
 

Gustavo

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Kein schlechter Link, aber ich habe die leise Vermutung, dass der zweite Teil letztendlich eine Konzession an seinen Arbeitgeber ist. Ja, undenkbar wäre ein Anziehen der Inflation nicht, aber bis auf Weiteres sollte man wohl doch (ganz wie Braunberger es im ersten Teil ja selbst sagt) erst mal davon ausgehen, dass t-1 ein ziemlich guter Prädikator für t ist. Um eventuelle Inflationsprobleme kann man sich immer noch kümmern, sollten sie tatsächlich eintreten, während quasi alle anderen Makro-Probleme uns gerade extrem klar vor Augen geführt werden.

Nochmal zu dem Urteil btw: Umso mehr ich darüber nachdenke, umso mehr kommt es mir vor wie eine Argumentation, die nur ein Jurist für schlüssig halten könnte. Die Idee ist, dass die Antragssteller dadurch verletzt werden, ihr demokratisches Recht nicht mehr ordentlich ausüben zu können, weil im Fall eines Zahlungsausfalls der nationale Haushalt mit hohen Summen belastet wird, über die das demokratisch gewählte Parlament nicht mehr frei verfügen kann. Gleichzeitig stellt aber niemand, auch das BVerfG oder die von ihm befragten Experten, ernsthaft in Frage, dass ohne die Intervention des BVerfG die Re-Finanzierung der Schulden bestimmter Staaten nicht gesichert ist. Dementsprechend müssten diese Länder dann aber (und nur, weil die EZB das Handeln einstellt) stark sparen, was wiederum die Handlungsfähigkeit deren Parlamente einschränkt. Wenn ein Verfassungsgericht dort exakt dieselben Maßstäbe ansetzen würde, käme es zum exakt gegenteiligen Ergebnis: Die EZB muss bis zur Grenze des Mandats (der Inflationsrate "knapp unter 2%) aufkaufen, alles andere wäre verfassungswidrig. Wie kann das ein haltbares Ergebnis sein?
 

Deleted_228929

Guest
Nochmal zu dem Urteil btw: Umso mehr ich darüber nachdenke, umso mehr kommt es mir vor wie eine Argumentation, die nur ein Jurist für schlüssig halten könnte. Die Idee ist, dass die Antragssteller dadurch verletzt werden, ihr demokratisches Recht nicht mehr ordentlich ausüben zu können, weil im Fall eines Zahlungsausfalls der nationale Haushalt mit hohen Summen belastet wird, über die das demokratisch gewählte Parlament nicht mehr frei verfügen kann. Gleichzeitig stellt aber niemand, auch das BVerfG oder die von ihm befragten Experten, ernsthaft in Frage, dass ohne die Intervention des BVerfG die Re-Finanzierung der Schulden bestimmter Staaten nicht gesichert ist. Dementsprechend müssten diese Länder dann aber (und nur, weil die EZB das Handeln einstellt) stark sparen, was wiederum die Handlungsfähigkeit deren Parlamente einschränkt. Wenn ein Verfassungsgericht dort exakt dieselben Maßstäbe ansetzen würde, käme es zum exakt gegenteiligen Ergebnis: Die EZB muss bis zur Grenze des Mandats (der Inflationsrate "knapp unter 2%) aufkaufen, alles andere wäre verfassungswidrig. Wie kann das ein haltbares Ergebnis sein?
Außerdem: Wenn man schon stumpf technisch argumentiert, dann sollte man auch mal erklären, warum aus dem Handeln der Notenbank eigentlich eine Zahlungsverpflichtung der Staatskasse entstehen soll.
 
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