Den einzigen nachvollziehbaren Grund den ich sehe ist wenn man sagt "Ich möchte nicht dass andere Unwissende von dem Verkäufer getäuscht werden, indem Glauben sie hätte eine Original Version ersteigert"
Dann siehst du halt sehr schlecht.
Ich sehe da noch ein Dutzend weitere Gründe:
Prinzipien
1. Alle jammern, dass es so ungerecht zugeht in unserem Land. Wie soll es denn anders sein, wenn niemand etwas dagegen tut? Schon deshalb sollte man aus Prinzip Straftäter anzeigen.
2. Frechheit gehört noch mehr bestraft als Dummheit. Der Verkäufer war erst kriminell, dann dumm und dann noch frech. Der TE wollte es bei einer negativen Bewertung lassen. Das wiederum wollte der Verkäufer nicht. Er hat reagiert und sollte jetzt mit den Konsequenzen leben können. Anstatt das zu tun, tut er das, was wir hier lesen konnten. Das darf schon aus Prinzip nicht hingenommen werden.
3. Rache und Genugtuung sind neben dem Schutz der Allgemeinheit zwei weitere Gründe bzw. Zwecke unseres Strafrechts. Wenn man schon nicht hingehen darf und dem Idioten - wie er es verdient - ein paar Knochen brechen darf, dann muss der Staat eben die Rache übernehmen. Natürlich ganz human und so...
4. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Verkäufer (vermutlich einschlägig) vorbestraft. Offenbar funktioniert der von dir propagierte Schutz der Allgemeinheit in seinem Fall nicht. Bisher war er unbelehrbar.
5. Typen wir der, Asis, die Geld mit raubkopiertem Zeug machen, sollten doch jedem Urheberrechtsgegner noch mehr ein Dorn im Auge sein, als die tatsächlichen Rechteinhaber. Und wer - so wie ich - das Urheberrecht gut findet, der sollte sich zumindest darüber aufregen, dass wegen Leuten wie dem immer strengere Kontrollsysteme eingeführt werden (müssen).
Strafrecht
6. Nicht nur der (versuchte?) Betrug gehört bestraft, sondern auch die Beleidigungen. Wärst du nicht gebannt, würdest du dich jetzt sicher als Anhänger der Beleidigung-sollte-nicht-strafbar-sein-Fraktion outen. Naja, der Großteil der Menschheit sieht das schon seit Menschengedenken anders...
7. Auch Bedrohung und Nötigung sind strafbar.
8. Und Rauschgifthandel erst recht. Da kann die Polizei direkt mal gucken, ob das nur dummes Gelaber war oder nicht.
9. Versuchter Betrug wird nicht dadurch ungeschehen gemacht, dass er Verkäufer ihn offen zu gibt.
10. Was urheberrechtlich geht, wäre auch noch zu klären.
11. Ggf. in Frage kommende Hehlereidelikte bzw. versuchte Anstiftungen dazu sollte man auch nicht vergessen.
Ausländerkeule
12. Um das Dutzend voll zu machen, hier noch ein bisschen Stammtischargumentation: Der Verkäufer ist Ausländer, ist offenbar so gerade um eine Abschiebung drum rum gekommen. Und das obwohl er nach eigenen Worten (wahrscheinlich einschlägig) vorbestraft ist, wenn ich das richtig verstanden habe. Da hat er sich als Gast hier besonders zu benehmen.
PS:
@TE: So, die Wachen haben jetzt schon ein Weilchen auf, warst du inzwischen da? Updates plz!