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Sag mal, bist du begriffsstuzig oder so? Selbstverständlich existieren LWO's aber wie ich richtigerweise festgestellt habe gibt die BWO die Spielregeln vor. Das was in der BWO steht wird in der LWO konkretisiert. Wenn die BWO Spielräume zulässt und Berlin diese maximalst dämlich umsetzt, dann ist das kuriose nicht die BWO wie von der unterstellt, sondern Berlin.Sag mal, bist du irgendwie lesebehindert oder so?
Der Einschub "auf Verlangen" ist ganz offensichtlich worauf ich mich bezog. Was ist daran so schwer zu verstehen?Auch die von dir zitierte Bundeswahlordnung schreibt, "Danach tritt der Wähler an den Tisch des Wahlvorstandes. Auf Verlangen hat er seine Wahlbenachrichtigung abzugeben und, [...], sich über seine Person auszuweisen.
Der Einschub, der mit "insbesondere" anfängt, ist keine Einschränkung sondern betont die Sorgfältigkeit der Identitätsfeststellung in einem besonderen Fall.
Abgesehen davon habe ich nie bestritten, dass die Berliner wenn sie die Identifizierung wollen diese auch einfordern können.
Die Statsi steht auch für ein grundlegendes Misstrauen gegen den Bürger, welches eine Überwachung und ständige Kontrolle erst notwendig gemacht hat.Mit STASImethoden hat das erst recht NICHTS zu tun du Honk, denn der Name steht auch im Wählerregister und der Wahlschein logischerweise anonym.
Man kann den Typen doch nicht glaube, der hat sicher die Wahlbenachrichtung gefälscht usw usf.
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