Wenn hier eine AGB vorliegt, müsste man eine allgemeine AGB-Prüfung vornehmen. Das werde ich jetzt hier aber nicht machen, keine Lust.
siehe auch §305 ff. BGB, interessant mMn. hier vor allem:
Was ist denn hier Ort des Vertragsabschlusses?Akzeptiert man automatisch die BNet AGB bei Abschluss des Kaufvertrages (dann wäre die Frage zu stellen, ob die AGB wirksam Bestandteil des Vertrages geworden, weil die Offenkundigkeit zur Debatte steht..), oder handelt es sich vielmehr nur um die AGB zur Nutzung des Battle.net? Dann wäre es zumindest fraglich, ob man aufgrund eines Verstoßes gegen die AGB des Online-Modus das gesamte Produkt unbrauchbar machen darf/kann.
Andere Juristen vor, Zivilrecht mag ich einfach nicht sonderlich gern.