Zum Thema ein von mir geschriebener Beitrag, der im Heise-Forum "über Durchschnitt" bis "unbedingt lesenswert" bewertet wurde:
http://www.heise.de/newsticker/fore...s-anzuschauen/forum-150263/msg-16126225/read/
Zur Erinnerung: Es ist NICHT verboten sich Kinderpornos anzuschauen.
Folgenden Beitrag fand ich sehr interessant:
http://www.mikado-fahndung.de/kinderpornografie-ein-blick-ins-gesetz
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§ 184 b Abs. 4 Strafgesetzbuch:
"Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen
Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder
wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird
bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt."
Strafbar macht sich demnach nur, wer sich Besitz verschafft oder sich
zumindest verschaffen will. Besitz ist aber nicht das bloße Aufrufen
bzw. Betrachten einer derartigen Seite im Internet. Das erläutert der
juristische Standardkommentar Schönke/Schröder so:
"Die zeitweise Speicherung der Daten im Arbeitsspeicher des Rechners
ist nicht ausreichend, da diese beim Ausschalten des Geräts endgültig
verloren gehen, falls sie nicht zuvor auf der Festplatte gespeichert
werden."
(...)
Wer sich derartiges Material also lediglich ansieht und es nicht
abspeichert, macht sich nicht strafbar. Dazu bedarf es keiner
juristischen Winkelzüge; es ist die Rechtslage. Ebenso wenig macht
sich zum Beispiel jemand strafbar, der Kinderpornografie auf dem
Computer, Handy oder DVD-Player eines Dritten betrachtet.
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Und da praktisch alle Browsertypen aktuell oder demnächst einen
sogenannten "Pornomodus" anbieten, findet auch keine Speicherung mehr
im Browsercache auf der Festplatte mehr statt.
Was bedeutet das beim Thema Kinderpornosperre per Providerzensur? Es
bedeutet dass der Gesetzgeber anstatt nachhaltig gegen den Anbieter
von Kinderpornos anzugehen (was in jedem Fall und überall strafbar
ist) er lieber gegen etwas angeht, das an sich nicht strafbar ist.
Ein wie ich finde interessantes Detail. Warum geht der Staat gegen
etwas vor, das nicht strafbar ist?