Gustavo
Doppelspitze 2019
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Bisher konnte er halt mit seinem smurf Heator triggern. Aber den gibt es ja nun nicht mehr.Wie unsäglich. Bist du auf trigger Mission.
Da er oft die Kernarbeitszeit nicht einhielt und zu spät kam, leitete die Bafin ein Disziplinarverfahren gegen ihn ein und erhob schließlich Disziplinarklage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf. Dieses entfernte den Mann aus dem Beamtenverhältnis, weil er innerhalb von vier Jahren an 816 Tagen zu spät gekommen sei. Der Umfang der Verspätung summiere sich auf 1614 Stunden.
Scheint zweiteres zu sein. Hat einfach später angefangen zu Arbeiten und entsprechend länger gemacht.
Dann ist es allerdings schon Vorsatz, dass der Spiegel diese Info weggelassen hat. Damit ist der ganze Aufreger im Artikel ne Luftnummer.
Kernarbeitszeiten, lol, leben wir noch im Jahr 2019 oder was.
Dann ist es allerdings schon Vorsatz, dass der Spiegel diese Info weggelassen hat. Damit ist der ganze Aufreger im Artikel ne Luftnummer.
Spiegel? Der Artikel kam aus der FAZ.Dann ist es allerdings schon Vorsatz, dass der Spiegel diese Info weggelassen hat. Damit ist der ganze Aufreger im Artikel ne Luftnummer.
Kernarbeitszeiten, lol, leben wir noch im Jahr 2019 oder was.
Dann gilt die auch für den Chef.Naja Kernarbeitszeit gilt halt für alle und ist auch recht human ausgestaltet. Afaik 9:30-15:30.
Natürlich ist das so ne Art Dammbruchargument, aber wenn man die Regel hat, kann man Sie auch durchsetzen.
Sonst kann man Sie sich natürlich auch sparen.
Naja Kernarbeitszeit gilt halt für alle und ist auch recht human ausgestaltet. Afaik 9:30-15:30.
Natürlich ist das so ne Art Dammbruchargument, aber wenn man die Regel hat, kann man Sie auch durchsetzen.
Sonst kann man Sie sich natürlich auch sparen.
Sie gilt soweit ich weiß tatsächlich auch für den Chef.Dann gilt die auch für den Chef.
Ach gilt sie nicht?
Tja das Dammbruch
ich würde trotzdem jede wette eingehen, dass "ist 47.224 stunden zu spät gekommen" typisch journalistischer unfug ist, um mehr zu polarisieren und für empörungsklicks zu sorgen.
es geht hier um eine kernzeitverletzung. wenn ich jeden tag um 11 uhr komme und bis 19:30 uhr arbeite, dann habe ich meinen arbeitssoll erfüllt und komme trotzdem jeden tag 2,5 stunden zu spät.Die Wette würdest du verlieren, denn das steht genauso in der Mitteilung des BVerwG: https://www.bverwg.de/pm/2023/23
richtig, nur ist die totale arbeitszeit etwas, das in der regel deutlich enger gesehen wird als eine kernzeit und zum anderen ist es durchaus üblich, die kernzeit fast schon beliebig anzupassen, wenn es der arbeitsleistung nicht im weg steht und wenn die führungskraft darüber informiert und einverstanden ist.@elaida: Genauso kann man dann natürlich zur Arbeitsleistung argumentieren: Wenn ich meine Aufgaben erfülle, kann dem AG doch egal sein ob ich das in 20, 30 oder 40 Std. die Woche mache. Kann ich ja so sehen, aber dann sollte ich nicht einen Vertrag mit 40 Arbeitsstunden die Woche unterschreiben. Ich würde in nem Betrieb mit Kernarbeitszeiten auch gar nicht mehr arbeiten wollen, aber wenn ich nen Arbeitsvertrag unterschreibe, in dem das vorgegeben ist, dann kann ich es nicht einfach ignorieren.
es geht hier um eine kernzeitverletzung. wenn ich jeden tag um 11 uhr komme und bis 19:30 uhr arbeite, dann habe ich meinen arbeitssoll erfüllt und komme trotzdem jeden tag 2,5 stunden zu spät.
"aber er ist 48.000 stunden zu spät gekommen" ist einfach polarisierender unfug, weil es impliziert, er hätte 48.000 stunden weniger arbeitsleistung erbracht, wovon ich hier allerdings nichts lesen kann.
also das hier war die ursprüngliche überschrift. und jo, ich bin inzwischen vielleicht echt ein wenig hypersensibel und orientiere mich häufig nur an der überschrift selbst, aber was meint ihr denn, was viele leute hier rauslesen würden? doch dass da eine person 816 mal ungestraft später den arbeitstag beginnen konnte. oder etwa nicht? so nach dem motto er kam erst um 10 ins büro, obwohl alle anderen da schon um 8 saßen und dann hat er genau wie alle anderen um 17 uhr feierabend gemacht.An 816 Tagen unpünktlich – Beamter darf trotzdem im Dienst bleiben
doch dass da eine person 816 mal ungestraft später den arbeitstag beginnen konnte. oder etwa nicht? so nach dem motto er kam erst um 10 ins büro, obwohl alle anderen da schon um 8 saßen und dann hat er genau wie alle anderen um 17 uhr feierabend gemacht.
Nö.Wer das nicht für einen Kündigungsgrund für einen Beamten hält gibt quasi die Weisungspflicht bzgl. Arbeitszeiteinteilung komplett auf
Nö.
Das Gericht hat das doch erklärt: Der Arbeitgeber hätte zuerst niederschwelligere Maßnahmen ergreifen müssen. Direkt rausschmeißen als erste Maßnahme ist halt nicht.
Aber das bedeutet ja wirklich nicht dass es keine Weisungsbefugnis mehr gibt. Und auch nicht dass eine Kündigung nicht am Ende der Eskalation stehen kann. Nur halt nicht am Anfang.
Erstmal habe ich vor Allem erklärt warum man damit nicht quasi das Weisungsrecht bezüglich Arbeitszeiteinteilung aufhebt. Tut man nicht mal ansatzweise.Du willst allen Ernstes den Standpunkt verteidigen, nachdem er im März 2015 aufgefordert wurde das zu unterlassen und im November 2015 ein Disziplinarverfahren angestrengt wurde, sollte man ihm im Jahr 2018 immer noch nicht kündigen dürfen, obwohl er es weiterhin (und sogar noch konsequenter!) gemacht hat, weil man nicht vorher Zwischenschritte unternommen hat? Völlig durchgeknallt imho.
Erstmal habe ich vor Allem erklärt warum man damit nicht quasi das Weisungsrecht bezüglich Arbeitszeiteinteilung aufhebt. Tut man nicht mal ansatzweise.
Ansonsten: Ich könnte es durchaus nachvollziehen ihm dafür zu kündigen. Das ist schon ziemlich dreist was er gemacht hat. Andererseits halte ich es auch nicht für so furchtbar schlimm, solange er seine Arbeitzeit trotzdem erledigt. Dementsprechend ist das Argument des Gerichts durchaus nachvollziehbar dass man zuerst niederschwelligere Maßnahmen ergreifen hätte müssen. Das wäre wirklich nicht zu viel verlangt vom Arbeitgeber.
Hätte man so oder so Urteilen können, ich hätte bei einer Entscheidung zu einer Kündigung keinen großen Skandal gesehen. Aber im Zweifelsfall eher Arbeitnehmerfreundlich finde ich durchaus gut, also passt schon.
Völlig durchgeknallt finde ich eher da drin so ein riesiges Thema drin zu sehen. Der Arbeitgeber hätte genug Möglichkeiten gehabt damit umzugehen, bzw. hat er immer noch.
Vorher niederschwelligere Schritte zu verlangen kann mehrere Funktionen haben und hat nichts mit der Ansicht dass es fürs konsequente ignorieren von Arbeitszeitanweisungen niemals kündigungen geben darf zu tun.
Zwischenschritte sorgen dafür dass es eine saubere Dokumentation gibt, mit Einspruchsmöglichkeiten und Schlichtungen bevor es zur maximalen Eskalation kommt. Zwischenschritte vermitteln ein deutlicheres Bild wie ernst es ist, geben dem Arbeitnehmer mehr Chancen zur Besserung bis es zur maximalen Eskalation kommt. Das sind sinnvolle Schutzmaßnahmen, und solange der Mitarbeiter nicht für den Arbeitnehmer völlig unzumutbar ist (Arbeitsverweigerung, Sabotage, absichtliche Gefährdungen oder Beschädigungen etc.) macht es für den Arbeitnehmerschutz Sinn so etwas zu verlangen.
Haben die keine Gleitzeit oder was? Hat sogar mein Amt und wir sind echt Steinzeit
Scheint zweiteres zu sein. Hat einfach später angefangen zu Arbeiten und entsprechend länger gemacht.
Pressemitteilung Nr. 23/2023 | Bundesverwaltungsgericht
www.bverwg.de
Dies!Dann ist es allerdings schon Vorsatz, dass der Spiegel diese Info weggelassen hat. Damit ist der ganze Aufreger im Artikel ne Luftnummer.
Kernarbeitszeiten, lol, leben wir noch im Jahr 2019 oder was.
Ich finde es krass wie viele Leute hier das OK finden.