Beamtentriggerle

Benrath

Community-Forum
Mitglied seit
19.05.2003
Beiträge
19.485
Reaktionen
664
Wie unsäglich. Bist du auf trigger Mission.
Vor allem so lol in der BaFin ist A14/ORR eine Regel Beförderung. Nachher wird er gleich wieder ORR. Große Strafe übrigens auf RR /A13 demoted zu werden. Circa 150 Euro netto. Man fasst es nicht
 
Mitglied seit
10.05.2003
Beiträge
5.131
Reaktionen
363
Mir ist aus der Formulierung in dem Artikel nicht ganz klar was exakt der Vorwurf ist

Da er oft die Kernarbeitszeit nicht einhielt und zu spät kam, leitete die Bafin ein Disziplinarverfahren gegen ihn ein und erhob schließlich Disziplinarklage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf. Dieses entfernte den Mann aus dem Beamtenverhältnis, weil er innerhalb von vier Jahren an 816 Tagen zu spät gekommen sei. Der Umfang der Verspätung summiere sich auf 1614 Stunden.

Heißt das er hat insgesamt 1614 Stunden zuwenig gearbeitet hat, oder nur dass er halt 1614 Stunden außerhalb der Kernarbeitszeit gearbeitet hat? Das wäre ein riesiger Unterschied.
 

haschischtasche

Ährenpenis
Mitglied seit
28.09.2002
Beiträge
26.363
Reaktionen
5.307


Man kann es kaum abwarten bis da jemandem auffällt, dass auf Userseiten bei OnlyFans und co. ja eigentlich auch irgendwie die Impressumspflicht gelten müsste und Sexarbeiter angezeigt werden, weil sie da ihre Kontaktdaten nicht angeben haben… :nokaffn:

Wäre eigentlich ein genialer Schachzug. Größtenteils Unabhängige in ominöse Agenturen treiben die sich um so einen Scheiß kümmern > behaupten können, Sexarbeit wäre grundsätzlich gefährlich und schafft menschenunwürdige Strukturen. :deliver:
 
Mitglied seit
05.01.2008
Beiträge
1.315
Reaktionen
148
Scheint zweiteres zu sein. Hat einfach später angefangen zu Arbeiten und entsprechend länger gemacht.

Dann ist es allerdings schon Vorsatz, dass der Spiegel diese Info weggelassen hat. Damit ist der ganze Aufreger im Artikel ne Luftnummer.

Kernarbeitszeiten, lol, leben wir noch im Jahr 2019 oder was.
 
Mitglied seit
10.05.2003
Beiträge
5.131
Reaktionen
363
Dann ist es allerdings schon Vorsatz, dass der Spiegel diese Info weggelassen hat. Damit ist der ganze Aufreger im Artikel ne Luftnummer.

Kernarbeitszeiten, lol, leben wir noch im Jahr 2019 oder was.

Genau das wollte ich auch gerade schreiben. Lächerliche Aufregung.
 
Mitglied seit
17.10.2006
Beiträge
6.504
Reaktionen
828
Ort
Köln
Dann ist es allerdings schon Vorsatz, dass der Spiegel diese Info weggelassen hat. Damit ist der ganze Aufreger im Artikel ne Luftnummer.

Kernarbeitszeiten, lol, leben wir noch im Jahr 2019 oder was.
Spiegel? Der Artikel kam aus der FAZ. :deliver:

Ansonsten finde ich zu starre Kernarbeitszeiten auch bescheuert, aber wenn man die hat, dann ist das Vertragsbestandteil und kann nicht einfach ignoriert werden. Ne Bafin wird sich ja auch mit anderen Behörden vernetzen und abstimmen müssen, dafür muss man auch mal andere während ihrer Arbeitszeit erreichen.
 
Mitglied seit
25.09.2014
Beiträge
4.840
Reaktionen
1.164
Die interessantere Frage wäre ja: Welchen konkreten Pflichten ist er aufgrund seiner Absenz nicht nachgekommen? Hat er wichtige Meetings versäumt? Gab es Beschwerden bzgl. Erreichbarkeit? Oder hat er in der Zeit vielleicht sogar mobil gearbeitet und war nur nicht am Arbeitsplatz?

Wenn die einzigen Casualties "aber le Kernarbeitszeit!?" und Chefs Stolz sind: lol.
 

Benrath

Community-Forum
Mitglied seit
19.05.2003
Beiträge
19.485
Reaktionen
664
Naja Kernarbeitszeit gilt halt für alle und ist auch recht human ausgestaltet. Afaik 9:30-15:30.
Natürlich ist das so ne Art Dammbruchargument, aber wenn man die Regel hat, kann man Sie auch durchsetzen.
Sonst kann man Sie sich natürlich auch sparen.
 

Das Schaf

Tippspielmeister WM 2018
Mitglied seit
27.06.2002
Beiträge
18.707
Reaktionen
3.883
Ort
Wo auf den Bergen Schlösser wachsen
Naja Kernarbeitszeit gilt halt für alle und ist auch recht human ausgestaltet. Afaik 9:30-15:30.
Natürlich ist das so ne Art Dammbruchargument, aber wenn man die Regel hat, kann man Sie auch durchsetzen.
Sonst kann man Sie sich natürlich auch sparen.
Dann gilt die auch für den Chef.
Ach gilt sie nicht?
Tja das Dammbruch
 
Mitglied seit
10.05.2003
Beiträge
5.131
Reaktionen
363
Naja Kernarbeitszeit gilt halt für alle und ist auch recht human ausgestaltet. Afaik 9:30-15:30.
Natürlich ist das so ne Art Dammbruchargument, aber wenn man die Regel hat, kann man Sie auch durchsetzen.
Sonst kann man Sie sich natürlich auch sparen.

Das ist schon eine valide Ansicht, aber der Punkt ist ja auch nicht dass man ihn einfach beliebig machen lassen soll, sondern dass es irgendwie lächerlich ist so zu tun als wäre es jetzt ein Skandal dass er dafür nicht aus dem Dienstverhältnis entfernt wird.
 

Gustavo

Doppelspitze 2019
Mitglied seit
22.03.2004
Beiträge
5.511
Reaktionen
1.725
Also ich würde mich schon als SEHR arbeitnehmerfreundlich bezeichnen, so ist es nicht. Aber der Typ ist über vier Jahre (!) im Schnitt vier von fünf Tagen in der Woche zwei Stunden pro Tag zu spät gekommen, selbst noch als man ihm sagte er soll es lassen. Wer das nicht für einen Kündigungsgrund für einen Beamten hält gibt quasi die Weisungspflicht bzgl. Arbeitszeiteinteilung komplett auf. Bessere Regeln als "jeder Beamter entscheidet für sich selbst, wann er seine Arbeitsstunden abarbeiten will" braucht es aber vermutlich auch im Amt, um einigermaßen aufeinander abgestimmte Prozesse am Laufen zu halten.
 
Mitglied seit
12.05.2001
Beiträge
1.778
Reaktionen
219
wir hatten hier früher auch eine kernarbeitszeit von 08:30 uhr bis 14:00 uhr, wurde mit corona aber ausgesetzt und seitdem auch nicht wieder eingeführt.
ich kann also kommen, wann ich will, solange ich meine 39 stunden arbeitsleistung die woche erbringe. allerdings muss ich dies selbstverständlich zum einen mit meiner führungskraft absprechen und zum anderen meinen verstand nicht vollends ausschalten. wenn ich einen termin um 08:30 uhr morgens habe, kann ich schwerlich erst mittags hier auftauchen.
ich gehe davon aus, dass der mitarbeiter seinen pflichten soweit zumindest nachgekommen ist, aber beim öffentlichen dienst ist alles vorstellbar, von daher würde ich da keine hand für ins feuer legen. ich würde trotzdem jede wette eingehen, dass "ist 47.224 stunden zu spät gekommen" typisch journalistischer unfug ist, um mehr zu polarisieren und für empörungsklicks zu sorgen.
 
Mitglied seit
17.10.2006
Beiträge
6.504
Reaktionen
828
Ort
Köln
Naja zu spät gekommen heißt erstmal genau das, nämlich zu spät kommen und ist keine Aussage darüber, ob die vorgegebenen Arbeitsstunden erbracht wurden oder nicht. Wenn er seine Kernarbeitszeit nicht eingehalten hat dann ist das genau korrekt ausgedrückt. Dass man sowas schnell in Verbindung bringt mit "der ist trotzdem pünktlich gegangen, ergo zu kurz gearbeitet" ist nicht Teil der Aussage.

@elaida: Genauso kann man dann natürlich zur Arbeitsleistung argumentieren: Wenn ich meine Aufgaben erfülle, kann dem AG doch egal sein ob ich das in 20, 30 oder 40 Std. die Woche mache. Kann ich ja so sehen, aber dann sollte ich nicht einen Vertrag mit 40 Arbeitsstunden die Woche unterschreiben. Ich würde in nem Betrieb mit Kernarbeitszeiten auch gar nicht mehr arbeiten wollen, aber wenn ich nen Arbeitsvertrag unterschreibe, in dem das vorgegeben ist, dann kann ich es nicht einfach ignorieren.
 
Mitglied seit
12.05.2001
Beiträge
1.778
Reaktionen
219
Die Wette würdest du verlieren, denn das steht genauso in der Mitteilung des BVerwG: https://www.bverwg.de/pm/2023/23
es geht hier um eine kernzeitverletzung. wenn ich jeden tag um 11 uhr komme und bis 19:30 uhr arbeite, dann habe ich meinen arbeitssoll erfüllt und komme trotzdem jeden tag 2,5 stunden zu spät.

"aber er ist 48.000 stunden zu spät gekommen" ist einfach polarisierender unfug, weil es impliziert, er hätte 48.000 stunden weniger arbeitsleistung erbracht, wovon ich hier allerdings nichts lesen kann.
 
Mitglied seit
12.05.2001
Beiträge
1.778
Reaktionen
219
@elaida: Genauso kann man dann natürlich zur Arbeitsleistung argumentieren: Wenn ich meine Aufgaben erfülle, kann dem AG doch egal sein ob ich das in 20, 30 oder 40 Std. die Woche mache. Kann ich ja so sehen, aber dann sollte ich nicht einen Vertrag mit 40 Arbeitsstunden die Woche unterschreiben. Ich würde in nem Betrieb mit Kernarbeitszeiten auch gar nicht mehr arbeiten wollen, aber wenn ich nen Arbeitsvertrag unterschreibe, in dem das vorgegeben ist, dann kann ich es nicht einfach ignorieren.
richtig, nur ist die totale arbeitszeit etwas, das in der regel deutlich enger gesehen wird als eine kernzeit und zum anderen ist es durchaus üblich, die kernzeit fast schon beliebig anzupassen, wenn es der arbeitsleistung nicht im weg steht und wenn die führungskraft darüber informiert und einverstanden ist.

was natürlich nicht heißt, dass dies bei diesem vogel so gewesen sein muss. war es ja ganz offensichtlich nicht.
 

Gustavo

Doppelspitze 2019
Mitglied seit
22.03.2004
Beiträge
5.511
Reaktionen
1.725
es geht hier um eine kernzeitverletzung. wenn ich jeden tag um 11 uhr komme und bis 19:30 uhr arbeite, dann habe ich meinen arbeitssoll erfüllt und komme trotzdem jeden tag 2,5 stunden zu spät.

"aber er ist 48.000 stunden zu spät gekommen" ist einfach polarisierender unfug, weil es impliziert, er hätte 48.000 stunden weniger arbeitsleistung erbracht, wovon ich hier allerdings nichts lesen kann.

So kann man einen der mittleren Absätze in der FAZ wohl lesen, aber ich bin schon davon ausgegangen, dass er das volle Arbeitspensum leistet, sonst hätte man wohl nicht geschrieben, dass er zu spät gekommen ist, sondern sowas wie dass er fast ein volles Jahr Arbeitsleistung an Fehlstunden hat. Da das Urteil zu seinen Gunsten ausgefallen ist, ist mir der Gedanke, dass der Typ die Zeit einfach gefehlt hat ehrlich gesagt gar nicht gekommen.
 
Mitglied seit
17.10.2006
Beiträge
6.504
Reaktionen
828
Ort
Köln
Eben, war es offensichtlich nicht. Und ich stimme dir ja zu, dass Regelarbeitszeit imo einer Begründung Bedarf und üblich eine freie Zeitenwahl sein sollte. Aber ich bin auch der Meinung, dass eine 4-Tage Woche die Regel sein sollte, bleibe deswegen aber nicht jeden Freitag zuhause und beschwere mich über die kommende Kündigung.
De Facto ist er nunmal in Summe 1614 Stunden zu spät gekommen. Das ist nicht polarisierend, nur weil es für dich etwas impliziert, was da nicht steht, dass er nämlich 1614 Stunden weniger Arbeitsleistung erbracht hätte. Im Sinne aller Beteiligten sollte der Herr sich einen Job in der freien Wirtschaft bei einem entspannteren AG suchen.
 
Mitglied seit
12.05.2001
Beiträge
1.778
Reaktionen
219

An 816 Tagen unpünktlich – Beamter darf trotzdem im Dienst bleiben​

also das hier war die ursprüngliche überschrift. und jo, ich bin inzwischen vielleicht echt ein wenig hypersensibel und orientiere mich häufig nur an der überschrift selbst, aber was meint ihr denn, was viele leute hier rauslesen würden? doch dass da eine person 816 mal ungestraft später den arbeitstag beginnen konnte. oder etwa nicht? so nach dem motto er kam erst um 10 ins büro, obwohl alle anderen da schon um 8 saßen und dann hat er genau wie alle anderen um 17 uhr feierabend gemacht.
 

Gustavo

Doppelspitze 2019
Mitglied seit
22.03.2004
Beiträge
5.511
Reaktionen
1.725
doch dass da eine person 816 mal ungestraft später den arbeitstag beginnen konnte. oder etwa nicht? so nach dem motto er kam erst um 10 ins büro, obwohl alle anderen da schon um 8 saßen und dann hat er genau wie alle anderen um 17 uhr feierabend gemacht.

Der erste Satz stimmt doch auch so? Der zweite Satz natürlich nicht, aber davon wäre zumindest ich persönlich jetzt nicht ausgegangen.

Wobei man vielleicht auch mal ein bisschen realistisch sein sollte: Wenn du jeden Tag zwei Stunden zu spät kommst, obwohl dein Arbeitgeber dir gesagt hat dass du das nicht machen sollst, würde ich jetzt nicht a priori von überkorrekter Pflichterfüllung in den zwei Stunden ausgehen, die du länger da bist als alle anderen (oder auch nicht, ist ja niemand da der das kontrolliert).
 
Mitglied seit
05.01.2008
Beiträge
1.315
Reaktionen
148
Geht doch einfach darum, dass aus einer Mücke ein Elefant gemacht wird, unter Weglassung relevanter Informationen. Spiegelschlagzeile weil ein Beamter zu spät zur Arbeit kommt und das dann nacharbeitet. Okay. Ich glaub da gibt's in Behörden ganz andere Probleme.

Am Rande, als ich 2004 in einem bayerischen Finanzamt Praktikum gemacht habe, wurde gerade die 42 Stundenwoche eingeführt. Als Ausgleich wurden Kernarbeitszeiten komplett abgeschafft. War jetzt in der Praxis kein großes Ding. War mir auch garnicht bewusst, dass sich das woanders so lange gehalten hat.
 
Mitglied seit
15.09.2000
Beiträge
1.386
Reaktionen
253
Leute, ihr glaubt doch nicht ernsthaft, dass der Typ durchschnittlich um 11:30 ins Büro kommt und dann da tiptop Arbeit leistet, alle Pflichten erfüllt und dann zieht der Dienstherr das aufgrund der Formalie bis ans Bundesgericht.

Der ist sicherlich störrisch bis sonstwas, niemand will mit ihm arbeiten und erbringt keinerlei relevante Arbeitsleistung. Da man Beamten für Unkooperation und keine Arbeitsleistung aber nichts kann, sind sie halt den Weg der Unpünktlichkeit gegangen. Geht jetzt halt auch nicht.

Schreiben sicherlich alle anderen unwilligen Beamten mit. Gibt doch nichts chilligeres als um 12:00 aufzutauchen und dann ab 17:00 wenn alle anderen weg sind, sich noch Serien reinzuziehen oder sein Hausumbauprojekt zu planen. Hautpsache man stempelt.

Zum Thema Kernarbeitszeit. In der Stringenz ist es heutzutage natürlich witzlos, aber wenn man als grösserer Laden dann manche hat, die aufgrund von persönlicher Präferenz von 6:30 bis 15:00 arbeiten und andere von 12:00 bis 19:30, während wieder andere von 12:00 bis 14:00 Mittagpause machen, dann ist das sicherlich nicht optimal. Möglicherweise möchte man als Behörde sogar auch noch eine gewisse Erreichbarkeit von aussen zu absehbaren Zeiten sicherstellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mitglied seit
10.05.2003
Beiträge
5.131
Reaktionen
363
Wer das nicht für einen Kündigungsgrund für einen Beamten hält gibt quasi die Weisungspflicht bzgl. Arbeitszeiteinteilung komplett auf
Nö.
Das Gericht hat das doch erklärt: Der Arbeitgeber hätte zuerst niederschwelligere Maßnahmen ergreifen müssen. Direkt rausschmeißen als erste Maßnahme ist halt nicht.
Aber das bedeutet ja wirklich nicht dass es keine Weisungsbefugnis mehr gibt. Und auch nicht dass eine Kündigung nicht am Ende der Eskalation stehen kann. Nur halt nicht am Anfang.
 

Gustavo

Doppelspitze 2019
Mitglied seit
22.03.2004
Beiträge
5.511
Reaktionen
1.725
Nö.
Das Gericht hat das doch erklärt: Der Arbeitgeber hätte zuerst niederschwelligere Maßnahmen ergreifen müssen. Direkt rausschmeißen als erste Maßnahme ist halt nicht.
Aber das bedeutet ja wirklich nicht dass es keine Weisungsbefugnis mehr gibt. Und auch nicht dass eine Kündigung nicht am Ende der Eskalation stehen kann. Nur halt nicht am Anfang.

Du willst allen Ernstes den Standpunkt verteidigen, nachdem er im März 2015 aufgefordert wurde das zu unterlassen und im November 2015 ein Disziplinarverfahren angestrengt wurde, sollte man ihm im Jahr 2018 immer noch nicht kündigen dürfen, obwohl er es weiterhin (und sogar noch konsequenter!) gemacht hat, weil man nicht vorher Zwischenschritte unternommen hat? Völlig durchgeknallt imho.
 

Benrath

Community-Forum
Mitglied seit
19.05.2003
Beiträge
19.485
Reaktionen
664
Ist dann jetzt die Degragierung zu RR die mildere Maßnahme und wenn er jetzt weiter zu spät kommt dürfen Sie ihn entfernen... Man will es hoffen.

Sonst halt #2 an Tealc. Der wird bestimmt der 1A Kollege sonst sein.
 
Mitglied seit
10.05.2003
Beiträge
5.131
Reaktionen
363
Du willst allen Ernstes den Standpunkt verteidigen, nachdem er im März 2015 aufgefordert wurde das zu unterlassen und im November 2015 ein Disziplinarverfahren angestrengt wurde, sollte man ihm im Jahr 2018 immer noch nicht kündigen dürfen, obwohl er es weiterhin (und sogar noch konsequenter!) gemacht hat, weil man nicht vorher Zwischenschritte unternommen hat? Völlig durchgeknallt imho.
Erstmal habe ich vor Allem erklärt warum man damit nicht quasi das Weisungsrecht bezüglich Arbeitszeiteinteilung aufhebt. Tut man nicht mal ansatzweise.

Ansonsten: Ich könnte es durchaus nachvollziehen ihm dafür zu kündigen. Das ist schon ziemlich dreist was er gemacht hat. Andererseits halte ich es auch nicht für so furchtbar schlimm, solange er seine Arbeitzeit trotzdem erledigt. Dementsprechend ist das Argument des Gerichts durchaus nachvollziehbar dass man zuerst niederschwelligere Maßnahmen ergreifen hätte müssen. Das wäre wirklich nicht zu viel verlangt vom Arbeitgeber.
Hätte man so oder so Urteilen können, ich hätte bei einer Entscheidung zu einer Kündigung keinen großen Skandal gesehen. Aber im Zweifelsfall eher Arbeitnehmerfreundlich finde ich durchaus gut, also passt schon.

Völlig durchgeknallt finde ich eher da drin so ein riesiges Thema drin zu sehen. Der Arbeitgeber hätte genug Möglichkeiten gehabt damit umzugehen, bzw. hat er immer noch.
 

Gustavo

Doppelspitze 2019
Mitglied seit
22.03.2004
Beiträge
5.511
Reaktionen
1.725
Erstmal habe ich vor Allem erklärt warum man damit nicht quasi das Weisungsrecht bezüglich Arbeitszeiteinteilung aufhebt. Tut man nicht mal ansatzweise.


Na ja, nach allem was du vorher gepostet hast war für mich nicht klar, ob du überhaupt einen Rauswurf deshalb zulassen würdest. "Lächerlich" finde ich das jedenfalls nicht.


Ansonsten: Ich könnte es durchaus nachvollziehen ihm dafür zu kündigen. Das ist schon ziemlich dreist was er gemacht hat. Andererseits halte ich es auch nicht für so furchtbar schlimm, solange er seine Arbeitzeit trotzdem erledigt. Dementsprechend ist das Argument des Gerichts durchaus nachvollziehbar dass man zuerst niederschwelligere Maßnahmen ergreifen hätte müssen. Das wäre wirklich nicht zu viel verlangt vom Arbeitgeber.
Hätte man so oder so Urteilen können, ich hätte bei einer Entscheidung zu einer Kündigung keinen großen Skandal gesehen. Aber im Zweifelsfall eher Arbeitnehmerfreundlich finde ich durchaus gut, also passt schon.

Völlig durchgeknallt finde ich eher da drin so ein riesiges Thema drin zu sehen. Der Arbeitgeber hätte genug Möglichkeiten gehabt damit umzugehen, bzw. hat er immer noch.


Arbeitsrecht ist in Deutschland zu großen Teilen Richterrecht, weil sich der Gesetzgeber nie wirklich an haarkleine Regeln getraut hat. Ich stelle jetzt nicht auf absolute moralische Stringenz unterschiedlicher Regeln ab, die wird natürlich niemals erreicht werden, aber in ein etwas vernünftigeres Verhältnis als was hier geschehen sollte man es imho schon bringen können.

Ich sehe nicht, warum eine Abmahnung zwingend sein soll, wenn jemandem gesagt wurde dass er etwas zu unterlassen hat und es dann konsequent und gewohnheitsmäßig (!) weiter macht. Er wird ja effektiv sogar besser gestellt dadurch, dass erst mal keine Sanktion erfolgt ist, obwohl ihm mitgeteilt wurde was die Erwartung an ihn bzgl. der Arbeitszeit ist. Warum ihn das jetzt, nachdem er das gehört und konsequent über Jahre ignoriert hat, vor einer Kündigung schützen soll, entzieht sich mir völlig, außer halt man wäre der Ansicht, dass das in keinem Fall eine Kündigung rechtfertigen sollte.
 
Mitglied seit
10.05.2003
Beiträge
5.131
Reaktionen
363
Vorher niederschwelligere Schritte zu verlangen kann mehrere Funktionen haben und hat nichts mit der Ansicht dass es fürs konsequente ignorieren von Arbeitszeitanweisungen niemals kündigungen geben darf zu tun.
Zwischenschritte sorgen dafür dass es eine saubere Dokumentation gibt, mit Einspruchsmöglichkeiten und Schlichtungen bevor es zur maximalen Eskalation kommt. Zwischenschritte vermitteln ein deutlicheres Bild wie ernst es ist, geben dem Arbeitnehmer mehr Chancen zur Besserung bis es zur maximalen Eskalation kommt. Das sind sinnvolle Schutzmaßnahmen, und solange der Mitarbeiter nicht für den Arbeitnehmer völlig unzumutbar ist (Arbeitsverweigerung, Sabotage, absichtliche Gefährdungen oder Beschädigungen etc.) macht es für den Arbeitnehmerschutz Sinn so etwas zu verlangen.
 

Benrath

Community-Forum
Mitglied seit
19.05.2003
Beiträge
19.485
Reaktionen
664
Naja ich finde er hat mit dem verstärken des zuspät kommens nach Eröffnung des diziplinar Verfahrens ein recht klares Signal gesetzt. Das schreibt selbst das Bundesverwaltungsgericht. Dass man bei der Häufigkeit und uneinsichtigkeit trotzdem erst milder bestrafen muss, erschließt sich mir auch nicht. Vor allem in einem Umfeld wo man sich anstrengen muss, um wirklich sanktioniert zu werden.

Einziger Faktor wäre hier ein besonderer Grund wie Pflege einer Person und das wurde ihm nicht genehmigt. Ich würde dann davon ausgehen, dass es im Artikel gestanden hätte.

Vermutlich arbeitet der Mann seit 2019? Nicht mehr und bekommt jetzt nachträglich sein Geld bzw darf es behalten horray
 

Gustavo

Doppelspitze 2019
Mitglied seit
22.03.2004
Beiträge
5.511
Reaktionen
1.725
Vorher niederschwelligere Schritte zu verlangen kann mehrere Funktionen haben und hat nichts mit der Ansicht dass es fürs konsequente ignorieren von Arbeitszeitanweisungen niemals kündigungen geben darf zu tun.
Zwischenschritte sorgen dafür dass es eine saubere Dokumentation gibt, mit Einspruchsmöglichkeiten und Schlichtungen bevor es zur maximalen Eskalation kommt. Zwischenschritte vermitteln ein deutlicheres Bild wie ernst es ist, geben dem Arbeitnehmer mehr Chancen zur Besserung bis es zur maximalen Eskalation kommt. Das sind sinnvolle Schutzmaßnahmen, und solange der Mitarbeiter nicht für den Arbeitnehmer völlig unzumutbar ist (Arbeitsverweigerung, Sabotage, absichtliche Gefährdungen oder Beschädigungen etc.) macht es für den Arbeitnehmerschutz Sinn so etwas zu verlangen.

Ich verstehe den Sinn so einer Regelung schon und, wie gesagt, ich bin auch absolut für starken Arbeitnehmerschutz. Aber ich sehe halt auch einfach nicht, dass man die Regelung SO absolut setzen muss, dass die Zahl der Verfehlungen gar keine Rolle mehr spielt, weil jemand vorher nicht sanktioniert wurde.

In der Pressemitteilung steht jetzt nicht was sie ihm gesagt haben, aber nach menschlichem Ermessen wird es jetzt nicht so gewesen sein, dass sie ihm einmal gesagt haben "oh übrigens, wir wollen dass du bitte zu deinem normalen Arbeitszeitbeginn hier bist" und dann ist er noch 700x zu spät gekommen weil ihm nicht klar war dass das keine Frage nach einer Gefälligkeit war. Vermutlich hat der Typ es einfach mal drauf angelegt und da sehe ich dann auch keinen sinnvollen Schutzzweck mehr.
Eine Chance zur Besserung hast du auch, ohne dass man dich sanktioniert und eine Kontrollfunktion gibt es trotzdem (hat ja bei ihm sogar gegriffen). Vielleicht gehen hier die priors doch deutlich weiter auseinander als ich dachte aber ich persönlich wäre jedenfalls absolut nicht überrascht, wenn ich aus dem Beamtenverhältnis entlassen werde, wenn ich trotz Anweisung fast jeden Tag ein paar Stunden zu spät komme. Fällt mir zumindest sehr schwer zu glauben, dass der Typ da einem Irrtum aufgesessen ist, was er sich leisten kann und was nicht und dann aus allen Wolken fiel, als sie gerichtlich gegen sein Beamtenverhältnis vorgegangen sind, weil er vorher nicht sanktioniert wurde.
 
Mitglied seit
10.05.2003
Beiträge
5.131
Reaktionen
363
Ich sage ja auch nicht dass man die Regelung so absolut setzen muss. Nur das man es kann und es dafür durchaus auch Gründe gibt die ich genannt habe, und ich daher Verständnis für das Urteil habe.
Wie gesagt ich hätte mich auch bei einem anderen Urteil nicht furchtbar gewundert.
Ich widerspreche vor Allem deiner vehemente Ablehnung, widerspreche dass das jetzt irgendwie ein großer Skandal wäre und deiner Aussage dass man damit quasi die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers bezüglich Arbeitszeiten komplett aufgibt.
 

Celetuiw

StarCraft: Brood War
Mitglied seit
01.04.2008
Beiträge
4.266
Reaktionen
1.363

Scheint zweiteres zu sein. Hat einfach später angefangen zu Arbeiten und entsprechend länger gemacht.

Haben die keine Gleitzeit oder was? Hat sogar mein Amt und wir sind echt Steinzeit :rofl:
Dann ist es allerdings schon Vorsatz, dass der Spiegel diese Info weggelassen hat. Damit ist der ganze Aufreger im Artikel ne Luftnummer.

Kernarbeitszeiten, lol, leben wir noch im Jahr 2019 oder was.
Dies!
 
Mitglied seit
19.11.2003
Beiträge
1.972
Reaktionen
78
Ich finde es krass wie viele Leute hier das OK finden. Wenn ein Chef eine nachvollziehbare, verhältnismäßige Anweisung gibt, dann ist dem Folge zu leisten. Wer das nicht machen will, kann sich nen neuen Job suchen. Wenn man beschissene Arbeitsbedingungen bietet, werden einem die guten Leute ausgehen.

Woke-4-Tages-Woche-Bubble :elefant:
 
Mitglied seit
30.06.2007
Beiträge
5.628
Reaktionen
725
Jo aber echt. Könnte ich aber machen. Frühdienst um 6:00 ist echt immer grausam, deshalb komme ich jetzt immer erst um 9:00 und sitze dem Spätdienst noch bis 17:00 auf den Füßen. Der AG kann mir nix, ich bin ja trotzdem acht Stunden da :elefant:
 
Mitglied seit
05.01.2008
Beiträge
1.315
Reaktionen
148
Ich finde es krass wie viele Leute hier das OK finden.

Naja zwischen "OK finden" und bundesweite Aufregung, Skandal und Entlassung aus dem Dienstverhältnis gibt es schon noch zwei, drei Zwischenstufen. Und genau diese Zwischenstufen werden hier eingenommen.

Von diesem konkreten Fall abgesehen, wurde noch grundsätzlich zu Kernarbeitszeiten diskutiert. Bei meinem Team klappt das ohne z.B. sehr gut. Wenn zu bestimmten Zeiten Besprechungen angesetzt sind, ist jeder der gebraucht wird auch dabei. Home office sei Dank.
 
Oben