Ich sage ja auch nicht dass man die Regelung so absolut setzen muss. Nur das man es kann und es dafür durchaus auch Gründe gibt die ich genannt habe, und ich daher Verständnis für das Urteil habe.
Gut, ersetz muss durch "sollte". Urteil ist Urteil und es ergibt imho wenig Sinn darüber, zu diskutieren, ob es jetzt richtig ist oder nicht, denn einerseits fehlt uns die rechtliche Expertise und andererseits gibt es ja eh kein objektives "richtig/falsch", da das Bundesgericht das ja selbst definiert.
Wie gesagt ich hätte mich auch bei einem anderen Urteil nicht furchtbar gewundert.
Ich widerspreche vor Allem deiner vehemente Ablehnung, widerspreche dass das jetzt irgendwie ein großer Skandal wäre und deiner Aussage dass man damit quasi die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers bezüglich Arbeitszeiten komplett aufgibt.
Ich habe nicht gesagt dass es ein "Skandal" ist. Ich finde es nur nicht nachvollziehbar und mich stört auch die Systemwidrigkeit. Ich sehe nicht, wie man ernsthaft wird behaupten können, dass es sich hier um einen vom Sinn des Arbeitnehmerschutz gedeckten Sachverhalt handelt. Ich gehe fest davon aus der Typ wusste genau, dass was er macht kein Kavaliersdelikt ist und ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen kann. Sich dann dahinter zu verstecken zu argumentieren "ja, aber man hätte mich nicht nur auf mein Fehlverhalten hinweisen sondern mich auch in einem Zwischenschritt sanktionieren müssen", wenn man selbst nach dem Hinweis das eigene Fehlverhalten jahrelang (!) nicht abstellt und sogar noch erweitert kann es für mich nicht sein. Finde ich genauso scheiße wie wenn ein Arbeitgeber wegen nichtiger Verfehlungen, die aber de jure Abmahnungen rechtfertigen, abmahnt/kündigt.
Wenn ALLE Arbeitnehmer in Deutschland einen in seiner Substanz vergleichbaren Kündigungsschutz genießen würden könnte man vielleicht noch darüber reden (dass das volkswirtschaftlich vermutlich nicht wünschenswert wäre steht nochmal auf einem anderen Blatt), aber da das nicht so ist, sehe ich Null wie jemand wegen fehlender Sanktion besser gestellt werden soll, der so dreist seine Arbeitnehmerpflichten unterläuft. Sehe auch nicht, woher euer Verständnis dafür kommt.
Der Teil mit der Weisungsbefugnis(bzgl. der Arbeitszeit galt btw dafür, dass man für sein Verhalten gar keine Kündigung für gerechtfertigt hält, was mir aus deinen ersten Posts nicht klar wurde, aber mittlerweile hast du ja auch gesagt dass der Arbeitgeber nach Abmahnung auch kündigen können sollte.