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gut, mein fehler. bezog mich jetzt nur auf den teil mit dem öffentlichen frieden.
Die gleiche Masche, der gleiche Fehler:Der Bundesgerichtshof hatte mit Urteil vom 18. September 1979 (VI ZR 140/78) festgestellt, dass Menschen jüdischer Abstammung aufgrund ihres Persönlichkeitsrechts in der Bundesrepublik Anspruch auf Anerkennung des Verfolgungsschicksals der Juden unter dem Nationalsozialismus haben.
Genau darum geht es. Wir vertreten nun mal den Anspruch einer allgemeinen Rechtssprechung. Hier handelt es sich um einen Spezifalfall, der speziell behandelt wird. Darum liegt ein klarer Prinzipienbruch vor.Original geschrieben von SwAtCh-IrOnY
Das Problem ist, dass hier Geschichte gegen Dogmatik abgewogen wird. Zufriedenstellend ist das natürlich nicht, besonders nicht in der höchsten Disziplin der Dogmatik, dem Strafrecht.