ARMENIER-GESETZ: Türken über Frankreich erbost

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gut, mein fehler. bezog mich jetzt nur auf den teil mit dem öffentlichen frieden.
 

shaoling

Guest
Ich bin kein Rechtsgelehrter, bezweifle aber als Laie, dass es üblich wäre, extra einen neuen Absatz hinzuzufügen, nur um zu verdeutlichen, was eigentlich rechtlich definiert und durch Präzedenzfälle als gängige Rechtspraxis ausreichend etabliert sein sollte. Ginge es nur um die Klarstellung, wäre meines Erachtens ein Urteil des Bundesgerichtshofes der übliche Weg gewesen, aber das kann ich nicht sicher sagen.
Überhaupt, nimmt man sich Absatz $ 130, Absatz 1 mal sachlich vor, stellt man fest, dass sich darin überhaupt keine Grundlage für ein Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung findet. Nichts von dem, was dort als Kriterien aufgeführt ist - Aufstachelung zum Hass, Forderung von Gewalt- und Willkürmaßnahmen, Beschimpfung und Verleumdung - trifft auf die Holocaust-Leugnung zu.
Davon abgesehen stellt die Tatsache, dass etwas vielen Menschen nahe geht, sie verletzt oder wütend macht, noch lange keine Gefährdung des öffentlichen Friedens dar.

Interessant finde ich übrigens auch
Der Bundesgerichtshof hatte mit Urteil vom 18. September 1979 (VI ZR 140/78) festgestellt, dass Menschen jüdischer Abstammung aufgrund ihres Persönlichkeitsrechts in der Bundesrepublik Anspruch auf Anerkennung des Verfolgungsschicksals der Juden unter dem Nationalsozialismus haben.
Die gleiche Masche, der gleiche Fehler:
Original geschrieben von SwAtCh-IrOnY
Das Problem ist, dass hier Geschichte gegen Dogmatik abgewogen wird. Zufriedenstellend ist das natürlich nicht, besonders nicht in der höchsten Disziplin der Dogmatik, dem Strafrecht.
Genau darum geht es. Wir vertreten nun mal den Anspruch einer allgemeinen Rechtssprechung. Hier handelt es sich um einen Spezifalfall, der speziell behandelt wird. Darum liegt ein klarer Prinzipienbruch vor.
 
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Stell dir mal vor, z.B. 70% der Deutschen würden heute den Holocaust leugnen. Dann wäre doch sicher reichlich Zündstoff vorhanden den "öffentlichen Frieden" zu "stören". Die Familien der Opfer fühlten sich wohl mehr als nur "im falschen Film"... Stell dir nur mal z.B. die Medienschlachten vor, dies dann geben würde. Ganz sicher würden da ernsthafte Unruhen entstehen.

Mit welcher (hauptsächlichen) Absicht wird denn der Holocaust sonst geleugnet als, wenigstens indirekt, "zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufzustacheln" oder "Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet"? Jeder weiss, muss wissen, dass sie es getan haben. Was ist die Absicht es zu leugnen? Um sie in Schutz zu nehmen, zu verteidigen.
 
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