Nur 3 % aller Schußwaffendelikte in Deutschland werden mit legal besessenen Waffen begangen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß diese Delikte nicht zwangsläufig auch von den originären Eigentümern dieser legal besessenen Waffen begangen werden. Zu den legalen Schußwaffen als Tatwaffen werden auch gestohlene Waffen aus Privat- und Staatsbesitz gezählt, die dann von Verbrechern mißbraucht wurden. Ebenfalls in den 3% enthalten sind die Vergehen, die von staatlichen Waffenträgern/-besitzern begangen werden, also z.B. Polizeibeamte, Soldaten, BGS.
Um die wirklich Quote von Verbrechen zu ermitteln, die mit legalen Waffen von privaten Legalwaffenbesitzern begangen werden, benötigt man detailiertere Angaben als die der öffentlichen Polizeilichen Kriminalstatistik, welche jedoch der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Errechnet man auf Grundlage der vorhandenen Verteilung (behördliche vs. privat besessen), so kommt man in etwa auf eine Quote von 0,006%.