natürlich ist notwehr auch bei raub möglich, notwehr ist auch bei diebstahl oder beleidigung möglich (unter bestimmten voraussetzungen) oder bei allen anderen "angriffen". das recht braucht dem unrecht nicht zu weichen.
jedoch kann man sein recht nicht immer sofort mit tödlicher gewalt durchsetzen, was einem einleuchten dürfte. das geht aus dem rechtstaatlichen prinzip des mildesten mittels hervor, wenn du so möchtest. unnötige härte kann von der rechtsordnung nicht gedeckt werden.
Bis hierhin richtig.
deswegen hätte der opa ein milderes mittel anwenden müssen.
Der Schluss ("deswegen") ist falsch. Denn der Satz heißt komplett:
Erforderlich ist eine Notwehrhandlung, wenn es kein milderes Mittel gibt, das bei
gleicher Wirksamkeit einen geringeren Schaden anrichtet. Der Rentner durfte aufgrund der Notwehrlage (jedenfalls rechtswidriger Angriff auf sein Geld, dass die Angreifer schon hatten) eine Handlung wählen, die mit
vollkommener Sicherheit jede Gefahr für sein Eigentum
endgültig unterbindet, wobei er kein Risiko eingehen muss, dass er durch Verlust des Überraschungsmoments überwältigt wird. D.h. von allen in Frage kommenden Handlungen, etwa Warnruf, Warnschuss, Schuss aufs Knie oder gar vollkommenes Absehen vom Schusswaffengebrauch, können wir schon mal alle wegstreichen, die nicht mit 100% Sicherheit zum Erfolg führen oder die dem Gegner eine Reaktion ermöglichen, die dann eine weitere Abwehr verhindern. Aufgrund der Interessenlage (böser Angreifer der selbst Schuld ist gegen armes, unschuldiges Opfer) muss das Opfer hier nicht einmal ein Risiko eingehen.
So. Wie du ja richtig schreibst, kennen wir die genaue Lage nicht, von daher ist es eh alles Spekulation. So wie ich mir das vorstelle, war der Todesschuss aber erforderlich. Denn:
Zunächst mal war der Herr sehr alt und seine Gegner jung und aktiv. D.h. bei jeder Handlung muss man bedenken, dass sie sich möglicherweise sofort auf ihn stürzen und der Todesschuss dann evtl. nicht mehr möglich ist. Umgekehrt wäre er aber dann sofort in extremer Gefahr, weil die Täter eh schon aufgewühlt waren und fliehen wollten.
Weiterhin sollte man bedenken, dass in einer solch hektischen Lage noch dazu im Gebäude (?) vielleicht kein sicherer Schuss ins Bein möglich ist, sondern dass nur das Zielen auf den Torso ausreichend Sicherheit gibt, dass man auch trifft. Ein Fehlschuss könnte nämlich genau wie ein Warnruf dazu führen, dass die Angreifer sich auf ihn stürzen. Auch ein solches Risiko muss das Opfer nicht eingehen.
Und selbst wenn nicht...selbst wenn die Angreifer dann so schnell wie möglicht fliehen würden, würde das dann den gezielten Schuss ins Bein noch weiter erschweren. Dann verschwinden die Räuber Haken schlagend in der Finsternis und der Renter hat das Nachsehen.
Wie gesagt, es mag auch alles anders gewesen sein. Der Fall wäre durchaus anders, wenn der Rentner den Jugendlichen körperlich deutlich überlegen wäre, die ganze Sache auf einem hell erleuchteten Feld ohne Deckung spielte und der Rentner ein Scharfschützengewehr gehabt hätte. Weiß man alles nicht. Es kann so oder so gewesen sein. Aber es deutet imho einiges auf eine Rechtfertigung hin und bei Notwehr bin ich doch sehr stark geneigt, alles zugunsten des in Notwehr Handelnden auszulegen.
yentoh schrieb:
Der Opa war 77, er hat sein Leben bereits gelebt. In einem solchen Fall ist das Notwehrrecht fuer Rentner krass eingeschraenkt, vorallem wenn denen keine koerperliche Beeinträchtigung droht, sondern nur die Wegnahme einer Sache, denn gerade Rentner haben sowieso mehr als sie brauchen.
Aber es ist halt typisch fuer eine Greisenrepublik, dass selbst die jungen Leute in Internetforen das Leben eines Halbtoten ueber das eines jungen Erwachsenen stellen.
Gluecklicherweise sieht das BVerfG dies anders und erlaubt keine Trutzwehr von Rentnern gegenüber Jugendlichen, wär auch noch schöner.
Jo, wär ja echt noch schöner, wenn Rentner sich nicht von Halbstarken ausrauben lassen müssten.
Und natürlich hast du auch eine Quelle, in der a) sich das BVerfG mit Notwehr beschäftigt, wo doch die Strafprozesse den ordentlichen Gerichten zugewiesen sind und wo es b) sagt, dass "Trutzwehr von Rentnern gegenüber Jugendlichen" nicht erlaubt sein soll. Hast wohl in der AT Vorlesung letzte Woche was vom Kirschbaumfall aufgeschnappt, aber nicht zuende zugehört....
Wobei...dein erster Satz zeigt eigentlich dass du wohl kaum studierst, eher, dass du genauso erschossen gehörst, wie der Räuber.