Überfall auf Sommercamp- zwei Verletzte

Desolator

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von einer unbekannten
Person überfallen.

Bei den Tätern soll es sich um mehrere junge Personen handeln, welche
schwarz gekleidet waren und Kappen oder Kapuzen auf ihren Köpfen
trugen.

nazischlägerquelle bitte?
 
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Original geschrieben von Desolator
von einer unbekannten
Person überfallen.

Bei den Tätern soll es sich um mehrere junge Personen handeln, welche
schwarz gekleidet waren und Kappen oder Kapuzen auf ihren Köpfen
trugen.

nazischlägerquelle bitte?

1. das KFZ zeichen mit dem sie weg fuhren gehört einem nazi
2. kommt es da ständig zu übergriffen von Nazis auf jugendlichen
http://www.antimanifest.de/ararfksc.htm
3. fand am gleichen tag eine gegen Nazi demo an diesem tag statt
http://www.hna.de/schwalmstadtsolo/00_20080720171223_quotDie_Schwalm_bleibt_buntquot.html
 
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Original geschrieben von AndersZorn
Im Schwalm Ederkreis wurde ein 13 Jähriges Mädchen im Schlaf von Nazis mit einem Spaten schwer verletzt ein 23 jähriger leicht

Die dortigen Nazis stehen unter der Führung von Kevin Schnippkoweit unserem Exvodsphoenix

es ist fraglich ob das mädchen überlebt


http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/44149/1231840/polizei_homberg

@Kevin wenn du das liest ist es das wert?

Update das Mädchen lebt.


Kevin ist Mutmasslich als Haupttäter jetzt in Untersuchungshaft wegen versuchtem Totschlags.

(Die tagesschau sprach von einem Wohnungslosen Täter was nur auf Kevin schliessen lässt)
 
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Also wer sich ueber exvodsphoenix informieren will, der kann das mithilfe von youtube und google machen.
Anscheinend behauptet er ja, dass er nicht zum rechten Kreis gehoert, sondern nur mit ihnen sympathisiert, leider hat er soviele Spuren im Netz hinterlassen, dass ihm diese Luege niemand abnehmen kann.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
wer zum geier ist kevin und seit wann gibts auf bw.de sowas?:(
 
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Original geschrieben von HeatoR
wer zum geier ist kevin und seit wann gibts auf bw.de sowas?:(

kevin ist ein ehemaliger BW.de Moderator ich glaub er war fürs LSZ zuständig.

Er fiel besonders mit seinem einem Thread auf wo er eine Nazi Tätowierung wollte und wir ihm sagen sollten wieviel das beim Tätowierer kostet

auch hat er mal einen guten Spruch über die tatsache abgelassen das er kein Fascho ist sondern National Sozialist
 
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Ja mei, arbeitsloses dummes assipack das im leben nichts auf die reihe kriegt weil es zu dumm ist selbst die einfachten jobs zu erledigen. Da sucht man sich halt irgend wen der schuld ist (Ausländer nehmen uns die arbeitsplätze weg!!!!!1111) dann muss man schon nicht der eigenen dummheit die schuld geben...
 
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Original geschrieben von Desolator
egal wie mies der kerl ist aber immer mal halblang, Herr Vorverurteiler


lol vorverurteiler das würde ja bedeuten das ich keine Ahnung hab. Bin aber tatsächlich am rande involviert und hab da meine Ahnung
 
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Mehr Infos zu Phoenix plz, sah ihn die letzten Wochen diverse Male in op ger-a,
seit wann soll er denn inhaftiert sein?
 
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Original geschrieben von morphium

genau, du hast da "deine ahnung"... spekulationen und falschbeschuldigungen gehören hier nicht rein!

http://de.indymedia.org/2008/07/222999.shtml
und dazu noch was die rechten davon halten und ihre "Presse"
http://de.altermedia.info/general/missgluckter-solid-campingausflug-230708_15295.html

Kevin Schnippkoweit gesteht Überfall

und du zügel dich mal als ob ich hier jemanden falschbeschuldigen würde.

Du solltest vielleicht erst recherchieren bevor du mir irgendwas unterstellst.
 
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Ich würd ihm ja die 15 jahre gönnen. Wird aber sicherlich deutlich milder ausfallen das urteil...
 

shaoling

Guest
Schnippkoweit tritt im Internet zumeist unter dem Pseudonym „exvodsPhoenix“ auf, unter dem er die Videos auch bei youtube einstellt.
:eek:

15 Jahre für versuchten Totschlag? Hm, passt.

Mal paar seriösere Quellen.

taz
Zum Überfall:
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/13-jaehrige-schwer-verletzt/
Zu den Hintergründen:
GÖTTINGEN taz
In seinen Videos soll er behauptet haben, Deutschland befände sich im Krieg gegen die Juden. Nun sitzt Kevin S. in Untersuchungshaft, weil er selbst in den Krieg gezogen ist. Der 19jährige hat gestanden zusammen mit anderen Rechtsextremisten ein Camp der Linken-Jugendorganisation Solid in Hessen angegriffen zu haben.
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/im-schlaf-von-rechten-attackiert/

http://www.fr-online.de/frankfurt_u...f6b2a9b500b2da87d6331f604148ab&em_cnt=1371393


Warum ist das eigentlich kein versuchter Mord? Sind die Beweggründe nicht niedrig genug? :8[:


[edit]
Seine Kameraden haben sich auch dazu geäußert:
Peinlicher Auftritt in Hessen
Das Video-Team Media-Pro-Patria distanziert sich ganz klar von Gewalttaten an Andersdenkenden und Andersfarbigen.
Das Verhalten des Kameraden ist auch für uns völlig unbegreiflich, da in unseren Videos genau solche Taten angeprangert werden.
Ein Kind zu schlagen kann unter keinen Umständen toleriert werden.
Daher sehen wir uns gezwungen Kevin Schnippkoweit aus sämtlichen Arbeiten in regionalen Strukturen und auch in unserem Projekt auszuschließen.

Mit besten Grüßen Euer media-pro-patria-team
http://www.media-pro-patria.net/nachrichten.html
 

Desolator

OT-Forum, Flashgame0wner 2008
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Original geschrieben von AndersZorn



Du solltest vielleicht erst recherchieren bevor du mir irgendwas unterstellst.
lol du solltest vielleicht erst mal deine quellen posten bevor es zu verwirrungen kommt.

zum thema:
10-15 Jahre, sehr gerne. Verdient hat ers
 

Clawg

Guest
Thema aus Randnotizenthread geteilt, auf PN-Wunsch anderer Thread-titel
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Warum ist das eigentlich kein versuchter Mord? Sind die Beweggründe nicht niedrig genug?

hehe könnte man in der tat denken :)
niedere beweggründe iSd. StGB sind: habgier, befriedigung des geschlechtstriebes, mordlust oder sonstige niedere gründe. die ersten drei fliegen per se schonmal raus, bleiben höchstens die sonstigen gründe, wozu rassenhass zB. nach hM. zählt....ausserdem steht das mordmerkmal der heimtücke für mich im raum, denn schlafende nehmen ihre arglosigkeit mit in den schlaf, so der BGH, demnach ist ein tötungsversuch an einem schlafenden immer auch heimtückisch und somit ein mordversuch...aber naja, deutsche gerichte sind eh so ne sache für sich :D
allerdings fehlt es wohl am subjektiven tatbestand würd ich mal vermuten...also wenn er sich nicht vollkommen deppert anstellt wird es schwer sein ihm nachzuweisen, dass er in tötungsabsicht gehandelt hat und ein eventualvorsatz ist vor gericht eh immer ne sehr schwammige sache, allerdings hätten sie, wenn sie schon auf versuchten totschlag klage erheben, auch versuchten mord annehmen können...imho
 

shaoling

Guest
Naja, wer einem hilflosen 13-jährigen Mädchen mit Bierflaschen und einem Klappspaten auf den Kopf schlägt, dem ist die Tötungsabsicht wohl nicht schwer nachzuweisen.
 
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zum Thema... ach du scheiße... hab die alten videos von dem gesehen, aber das natürlich nie und nimmer ernst genommen, bitter wenn man wüsste dass man im Prinzip viel früher hätte eingreifen KÖNNEN (natürlich ist das schwer, und wenn mans macht heißt es von allen Seiten man reagiert über, aber diese Tendenzen waren zweifelsfrei da und ein anonymer Hinweis bei der Polizei wäre sicher auch angebracht gewesen...)
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Naja, wer einem hilflosen 13-jährigen Mädchen mit Bierflaschen und einem Klappspaten auf den Kopf schlägt, dem ist die Tötungsabsicht wohl nicht schwer nachzuweisen.

so einfach ist das nicht. mit vorsatz handelt, wer das voluntative element und das kognitative element erfüllt. also das wissen und wollen ob des taterfolges. es ist bei einer derartig spontanen tat aber kaum möglich nachzuweisen, dass er die ABSICHT hatte das mädchen zu töten.

wohl könnte ein dolus directus 2. grades vorliegen, also eine konstelation bei der der täter WEIß dass sein handeln den schädlichen erfolg herbeiführen kann und dieses risiko bewusst in kauf nimmt...da wäre fraglich ob der typ in dem augenblick wirklich wusste, dass er das mädchen töten kann mit dem was er macht...sowas wurde schon so und so entschieden...daher wirds eher auf nen eventualvorsatz hinauslaufen, also das reine für möglichhalten des taterfolges und das sich damit abfinden...das wird aber wie gesagt erst im prozess zu klären sein ob ihm wirklich bewusst war, wie weitreichend die konsequenzen seines handelns waren...das werden jedenfalls seine anwälte fahren nehme ich an, denn wenn sie das subjektive element kicken können ist der typ fein raus, einen fahrlässigen veruch gibt es nicht und es käme halt nur eine gefährliche körperverletzung bei rum ( würde aber auch reichen um ihn lange wegzusperren )
 
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mal ne frage am rande... wie wurde er seinen mod-posten los? gabs nen grund oder einfach keinen bock mehr? das moderator-klima war ja imho sagen wir mal nicht immer so 100%ig politisch neutral auch wenn sich das gefuehlt verbessert hat.
 
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Peinlicher Auftritt in Hessen
Das Video-Team Media-Pro-Patria distanziert sich ganz klar von Gewalttaten an Andersdenkenden und Andersfarbigen.
Das Verhalten des Kameraden ist auch für uns völlig unbegreiflich, da in unseren Videos genau solche Taten angeprangert werden.
Ein Kind zu schlagen kann unter keinen Umständen toleriert werden.
Daher sehen wir uns gezwungen Kevin Schnippkoweit aus sämtlichen Arbeiten in regionalen Strukturen und auch in unserem Projekt auszuschließen.

Mit besten Grüßen Euer media-pro-patria-team
das media-pro-patria-team unterstützt also gewalttaten der kameraden gegen gleichfarbige gleichdenkende erwachsene? finde ich gut :top2:
 

Celial

Guest
Original geschrieben von Quint
So gut dir die Idee jetzt gefällt, in spätestens fünf Jahren wirst du dich fragen, wie du nur so dumm sein konntest.

aus dem tattoo thread. ich denke, nach der ersten woche im knast überdenkt er seine politischen ansichten nochmal...

edit: der stern hat einen online-artikel über ihn verfasst... falls er berühmt werden wollte, spätestens jetzt ist er in der großen welt der berichterstattung angekommen
http://www.stern.de/politik/panorama/:Nazi-%DCberfall-Pl%F6tzlich-Schei%DF-Zecke/632353.html
 
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Original geschrieben von Celial


aus dem tattoo thread. ich denke, nach der ersten woche im knast überdenkt er seine politischen ansichten nochmal...




gibts den Thread noch wo ?
 
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Ebenfalls aus dem Tattoo-Thread:

Original geschrieben von exvodsPhoenix
ich bin rechts... O.o"
und das wissen auch alle meine freunde..
das einzige problem dabei ist nur das viele rechts mit rechtsradikal vergleichen/verwechseln
aber wie schon gesagt das ist nicht mein problem..
Tja, jetzt wo die böse Polizei es auch verwechselt hat, scheint es dann ja doch sein Problem zu sein :rofl2:

Naja, sollen sie ihn ruhig einbunkern. Mein Mitleid mit Leuten, die auf Wehrlose einprügeln, hält sich doch sehr stark in Grenzen.
 
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Original geschrieben von Kuma
Ebenfalls aus dem Tattoo-Thread:


Tja, jetzt wo die böse Polizei es auch verwechselt hat, scheint es dann ja doch sein Problem zu sein :rofl2:

Naja, sollen sie ihn ruhig einbunkern. Mein Mitleid mit Leuten, die auf Wehrlose einprügeln, hält sich doch sehr stark in Grenzen.

stimmt bei dir muss man da schon mindestens einmal falsch gucken oder Busta heißen :rofl2:
 
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Original geschrieben von Outsider23
Die kommentare zum artikel sind das beste. Unglaublich was dieser braune scheisseeintopf für einen dünnschiss von sich gibt.

Was fürn “kleines Mädchen”? Immerhin groß genug um gegen Nazis zu demonstrieren. Also wer das eine will, muss bisweilen auch das andere mögen… - Der Hausmeister


wtf
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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kein aufwendiges motiv (was genau erzähle ich nicht sonst werde ich gleich wieder als etwas abgestempelt was ich nicht bin/sein will.)

na klar, ein glück war er nicht radikal o_O
 
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War das nicht der Typ mit der ICQ Nummer im Bus.

und dem Gespräch mit nem Mädel: "Willst du meine Freundin sein?"


Oder bin ich da falsch?
 

shaoling

Guest
Heator,

kenne mich mit den ganzen juristischen Normen und Begriffen nicht aus, finde es allerdings interessant, das an so einem Fall mal durchzuspielen, gerade wo du die Subjektivität erwähnst (war es dem Täter bewusst?).
Natürlich ist eine Abwägung betreffend des Tätersubjekts notwendig, aber ich finde es schon bedenklich, wenn ein Rechtsstaat sich hier, gelinde gesagt, so weit aus dem Fenster lehnen wollte. Wo sollte das enden? Dann könnte ja jeder Amokläufer beteuern, er wollte nur wild auf Menschen rumballern, dass dabei jemand zu Schaden kommen könne, sei ihm allerdings nicht bewusst gewesen...
Das Recht ist normsetzend. Also muss nach meinem Empfinden nicht in erster Linie zählen, was ihm bewusst war, sondern was ihm hätte bewusst sein müssen.
Und wer mit einem harten Gegenstand mehrfach auf den Kopf eines wehrlos am Boden liegenden Menschen einschlägt, der handelt in Tötungsabsicht oder nimmt billigend in Kauf, dass er einen Menschen tötet.

Ich würde hier einen anderen Argumentationsansatz wählen. Das Mädchen schwebte offenbar in Lebensgefahr. Wenn wir also im Falle ihres Todes (mindestens) einen Totschlag gehabt hätten, muss es im glücklichen Falle ihres Überlebens ein versuchter Totschlag sein.
Wenn man ihn nur wegen gefährlicher/schwerer Körperverletzung anklagen würde, wäre die Schlussfolgerung daraus doch, dass ihr Tod ein "Versehen" gewesen wäre. Hätte man ihn dann wegen fahrlässiger Tötung angeklagt?
Ich denke und hoffe(!) mal nicht...
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
jaaa also mal eins nach dem anderen:

eine straftat besteht immer aus einem objektiven(erfüllung der tatbestandsmerkmale ) und einem subjektiven teil (vorsatz/fahrlässigkeit ).

wir einer dieser beiden teile nicht erfüllt, dann gibt es natürlich auch keine straftat..

wenn man wie in unserem fall den objektiven tatbestand relativ problemlos bejahen kann, dann stellt sich nur noch die frage nach dem subjektiven tatbestand. und da ist es keines wegs ein "aufbegehren des staates" oder ein "aus dem fenster lehnen", vielmehr ist es zwingend notwendigkeit um den prinzipien der rechtsstaatlichkeit gerecht zu werden. dass er den tod des mädchen billigend in kauf genommen hat würde ja für einen eventualvorsatz reichen, und davon scheint ja zumindest die staatsanwaltschaft überzeugt zu sein, sonst hätte sie ja nicht anklage auf versuchten totschlag erhoben.

ich zweifele das lediglich an, denn ich sehe es keineswegs als erwiesen, dass wenn jemand im halbdunkeln im zelt wild auf eine person einschlägt er zwingend den tod dieser person billigend in kauf nimmt. wenn dem so wäre, dann müsste man theoretisch jeden an einer schlägerei beteiligten der jemadem mit einer flasche einen überzieht wegen versuchtem totschlag anklagen.

es ist nunmal elementar wichtig für einen rechtsstaat verbrechen auch tätergerecht zu beurteilen, sonst hat strafe überhaupt keinen effekt mehr, ausser einer möglichem prävention und befriedigung von rachegelüsten. ich sehe in der tat persönlich einfach eher eine gefährliche körperverletzung, aber das ist nur eine grobe einschätzung, weil man natürlcih den sachverhalt nur aus den medien kennt. letzendlich entscheidet der richter in freier beweiswürdigung.

zum thema amokläufer: das argument wird nicht greifen. wie gesagt kognitatives und voluntatives element müssen gegeben sein. ( wissen und wollen des taterfolges ). das wäre direkter vorsatz. absicht ( dolus directus 2.) wäre ein fehlendes voluntatives element ( d.h täter weiß was passieren WIRD, ist ihm aber egal, oder nimmt es in kauf -> unser amokläufer )

du siehst, eine dieser vorsatzformen kommt bei phoenix wohl eher nicht in betracht, weil man nicht unterstellen kann, dass jeder, er mit einem gegenstand unkoordiniert auf eine person einschlägt wahrscheinlich ihren tod hervorruft.
bleibt noch der eventualvorsatz ( für möglich halten auf der wissensseite und billigend in kauf nehmen auf der wollen seite )
das ist die vorsatzform die hier greifen könnte, und laut stA auch greift. es bleibt abzuwarten wie sich der richter entscheidet, aber ich bin mir recht sicher, dass die anwälte versuchen werden zu beweisen, dass phoenix gar nicht bewusst war, dass er lebensgefährliche handlungen an dem mädchen vollbringt und dass er weder gezielt noch koordiniert vorging, sondern in einem spontanten ausbruch affektiver gewalt handelte. sollte das mädchen sterben ist der tatbestand der körperverletzung mit todesfolge erfüllt ( §227 StgB als Qualifikation zu §224 )
 
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