Livo
Guest
Original geschrieben von KöniG_RaVeN_I.
Ausserdem ist es dann nur noch eine Sache von einem durchschnitllich begabten Anwalt dem Gericht deutlich zu machen, dass durch mein W-Lan die halbe Nachbarschaft mitsurfen konnte (Auf einmal höhere Gebühren usw), oder auch nur könnte (Wenn bei mir nix gefunden wird...).
Dann ist es Sache des durchschnittlich begabten Anwalts der Gegenseite, auf den Umstand hinzuweisen, dass die dem Router beigefügte Sicherungssoftware trotz entsprechender Aufforderung nicht installiert bzw. nicht eingesetzt wurde. Das daraus resultierende Scheunentor im Netzwerk beruht daher auf vorsätzlichem, wenigstens fahrlässigem Handeln und ist deswegen von dem WLAN-Betreiber zu vertreten. Der Gebührenanspruch des Netzbetreibers bleibt bestehen bzw. lebt in einem Schadensersatzanspruch gegen den WLAN Betreiber fort.

