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Wireless Lan Laptop

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Livo

Guest
Original geschrieben von KöniG_RaVeN_I.

Ausserdem ist es dann nur noch eine Sache von einem durchschnitllich begabten Anwalt dem Gericht deutlich zu machen, dass durch mein W-Lan die halbe Nachbarschaft mitsurfen konnte (Auf einmal höhere Gebühren usw), oder auch nur könnte (Wenn bei mir nix gefunden wird...).

Dann ist es Sache des durchschnittlich begabten Anwalts der Gegenseite, auf den Umstand hinzuweisen, dass die dem Router beigefügte Sicherungssoftware trotz entsprechender Aufforderung nicht installiert bzw. nicht eingesetzt wurde. Das daraus resultierende Scheunentor im Netzwerk beruht daher auf vorsätzlichem, wenigstens fahrlässigem Handeln und ist deswegen von dem WLAN-Betreiber zu vertreten. Der Gebührenanspruch des Netzbetreibers bleibt bestehen bzw. lebt in einem Schadensersatzanspruch gegen den WLAN Betreiber fort.
 

The_Company

Guest
Handelt dann nicht der Verkäufer des WLAN Routers fahrlässig, wenn er das System nicht standardmässig absichert?
 

XFreeX

Guest
Was kann der Autoverkäufer dafür, wenn der Käufer keinen Gurt anlegt und gegen eine Wand fährt?
 

[For]Hood2

Guest
Original geschrieben von The_Company
Handelt dann nicht der Verkäufer des WLAN Routers fahrlässig, wenn er das System nicht standardmässig absichert?

Wir weisen jeden darauf hin welche Sicherungsfunktion der gekaufte Router hat.

800:elefant:
 

ddv

Tippspielmeister 2007
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Original geschrieben von XFreeX
Was kann der Autoverkäufer dafür, wenn der Käufer keinen Gurt anlegt und gegen eine Wand fährt?

Man sieht, dass sich hier, wie so oft im bw.de Forum nur pseudo intellektuelle mit Halbwahrheiten streiten.

Ein Autoverkäufer kann natürlich nichts dafür, wenn der Kunde den Sicherheitsgurt nicht benutzt.

ABER

Ein Kunde_MUSS_auch einen Führerschein machen, indem ihm erklärt wird, dass er diesen Gurt anlegen_MUSS_!

Da es etwas vergleichbares nicht für Router oder PCs im allgemeinen gibt, kann man mit Sicherheit nicht den Nutzer dafür verantwortlich machen, dass er sich nicht mit seinem Router 100% auskennt.

Da ich es nicht wissen_MUSS_,_MUSS_ich es auch nicht tun. Punkt ende aus.
 

Sas~iN~LoVe

Guest
Du würdest also ohne Gurt fahren, wenn es keine Gurtpflicht mehr gäbe, ja?

Dein Glück, dass man zum Atmen nicht denken muss, denn das scheint dir ja nicht so zu liegen.

Wobei der Vergleich mit dem Gurt etwas hinkt, da du damit ja nur dich selbst gefährdest und nicht gleich das ganze Internet.

Edit: Aber ich habe auch gerade gelesen, dass du denkst, der einzige Vorteil von Doxstar läge darin, dass man keine Tasten auswendig lernen muss. Deshalb gäbe es keinen Vorteil gegenüber Spielern, die die normalen Hotkeys auswendig kennen.

Sag mal macht dir das Spaß? Du kannst solche Standpunkte (WLAN und Doxstar) doch wohl nicht ernst meinen...
 

ddv

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Doch, weil es mehr als nur Schwarz und Weiß gibt.

Und wenn das, was du als Denken bezeichnest kleinkarriert Denken bedeuten, dann möchte ich es wirklich nicht.

Über Doxstar rede ich nicht in diesem Thread.

Es geht nicht darum, ob ich einen Gurt nicht benutzen würde, wenn ich es nicht müsste, sondern darum, ob ich belangt werden kann, wenn ich keinen Gurt nutze, obwohl auch keine Gurtpflicht besteht.

Ein kleiner aber feiner Unterschied nicht wahr?
 

[For]Hood2

Guest
Original geschrieben von KöniG_RaVeN_I.
Man sieht, dass sich hier, wie so oft im bw.de Forum nur pseudo intellektuelle mit Halbwahrheiten streiten.

Da es etwas vergleichbares nicht für Router oder PCs im allgemeinen gibt, kann man mit Sicherheit nicht den Nutzer dafür verantwortlich machen, dass er sich nicht mit seinem Router 100% auskennt.

Da ich es nicht wissen_MUSS_,_MUSS_ich es auch nicht tun. Punkt ende aus.

Unwissenheit schützt in Deutschland nicht vor Strafe. Schon scheisse was...

Keiner verlangt das man alles kann, aber Grundlagen sollten man schon beachten.

und btw Ia[mG]odOfLag du meinst Du bist klüger und ich hab meine Ruh. Bitte adressier keine Post mehr an mich, danke
 

ddv

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Und wieder eine Halbwahrheit, Hood.

Normalerweise würde ich jetzt gar nicht mehr weiterdiskutieren, dieses Niveau ist nichts für mich-

Unwissenheit schützt IN MANCHEN Fällen nicht vor Strafe. Nur weil ich nicht weiß, dass Mord strafbar ist, heißt dass nicht, dass ich nicht dafür belangt werden kann.

Man kann diese Gesetze überall Nachlesen, sie gehören auch zur Allgemeinbildung.

Aber zeig mir doch mal ein Gesetz, dass mich verpflichtet, meinen Router, sofern ich einen Verwende mit irgendwelchen technischen Sachen zu sichern?

Du wirst es nicht schaffen.

Ich verstoße gegen kein Gesetz, wenn ich nicht nicht sichere, folglich kann man mich auch nicht dafür belangen, wenn ich es nicht tuhe.

Ich dachte eigentlich, das hätte ich mit dem Gurt beispiel treffend beschrieben, aber für manche hier scheint "Transferleistung" ein Fremdwort zu sein.
 

The_Company

Guest
Warum macht sich T-Online denn nicht strafbar, wenn sie Kinderpornografen Anschlüsse verkaufen?

Warum sollte sich dann ein Privatuser strafbar machen, wenn er andere Leute bei sich surfen lässt?
 

[For]Hood2

Guest
Raven du hast kein Niveau, daher nehme das als Kompliment.

und das ist keine Halbweisheit. Nur weil im Moment noch kein Gesetz dagegen existiert, hat diese Aussage ihre Gültigkeit.
btw Du willst mir weismachen das Du jedes Gesetz kennst und das diese zur Allgemeinbildung gehören? Mach Dich doch nicht lächerlich... nicht mal Livo behauptet das von sich und der ist Rechtsanwalt....

Ich denke schon das ich eine gute Allgemeinbildung habe, aber bis auf die wichtigsten Sachen aus dem Grundgesetz kenne ich nur wenig Gesetze auswendig und kann sie richtig interpretieren. Ich war immerhin 12 Jahre im Staatsdienst....

Du handelst fahrlässig. fact

Wer kinderpornos vertreibt oder dies zu läßt, macht sich strafbar. T-online verbietet das in seinen AGB´s deshalb kann man sie nicht belangen.
 

Sas~iN~LoVe

Guest
Original geschrieben von KöniG_RaVeN_I.
[...]

Es geht nicht darum, ob ich einen Gurt nicht benutzen würde, wenn ich es nicht müsste, sondern darum, ob ich belangt werden kann, wenn ich keinen Gurt nutze, obwohl auch keine Gurtpflicht besteht.

Ein kleiner aber feiner Unterschied nicht wahr?
Genau das ärgert mich ja so! Eventuelle Folgen spielen für dich überhaupt keine Rolle, es geht dir lediglich darum, ob dich irgendwer für irgendwas belangen kann. Jeder normal denkende Mensch verhält sich doch einfach vernünftig, weil es das sinnvollste ist und nicht weil ihm sonst vom Gesetzgeber irgendwelche Strafen drohen.

Aber was solls, für mich endet diese Diskussion hier, ich fahre jetzt die Woche über in meine Zweitwohnung und da habe ich (glücklicherweise?) kein Internet.
 

Livo

Guest
hier sollte man bitte einmal 2 Dinge auseinanderhalten:

1. Strafbarkeit wegen Kinderpornographie
Der Accessprovider ist für fremde Informationen, zu denen er den Zugang zur Nutzung vermittelt, nicht verantwortlich, sofern er 1. die Übermittlung nicht veranlasst, 2. den Adressaten der übermittelten Informationen nicht ausgewählt und
3. die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert hat. Dies gilt nicht, wenn der Accessprovider absichtlich mit einem der Nutzer seines Dienstes zusammenarbeitet, um rechtswidrige Handlungen zu begehen. (vgl. §§ 2,3 Nr. 1, 9 I, II TDG)

2. Zivilrechtliche Haftungsfragen

Wenn man einen Router kauft und so einrichtet, dass jederman mit WLAN-fähigem Gerät über diese Leitung mitsurfen kann, handelt entweder vorsätzlich (in vielen Fällen ist ja auch genau dies gewollt - Z.B. offener access-point für jedermann) oder wenigstens fahrlässig, indem nämlich die im Verkehr erforderliche Sorgfalt ausser Acht gelassen wird. Wenn man Dritten durch dieses eigene, vertretbare Handeln ermöglicht, über den Zugang kostenpflichtige Angebote zu nutzen, haftet man auch dafür (vgl. nur §§ 276 BGB).
 

ddv

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Zeige mir mal den genauen Wortlaut des Gesetzes, welches WLan surfen ohne Sichherung als zumindest Fahrlässig darstellt.

Ich habe kein Gesetzbuch zur Hand, deswegen bringen mir deine Quellenangabe herzlich wenig.
 
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Die Benutzung eines WLANs ohne das Wissen und die (zumindest stillschweigende) Zustimmung des Betreibers ist unrechtmäßig. Gegen unrechtmäßige Handlungen muss ich mich nicht absichern. Auch nicht wenn bekannt ist dass das eindringen in ein WLAN "recht einfach" ist. Jeder zweitklassige Anwalt ist in der Lage einen User vor Gericht herauszuboxen falls über dessen WLAN "kriminelle Handlungen" begangen wurden. Der springende Punkt ist dass das begehen dieser Handlungen eben NICHT "ermöglicht" oder "in Kauf genommen wurde" da der Kriminelle weder eine Absprache mit dem Betreiber getroffen hat noch dessen stillschweigende Zustimmung vorausgesetzt werden kann. Soviel zum Strafrechtlichen teil. Im Zivilrecht sieht es etwas anders aus, für verursachte Kosten ist man erstmal haftbar da dem User hier Nachlässigkeit vorgeworfen werden kann. (ähnlich wie wenn man seine Kreditkarte offen aufm Tisch im Restaurant liegen lässt und mal aufs Klo geht). Man kann jedoch, sofern man den "Hacker" findet, von diesem Schadensersatz einfordern. Die Sache ist hierbei die entgegengesetzte Beweislast. Im Strafrecht muss der Staat nachweisen dass DU die Kinderpornos etc. angeboten hast und es ist uninteressant wem das WLAN gehörte. Im Zivilrecht musst DU beweisen dass es jemand anders war der die Kosten verursacht hat.

Soweit meine Meinung dazu.
 
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Original geschrieben von [For]Hood


und btw Ia[mG]odOfLag du meinst Du bist klüger und ich hab meine Ruh. Bitte adressier keine Post mehr an mich, danke


Keine Angst macht eh kein Sinn mit Leuten zu diskutieren die mir Dinge vorwerfen die ich nie gesagt habe, und einem die Worte im Mund verdrehen.
 

Livo

Guest
Original geschrieben von KöniG_RaVeN_I.
Zeige mir mal den genauen Wortlaut des Gesetzes, welches WLan surfen ohne Sichherung als zumindest Fahrlässig darstellt.

Das erinnert mich irgendwie an den Mitbürger, der von dem Familienrichter über seine Unterhaltspflicht gegenüber seiner Tochter aufgeklärt wurde und er den Richter daraufhin erbost mit den Worten anging: "Eeeyyy Alda, das glaub isch nischt. Wo steht das? Heäh - wo steht das?"
 

[For]Hood2

Guest
Original geschrieben von Livo[AoH]


Das erinnert mich irgendwie an den Mitbürger, der von dem Familienrichter über seine Unterhaltspflicht gegenüber seiner Tochter aufgeklärt wurde und er den Richter daraufhin erbost mit den Worten anging: "Eeeyyy Alda, das glaub isch nischt. Wo steht das? Heäh - wo steht das?"
:top2:
 

ddv

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Wenn du wirklich Anwalt bist und so vor Gericht argumentierst, GG.

Ich kann hier auch Schreiben, das XY vor Gericht ZK ist (vgl. §§ 5464879).

Ich bin kein Anwalt, ich kenne das Bundesgesetzbuch nicht auswendig.

Wie tief das Niveau hier ist, sieht man schon daran, dass man ausgelacht bzw. angemacht wird, wenn man eine genauere Quellenangabe fordert.

Behaupten kann ich viel, wenn ichs nicht beweisen muss!

Der Text von www.ungosu.de klingt mir btw einleuchtender als der von Mr. Anwalt himself...
 

ddv

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Original geschrieben von Livo[AoH]


Das erinnert mich irgendwie an den Mitbürger, der von dem Familienrichter über seine Unterhaltspflicht gegenüber seiner Tochter aufgeklärt wurde und er den Richter daraufhin erbost mit den Worten anging: "Eeeyyy Alda, das glaub isch nischt. Wo steht das? Heäh - wo steht das?"

Wo wäre das Problem, es ihm zu zeigen?
 

[For]Hood2

Guest
Original geschrieben von KöniG_RaVeN_I.
Ich bin kein Anwalt, ich kenne das Bundesgesetzbuch nicht auswendig.

was denn was denn ich denke DU kannst das alles nachlesen, bzw gehört zu Allgemeinbildung....

Wie tief das Niveau hier ist, sieht man schon daran, dass man ausgelacht bzw. angemacht wird, wenn man eine genauere Quellenangabe fordert.
bla bla bla ich lache über die Formulierung


Behaupten kann ich viel, wenn ichs nicht beweisen muss!

ich denke das wird Livo nicht schwer fallen.
 

ddv

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Wenn du nur sagen kannst, dass Livo es nicht schwerfallen wird, mir es zu beweisen und du folglich selbst nichts zu diesem Thema beitragen kannst, wie wäre es dann, wenn du dich aus meinem Thread verziehst?

Ich brauche hier niemanden, der einfach nur darauf warten, dass akzeptierte Leute sachen posten um diese dann zu rautieren.

Also entweder du postest deine Meinung der Dinge, ohne andauernd daran zu denken was wohl Livo an deiner Stelle sagen würde, oder du kannst diese Diskussion auch gerne wieder verlassen, da du in dieser Diskussion offensichtlich nichts Wertvolles beizutragen hast.
 

Livo

Guest
sorry, eine genauere Quellenangabe als Paragraph, Absatz und Gesetz ist mir leider nicht möglich. Wenn Du es nachlesen willst, schau ins Gesetz - dafür sind die da (z.B. bei www.dejure.org).

Vielleicht hilft Dir eine andere Sichtweise: Angenommen, Du lässt Deinen Bruder während Deines Urlaubs in Deiner Wohnung wohnen. Eine Vereinbarung über die Benutzung des Telefons trefft ihr nicht. Als Du am nächsten Monat Deine Telefonrechnung erhältst, siehst Du, dass Dein Bruder EUR 20 vertelefoniert hat. Kreuze nun die richtige Antwort an

[ ] Ich bin zur Zahlung verpflichtet, weil ich meinem Bruder den ungehinderten Zugang zum Telefon ermöglichte; habe deswegen die Telefonverbindungen zu vertreten und muss die Entgelte zahlen.

[ ] Ich war im Urlaub habe damit nichts zu tun. Mein Bruder köntte auch das ganze Dorf zur Telefonsexorgie einladen.
 
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also falls es bei eurem dialog hier immer noch um das WLAN-Problem liegt ist der Verlgeich mit der Wohnung und dem Bruder nicht angebracht, da wie ich oben bereits geschildert habe, im falle der Wohnungsüberlassung von einem Einverständnis oder einer zumindest stillschweigenden Zustimmung / billigenden Inkaufnahme bei der Telefonbenutzung ausgegangen werden kann. Besonders dann wenn es sich um den Bruder handelt. Ausserdem habe ich bereits versucht zu erklären dass es einen Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht gibt, im Strafrecht MUSS DIR BEWIESEN WERDEN DASS DU (und NIEMAND ANDERES) der Täter bist. Im Zivilrecht musst DU BEWEISEN dass es jemand anders war. Daher wäre eine Verurteilung im Strafrecht im WLAN-Fall sehr unwahrscheinlich, im Zivilrecht (bei verursachten Kosten) müsstest Du jedoch zahlen und kannst hinterher den Hacker auf Schadensersatz / Regress verklagen.

Alles ohne Gewähr, nur meine Meinung.
 

XFreeX

Guest
Original geschrieben von KöniG_RaVeN_I.
Wie tief das Niveau hier ist, sieht man schon daran, dass man ausgelacht bzw. angemacht wird, wenn man eine genauere Quellenangabe fordert.

Du langweilst.
 
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