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Ist die Schuld zweifelsfrei erwiesen dann wenden wir ja sowieso schon Gewalt gegen die Person an, um sie zu bestrafen. Freiheitsentzug ist eine Form von Gewalt, man könnte Freiheitsentzug sogar als eine Form von Folter bezeichnen. Sie wird eingesetzt, um den betroffenen Menschen zu brechen. Hier Gewalt anzuwenden (wenn sie keine körperlichen Langzeitschäden verursacht sowie streng reglementiert und genauso überwacht/kontrolliert wird wie andere Formen der Gewalt gegen schuldig gesprochene Täter, wie z.B. die Gewalt der Gefängnisstrafe) finde ich nicht wirklich schlimm. Bis es zu einer Verurteilung kommt ist es aber für mögliche Entführungsopfer sowieso zu spät.
Also bist du quasi für Folter nach einem rechtskräftigen Urteil. Darf man das so verstehen?

