also ich habe kein geraet, mit dem ich empfangen koennte.
natuerlich hab ich schon diverse gegenstaende im haus, mit denen ich theoretisch und praktisch empfangen koennte, aber die sind nicht dafuer gemacht und die gez hat ja sicherlich auch nicht vor, rundfunkgebuehren auf heizungen, metallplatten oder lautsprecher zu erheben.
ich hab einen computer, aber keine tv-karte, also kann ich auch nicht empfangen, jedenfalls im sinne des gesetzes. ich koennte uebers internet anfordern und bekommen, aber da ich dieses angebot nicht in anspruch nehme und eine zuweisung zwischen meiner person und dem abrufen einer bestimmten sendung technisch _ueberhaupt kein_ problem waere, wuerde es gegen meinen verstand verstossen, dafuer gez-gebuehren zu bezahlen, zumal so ein computer ohne tv-karte kein empfangsgeraet ist und im rundfunkstaatsvertrag eindeutig die sprache von rundfunkempfangsgeraeten ist, die auch noch explizit damit definiert werden, dass man "nicht zeitversetzt" damit guckt.
da koennen sich die macker noch so oft sie wollen von "neuartigen rundfunkempfangsgeraeten" erzaehlen. weder empfaengt man mit diesen geraeten, noch handelt es sich um (rund)funk, was man damit konsumieren koennte, und damit kann der rundfunkstaatsvertrag bei computern ohne tv-karte in seiner aktuellen ausfuehrung garnicht greifen.