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Also da gibt es wohl auch andere Meinungen zu
Die Ratifizierung durch die nationalen Parlamente ist dann erforderlich, wenn es sich tatsächlich um ein ‚gemischtes‘ – und damit um ein durch die EU-Mitgliedsstaaten zu ratifizierendes – Abkommen handelt. Dies kann jedoch erst festgestellt werden, wenn der fertige Vertragstext vorliegt. Im Streitfall obliegt die Feststellung, ob es sich um ein ‚gemischtes Abkommen‘ handelt, allein dem Europäischen Gerichtshof, nicht der Bundesregierung.