In der Krankenversicherung mal mindestens 94/06 wie saistaed bereits dargelegt hat, dazu gibt es ja noch mehr Versicherungsaspekte als nur das Krankengeld. Lass uns doch einfach mal auf grob über den Daumen gepeilt 30/70 oder meinetwegen auch 20/80 +- 15 oder so einigen (oder du kannst es als krasser VWLer auch gerne mal wirklich exakt nachrechnen, damit wir nicht wild raten müssen). Das ist ein Hybrid und von 50/50 habe ich nie etwas geschrieben, die Aufteilung entspringt nur deiner Fantasie.
Der Punkt war: Deine Grafik bei denen die Abgaben voll angerechnet werden ist irreführend, denn 100/0 (wie in der Grafik implizit angenommen) ist es ganz sicher nicht. Dann haben wir hier wohl in der Tat keinen Dissens, schön dass das nun geklärt ist
Meine Güte Junge: Der Punkt war und ist der Verteilungscharakter. Ich versuche dir hier schon seit zwei Wochen klarzumachen, dass DER Hauptgrund, warum die beiden zusammen zu betrachten sind, die einfache Tatsache ist, dass WAS Versicherungsleistung ist und was steuerfinanziert ist durch die Politik bestimmt wird. Das passiert nicht in einem Vakuum: Wenn es mehr "reine" Versicherungsleistungen gäbe, würde die Steuererhebung progressiver ausgestaltet, weil der Zielkonflikt der Politik einzig und alleine die Verteilungswirkung ist.
Wenn die "echten"* Versicherungsleistungen 80/20 wären, dann wäre bereits so viel der Einnahmen verplant, dass du nicht ohne weiteres die Verteilungswirkung ändern könntest, ohne auch die Ausgabenseite zu betrachten, weil bei 80% der Einnahmen jede Änderung hin zu einem progressiver gestalteten System gleichzeitig zu höheren Ausgaben führen würde. Wenn es allerdings so ist, dass das System eher 20/80 ist, dann ist Progressivität viel leichter herzustellen und konsequenterweise reicht es, sich die Einnahmeseite anzuschauen, um deinen Zielkonflikt zu lösen, selbst ohne die "reinen Versicherungsleistungen" in ihrer Verteilungswirkung zu ändern. Wie kann es sein dass du das immer noch nicht verstehst?
*und wie gesagt: "echte" Versicherungsleistungen bietet der Sozialstaat höchst selten
Das ist durchaus ein valider Punkt. Den vollen ALG 2-Satz für die Hausfrau anzusetzen könnte in der Tat zu viel sein. Andererseits ist es auch bei Langzeitarbeitslosen, die ihre Mitwirkungspflichten verletzten, gar nicht so einfach die Bezüge zu kürzen. Die bestmögliche Gleichbehandlung erhält man wohl, wenn man irgendwas zwischen den maximal gekürzten und den vollen Bezügen für die Hausfrau ansetzt. Ohne jetzt den "sweet spot" selbst präzise benennen zu können wird sich für so eine Berechnung doch bestimmt irgendein tolles Modell finden lassen.
Du vergleichst nicht vergleichbare Fälle: Die Sätze werden ungerne gekürzt, weil wir häufig von Alleinstehenden reden; diese Leute würden unter das Existenzminimum rutschen, was rechtlich und ethisch problematisch werden kann. Genau das würde dem nicht verdienenden Partner in einer Ehe aber nicht passieren. Konsequenterweise dürftest du nur die Leistungen ansetzen, die eine Person bekommen würde, die sich komplett jeglicher Arbeitsaufnahme verweigert UND abhängig in einer Bedarfsgemeinschaft wohnt, bspw. ein Kind unter 25 das noch bei seinen Eltern wohnt . Da würde ich davon ausgehen, dass es sehr wohl stark gegen Null gehen könnte. Damit ist deine ganze Annahme, dass das Ehepaar schlechter behandelt würde, hinfällig.
Insbesondere kannst du nicht belegen, dass ein Fehlen dieser Subvention die Freiheit tatsächlich einschränkt: Hält das Konzept der Bedarfsgemeinschaft Menschen bisher davon ab Paarbeziehungen einzugehen? Hält das fehlende Ehegattensplitting in anderen Ländern Menschen davon ab zu heiraten? Darauf deutet für mich erstmal nichts hin. Darum ist deine Behauptung, dass die Freiheit hier tatsächlich eingeschränkt sei, zurückzuweisen.
Umgekehrt wissen wir aber aus empirischen Studien und Modellrechnungen, dass das Ehegattensplitting tatsächlich Frauen von der Erwerbsarbeit abhält. Hier besteht also ein nachgewiesener Handlungsbedarf, in der anderen Richtung nicht. Das macht deine Position einfach schwach.
Zentraler Punkt. Ich würde noch ergänzen, dass es noch Sekundäreffekte gibt: Es wird Freiheit dadurch verloren, dass die Fähigkeiten des erwerbslosen Partners über die Zeit abnehmen. Umso länger er oder sie vom Arbeitsmarkt weg ist, umso schwieriger wird es, sich wieder in ihn zu integrieren. Konsequenterweise geht dadurch auch Freiheit zur Lebensgestaltung verloren: Erstens weil es für den erwerbslosen Partner schwieriger würde, eine Erwerbsarbeit aufzunehmen selbst wenn er oder sie wollte und zweitens weil der Partner sich nicht schwerer trennen könnte, wenn er oder sie möchte, weil er dadurch mittellos wäre.