Ja, in den Grafiken ist es sehr deutlich sichtbar, in dem von dir selbst geschriebenen Text ist es aber nur eine Randbemerkung. Genau diese Priorisierung ist es, die ich kritisiere: Der Fokus auf Ehegattensplitting, Vereinfachung des Systems und die angeblichen Effekte bzgl. der Steuergerechtigkeit ist schön und gut, aber der Elefant im Raum ist bei dem Vorschlag eben der massive Umverteilungseffekt, den du im selbstgeschriebenen Teil kaum würdigst.Zu behaupten ich würde irgendetwas verschleiern ist ja wohl lächerlich.
Mein Argument hier ist: Nein, 1 und 2 steuerlich gleich zu stellen ist nicht gerecht. Es ist nämlich schlicht falsch, dass man Arbeitslosengeld beantragen kann, wenn man in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Okay, beantragen kann man natürlich immer alles, aber man bekommt es nicht. Oder präzise ausgedrückt: Das Einkommen des gut verdienenden Partners wird innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft auf den Anspruch auf ALG 2 angerechnet, d.h. effektiv besteht kein Anspruch auf ALG 2 bei einem gutverdienenden Partner in der Bedarfsgemeinschaft.Du scheinst entweder das System nicht zu verstehen oder was ich schreibe (oder beides). Wir haben in meinem Beispiel drei Haushalte mit gleichem Einkommen (50.000€):
1. Singlehaushalt
2. Zweipersonenhaushalt, in dem einer alles verdient
3. Zweipersonenhaushalt, in dem beide die Hälfte verdienen
Momentan ist es so, dass Haushalt #2 und #3 gleichgestellt werden, während #1 deutlich höher besteuert wird. Unter dem System aus meinem Post wären #1 und #2 gleichgestellt (weil steuerlich jeder Arbeitnehmer alleine veranschlagt wird), während #3 besser gestellt wird (wegen Progressionseffekten). Dass #3 besser gestellt wird als #1 ist in beiden Systemen so und das finde ich auch gut. Mich stört, dass #2 besser gestellt wird als #1*.
Nur so nebenbei übrigens: Du kannst jetzt schon Arbeitslosengeld beantragen, wenn du in einer Bedarfsgemeinschaft lebst, egal was dein Partner verdient.
Unter dem momentanen System ist es so, dass ab 70.000 praktisch gar keine Progression mehr stattfindet (da sind wir übrigens schon bei weniger als 5% der Bevölkerung). Im gleichen Maße, wie ein höherer Anteil deines Einkommens in den Spitzensteuersatz fällt, fällt immer mehr in den Bereich über den Deckel für Sozialabgaben. Mit 70.000 behältst du in Steuerklasse I von deinem Gehalt effektiv 43%, mit 270.000 behältst du effektiv dasselbe:
[...]
Das ist ein reiner Taschenspielertrick, der Steuern und Abgaben getrennt voneinander betrachtet, obwohl das effektiv eine Fiktion ist und dann auch noch ignoriert, wie hoch der Anteil der obersten 10% am Gesamteinkommen ist. Die oberen 10% zahlen 32,8% aller Steuern und Abgaben, verdienen allerdings auch 32,1% aller Einkommen. Übermäßig hoch erscheint mir das nicht. Die 10% Zahl bezieht sich nicht mal auf "Steuern", sondern alleine die Einkommenssteuer; die macht aber nur 19% der Einnahmen des Staates aus.
Es ist auch keineswegs so, dass "die Reichen" den Staat am Laufen halten. Die Einteilung in Dezile ist genauso ein Taschenspielertrick, weil niemand wirklich denkt, jemand im 90. Perzentil ist "reich". Die wirklichen Gutverdiener in Deutschland tragen keineswegs einen Großteil der Last der Staatsfinanzierung, das tut immer noch die Mittelschicht:
[...]
wow such facts und so
Warten wir mal auf MVs Comeback.
@ Gustavo: erläuter mal bitte die untere Grafik.
Danke schön, sehr interessante Grafik um zu erklären, welche Einkommensgruppen die Party bezahlen.
Gut wäre noch eine zweite Kurve in der Grafik mit der durchschnittlichen Steuer- und Abgabenlast in % je Einkommensklasse.
Sollte nur verdeutlichen, dass das Argument "Reiche zahlen sehr hohen Anteil der Steuern" irreführend ist: Reiche zahlen einen hohen Anteil der Einkommenssteuer. Hier mal ein Schaubild der Gesamtabgabenbelastung nach Einkommensverteilung:
Ja, in den Grafiken ist es sehr deutlich sichtbar, in dem von dir selbst geschriebenen Text ist es aber nur eine Randbemerkung.
Wenn ich dich richtig verstehe siehst du das anders, d.h. du willst den Einstandswillen in keiner Weise würdigen indem du 1 und 2 gleichstellst, korrekt?
Nein, das ist kein Taschenspielertrick. Denn du unterschlägst - mal wieder - ganz wichtige Fakten, die dir doch genau bewusst sind. Da wären wir wieder beim Thema intellektuelle Redlichkeit: Steuern und Abgaben werden aus gutem Grund getrennt betrachtet und Abgaben sind aus gutem Grund gedeckelt. Den Abgaben stehen nämlich direkte Gegenleistungen gegenüber und diese Gegenleistungen sind ebenfalls gedeckelt. Beispiel ALG 2: Es gibt einen maximalen Höchstsatz. Beispiel Krankengeld: Auch hier gibt es einen maximalen Höchstsatz. Gleiches bei der Rente. Es handelt sich bei diesen Abgaben gerade nicht um Steuern mit einem bewussten Umverteilungseffekt und die Deckelung der Abgabenhöhe ist ganz direkt verknüpft mit der Deckelung der Versicherungsleistung, die durch diese Abgaben finanziert wird.
Sowas wie die Mehrwertsteuer hier reinzuwerfen passt auch nicht ganz, da es sich um eine vollkommen andere Art von Steuer handelt. Die mag durchaus ihre eigenen Probleme haben, ist aber in dieser Diskussion eher eine Nebelkerze.
1. Ehegattensplitting. Wie sollten Bedarfsgemeinschaften im Vergleich zu Singles besteuert werden? Die Positionen dazu wurden ja bereits oben ausgetauscht, ich sehe ein sehr gutes Argument dafür den Einstandswillen auch steuerlich zu honorieren, aber darüber können wir natürlich diskutieren. Das ist erst mal unabhängig von sonstigen Abgaben und auch unabhängig von sonstigen Steuern. Insb. sollte bei so einer Diskussion die Besteuerung von Singles irrelevant sein - in deinem Modell dagegen wird auch der Single höher als zuvor besteuert, d.h. hier wird eine allgemeine Steuerreform (Steuererhöhung für Gutverdiener) mit dem Ehegattensplitting vermischt.
Dieses System kann man sicherlich gerechtfertigt kritisieren, es hat durchaus Nachteile, aber sich eben nur auf die Einnahmenseite zu stützen und die grundlegende Tatsache, dass der Versicherungscharakter absolut gewollt und zentral für das System ist, auszublenden, geht einfach nicht. Auch hier wirkt Vermischung mit dem Ehegattensplitting oder einer sonstigen Steuerreform letztendlich nur als Nebelkerze, denn die zentrale Frage die es zu diskutieren gilt ist: Wollen wir die Struktur des Abgabensystems mit Versicherungscharakter beibehalten? Diese ist auch vollkommen unabhängig von den sonstigen Punkten hier.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob man für mehr Steuergerechtigkeit an die Leute gehen sollte, die, ka, 100, 200, 300k verdienen. Das sind doch oft diejenigen, die einen extrem hohen Steuersatz haben und diesen tatsächlich auch bezahlen.
Da sollte man doch lieber an die oberen 0,5% (?) gehen, die natürlich auch einen hohen Steuersatz haben, aber oft nur auf einen Bruchteil ihrer Einkommen tatsächlich zahlen.
Es ist eine Schande und eine Frechheit, dass 1. Leute mit einer Vollzeitarbeit teilweise kaum mehr verdienen, als Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger und 2. das stinknormale Arbeit so teuer ist, dass viele Leute einen ganzen Tag arbeiten müssen, um sich eine Stunde den Handwerker leisten zu können. Da sind Effekte zu heben, die die Wirtschaft wirklich beflügeln würde, davon bin ich überzeugt.
Dem kann man doch grundsätzlich einfach nur zustimmen. Ich persönlich war auch ein Fan eines Flat-Tax-Modells, aber eher weil ich es als intuitiv gerechter empfinde (vom Grundprinzip her) als eine Progression. Mittlerweile tendiere ich allerdings eher dazu, die Besteuerung von Einkommen - und explizit die Besteuerung von Arbeitseinkommen - generell zu beenden weil sie angesichts der technisch- und wirtschaftlichen Entwicklung ein grundsätzlicher Konstruktionsfehler im Steuersystem ist der auch durch Anpassungen nicht zu korrigieren ist. Zumindest nicht langfristig.Es wird doch zumindest Grundkonsens sein, dass die Abgabenquote für höhere Einkommen nicht NIEDRIGER sein soll als für geringere, oder? Selbst MV mit seiner Flat Tax hätte so eine Delle nicht.
Auch da bist du schon bei 100k raus. Das ist auch weit von "Manager-Spitzengehalt".
Das einfachste Beispiel für so etwas sollte doch die "klassische" Familie sein: Frau bleibt dauerhaft zu Hause, erzieht die Kinder, Mann arbeitet. Es ist einfach komplett sinnlos, die Frau in diesem Fall ALG 2 beantragen zu lassen und den Mann voll zu versteuern. Es macht einfach Sinn, sich diesen unnötigen Bürokratieaufwand zu sparen und dem Mann das, was die Frau als ALG 2 bekommen würde, direkt über Steuerfreibeträge zu geben.Niemand zwingt einen dazu, eine Bedarfsgemeinschaft mit jemandem einzugehen, der per se immer bedürftig ist. Warum sollte der Staat das noch subventionieren?
Auch diese Diskussion hatten wir doch so ähnlich schonmal, bei der CO2-Steuer wenn ich mich richtig erinnere? Nein, es ist nicht legitim die Einnahmen- und Ausgabenseite getrennt voneinander zu betrachten. Abgesehen davon, dass ich sowohl dir als auch Benrath damals sogar Aspekte der VWL erklären musste (was durchaus etwas peinlich war, denn ihr als "Experten" hättet das eigentlich selbst sehen müssen, aber geschenkt, man kann als Experte auch manchmal einfach so "tief" drin sein im Thema dass man kleine Trivialitäten der Modellierung einfach gar nicht mehr sieht, Wald vor lauter Bäumen und so) hatte ich dort doch ebenfalls lang und breit ausgeführt, dass die reine ökonomische Betrachtung bei so einem Thema einfach nicht ziehführend ist.Konsequenterweise werden sie in der Politischen Ökonomie zusammen behandelt, niemand denkt isoliert über nur einen der beiden nach, weil das in modernen Industriestaaten keinen Sinn mehr ergibt.
Genaugenommen sind Steuern gerade nicht zweckgebunden. Klar, sie dienen dem Zweck der Staatsfinanzierung, aber immer nur der allgemein Staatsfinanzierung, sie dürfen innerhalb dieser keinem Zweck zugeordnet sein. Genau das unterscheidet sie auch von den Abgaben mit Versicherungscharakter, die prinzipiell zweckgebunden sind, auch wenn diese Zweckbindung natürlich durch Quersubventionen ganz massiv aufgeweicht wird.Steuern sind zweckungebundene Einnahmen des Staates
Wie bereits geschrieben, du hast zu dem Thema weiter oben bereits nachweislich "Blech" geredet. Deal with it.Nochmal: Ich wollte hier NICHT über das Ehegattensplitting reden. Aber wenn wir es schon tun rede wenigstens nicht wieder völliges Blech. In "meinem" Modell wird der Single genauso veranlagt (!) wie vorher
Um das nochmal festzuhalten: Du hast hier schwarz auf weiß bereits nachweisbar vollkommenen Unfug bzgl. Bedarfsgemeinschaften und ALG geschrieben. In deinem langen Beitrag gehst du auf den Aspekt gar nicht mehr ein, schöne Ablenkung.[...]
Das einfachste Beispiel für so etwas sollte doch die "klassische" Familie sein: Frau bleibt dauerhaft zu Hause, erzieht die Kinder, Mann arbeitet. Es ist einfach komplett sinnlos, die Frau in diesem Fall ALG 2 beantragen zu lassen und den Mann voll zu versteuern. Es macht einfach Sinn, sich diesen unnötigen Bürokratieaufwand zu sparen und dem Mann das, was die Frau als ALG 2 bekommen würde, direkt über Steuerfreibeträge zu geben.
In "deiner" Variante ist eine Bedarfsgemeinschaft strikt negativ für diejenigen, die sich dafür entscheiden. Als Anreizsystem macht das einfach keinen Sinn.
Du kannst doch nicht die Finger in die Ohren stecken und "lalala es gibt nichts außer Ökonomie" rufen.
So ein Thema hat neben den ökonomischen auch massenweise juristische und politische Aspekte. Insbesondere die juristischen dürften hier interessant sein, denn wenn du unser Abgabensyste mit Versicherungscharakter ändern möchtest dann würde ich vermuten, dass du dich dazu erst mal mit dem Bundesverfassungsgericht unterhalten darfst. Hier haben doch bestimmt unsere Foren-Juristen wertvollen Input, oder?
Ganz aufrichtig würdest du vorgehen, wenn du die Abgaben mit Versicherungscharakter in einen "Versicherungs-Anteil" und einen "Quasi-Steuer-Anteil" trennen und nur letzteren in deiner Argumentation betrachten würdest. Als Hybride gibt es antürlich beide Anteile und du hast vollkommen Recht, letzterer sollte auf jeden Fall in einer Steuer-Diskussion mit berücksichtigt werden. Das ist dann die Stelle, an der ich als Laie aussteige und "von außen" nicht mehr sagen kann, wie genau so eine Separation inhaltlich/handwerklich durchgeführt werden kann/soll, das würde ich dann sehr gerne den VWL-Experten überlassen. Am Ergebnis wäre ich allerdings sehr interessiert, falls du da etwas findest bitte immer her damit.
Und nochmal ganz deutlich: Steuern und Sozialabgaben werden aktuell in Deutschland ganz bewusst getrennt behandelt. Willst du sie in einen Topf werfen impliziert das, dass du dich für schlauer hälst als die Gründer der Bundesrepublik. Die waren nicht perfekt, die können durchaus in dem Fall einen Fehler gemacht haben, aber dann liefere bitte mal bessere Argumente als "in meiner Modellierung betrachte ich das so gerne als eine Sache".
Genaugenommen sind Steuern gerade nicht zweckgebunden. Klar, sie dienen dem Zweck der Staatsfinanzierung, aber immer nur der allgemein Staatsfinanzierung, sie dürfen innerhalb dieser keinem Zweck zugeordnet sein. Genau das unterscheidet sie auch von den Abgaben mit Versicherungscharakter, die prinzipiell zweckgebunden sind, auch wenn diese Zweckbindung natürlich durch Quersubventionen ganz massiv aufgeweicht wird.
Wie bereits geschrieben, du hast zu dem Thema weiter oben bereits nachweislich "Blech" geredet. Deal with it.
Abgesehen davon ist auch in deinem Modell die Belastung für gutverdienende Singles in beiden Varianten höher. Ganz klar zu erkennen in der Grafik. In Variante 1 zwar nur minimal, in Variante 2 dafür deutlich. Weniger Blech reden bitte.
Ich verstehe Deinen Ärger nicht wirklich. Du zahlst doch nicht mehr als bisher, nur die Leute mit weniger Einkommen zahlen weniger. Ist das so ein diffuses Gefühl, dann ungerecht behandelt zu werden? Oder missverstehe ich was? Bei über 100k Einkommen bleiben doch immer noch weit mehr netto zum verplempern übrig, als die meisten anderen Leute im Land überhaupt brutto haben. Da würde mich der Soli nun echt nicht jucken...@Lorias
Bei dem Soli? Stand mE in allen News, dass die Abschaffung nicht für „sehr hohe Einkommen über 100000 Euro pro Jahr“ gelten soll.
PS: genau genommen 109. Danke Makrele
https://www.tagesschau.de/inland/soli-abschaffung-107.html
Die Geldflüsse unserer Wirtschaft sind so dermaßen gigantisch geworden, dass an dieser Stelle viel eher angesetzt werden könnte und bereits eine recht geringe Finanztransaktionssteuer (natürlich nur auf mindestens EU-Ebene, besser global koordiniert) mehr Einnahmen generieren würde, als alle anderen Steuerarten zusammen. Nur das würde tatsächlich dazu führen, dass Personen und Unternehmen mit viel Geld die Staaten finanzieren und die Bürger mit vergleichsweise wenig Geld die Nutznießer dieser Umverteilung von Oben nach Unten wären. Denn die anderen Steuern (gerade Mehrwertsteuer) könnte man dann massiv senken oder gar komplett abschaffen.
Ich finds amüsant das MV aus seiner politischen / ideologischen Weltsicht die Steuerbevorteilung eines verheirateten Haushalts gegenüber irgendetwas verteidigt.
und #2 Gustavon... Allen ernstes MV du machst hier betroffen.
Wenn der größte "Unfug", den du gefunden hast, sein soll, dass ich "ALG" geschrieben habe, wo ich tatsächlich nur ALG I (vulgo "Arbeitslosengeld") meinte, aber nicht ALG II (was ich, wie so ziemlich jeder den ich kenne, "Hartz IV" genannt hätte), ok.
Was dir etwas ausmachen würde ist mir egal, mich interessiert nur was für die Gesellscahft zulässig ist und die Gesellschaft kann aktuell diese Sozialleistungen nicht in einer Bedarfsgemeinschaft beantragendenn sonst hätte ich ihm nicht (bevor du hier überhaupt gepostet hast) geschrieben, dass es mir nichts ausmachen würde, wenn man bestimmte Sozialleistungen beantragen könnte.
Das ist kein Wiederspruch zu meiner Aussage. Die Bedarfsgemeinschaft ist in Summe strikt negativ. Das kann beispielsweise dadurch erreicht werden, indem sie für einen Teil der Bedarfsgemeinschaft strikt negativ und für den anderen neutral ist.2. Ist was du sagst nicht wahr: Strikt negativ ist die Bedarfsgemeinschaft für den Alleinverdiener. Wenn du davon ausgehst, dass die Frau in jedem Fall nichts verdient hätte, kann sie sich durch eine Bedarfsgemeinschaft nur besser oder gleich stellen.
3. Wenn du NICHT davon ausgehst, dass die Frau nicht arbeiten würde, wenn sie nicht verheiratet wäre, sind wir genau dort wo das Modell hin will: Wenn es die freie Enthscheidung der Frau (in deinem Beispiel) ist, ob sie arbeitet oder nicht, dann ist es überhaupt die ABSICHT des Modells, die positiven Anreize, die das bisherige Modell über das Ehegattensplitting für die Frau schafft, nicht zu arbeiten, abzuschaffen. Das ergibt insofern Sinn, dass wir gerade NICHT wollen, dass Leute sich im Bedarfsfall nicht selbst versorgen könnten.
Ganz einfach: Nein. Selbst die Wiki-Seite trennt Steuern und Sozialabgaben bereits recht sauber, lies doch einfach mal diese durch du Experte. Ja, das System wurde in der Vergangenheit aufgeweicht, Versicherungen werden quersubventioniert etc., die Behauptung, dass so etwas wie eine Krankenversicherung keinerlei Versicherungscharakter hätte ist aber nun wirklich lächerlich genug dass ich nicht weiter darauf eingehen muss.Dieser ganze Absatz ist komplett für die Katz. Es gibt keinen "Hybridcharakter". Versicherungen sind Versicherungen: Du zahlst einen vereinbarten Betrag ein und bekommst einen vorher vereinbarten Betrag raus, falls der Versicherungsfall eintritt; ggfs. sind deine Beiträge nach deinem Risiko gestaffelt.
Mit Sozialabgaben erwirbst du Ansprüche, aber worüber ist eine rein politisch determinierte Frage, dementsprechend sind Abgaben und Steuern effektiv identisch.
Und ich rede hier seit zig Posts bereits über die Belastung von Gutverdienern. Und die ist in dem Modell nunmal höher und zwar deutlich.Ich rede hier aber schon seit zig Posts über ein Rechenbeispiel mit 50.000€. Da ist die Steuerlast eindeutig niedriger und zwar deutlich.
Sagt der König der Nebenkriegsschauplätze Das ist der verdammte Name des Topics. Wenn dir das nicht gefällt dass ich über das schreibe, wonach das Thema benannt ist, dann beschwer dich bei dem, der es benannt hat, aber nicht bei mir. Ehegattensplitting als "Nebenkriegsschauplatz" zu bezeichnen, wenn das Topic so heißt, ist nun wirklich komplett bescheuert. Aber was will ich auch sonst von dir erwarten ...oder dich direkt in irgendwelchen Nebenkriegsschauplätzen verlierst, wie hier das Ehegattensplitting
Scheinbar habe ich von dem Thema mehr Ahnung als du, denn du produzierst Blech das ich dir auseinandernehmen muss. Aussagen wie "Einnahmen- und Ausgabenseite sind unabhängig" etc. waren ja bereits nachweislich falsch. Du verwechselst regelmäßig Modellannahmen mit Fakten. Du vernachlässigst regeläßig nicht-VWL-Aspekte (insb. politische und juristische) in einer Diskussion. Du bringst durchaus sehr gute und informative Statistiken/Quellen, interpretierst diese aber regelmäßig vollkommen falsch. Ein gutes Beispiel hatten wir ja kürzlich, als du felsenfast behauptet hast, Journalisten seien ja gar nicht biased, und dann Prozente aus dem Ergebnis einer Bundestagswahl (bei denen Nichtwähler/"keine Angabe" nicht enthalten sind) mit Prozenten einer Umfrage (bei der "keine Angabe" eine Option war) verglichen hast. Das war ein ganz einfacher Fall, wo dein vollkommenes Unverständnis von Zahlen und Zusammenhängen jedem Leser wirklich ins Gesicht gesprungen ist aber ähnliche Fehler (oder absichtlich irreführende Beiträge) hast du nunmal zu sehr, sehr vielen Themen (insb. bei der Flüchtlingsdiskussion) gemacht.Du hast keine Ahnung vom Thema und deine seitenlange Argumentation wird mal wieder durch absolut nichts gestützt außer deinen felsenfesten, uninformierten Grundannahmen. Die Topics driften nicht ab, weil ich deine Posts zerteile, sondern weil du IMMER UND IMMER UND IMMER wieder anfängst zu diskutieren, selbst wenn du null Ahnung von dem Thema hast, über das du redest (oder dich direkt in irgendwelchen Nebenkriegsschauplätzen verlierst, wie hier das Ehegattensplitting). Natürlich ist dann keine vernünftige Diskussion möglich; versuch es einfach mal selbst bei irgendwas, wovon du tatsächlich Ahnung hast, wenn du mir nicht glaubst.
Ich verstehe Deinen Ärger nicht wirklich. Du zahlst doch nicht mehr als bisher, nur die Leute mit weniger Einkommen zahlen weniger. Ist das so ein diffuses Gefühl, dann ungerecht behandelt zu werden? Oder missverstehe ich was? Bei über 100k Einkommen bleiben doch immer noch weit mehr netto zum verplempern übrig, als die meisten anderen Leute im Land überhaupt brutto haben. Da würde mich der Soli nun echt nicht jucken...
Das einzige was hier bereits seit einiger Zeit betroffen macht ist, wie tief du Gustavo bei allen möglichen Themen in den Hintern kriechst. Ist echt schade denn eigentlich hatte ich dich als recht vernünftig in Erinnerung, auch wenn man nicht einer Meinung war konnte man immerhin sinnvoll diskutieren, aber seitdem du nur noch Gustavos "ich poste irgendwelche Statistiken, interpretiere sie komplett grob falsch und behaupte genau das Gegenteil von dem was drin steht und tue dann auch noch so als Hätte ich ganz toll Ahnung"-Müll mit Flames untermauerst habe ich leider kein einziges gutes Argument mehr von dir gelesen. Schade.
Dein "ALG" war eine (verneindende) Antwort auf meinen Beitrag dazu, dass man eben dieses in einer Bedarfsgemeinschaft nicht beantragen könne. Damit gibt es zwei Optionen: Entweder du dachtest, ich spreche vom ALG 1, was in dem Kontext absolut überhaupt nichtmal im Ansatz Sinn macht, somit Unfug ist und sehr mangelhaftes Leseverständnis beweist. Oder du hast einfach keine Ahnung vom Thema. Such dir eins aus. So oder so Unfug.
Ich sehe nur eine faire Alternative: Wenn man den 2-Personen-Haushalt nicht steuerlich (im Vergleich zu einem Single) entlasten möchte dann muss effektiv die Bedarfsgemeinschaft nicht mehr anerkannt werden. Das bedeutet einerseits, dass der arbeitende Teil voll (exakt wie ein Single) besteuert wird, aber es bedeutet andererseits auch dass der nicht arbeitende Teil dann auch Arbeitslosengeld/Sozialhilfe beantragen kann
Was dir etwas ausmachen würde ist mir egal, mich interessiert nur was für die Gesellscahft zulässig ist und die Gesellschaft kann aktuell diese Sozialleistungen nicht in einer Bedarfsgemeinschaft beantragen
Das ist kein Wiederspruch zu meiner Aussage. Die Bedarfsgemeinschaft ist in Summe strikt negativ. Das kann beispielsweise dadurch erreicht werden, indem sie für einen Teil der Bedarfsgemeinschaft strikt negativ und für den anderen neutral ist.
[...]
"Wenn wir den wichtigsten und für die Gesellschaft relevantesten Grenzfall ignorieren dann ist das Modell voll toll und so!". Prima Argument. Nicht.
Und ich rede hier seit zig Posts bereits über die Belastung von Gutverdienern. Und die ist in dem Modell nunmal höher und zwar deutlich.
Sagt der König der Nebenkriegsschauplätze Das ist der verdammte Name des Topics. Wenn dir das nicht gefällt dass ich über das schreibe, wonach das Thema benannt ist, dann beschwer dich bei dem, der es benannt hat, aber nicht bei mir. Ehegattensplitting als "Nebenkriegsschauplatz" zu bezeichnen, wenn das Topic so heißt, ist nun wirklich komplett bescheuert. Aber was will ich auch sonst von dir erwarten ...
Du vernachlässigst regeläßig nicht-VWL-Aspekte (insb. politische und juristische) in einer Diskussion.
Du musst auf diesen Beitrag auch nicht antworten. Aber wenn du es dennoch möchtest dann könntest du mal ausnahmsweise, anstatt dich auf dein angebliches Expertentum zu berufen, wirkliche Argumente posten. Erkläre doch zum Beispiel mal ausführlich, warum eine Krankenversicherung keinerlei Versicherungscharakter hat. Wenn es da wirklich eine saubere Argumentation gibt lerne ich auch gerne dazu. Nach dem ganzen Unfug, den du hier bisher verzapft hast, kannst du es mir aber nun wirklich nicht übel nehmen, dass ich es dir nicht einfach so glaube.
Aber bedenke, dass selbst ich als Laie dir das letzte mal, als du dich auf dein Expertentum berufen hast, deinen Irrtum aufzeigen konnte (die Sache mit der Unabhängigkeit der Einnahmen- und Ausgabenseite). Beliebigen Unfug lasse ich dir halt einfach nicht durchgehen, dass dir das nicht gefällt und du dann lieber wie ein Experte flamst und trollst ist klar.
Ob Versicherungscharakter oder nicht, spielt doch für die hier behandelten Fragen keine Rolle. Von Bedeutung ist nur, ob das betreffende Gut (hier die Krankenversorgung) ein öffentliches Gut ist oder nicht und ob es der öffentlichen/staatlichen finanziert wird. Das ist im Fall der Krankenversorgung nach allgemeiner Auffassung der Fall.Ganz einfach: Nein. Selbst die Wiki-Seite trennt Steuern und Sozialabgaben bereits recht sauber, lies doch einfach mal diese durch du Experte. Ja, das System wurde in der Vergangenheit aufgeweicht, Versicherungen werden quersubventioniert etc., die Behauptung, dass so etwas wie eine Krankenversicherung keinerlei Versicherungscharakter hätte ist aber nun wirklich lächerlich genug dass ich nicht weiter darauf eingehen muss.
Also erstmal ist es Quatsch, was du schreibst, weil du keinen Unterschied zwischen Ehe und Bedarfsgemeinschaft machst. Der Begriff der Bedarfsgemeinschaft entstammt dem Sozialrecht, der Begriff der Ehe dem Privatrecht. Das Ehegattensplitting kommt nur Ehen, nicht Bedarfsgemeinschaften zugute. Insofern ist auch die Befürchtung unsinnig, durch die Abschaffung würden "deutlich negative Anreize" zur Gründung einer Bedarfsgemeinschaft geschaffen. Diese Negativanreize existieren bereits und sie führen, wenig überraschend, nicht dazu, dass Paare nicht zusammenziehen. Tatsächlich kenne ich kein einziges Paar, für das dieser sozialrechtliche Aspekt eine Rolle bei der Entscheidung gespielt hätte, ob es zusammenzieht.Schaffen wir nun das Ehegattensplitting, d.h. diese Steuervorteile "einfach so" ohne jegliche Kompensation ab dann wird der Übergang von 1 nach 2 für AB insgesamt negativ. Damit setzten wir durch die einfache Abschaffung des Ehegattensplittings deutlich negative Anreize, d.h. wir motivieren Menschen dazu keine Bedarfsgemeinschaften zu bilden.
Erlauben wir die Beantragung von ALG 2 innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft als Kompensation für den Wegfall der Steuererleichtungen dann haben wir natürlich den negativen Anreiz aufgehoben. Wir würden damit effektiv das Konzept der Bedarfsgemeinschaft aufheben. Gleichzeitig schaffen wir allerdings unnötige Bürokratie (d.h. eine ganze Masse von neuen ALG-Anträgen) und es entstehen wesentliche neue Ausgaben, die die effektive Steuererhöhung durch die Abschaffung des Ehegattensplittings (zumindest teilweise) kompensieren.
Ich habe nicht gesagt, dass Sozialversicherungen keinerlei Versicherungscharakter haben. Ich habe gesagt dass sie Steuern (die auch einen gewissen "Versicherungscharakter" haben) sehr viel ähnlicher sind als einer "echten" Versicherung. Stellen wir uns einfach mal eine Krankenversicherung wie eine "echte" Versicherung vor:
Also erstmal ist es Quatsch, was du schreibst, weil du keinen Unterschied zwischen Ehe und Bedarfsgemeinschaft machst. Der Begriff der Bedarfsgemeinschaft entstammt dem Sozialrecht, der Begriff der Ehe dem Privatrecht. Das Ehegattensplitting kommt nur Ehen, nicht Bedarfsgemeinschaften zugute. Insofern ist auch die Befürchtung unsinnig, durch die Abschaffung würden "deutlich negative Anreize" zur Gründung einer Bedarfsgemeinschaft geschaffen. Diese Negativanreize existieren bereits und sie führen, wenig überraschend, nicht dazu, dass Paare nicht zusammenziehen. Tatsächlich kenne ich kein einziges Paar, für das dieser sozialrechtliche Aspekt eine Rolle bei der Entscheidung gespielt hätte, ob es zusammenzieht.
Eine Abschaffung des Ehegattensplitting würde für bestehende Bedarfsgemeinschaften den Anreiz beseitigen, eine Ehe einzugehen, um von den Steuervorteilen zu profitieren - denn dass heutzutage noch Menschen heiraten, die vorher keine Bedarfsgemeinschaft gebildet haben (das heißt zusammen gewohnt haben), ist extrem selten. Warum dieser Anreiz irgendwie wünschenswert oder schützenswert sein sollte, erklärst du nicht.
Persönlich habe ich durchaus sogar schon mehrfach einen gemeinsamen Haushalt geführt, allerdings noch nie eine Bedarfsgemeinschaft gegründet. Letztere ist ja durchaus eine Absichtserklärung und kein Automatismus. Ich kenne ehrlich gesagt niemanden, der freiwillig eine nicht-eheliche Bedarfsgemeinschaft gegründet hätte. Soweit ich weiß entsteht der Löwenanteil dieser eben genau aus Eheschließungen.
Echte Steuervorteile gibt es auch heute schon nur, wenn tatsächlich ein Partner ein Stück finanzielle Verantwortung für den anderen Partner übernimmt und damit die Sozialsysteme entlastet. Mir leuchtet es nicht ein, warum diese freiwillige Übernahme von Verantwortung staatlich "bestraft", d.h. mit negativen finanziellen Anreizen versehen werden sollte.
Der Partner in der nicht verheirateten Bedarfsgemeinschaft übernimmt auch Verantwortung wie der Partner in der Ehe. Ehe ist nicht für immer, wenn die Eheleute sich wieder scheiden, vergeht das mit der Verantwortung recht schnell. Imho steht das Lebenslange Ehegattensplitting da in keinem Verhältnis. Die von dir genannte Verantwortung übernehmen die Ehepartner auch nicht freiwillig, sonder sie ist gesetzlich geregelt.
Kann der Gegenbeweis nicht lediglich eine Willenserklärung sein? Weiter oben hatte ich den Link ja schon mal geposted (ich weiß, die Quelle ist grauenhaft, erstbester Google-Treffer): https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-anrechnung-unverheirateter-partnerDu scheinst davon auszugehen, dass es eine bewusste Entscheidung ist, eine Bedarfsgemeinschaft zu gründen. Das ist es aber nicht. Schon die Aussage, du hättest schon mehrfach einen gemeinsamen Haushalt geführt, aber noch nie eine Bedarfsgemeinschaft gegründet, ergibt keinen Sinn, weil ein gemeinsamer Haushalt (Haushaltsgemeinschaft) gerade eine Bedarfsgemeinschaft ist im Unterschied zum Zusammenleben mit getrennten Haushalten. Eine solche wird das Amt routinemäßig annehmen, wenn du mit einem Partner mindestens ein Jahr zusammenwohnst. Den Gegenbeweis musst du dann erbringen. Das wird regelmäßig aber nicht möglich sein, wenn tatsächlich ein gemeinsamer Haushalt besteht.
Das ist nicht meine Absicht. Ich stelle auf den recht häufigen Fall ab, dass ein Partner freiwillig zu Hause bleibt (und sich damit effektiv mittellos macht) um sich ganz der Kindererziehung und dem Haushalt zu widmen.Du stellst auf den unrealistischen Sonderfall ab, dass sich der eine Ehepartner des anderen - ohnehin mittellosen - Ehepartners geradezu als einen Akt der Nächstenliebe annimmt.
Imho steht das Lebenslange Ehegattensplitting da in keinem Verhältnis.
Es wird nicht das Ehepaar bestraft, sonder übertrieben belohnt. Warum diese krasse Bevorteilung für eine private Entscheidung. Der default case ist, dass alle individuell versteuert werden. Ehegattensplitting ist wahrscheinlich eine recht einzigartige deutsche Erfindung.
Hübsche Bilder, Gustavo, eine nette Ablenkung von deinem eigenen Unwissen
Aber hier haben wir doch immerhin einen relevanten Absatz. Dann sind wir uns doch sogar einig. Denn dass Sozialversicherungen auch einen Steuercharakter haben habe ich doch niemals abgestritten. Ich habe sie doch im Gegenteil ganz explizit als Hybride bezeichnet. Es gibt also einen Anteil mit Steuercharakter und einen Anteil mit Versicherungscharakter.
Kein Dissens, wir sind uns einig, wieso genau hast du denn da jetzt eigentlich seitenlang wiedersprochen?
Das ist nicht meine Absicht. Ich stelle auf den recht häufigen Fall ab, dass ein Partner freiwillig zu Hause bleibt (und sich damit effektiv mittellos macht) um sich ganz der Kindererziehung und dem Haushalt zu widmen.
[...]
Eine Lösung (die hier ja auch schon vorgeschlagen wurde) wäre, auch in der Ehe Sozialleistungen beantragen zu können, unabhängig vom Einkommen des Partners. Das ist aber eine eher schlechte Lösung, denn dann müssten plötzlich alle Hausfrauen zum Arbeitsamt rennen, den bürokratischen Overkill braucht doch nun wirklich niemand. Hier also mit gewissen Steuerfreibeträgen zu arbeiten liegt nahe. Dass diese durchaus anders aussehen können bzw. sollten als das heutige Ehegattensplitting liegt auf der Hand, einfach "nur" das Ehegattensplitting abzuschaffen springt aber wie gesagt etwas zu kurz.
Da bin ich absolut bei dir: Ehepaare sollten auf keinen Fall bevorteilt werden, und "krass" sowieso nicht. Im Gegenteil, das Ehepaar sollte den Singles exakt gleichgestellt sein, so dass die Entscheidung zur Eheschließung komplett frei anhand der sonstigen Lebensumstände getroffen werden kann, ganz ohne staatliche Incentivierung.
Ich glaube das dürfte hier auch insgesamt Konsens sein, ich erinnere mich jedenfalls nicht einen Beitrag gelesen zu haben der gegenteiliges fordert, oder?
Mein Punkt ist doch gerade, dass im Fall von zwei Singles, einer mit Einkommen einer ohne, der ohne Einkommen von den sozialen Sicherungssystemen profitiert. Schaffen wir also jegliche Steuervorteile der Ehe ab, ohne in dieser Bedarfsgemeinschaft die Möglichkeit zur Beantragung von Sozialleistungen zu ermöglichen, dann stellen wir die Ehe schlechter als zwei Singles. Eine reine Abschaffung des Ehegattensplittings bestraft die Eheschließung dann finanziell und das ist genauso wenig sinnvoll wie sie finanziell zu belohnen.
Da bin ich absolut bei dir: Ehepaare sollten auf keinen Fall bevorteilt werden, und "krass" sowieso nicht. Im Gegenteil, das Ehepaar sollte den Singles exakt gleichgestellt sein, so dass die Entscheidung zur Eheschließung komplett frei anhand der sonstigen Lebensumstände getroffen werden kann, ganz ohne staatliche Incentivierung.
Ich glaube das dürfte hier auch insgesamt Konsens sein, ich erinnere mich jedenfalls nicht einen Beitrag gelesen zu haben der gegenteiliges fordert, oder?
Mein Punkt ist doch gerade, dass im Fall von zwei Singles, einer mit Einkommen einer ohne, der ohne Einkommen von den sozialen Sicherungssystemen profitiert. Schaffen wir also jegliche Steuervorteile der Ehe ab, ohne in dieser Bedarfsgemeinschaft die Möglichkeit zur Beantragung von Sozialleistungen zu ermöglichen, dann stellen wir die Ehe schlechter als zwei Singles. Eine reine Abschaffung des Ehegattensplittings bestraft die Eheschließung dann finanziell und das ist genauso wenig sinnvoll wie sie finanziell zu belohnen.
Eine Lösung (die hier ja auch schon vorgeschlagen wurde) wäre, auch in der Ehe Sozialleistungen beantragen zu können, unabhängig vom Einkommen des Partners. Das ist aber eine eher schlechte Lösung, denn dann müssten plötzlich alle Hausfrauen zum Arbeitsamt rennen, den bürokratischen Overkill braucht doch nun wirklich niemand. Hier also mit gewissen Steuerfreibeträgen zu arbeiten liegt nahe. Dass diese durchaus anders aussehen können bzw. sollten als das heutige Ehegattensplitting liegt auf der Hand, einfach "nur" das Ehegattensplitting abzuschaffen springt aber wie gesagt etwas zu kurz.
Ob eine einfache Willenserklärung reicht, wird von Gerichten unterschiedlich beurteilt. Das führt aber am wesentlichen Punkt vorbei. Du scheinst davon auszugehen, dass die meisten Paarhaushalte gar keine Bedarfsgemeinschaften sind, sondern höchstens durch eine sozialrechtliche Fiktion dazu gemacht werden. Dafür sehe ich keinen Anhaltspunkt: Eher ist davon auszugehen, dass die Partner einer Haushaltsgemeinschaft regelmäßig tatsächlich bereit sind, Verantwortung für einander zu übernehmen. Ich halte es für unrealistisch, dass die meisten Menschen den Partner im Falle der Erwerbslosigkeit vor die Tür setzen würden, weil er zeitweise nichts zu Miete und Haushaltskasse beiträgt.Kann der Gegenbeweis nicht lediglich eine Willenserklärung sein? Weiter oben hatte ich den Link ja schon mal geposted (ich weiß, die Quelle ist grauenhaft, erstbester Google-Treffer): https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-anrechnung-unverheirateter-partner
Dass das Amt den Einstandswillen ab einem Jahr annimmt heißt ja nicht unbedingt, dass er auch wirklich existiert. Oder gibt es dazu mittlerweile tatsächlich eine gesicherte Rechtsprechung?
Das ist genau der Punkt: Warum sollte der Staat fördern, dass ein Partner freiwillig zu Hause bleibt?Das ist nicht meine Absicht. Ich stelle auf den recht häufigen Fall ab, dass ein Partner freiwillig zu Hause bleibt (und sich damit effektiv mittellos macht) um sich ganz der Kindererziehung und dem Haushalt zu widmen.
In der Krankenversicherung mal mindestens 94/06 wie saistaed bereits dargelegt hat, dazu gibt es ja noch mehr Versicherungsaspekte als nur das Krankengeld. Lass uns doch einfach mal auf grob über den Daumen gepeilt 30/70 oder meinetwegen auch 20/80 +- 15 oder so einigen (oder du kannst es als krasser VWLer auch gerne mal wirklich exakt nachrechnen, damit wir nicht wild raten müssen). Das ist ein Hybrid und von 50/50 habe ich nie etwas geschrieben, die Aufteilung entspringt nur deiner Fantasie.Das ist nicht 50/50, sondern 98/2, weshalb die ganze Diskussion so unsinnig ist. Wenn du aufhörst das zu bestreiten haben wir in der Tat keinen Dissens.
In der Tat, wobei ich hier tatsächlich nicht hätte schreiben sollen "um sich der Kindererziehung und dem Haushalt zu widmen" sondern nur vom Haushalt hätte sprechen sollen. Die Kindererziehung ist für mein Argument an dieser Stelle irrelevant und lenkte leider etwas vom Punkt ab. Dieser war, dass zwei Singles in einer WG nicht besser (und natürlich auch nicht schlechter) gestellt sein sollten als zwei zusammenlebende Partner, auch wenn sich einer der Personen (egal in welchem Szenario) dazu entscheidet, sich nur noch um den Haushalt zu kümmern.Moment. In dem Moment, wo Kinder im Haushalt sind, hört die Situation doch völlig auf, mit zwei Singles vergleichbar zu sein.
Das ist durchaus ein valider Punkt. Den vollen ALG 2-Satz für die Hausfrau anzusetzen könnte in der Tat zu viel sein. Andererseits ist es auch bei Langzeitarbeitslosen, die ihre Mitwirkungspflichten verletzten, gar nicht so einfach die Bezüge zu kürzen. Die bestmögliche Gleichbehandlung erhält man wohl, wenn man irgendwas zwischen den maximal gekürzten und den vollen Bezügen für die Hausfrau ansetzt. Ohne jetzt den "sweet spot" selbst präzise benennen zu können wird sich für so eine Berechnung doch bestimmt irgendein tolles Modell finden lassen.Von der Frau in der Bedarfsgemeinschaft wird nicht verlangt, für ihren eigenen Lebensunterhalt aufzukommen, sie kann so viele Arbeitsangebote ausschlagen wie sie will ohne dass sich das auf den Splittingvorteil auswirkt.
Fand ich tatsächlich jetzt nicht "obvious", daher auch die Nachfrage, aber danke für die Klarstellung, so macht es wirklich mehr SinnLebenslanges Ehegattensplitting bezog sich obviously darauf, dass wenn sie ewig zusammen bleiben ohne Kinder.
Warum sollte man diesen Anreiz setzen außer dass er das alte konservative Weltbild eines Verdieners mit der Frau zu Hause fördert. Da läuft doch der Hase lang.
Das ist genau der Punkt: Warum sollte der Staat fördern, dass ein Partner freiwillig zu Hause bleibt?
Freiwillige Erwerbslosigkeit wird in unserem Sozialsystem sanktioniert - und ich bezweifle, dass gerade du etwas daran auszusetzen hast. Warum sollte man sie subventionieren, weil jemand verheiratet ist?
Das ist ein völlig idiotischer Einwand, wie aus meinen vorherigen Beiträgen hervorgeht: Es tangiert den Gleichbehandlungsgrundsatz überhaupt nicht, dass Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft im Sozialrecht gegenüber Alleinstehenden schlechter gestellt sind. Das ist immer so gewesen und wird auch so bleiben - völlig unabhängig vom Ehegattensplitting.Wegen des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes. Ich will ja gerade keinen Anreiz setzen, nichts fördern oder subventionieren, weder in die eine nach in die andere Richtung. Das bedeutet aber eben auch, dass Partner nicht schlechter behandelt werden dürfen als zwei Singles die in einer WG wohnen. Du (@Benrath) willst anscheinend einen Anreiz setzen der dafür sorgt, dass beide Partner arbeiten gehen, dass Alleinverdiener-Haushalte benachteiligt werden, um das "alte konservative" Weltbild zu überwinden. Die Wortwahl impliziert ja bereits, dass dir dieses Weltbild nicht passt. Mir ist es dagegen vollkommen egal, ich will es ganz sicher nicht fördern, aber ich habe auch kein Interesse es abzuschaffen, ich will einfach nur Paare den Singles gleichstellen, da ich nur dies für fair halte. Der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz ist schon eine recht gute Idee und sollte auch hier Anwendung finden.