Original geschrieben von MegaVolt
Wenn die Schwerkraft einen Baum aus meinem Garten umreißt und der auf das Nachbarauto fällt bin ich doch trotzdem haftbar.
Oder anderes: Wir haben in dieser Gesellschaft Folgen für gewissen Handlungen definiert. Ob die Handlung dabei deterministisch oder nach freier Wahl durchgeführt wurde ist doch vollkommen egal.
Ja aufgrund des Schuldprinzips im Sraftrecht (kA wies im Zivilrecht aussieht):
http://de.wikipedia.org/wiki/Schuld_(Strafrecht)
"
Begriff der Schuld
Das deutsche Strafgesetzbuch enthält keine Legaldefinition des Begriffs. Heute herrschend ist der von Frank begründete [1] normative Schuldbegriff, wonach Schuld die Vorwerfbarkeit vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens bedeutet [2]. Diese Vorwerfbarkeit des schuldhaften Verhaltens beruht auf dem Gedanken der Willensfreiheit, soweit sie die Tatschuld berührt. Davon zu unterscheiden sind die Lebensführungsschuld und die Charakterschuld. Der psychologische Schuldbegriff betrachtet Schuld als die Beziehung des Täters zu seiner Handlung anhand der Gesichtspunkte Kenntnis/Unkenntnis und Wollen/Nichtwollen.
Vorwerfbarkeit des Verhaltens setzt voraus, dass der Täter sich anders hätte entscheiden können. Nach der Theorie des Determinismus, welche bei rückschauender Betrachtung das Handeln des Menschen in anlage- und umweltbedingten Bestimmungskräften begründet sieht, ist in Ermangelung der Fähigkeit des Menschen, sich frei zwischen Recht und Unrecht zu entscheiden, dem Schuldprinzip der Boden entzogen. Die Verantwortlichkeit des einsichtsfähigen und gesunden Menschens wird dadurch aber nicht berührt. Deshalb hat der Umstand, dass die Wissenschaft den Indeterminismus nicht beweisen kann, weder Auswirkungen auf das Zivilrecht noch auf die Frage (strafbaren) Unrechts. Ob sich vor diesem Hintergrund aber der Schuldvorwurf auf Willensfreiheit als „staatsnotwendige Fiktion“ (Kohlrausch) stützen lässt, erscheint sehr fraglich und wird in den letzten Jahren zunehmend kritisch diskutiert. Von der Klärung, ob überhaupt ein Schuldvorwurf gegen den Täter erhoben werden darf, könnte vor allem der Umgang mit Gefangenen abhängen."
interessanter artikel dazu:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25959/1.html
"Welche Optionen bestehen aber nun für das Strafrecht, mit den Funden der Hirnforschung umzugehen? Günther zeigt hier drei Möglichkeiten: Erstens könnten empirische Ergebnisse allenfalls Einflüsse darauf haben, unter welchen Umständen man im Rahmen der bestehenden Gesetze – man erinnere sich an den § 20 – von Schuldunfähigkeit spricht. Dass könnte bedeuten, dass man die Beurteilung von Gründen, welche die Schuld ausschließen, vermehrt unter Berücksichtigung neurologischer und neurowissenschaftlicher Untersuchungen vornimmt. Mit einer Revolution des Strafrechts wäre in diesem Falle aber nicht zu rechnen.
Zweitens könne man sich, so Günther, auf Kontroversen um den Determinismus einlassen und aufzeigen, dass die besonders komplexe Form der Determination des Menschen freies Handeln zulasse. Inwiefern sich das auf den Schuldbegriff im Strafrecht auswirke, bleibe dann jedoch abzuwarten. Wolle man hier den Ansichten der harten Naturwissenschaften folgen, bedürfe es nicht zuletzt begrifflicher Alternativen in Form einer Beobachtersprache, welche unserem sozialen Umgang miteinander Rechnung trage.
Drittens könne man die Konsequenzen aus den harten Thesen mancher Neurowissenschaftler ziehen und den Schuldbegriff schlichtweg abschaffen. Folglich müssten jedoch neurowissenschaftliche Kategorien als Ersatz dienen und auch die Strafe durch Schutzmaßnahmen ersetzt werden. Diese Alternative hält Günther jedoch für problematisch, da dann auch die Legitimität des Schutzbedürfnisses nicht mehr ersichtlich sei – es würde darum gehen, eine Mehrheit von Gehirnen gegen eine Minderheit "gefährlicher" Gehirne zu schützen. Mit Gerechtigkeit hätte das nichts mehr zu tun: "Gerecht wäre das, was der sich durchsetzenden Gruppe nützt, indem es sie schützt – gerecht wäre das Recht des Stärkeren", bringt er es auf den Punkt."
inbesondere punkt 3. Das spielt aber auch gar keine Rolle. Was ich an diesem beispiel aufzeigen wollte war, dass a) die naturwissenschaften leider weit davon entfernt sind, uns die Welt zu erklären und man deshalb auf das "Philosophieren" (für dich scheint ja wirklich jede Art von Gedankenexperiment nichtwissenschaftlich zu sein) nicht verzichten kann und b) spätestens seit Gödel
http://de.wikipedia.org/wiki/Gödelscher_Unvollständigkeitssatz man auch "die" Mathematik als exakte (Hilfs)Wissenschaft nur eingeschränkt als solche sehen kann.